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Benutzer Diskussion:Bartian

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. März 2008 um 17:59 Uhr durch Bartian (Diskussion | Beiträge) (Status Berufsakademie). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Bartian in Abschnitt Status Berufsakademie

Begrüßung

Hallo Bartian. Herzlich willkommen in der deutschsprachigen Wikipedia!
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Status Berufsakademie

Hallo Bartian,

Du hast meinen Eintrag unter "Berufsakademien" rückgängig gemacht. Ich habe mir den Artikel nochmal angeschaut und würde allenfalls vom letzten Satz abstand nehemen, weil der tatsächlich eine Wertung enthält. Ansonsten sehe ich aber keine fehlerhaften Angaben.

Die Akkreditierung der Bachelorausbildungsgänge ist im Rahmen der Anforderungen der Kultusministerkonferenz für die rechtliche Einordnung relevant. Der Abschluss wird derzeit an Hochschulen als akademischer Grad und an Berufsakademien als staatliche Abschlussbezeichnung verliehen.

Dieser Teil stimmt uneingeschränkt. (1)

Eine Akkreditierung macht die Berufsakademieabschlüsse aufgrund der damit verbundenen Vereinheitlichung der Studienstruktur hochschulrechtlich gleichwertig mit allen anderen Abschlüssen an gewöhnlichen Hochschulen.

Zwar werden die akkreditierten Bachelor-Abschlüsse an BAs als "staatliche Abschlussbezeichnungen" und an Hochschulen als "akademische Grade" verliehen und die Studiengänge gelten an Berufsakademien nicht als Studium, sondern als Ausbildungsgang, allerdings spricht schon die KMK in ihrem Beschluss vom 15.10.2004 von einer "akademischen Gleichstellung". Insofern ist der akademische Grad verwässert worden und nur noch ein relativ wertloser "Anhängsel" einer staatlichen Abschlussbezeichnung, wie sie auch an BAs vergeben wird. (2)

Allenfalls unterscheiden sich Berufsakademien und Hochschulen in räumlich-personeller Ausstattung und Breite des Studienangebots voneinander.

Das ist doch richtig. Tatsächlich gewährleisten akkreditierte BA einen eingeschränkten Hochschulbetrieb in einzelnen Ausbildungsgängen, der sich aufgrund der Studien- und Prüfungsstruktur nicht mehr von den Studiengängen an Hochschulen unterscheiden lässt. Wie denn auch: die konsekutive Studienstruktur ist ja auch vereinheitlicht und die Abschlüsse hochschulrechtlich gleichgestellt worden. Man könnte über den Begriff "Studienangebot" streiten, aber eine einheitliche Sprachregelung halten ja nicht mal die Länder in ihren Einzelgesetzen durchgehend ein. (3)

Berufsakademie sind insofern heute als "unausgebaute Hochschulbetriebe" anzusehen.

Tatsächlich eine unbewusste Wertung - nehme ich zurück.

Ich würde mich über ein kurzes Statement von Dir freuen. Versuch mal, mich zu überzeugen...

Viele abschlussbezeichnende Grüße ;-)

