Kündigungsschutz
Kurzdefinition:
Kündigungsschutz sind gesetzlich festgelegte Regelungen, durch welche die Kündigung eines Vertrags verhindert oder erschwert wird.
Geschützt werden soll die durch eine Kündigung stärker betroffene Vertragspartei. Kündigungsschutz findet vor allem im Miet- und Arbeitsrecht Anwendung.
Autor: unbekannt
Die rechtliche Seite:
Der Kündigungsschutz ist gesetzlich garantiert (in Deutschland festgeschrieben im KSchG [1], dem Kündigungsschutzgesetz). Der Kündigungsschutz schützt den Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten und unverhältnismäßig schnellen Kündigung. So kann der Arbeitnehmer, abhängig von seiner bisherigen Beschäftigungsdauer, erst nach einer gewissen Schutzfrist (bis zu sieben Monate) gekündigt werden. Das Gesetz soll außerdem vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen [2] schützen (gilt erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten nach der Probezeit und nur in Betrieben/Firmen mit mehr als fünf Angestellten), die nicht aus betrieblichen Gründen (z.B. Insolvenz) oder auf Grund des Verhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Es ist außerdem nicht zulässig eine Person zu entlassen, wenn sie im gleichen Betrieb an anderer Stelle weiterbeschäftigt werden kann [2,3,4]. Die speziellen Regeln für öffentliche Betriebe und Ämter sind ebenfalls in [2] nachzulesen. Wenn eine Weiter- bzw. Fortbildung ausreicht um den neuen Anforderungen zu genügen, muss diese Option dem Arbeitnehmer angeboten werden. WICHTIG: Der Arbeitgeber muss eine Kündigung begründen können!
Nach § 2 sind Änderungskündigungen [5] zulässig, sofern Sie nicht gegen [1] verstoßen.
Das gesamt Gesetz ist unter [1] nachzulesen.
Gesetzestexte für Deutschland nachzulesen unter:
[1] http://dejure.org/gesetze/KSchG
[2] http://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html
[3] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__95.html
[4] http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__102.html
[5] http://dejure.org/gesetze/KSchG/2.html
Autor: Kai Wb.