Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (engl. Abkürzung UNSC), oft auch als Welt-Sicherheitsrat bezeichnet, ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen. Er setzt sich aus fünf ständigen (Permanent Members auch P5 genannt) und zehn nichtständigen Mitgliedern (Elected Members) beziehungsweise Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder (Frankreich, Großbritannien, Russland, Vereinigte Staaten, Volksrepublik China) besitzen bei der Verabschiedung von Resolutionen (Resolutions) ein erweitertes Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet.
Aufgaben
Nach Artikel 24 I der UN-Charta sollen ihm die Mitgliedstaaten „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. Während andere UN-Organe unmittelbar nur Empfehlungen abgeben können, kann der Sicherheitsrat nach den Bestimmungen des VII. Kapitels der Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten treffen - „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“. Dabei besteht eine grundsätzliche Rechtsbindung an die Normen der UN-Charta. Neben der politischen Prärogative des Sicherheitsrates zur Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 39 in concreto kann seine Praxis zur Fortbildung bestehenden Rechts führen. Nach herrschender Meinung darf sich der Sicherheitsrat mangels eigener Rechtssetzungsbefugnis dabei jedoch nicht in dezidierten Widerspruch zu den anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts setzen (Auslegung contra legem). Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keinen wirksamen Rechtskontrollen.
Geschichte
Anders als es noch beim Völkerbundrat der Fall war, hat der Sicherheitsrat sich für die Mitglieder geöffnet, indem diese ihm auf gesetzgeberischen Wege Kompetenzen übertragen können. Neu hinzugekommen ist auch der Internationale Gerichtshof (IGH), der neben dem Sicherheitsrat und der Generalversammlung integraler Bestandteil der UNO ist. Beim Völkerbund befand sich der Ständige Internationale Gerichtshof (StIGH), der Vorläufer des IGH, noch außerhalb der Weltorganisation. Die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats fand am 17. Januar 1946 statt. Diese und die folgenden Sitzungen wurden im Londoner Church House abgehalten.
Mitglieder des Sicherheitsrates
Der Rat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern der Vereinten Nationen. Jedes Jahr wird die Hälfte der zehn wechselnden durch die UN-Generalversammlung auf zwei Jahre neu gewählt. Sie werden von der Generalversammlung bestätigt und nach regionalen Gruppen ausgesucht. So wird darauf geachtet, dass von den zehn nichtständigen Mitgliedern drei aus Afrika, zwei aus Asien, zwei aus Lateinamerika, eins aus Osteuropa und zwei aus Westeuropa oder der übrigen westlichen Welt (Kanada, Australien oder Neuseeland) kommen. Diese nichtständigen Mitglieder treten ihr Amt jeweils zum 1. Januar eines Jahres an. Zwischen dem Ausscheiden eines Staates aus dem Sicherheitsrat und der Wiederwahl muss mindestens ein Jahr liegen – eine direkte Wiederwahl ist also ausgeschlossen. Ein nicht festgeschriebenes, aber dennoch praktiziertes Gesetz ist, dass innerhalb oben genannter Weltregionen ein rotierendes System herrscht, das allen Ländern ermöglicht, in einem festen Turnus einen Sitz im Sicherheitsrat zu haben. Der Vertreter eines jeden Sicherheitsratsmitglieds muss jederzeit im UN-Hauptquartier erreichbar sein, damit der Rat jederzeit zusammentreten kann.
Ständige Mitglieder
- Vereinigte Staaten von Amerika
- bis 1971 Republik China, danach Volksrepublik China
- bis 1991 die Sowjetunion, danach Russische Föderation
- Französische Republik
- Vereinigtes Königreich
Diese Mitglieder haben bei Beschlüssen des Sicherheitsrats gemäß Art. 27 III UN-Charta ein Vetorecht - d.h. ohne die Zustimmung aller 5 ständigen Mitglieder kommt der Beschluss nicht zustande.