Feel free

Warum schreibst du das auf meine Benutzerdiskussionsseite? Thematisch gehört das vollständig zum betreffenden Artikel, und der hat auch eine von dir genutzte Diskussionsseite. Bitte hier nicht weiter ausführen.
Ich denke außerdem nicht, dass ich dich überzeugen muss, warum deine in den Raum geworfenen Aussagen nicht stimmen, sondern dass du deine eingebrachten Behauptungen korrekt belegen musst, um eine Berücksichtigung im Artikel zu rechtfertigen. So funktioniert das in der Wissenschaft, aber vlt. ist das an BAs kein großes Thema ;-)
Dennoch ein kurzes Statement: (1) ist richtig, aber im Artikel nur Wiederholung. Zu (2): Das ist Theoriefindung von dir. Erstmal hat die KMK als Vertreter der Exekutive keine Gesetzgebungskompetenz (zum Glück). Relevant sind die Gesetze der Länder. Aber sogar die KMK gibt in ihren Erläuterungen zum Beschluss an, dass sie dabei neben berufsrechtlichen Regelungen lediglich auf die Möglichkeit hinaus will, dass BA-Bachelor-Absolventen einen Master an einer Hochschule machen können. Nur weil ein paar Exekutiv-Vertreter ein paar Begriffe ungenau und ohne Definition benutzen, ändert das erstmal gar nichts an der Rechtslage.
Zu (3): Du willst doch nicht ernsthaft "Das ist doch richtig" als Argument anführen? Pure Theoriefindung von dir. Ich bin da ganz anderer Meinung und kann das auch belegen, aber ich will im Berufsakademie-Artikel nun nicht Diskriminierungsargumente liefern. Deine Aussage widerspricht sogar dem Selbst- und Profilierungverständnis einer BA.
Viele Grüße, --Bartian 14:10, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten
ps. Bitte signiere richtig, auch das Datum fördert den Lesefluss der Diskussion. Respektiere außerdem bitte die chronologische Reihenfolge meiner Diskussionsseite. Irgendwie auffällig, dass im Bildungsbereich hauptsächlich die Interessenten am Berufsakademie-Artikel damit Probleme haben ;-) Auf meiner persönlichen Diskussionsseite sei mir diese Bemerkung erlaubt.

Akademischer Grad Österreich

Absolventen eines Fachhochschul-Masterstudiums führen kein FH in ihrem Grad - auch wenn ein D.I. verliehen wird. Das wollte ich mit meiner Änderung ausdrücken (die ja im zweiten Zyklus zu finden ist), ist mir möglicherweise nicht gut geglückt, hast du einen besseren Vorschlag? --Fivel 23:17, 11. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Achso... ich denke das sollte auf der Diskussionsseite vom Artikel besprochen werden. Denn der alte DI-Abschluss bzw. Studiengang (der nur mit Zusatz getragen wird) ist dann ja ein anderer als der neue DI-Abschluss bzw. Studiengang (wahrscheinlich schon längere Studiendauer; analog zum Master nur mit anderer Abschlussbezeichnung). --Bartian 01:52, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Master Artikel zerstört

Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa. Danke, daß Du Master so schnell wieder in Ordnung gebracht hast. Ich habe nicht bemerkt, was ich durch Copy & Paste angerichtet hatte.

Wikipedia:Qualitätssicherung

Hallo Bartian!

Bitte trage die Artikel, die du zur Qualitätssicherung vorschlägst auch dort ein, wie das geht ist auf WP:QS erklärt. Liebe Grüße, --Пikkis Diskutiere mit mir!Bewerte mich! 11:57, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten


NBS auf der Seite Liste deutscher Hochschulen gelöscht

Hallo Bartian,

du hast meinen Eintrag zur NBS (Northern Business School) wieder entfernt mit dem Hinweis, dass es sich dabei nicht um eine eigenständige Hochschule handele.

1. Wie definiert sich "eigenständige" Hochschule? 2. Wieso sollte das ein Grund dafür sein, dass sie nicht auf diese Seite gehört? In Kapitel 2 heißt es "Alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen". Auf der Seite www.nbs.desteht, dass die Studiengänge staatlich anerkannt sind.

Bitte kläre mich auf, oder nimm die NBS wieder mit rein.


