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Steuerrecht (Slowakei)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Steuerrecht gilt in der Slowakei als ein Teilgebiet des Finanzrechts, und damit des Öffentlichen Rechts.

Das derzeitige slowakische (und tschechische) Steuerrecht wurde nach der Samtenen Revolution von 1989 grundsätzlich nach deutschem und österreichischem Vorbild geschaffen, war jedoch von Anfang an deutlich einfacher konzipiert und erfuhr dann 2004 im Zuge einer großen Steuerreform, mit der einige Steuern abgeschafft und eine Flat-Tax eingeführt wurde, weitere Vereinfachungen.

Steuersystem

Das slowakische Steuersystem umfasst derzeit (seit 2005; Stand 2008) folgende Steuern:

In den letzten Jahren wurden folgende direkte Steuern zur Gänze abgeschafft:

Steuersatz

Das slowakische Steuerrecht kennt eine Flat Tax von 19 Prozent bei der Umsatzsteuer (10 % nur für Medikamente und Bücher), Einkommensteuer und Körperschaftssteuer. Die Flat Tax wurde am 1. Januar 2004 im Zusammenhang mit einer Steuerreform eingeführt. Neben der Flat Tax beinhaltete die Steuerreform eine Abschaffung der Dividenden-, Schenkungs-, Erbschafts- und Grunderwerbssteur. Dadurch verursachte die Slowakei eine weitere Verschärfung des Steuerwettbewerbs in Europa.

Steuerreform 2004

Die Steuerreform verursachte große Veränderungen im Slowakischen Steuerrecht. Die Einkommenssteuer wurde vereinfacht und die fünf Steuersätze von 10, 20, 28, 35 und 38 Prozent auf einen einzigen Satz von 19 Prozent reduziert. Die Körperschaftssteuer wurde ebenfalls von 25 auf 19 Prozent gesenkt. Ebenso wurden bei der Umsatzsteuer die bisherigen zwei Steuersätze von 14 und 20 Prozent durch den von 19 Prozent ersetzt; für Medikamente gilt allerdings seit dem 1. Januar 2007 und für Bücher seit 1. Januar 2008 ein geringerer Steuersatz von 10 Prozent. Daneben waren die Aufhebung einer Vielzahl von Ausnahmen und Abzugsmöglichkeiten sowie die völlige Abschaffung der Dividenden-, Schenkungs-, Erbschafts- und Grundverkehrssteuer ein wichtiger Eckpfeiler der Reform.

Die Steuerreform ist für die Slowakei bis jetzt ein großer Erfolg. Durch die Erhöhung der Umsatzsteuer und dem Wegfall von Steuerbegünstigungen wurden die Verluste durch die verminderte Einkommenssteuer kompensiert. 2006 und 2007 waren die Einnahmen durch die Einkommenssteuer weit höher als erwartet, was allerdings nicht nur auf den tiefen Steuersatz und die Vereinfacgung der Steuergesetze, sondern vor allem auf das starke Wirtschaftswachstum das Landes, das schon vor der Steuerreform bemerkbar wurde, zurückzuführen ist. Von den natürlichen Personen sind laut Studien die Gruppe der Langzeitarbeitslosen die Verlierer.


Einkommens- und Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer und die Einkommenssteuer werden im slowakischen Recht gemeinsam in einem einzigen Gesetz unter dem Titel "daň z príjmov" (wörtlich "Einkommenssteuer") behandelt. Beide Steuern werden also in der Slowakei formal als "Einkommenssteuer" bezeichnet. Im Wortlaut des Gesetzes wird jedoch genauer zwischen einer "Einkommenssteuer еiner natürlichen Person" (d.h. der deutschen Einkommenssteuer) und einer "Einkommenssteuer einer juristischen Person" (d.h. der deutschen Körperschaftssteuer) unterschieden.

Einkommenssteuer

Wie oben beschrieben, wurde die Einkommenssteuer von fünf Steuersätzen auf einen reduziert. Neben der erhöhten Mehrwertsteuer wäre dies eigentlich sehr benachteiligend für finanziell schwache Personen, aber durch die Erhöhung des Steuerfreibetrags wurde dieses Problem beseitigt. Der maximale Steuerfreibetrag ist für das Jahr 2007 auf 95‘616 SKK (ca. EUR 2.700) pro Jahr festgesetzt. Bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 47.900 SKK (ca. EUR 1.350) kann der volle Betrag geltend gemacht werden. Der Steuerfreibetrag wird dann bis zu einem monatlichen Einkommen von 87.400 SKK (ca. EUR 2.390) stufenweise reduziert und bei höheren Einkommen entfällt er. Der Steuerfreibetrag wird jedes Jahr an das Durchschnittseinkommen angepasst. Nebst dem Steuerfreibetrag ist noch eine freiwillige Zusatzversicherung von maximal 12.000 SKK pro Jahr, sowie ein Kindergeld von 555 SKK


Beispiel:

Bruttolohn: 480‘000 SKK pro Jahr
Versicherungen (12%) - 57‘600 SKK
Steuerfreibetrag - 95‘616 SKK
Steuerbares Einkommen 326‘784 SKK
Steuerabgaben (19%) - 62'088.96 SKK
Einkommen nach Steuern: 264695.04 SKK

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer in der Slowakei wird auf den Reingewinn eines Unternehmens erhoben und beträgt 19 Prozent. Eventuelle Verluste der vergangenen 5 Jahre können vom Reingewinn abgezogen werden. Steuererleichterungen kennt die Slowakei nicht. Durch die Steuerreform und das tiefe Lohnniveau erreichte die Slowakei den Zuzug vieler neuer juristischen Personen und die steuerliche Abwanderung slowakischer Unternehmen konnte gestoppt werden. Das beste Beispiel sind die Autohersteller, die viele neue Produktionsstätten in der Slowakei errichteten, so dass sie pro Kopf der Bevölkerung die meisten Autos in der Welt produzieren.

Quellen

  • Dr. Wassermeyer, Rolf und Röhle, Helmut. Investitionen und Steuern in der Slowakei. Berlin; Herne: Verlag neuer Wirtschaftsbriefe, 2004
  • Králik, Jozef und Jakubovič, Daniel. Finančné právo. Bratislava; VEDA vydavateľstvo SAV, 2004 [Finanzrecht]
  • Flückiger, Paul (2007). „Slowakei: Radikaler Weckruf für die Nachbarländer“ [1]
  • Pharming Pressetext Austria: "Österreich kann von der Slowakei lernen“ [2]
  • TPA Horwart. „Steuerfreibetrag für natürliche Personen» [3]