Nichtständige Mitglieder
Von 1946 bis 1965 gab es nur 6 nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat
- nur für 1946 : Niederlande, Mexiko, Ägypten
- 1946 / 1947 : Polen, Brasilien, Australien
- 1947 / 1948 : Belgien, Kolumbien, Syrien
- 1948 / 1949 : Ukraine, Argentinien, Kanada
- 1949 / 1950 : Norwegen, Kuba, Ägypten
- 1950 / 1951 : Jugoslawien, Ecuador, Indien
- 1951 / 1952 : Niederlande, Brasilien, Türkei
- 1952 / 1953 : Griechenland, Chile, Pakistan
- 1953 / 1954 : Dänemark, Kolumbien, Libanon
- 1954 / 1955 : Türkei, Brasilien, Neuseeland
- 1955 / 1956 : Belgien, Peru, Iran
- 1956 / 1957 : Australien, Kuba, ( 1956 Jugoslawien ) ( 1957 Philippinen )
- 1957 / 1958 : Schweden, Kolumbien, Irak
- 1958 / 1959 : Japan, Panama, Kanada
- 1959 / 1960 : Italien, Argentinien, Tunesien
- 1960 / 1961 : Ecuador, Sri Lanka, ( 1960 Polen ) ( 1961 Türkei )
- 1961 / 1962 : Ägypten, Chile, ( 1961 Liberia ) ( 1962 Irland )
- 1962 / 1963 : Venezuela, Ghana, ( 1962 Rumänien ) ( 1963 Philippinen )
- 1963 / 1964 : Norwegen, Brasilien, Marokko
- 1964 / 1965 : Bolivien, Elfenbeinküste, ( 1964 Tschechoslowakei ) ( 1965 Malaysia )
- 1965 / 1966 : Niederlande, Uruguay, Jordanien
Seit 1966 sind 10 nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat
- nur für 1966 : Neuseeland, Uganda
- 1966 / 1967 : Bulgarien, Argentinien, Mali, Nigeria, Japan
- 1967 / 1968 : Dänemark, Kanada, Brasilien, Äthiopien, Indien
- 1968 / 1969 : Ungarn, Paraguay, Algerien, Senegal, Pakistan
- 1969 / 1970 : Finnland, Spanien, Kolumbien, Nepal, Sambia
- 1970 / 1971 : Polen, Nicaragua, Burundi, Sierra Leone, Syrien
- 1971 / 1972 : Belgien, Italien, Argentinien, Somalia, Japan
- 1972 / 1973 : Jugoslawien, Panama, Sudan, Guinea, Indien
- 1973 / 1974 : Österreich, Australien, Peru, Kenia, Indonesien
- 1974 / 1975 : Weißrussland, Costa Rica, Mauretanien, Kamerun, Irak
- 1975 / 1976 : Italien, Schweden, Guyana, Tansania, Japan
- 1976 / 1977 : Rumänien, Panama, Libyen, Benin, Pakistan
- 1977 / 1978 : Bundesrepublik Deutschland, Kanada, Venezuela, Mauritius, Kamerun
- 1978 / 1979 : Tschechoslowakei, Bolivien, Gabun, Nigeria, Kuwait
- 1979 / 1980 : Norwegen, Portugal, Jamaika, Sambia, Bangladesch
- 1980 / 1981 : DDR, Mexiko, Tunesien, Niger, Philippinen
- 1981 / 1982 : Irland, Spanien, Panama, Uganda, Japan
- 1982 / 1983 : Polen, Guyana, Togo, Zaire, Jordanien
- 1983 / 1984 : Niederlande, Malta, Nicaragua, Simbabwe, Pakistan
- 1984 / 1985 : Ukraine, Peru, Ägypten, Burkina Faso, Indien
- 1985 / 1986 : Dänemark, Australien, Trinidad & Tobago, Madagaskar, Thailand
- 1986 / 1987 : Bulgarien, Venezuela, Ghana, Kongo, VA Emirate
- 1987 / 1988 : Bundesrepublik Deutschland, Italien, Argentinien, Sambia, Japan
- 1988 / 1989 : Jugoslawien, Brasilien, Algerien, Senegal, Nepal
- 1989 / 1990 : Finnland, Kanada, Kolumbien, Äthiopien, Malaysia
- 1990 / 1991 : Rumänien, Kuba, Elfenbeinküste, Zaire, Jemen
- 1991 / 1992 : Belgien, Österreich, Ecuador, Simbabwe, Indien
- 1992 / 1993 : Ungarn, Venezuela, Marokko, Kap Verde, Japan