Viele Grüße

--Jendrys 10:07, 9. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Jendrys,
es gibt zahlreiche "Institutionen" die Studiengänge anbieten, aber keine eigenständigen Hochschulen sind sondern nur mit anderen (staatlichen oder staatlich anerkannten) Hochschulen (im In- und Ausland) kooperieren, um die Abschlüsse anzubieten. Auf der Abschlussurkunde wird dann der Name der anderen Hochschule stehen.
Der Hamburger Senat weißt die Nothern Business School nicht als staatlich anerkannte Hochschule aus (siehe http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/wissenschaft-forschung/hochschulen/ueberblick/start.html).
Auf der Webseite der NBS ist auch nur von staatlich anerkannten Abschlüssen oder Studiengängen die Rede (die von anderen Hochschulen verliehen werden können, bzw. Studienangebote anderer Hochschulen nutzen). Für staatlich anerkannte Hochschulen als Institution ist normalerweise eine Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat nötig (oder sonstige Anerkennungsregelung der ganzen Institution durch das Land Hamburg). Von der Anerkennung der Institution selbst ist jedoch nirgends die Rede. Zitat: "Die NBS ermöglicht einen akademischen Abschluss. Dabei passen wir die Studiengänge unserer staatlichen Kooperationshochschulen an die besonderen Bedürfnisse der Berufstätigen an." Das besondere Angebot der NBS besteht scheinbar darin, Angebote und Abschlüsse anderer Hochschulen teilzeitstudiengerecht zu organisieren. Eine staatliche Anerkennung als Hochschule für die Institution selbst kann ich dabei nirgends erkennen. Solltest du andere, nachprüfbare Informationen haben, gib sie bitte an. Grüße, --Bartian 14:51, 9. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Bartian,
alles klar. Dessen war ich mir nicht bewusst. Gibt es denn in Wikipedia eine Seite in die die NBS passen würde?
Viele Grüße,
--Jendrys 09:47, 10. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Liste deutscher Hochschulen

