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Schwertransport

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Großraum- und Schwertransporte sind Transporte, die nicht maß- und /oder gewichtsgerecht sind. Sie weichen so mit von den Vorschriften gemäß der Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung (StVZO) ab.

  A ) Großraum = bedeutet in der Regel, große Abmessungen und  kleines Gewicht (zum Beispiel ein Blechsilo, Tank usw.)
 
  B ) Schwertransporte = bedeutet in der Regel, geringe Abmessungen aber meistens sehr hohes Gewicht (zum Beispiel, Krangewichte, Maschinen usw.)
  C ) Großraum- und Schwertransporte = bilden somit eine Kombination aus A) + B)
  D ) Langtransporte Beispiel: Güter mit Längen über 20,0 Meter.

Die Transporte dürfen nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Während der Ferien ist die Benutzung bestimmter Bundesautobahnen verboten. Je nach Abmessung sind Begleitfahrzeuge ( BF2/BF3) und/oder Begleitung durch die Polizei vorgeschrieben. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.


Diese Transporte verursachen daher eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Voraussetzung für eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.