- 1993 / 1994 : Spanien, Neuseeland, Brasilien, Dschibuti, Pakistan
- 1994 / 1995 : Tschechien, Argentinien, Ruanda, Nigeria, Oman
- 1995 / 1996 : Deutschland, Italien, Honduras, Botswana, Indonesien
- 1996 / 1997 : Polen, Chile, Ägypten, Guinea-Bissau, Südkorea
- 1997 / 1998 : Schweden, Portugal, Costa Rica, Kenia, Japan
- 1998 / 1999 : Slowenien, Brasilien, Gambia, Gabun, Bahrain
- 1999 / 2000 : Niederlande, Kanada, Argentinien, Namibia, Malaysia
- 2000 / 2001 : Ukraine, Jamaika, Tunesien, Mali, Bangladesch
- 2001 / 2002 : Kolumbien, Irland, Mauritius, Norwegen, Singapur
- 2002 / 2003 : Bulgarien, Kamerun, Guinea, Mexiko, Syrien
- 2003 / 2004 : Angola, Chile, Deutschland, Pakistan, Spanien
- 2004 / 2005 : Algerien, Benin, Brasilien, Philippinen, Rumänien
- 2005 / 2006 : Argentinien, Dänemark, Griechenland, Japan, Tansania
- 2006 / 2007 : Ghana, Katar, Republik Kongo, Peru, Slowakei
- 2007 / 2008 : Italien, Belgien, Südafrika, Indonesien, Panama
- 2008 / 2009 : Burkina Faso, Costa Rica, Kroatien, Libyen, Vietnam
einjährige Amtszeiten sind in Kursivschrift
Der Vorsitz im Weltsicherheitsrat wechselt im Monatsturnus unter den Mitgliedern, in alphabetischer Reihenfolge der englischen Landesbezeichnungen. Neben den ständigen und nichtständigen Mitgliedern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Er verfügt jedoch über kein Stimmrecht.
Reformdiskussionen

Derzeit wird diskutiert, weitere ständige Mitglieder in den Rat aufzunehmen. Brasilien, Indien, Japan und Deutschland erklärten Ende September 2004, sich gegenseitig im Bemühen um einen ständigen Sitz zu unterstützen. Diese Nationen wurden in Folge dessen als die G4-Staaten bezeichnet. Weiterhin könnte im Rahmen der Reform auch ein afrikanischer Staat aufgenommen werden. Nigeria ist hierbei neben Südafrika und Ägypten im Gespräch. Das Veto gehört dabei erklärtermaßen nicht zum Primärziel dieses Konzepts, da darauf zunächst für die Dauer von 15 Jahren oder gänzlich verzichtet werden könne. Neben den dann 10 ständigen könnten fortan 14 nichtständige Mitglieder nach dem Rotationsprinzip dem Sicherheitsrat angehören. Von einigen Staaten wurde das Vorgehen der G4 jedoch misstrauisch beäugt. Japan wurde zwar ausdrücklich von den Vereinigten Staaten unterstützt, jedoch vom Erzfeind China kategorisch abgelehnt. Italien sprach sich vehement gegen einen deutschen Sitz aus und forderte stattdessen einen europäischen Sitz. Ebenso signalisierten die USA, unter anderem, da Deutschland sich nicht am Irakkrieg beteiligt hatte, eher die Ablehnung eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat für Deutschland. Argentinien und Mexiko standen zudem in Konkurrenz zu Brasilien.
Eine Erweiterung des Rates, für die eine Zweidrittelmehrheit in der UN-Vollversammlung notwendig wäre, ist allerdings vorerst am Widerstand der afrikanischen Staaten gescheitert, die für sich ein stärkeres Gewicht im Sicherheitsrat forderten - entweder durch einen zweiten ständigen oder einen weiteren nicht-ständigen Sitz.