Hallo Bartian, du hast ja inzwischen die Liste erweitert. Ein Großteil der Daten stammt aber schließlich von der von mir erstellten Liste, Liste der deutschen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Letztendlich hast du diese einfach dort hin, zwar mit Umweg über deine Benutzerunterseite, aber doch einfach dorthin kopiert. So ein Vorgehen ist in Wikipedia nicht Regelkonform, da ich, als der Urheber der Liste, dort nicht mehr genannt werde. Ich möchte dich deswegen bitten dir diese Seite mal durchzulesen. Ein anderer Benutzer als ich, dessen Urheberrechte ebenfalls von dir verletzt werden, könnte dies ansonsten strenger sehen. Gruß -- Rainer Lippert 18:43, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Rainer, ich bin etwas verwundert, da ich davon ausging, dass wir ein gemeinsames Interesse an der Liste haben, wie in anderen Diskussionen besprochen.
Ich habe deine Liste dennoch nicht kopiert, wie du an der Versionsgeschichte der Benutzerseite erkennen kannst, dort gibt es keine solche von dir behauptete Kopie deines Artikels. Ich habe mir eine Datenbank erstellt mit den relevanten Informationen der Hochschulen. Aus dieser Datenbank habe ich immer wieder automatisch ein Wiki-taugliches Tabellen-Format erstellt, wenn Inhalt oder Tabellenform von mir aktualisiert wurden. Von Kopie kann also schon alleine daher nicht die Rede sein, da schon deutlich anderer Artikeltext.
Die Informationen selbst werden z. B. von den Hochschulen veröffentlicht, von den Ländern oder vom Bund. Außerdem von Wikipedia-Nutzern auf Wikiseiten eingetragen. Auf diese Daten hast du kein Urheberrecht, nur weil du eine Teil-Liste aus ihnen erstellt hast. Ob selbst der Veröffentlicher ein Urheberrecht an ihnen hat, ist mangels Schöpfungshöhe unwahrscheinlich, zumindest wird meist keines vertreten, denn sonst wäre bereits der Eintrag der Daten in die Hochschulartikel in Wikipedia in der Regel ein Problem. Du bist jedenfalls nicht der Urheber dieser Daten.
Meine Datenbank hatte schon im ersten Schritt die meisten Hochschulen (Unis, FHs, Kunsthochschulen, private HS) umfasst, über 300. Knapp 180 waren in der ersten Version bereits mit den weiteren Daten aufgefüllt. Bereits diese erste Version hatte also andere Spalten/Informationen und dies für deutlich mehr Hochschulen als in deiner Liste. Alleine etwa 20 Hochschulen mehr mit Promotionsrecht, als deine Liste umfasst (die daher bis heute unvollständig ist im Sinne der Bezeichnung "gleichgestellter Hochschulen" als promotionsberechtigte Hochschulen). Die Behauptung, meine erste Version sei eine Kopie deiner Liste passt also weder vom Artikeltext her (siehe oben) noch von Inhalt und Umfang.
Natürlich enthält meine Liste aller Hochschulen auch solche mit Promotionsrecht wie in deiner Liste und natürlich sind auch hier Gründung und Studentenzahlen interessant. Aber ein Urheberrecht auf diese Daten hast du beim besten Willen nicht. Mit dem Argument könnte ich nun jedem untersagen, die fehlenden etwa 20 Hochschulen bei dir zu ergänzen, weil sie bei mir zuerst in der Liste stehen. Lächerlich. Ich weiß ja weder woher er seine Informationen zu den Hochschulen hat, noch habe ich ein eigenes Schutzrecht erworben, weil ich die Informationen selber aus einer anderen Quelle habe, und nicht selber Studenten gezählt.
Ich hoffe, dass du zukünftig etwas sensibler mit solchen Vorwürfen umgehst, und dich genauer damit befasst, worauf das Urheberrecht eigentlich Rechte verleiht und wer diese dann hat. Eine Artikelkopie zu unterstellen, wo nichtmal eine Artikelkopie vorzufinden ist, empfinde ich schon als dreist. Gruß, --Bartian 14:33, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo, in der hier geführten Tonlage halte ich mich kurz. Ich dachte zunächst an eine Zusammenarbeit. Eine Ansprache meinerseits auf deiner Disk blieb unbeantwortet, an deiner Unterseite selbst konnte/durfte ich nichts ergänzen. Ansonsten hätte ich