Schwertransport
Großraum- und Schwertransporte sind Transporte, die nicht maß- und /oder gewichtsgerecht sind. Sie weichen so mit von den Vorschriften gemäß der Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO) ab.
A ) Großraum = bedeutet in der Regel, große Abmessungen und kleines Gewicht (zum Beispiel ein Blechsilo, Tank usw.) B ) Schwertransporte = bedeutet in der Regel, geringe Abmessungen aber meistens sehr hohes Gewicht (zum Beispiel, Krangewichte, Maschinen usw.) C ) Großraum- und Schwertransporte = bilden somit eine Kombination aus A) + B) D ) Langtransporte Beispiel: Güter mit Längen über 20,0 Meter.
Die Transporte dürfen nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Während der Ferien ist die Benutzung bestimmter Bundesautobahnen verboten. Je nach Abmessung sind Begleitfahrzeuge ( BF2/BF3) und/oder Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Diese Transporte verursachen daher eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.