Nach einem weiteren Reformkonzept sind keine neuen ständigen Mitglieder vorgesehen, sondern die Einrichtung einer neuen Kategorie: „semi-permanente“ Sitze, die auf vier Jahre gewählt und verlängert werden können.
Beschlüsse
Zusammenkommen
Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von 9 Mitgliedern (Art. 27 II UN-Charta). Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen gemäß Art. 27 III UN-Charta der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich aller fünf ständigen Mitglieder. Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handzeichen. Freiwillige Stimmenthaltung wird, entgegen dem Charta-Wortlaut, heute mehrheitlich als völkergewohnheitsrechtlich etablierte Erklärungsvariante qualifiziert, mit der sich unterhalb einer förmlichen Zustimmung eine politisch ambivalentere „Billigung“ von Ratsbeschlüssen ausdrücken lässt. Weit umstrittener ist die Wertung des Nichterscheinens im Rat entweder als Stimmenthaltung (Billigung) oder als fehlende Zustimmung (Beschlussunwirksamkeit), seit die UdSSR ab 1949 wegen der Verweigerung des ständigen Sicherheitsratsmandats gegenüber der neuen chinesischen Regierung durch die Westmächte mittels ihrer sog. „Politik des leeren Stuhls“ den Sicherheitsrat blockierte, was von den Westmächten aber insbesondere in der Korea-Frage 1950 als unschädliche Enthaltung gewertet wurde. Die Sicherheitsratsbeschlüsse aus jener Zeit werden bis heute weder von der Volksrepublik China noch von der UdSSR bzw. Russland anerkannt. Jede Entscheidung zu den "sonstigen Fragen" kann durch ein Nein von einem der fünf ständigen Mitglieder verhindert werden (Veto). Die ständigen Mitglieder haben zwischen 1945 und 1990 in 279 Fällen von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht.
Kritik
Immer wieder wird insbesondere die mögliche Blockade des Sicherheitsrates durch die ständigen Mitglieder kritisiert und ein Reformbedarf angemahnt. Da jedes der ständigen Mitglieder das Vetorecht besitzt, können sie auf diesem Wege wichtige Entscheidungen gegenseitig blockieren. Die anderen nichtständigen Mitglieder haben dieses Recht nicht - sie können praktisch nichts dagegen unternehmen.
Beim Völkermord in Ruanda 1994 wurden innerhalb weniger Wochen Hunderttausende Menschen ermordet. Dem Sicherheitsrat wird vorgeworfen, bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben.
Fast zehn Jahre später wiederholte sich das Szenario in der sudanesischen Region Darfur. Wieder kam es zu Mord und Vertreibung. Die Volksrepublik China blockierte jedoch lange Zeit die Behandlung der Darfur-Krise im Sicherheitsrat, weil sie Interessen im sudanesischen Erdölsektor hat; die USA blockierten eine Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), da sie diesen nicht anerkennen. Die Menschenrechtsverletzungen im Sudan hielten unterdessen an. Erst im März 2005 beschloss der Sicherheitsrat, dass der Internationale Strafgerichtshof die Kriegsverbrechen in der Region untersuchen soll. China und die USA enthielten sich bei der Abstimmung über diese Resolution – die USA hatten dafür zuvor das Zugeständnis erhalten, dass US-Bürger, die für die Vereinten Nationen im Sudan arbeiten, von der Strafverfolgung durch den ICC ausgeklammert werden. Erneute Kritik an der Konstellation ist durch die Menschenrechtsverletzungen bei friedlichen Protesten in Burma aufgekommen, da China die Militärjunta nicht ermahnen wollte. Dabei kommt der Konflikt zum Ausdruck, dass ein Land, dem selber Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, ein anderes dafür bestrafen soll, bzw. die Bestrafung immer verhindern kann.
Zudem steht der Sicherheitsrat in der Kritik, da die als „Krieg gegen Terrorismus“ bezeichneten umfangreichen Aktivitäten der USA vom Sicherheitsrat weder legitimiert noch gerügt werden.
Quellen
Siehe auch
- ISAF
- Deutschland in den Vereinten Nationen
- Resolution 478 des UN-Sicherheitsrates
- Resolution 1373 und das Counter Terrorism Committee
- Weltregierung
- Interpol[1]