die Studentenzahlen zu aller Einrichtungen ergänzt. Jetzt steht letztendlich eine Halbfertige Liste in WP, die ich zumindest vor dem Einstellen vervollständigt hätte. Da du letztendlich auch das Layout noch geändert hast, war für mir klar, dass ich dort, bei dir, unerwünscht bin. Das ich irgendwelche Urheberansprüche stelle, habe ich zudem gar nicht gesagt. Sondern das vorgehen könnte bei einem anderen Benutzer als mir für Aufsehen sorgen. Gruß -- Rainer Lippert 15:20, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Rainer, mir war nicht bewusst, etwas unbeantwortet gelassen zu haben und habe absolut nicht beabsichtigt, dir das Gefühl zu geben, unerwünscht zu sein. Dafür möchte ich mich in aller Form entschuldigen und werde bei meiner weiteren Arbeit mehr darauf achten. Ich habe nach der ersten Version der Liste weniger Zeit als erwartet gehabt, und dachte mit dem Einstellen der nicht ganz fertigen Liste den besten Weg gehen zu können. Halbfertig fand ich sie nicht, ich habe mühevoll die meisten Daten recherchiert. Beim Layout habe ich schlicht nicht mehr ganz den Überblick gehabt, ich habe mich dann einfach an der anderen Liste und den alten Links auf der Seite orientiert.
Zum Urheberrecht. Ich habe oft damit zu tun, und kann dein Ausgangsposting der Diskussion nur auf eine Weise interpretieren:
  • Du schreibst klar, dass ich deine Urheberrechte verletzen würde ("Ein anderer Benutzer als ich, dessen Urheberrechte ebenfalls von dir verletzt werden […]").
  • Du schreibst, du seist der Urheber der Liste. Unbestritten hast du die Liste eingestellt. Aber welche Rechte dir das Urheberrecht nun zubilligt ist eine andere Frage.
  • Du schreibst, ich hätte deine Liste in meine Benutzerunterseite kopiert. Habe ich aber nicht, wie aus der Versionsgeschichte klar hervorgeht. Vielleicht ist dir entgangen, dass meine Version anders ist. Die Formatierung ist bei allen Hochschulen anders und es sind deutlich mehr Daten eingetragen. Warum? Weil sie eben nicht kopiert, sondern selber erstellt ist. Ich habe zwar auch ähnliche Formatierungen erzeugt (Wikilinks der Hochschulnamen), aber ich habe in der zugrunde liegenden Datenbank detailliert Orte und Namen/Lemmata getrennt erfasst, und bei fehlenden Orten diese in Klammern ergänzt. Das ist dann bei allen Hochschulen so, nicht nur bei denen, die auch in deiner Liste stehen. Es ist weder der ganze Artikel (die Liste) noch ein Teil deines Artikels (wie etwa eine 1:1 kopierte Tabellenzeile) in meiner Grundversion vorzufinden.
  • Auf eine Formatierungsidee wie die Formatierung eines Hochschulnamens mit Ort gibt es kein Urheberrecht, mangels Schöpfungshöhe, auch nicht auf die Idee, Gründung und Studentenzahlen aufzuzählen. Und auf die verwendeten Daten hast du ebenfalls kein Urheberrecht, du und ich haben sie ja gleichfalls aus anderen Quellen (siehe oben).
  • Die Listen unterschieden sich daher urheberrechtlich deutlich von anderen Wikipedia-Artikeln, in denen ab einer bestimmten Schöpfungshöhe die eigenformulierten Anteile der Autoren urheberrechtlichen Schutz genießen. Diese Regel wird aber nicht von Wikipedia erstellt, sondern ergibt sich aus dem genauen Schutzumfang den das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bestimmt. Ab einer gewissen niedrigen Schwelle darf man daher keine Stücke aus anderen Wikipedia-Artikeln wörtlich herauskopieren, weil sie durch den jeweiligen Autor erst kreiert wurden. Die jeweils hinter der Kreation stehende Idee ist jedoch stets ungeschützt, geschützt ist nur die konkrete, die nötige Schöpfungshöhe überragende eigene Ausformulierung. Die Daten in der Liste sind jedoch keine Kreation von dir, und daher auch nicht als solche für dich geschützt. Macht auch Sinn, weil sonst niemand mehr schreiben dürfte, dass eine bestimmte Hochschule (laut ihrer Wikiseite) 1853 gegründet wurde, weil es auch schon in deiner Liste so steht.
