Deutsche Wiedervereinigung
Nach dem Fall der Mauer in Berlin und an der innerdeutschen Grenze im Jahre 1989 konnte die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 vollzogen werden. Verfassungsrechtlich handelte es sich um den Beitritt der Gebiete der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Man spricht daher auch vom so genannten "Beitrittsgebiet" oder von den "Neuen Bundesländern" (NBL).
Die Wiedervereinigung wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag ermöglicht, in dem die Siegermächte des 2. Weltkrieges ihre Kontrolle aufgaben und die Bundesrepublik Deutschland im Gegenzug formal die Oder-Neiße-Linie als ihre Ostgrenze anerkannte.
Der Begriff Vereinigung anstelle von Wiedervereinigung wird von manchen als zutreffender angesehen.
Siehe auch: Ost-West-Konflikt, Maueröffnung