  • Man könnte sich die Frage stellen, ob die nötige Schöpfungshöhe eventuell durch deinen gesamtem Artikel erreicht wird, also die Kombination aus Daten und Tabellenformatierung, also Zeichen für Zeichen. Das heißt, die genauen Tabellenformatierungen würden für die Schöpfungshöhe sorgen. Aber die Frage ist nicht weiter relevant, da ich eindeutig nicht solche eine Kopie vollzogen habe.
Ich hoffe, verständlich gemacht zu haben, warum hier keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, und ich mich deswegen auch dagegen wehren möchte - ob du nun Absprüche stellst oder nicht, du hast eine Verletzung vorgetragen. Daher bitte ich auch um Verständnis für den Tonfall eingangs, der aus einem handfesten, aber von mir für unbegründet gehaltenen Vorwurf resultiert. Sollten mir Argumente entgangen sein, bitte ich um entsprechenden Hinweis.
Ich würde mich freuen, wenn Missverständnisse nun ausgeräumt sind, und wir weiter konstruktiv wie bisher an der Thematik arbeiten. Viele Grüße --Bartian 19:03, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Bartian, schaue dir mal die erste Version auf deiner Spielwiese an, vom 22. November um 17.07 Uhr. Da sehe ich eine große Liste, die mehr als 300 Einrichtungen umfasst. Aber überwiegend nur bei den Einrichtungen, die auch in meiner Liste vorhanden sind, sind die Daten, die ich in Stundenlanger Arbeit Einzeln herausgesucht habe, komplett vorhanden. Bei den anderen Einrichtungen fehlen diese Daten, wie Stundenzahl und Gründungsjahr, wie teilweise jetzt noch, obwohl alle Daten zugänglich sind. Das erweckt den Eindruck, also ob du die erste Liste dort erstellt hast, ohne jede dort angegeben Daten einzeln, so wie ich, herausgesucht zu haben, sondern von der anderen Liste übernommen hast. Diese hast du dann mit den weiteren Einrichtungen ergänzt. So hat es für mich den Eindruck gemacht. Darum hat es sich bei meiner Ansprache oben eigentlich gehandelt. Ich habe für das Zusammensuchen der Daten zu der Liste weit mehr als zehn Stunden Arbeit gehabt. Hättest du diese von meiner Liste einfach übernommen, würdest du dazu nur fünf Minuten brauchen. Nicht kopieren, einfach abschreiben. Das ist auch keine URV in dem Sinne, wie du es jetzt ansprichst, wäre es aber so gewesen, wäre ich gerne in der Versionsgeschichte dazu erschienen. Hast du aber auch über zehn Stunden verwendet, um die Daten zu recherchieren, ist alles in Ordnung. Dann Frage ich mich nur, warum du nicht auch gleich zu den anderen Einrichtungen die Daten recherchiert hast? Um Schöpfungshöhe und sonstwas geht es mir gar nicht, interessiert mich auch nicht. Tatsache ist aber jetzt, dass in Wikipedia zwei Listen bestehen, die sich in vielen Bereichen decken, also Redundant zueinander sind. Dies hätte man alles, bei mehr Kontaktfreudigkeit, vermeiden können. Eine kurze Ansprache vor dem Einstellen deiner Liste hätte dies vermieden. Aber so? Dies wird ja jetzt auch bei KILP angesprochen, dass beide Listen zueinander Redundant sind. Ich habe von Anfang an einen Weg anstreben wollen, um die jetzige Situation zu vermeiden, war aber leider aus den oben genannten Gründen nicht möglich. Schade! Aber wie jetzt weiter vorgehen? Viele Grüße -- Rainer Lippert 19:27, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Rainer, genau von der Version spreche ich auch.
Bei knapp 180 Hochschulen (also fast alle nicht-FHs) sind in dieser ersten Version schon alle Studentenzahlen und auch die meisten anderen Daten vorhanden, das sind über 50% mehr als in deiner Liste mit 112 Hochschulen. Dein Eindruck, dass bei allen "anderen Einrichtungen" alles noch fehlt, kann ich daher nicht nachvollziehen.
In meiner letzten Version sind es 370 Hochschulen, davon sind bei 340 (92%) das Gründungsjahr erfasst und bei 300 (81%) die Studentenzahl. Das Stat. Bundesamt nennt die Gesamtzahl 372, die Liste ist also auch sehr vollständig im Vergleich zu diversen Listen bei Wikipedia.
Ich bin den Weg gegangen, zunächst alle möglicherweise promotionsberechtigten Hochschulen abzuklappern (was ich zum Zeitpunkt der ersten Version überwiegend durch hatte) um dann zu den FHs vorzurücken. Das hatte schon für diese erste Version deutlich mehr als 10 Stunden gedauert, da ich die Navigationsleisten mit den Listen auf den Webseiten der Länder und den Angaben beim Statistischen Bundesamt verglichen habe, um dann fehlende Daten aus Wikiartikeln, verifiziert mit den Webseiten der Länder oder Hochschulen, zur Not auch vom Bundesamt zusammenzukratzen. Ich habe dabei extrem viele Unregelmäßigkeiten gefunden, die mir das Leben schwer gemacht haben. Das Bundesamt führt beispielsweise verschiedene Standorte der Hochschulen einzeln auf, und jede Publikation sortiert die Hochschulen anders. Wenigstens konnte ich die aus meiner Datenbank erzeugte Wiki-Tabelle leicht im Format ändern.
Die jetzt noch nicht fertig erfassten Hochschulen sind meist privat, und teilweise spät in meine Liste gekommen, da sie nicht in allen Quellen auftauchten und/oder von mir übersehen wurden (du weißt ja selber wie anstrengend die stundenlange Arbeit ist). Hätte ich nicht auf Vollständigkeit der Liste geachtet, wäre die Quote der erfassten Daten nahe 100%. Gegen Ende habe ich einfach bereits sehr viel Zeit reingesteckt, wenig neue Zeit gehabt, und daher wenig Motivation gehabt, diese "Schatten-"Hochschulen auch noch vollständig zu erfassen. Du sagst, "obwohl alle Daten zugänglich sind". Das mag bei den Universitäten einfach sein, aber suche mal die Studentenzahl der privaten Fachhochschule Schwäbisch Hall.
Ich finde mit anfangs 150% Umfang an mit Daten erfassten Hochschulen (alle nicht FHs) und zuletzt über 270% im Vergleich zu deiner Liste, sowie zuletzt 330% Umfang der Hochschulen selbst brauche ich mir nicht vorwerfen lassen, bei mir wären (anfangs) (fast) nur die Daten erfasst, die auch bei dir stehen.
Ich habe kein Interesse daran, deine Versionsgeschichte zu unterdrücken. Ich hatte ja schon damals angemerkt, dass es mehr promotionsberechtigte Hochschulen gibt, und daher komplett neu recherchiert, was im Ergebnis natürlich teilweise zu dir doppelte Arbeit war. In meiner Versionsgeschichte sind nur die zeitlichen Arbeitsetappen vorhanden, nicht die inhaltlichen, und ich finde daran nichts spannend, daher habe ich nur die neue Liste in den bestehenden Artikel kopiert, nichts verschoben. Wenn es einen Weg gibt, deine Versionsgeschichte mit einzuflechten, gerne.
Das mit der Schöpfungshöhe ist eben Teil des Urheberrechts, man sollte sich nicht darauf beziehen ohne es richtig zu machen. So einen Vorwurf sollte man nun nicht leichtfertig aussprechen, wenn es dann eben nicht stimmt (so oder so, egal woher die Daten kommen).
Ich hätte vor dem Einstellen der Liste nochmal rückfragen können und kommunikativer sein, dafür entschuldige ich mich nochmal. Ich kann nur nochmal die Anstrengung, Demotivation und Zeitknappheit anführen.
Ich bin offen für alles, weiterhin etwas demotiviert und daher leider nicht kreativ was Lösungen angeht. Ich lege mir mal so ein Wiki-Thermometer zu. Viele Grüße --Bartian 21:00, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Bartian, ich würde sagen, wir belassen es jetzt dabei. Es bringt ja letztendlich nichts, uns gegenseitig Vorwürfe, wegen was auch immer, zu machen. So einen Wiki-Thermometer habe ich schon eine ganze Weile. Da habe ich aber noch nie etwas daran geändert. Bringt ja letztendlich auch nichts. Viele Grüße -- Rainer Lippert 21:48, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Primeln
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Entspanne deinen Körper und deinen Geist und lehne dich mal ein wenig zurück.
Liebe Grüße Milosevo


nicht-wissenschaftliche Hochschule

Eine kurze Anmerkung hierzu: Ob alle Hochschulen wissenschaftlich sind oder ob es auch nicht-wissenschaftliche Typen gibt, weiß ich nicht. Fakt ist aber, daß der Begriff der „wissenschaftlichen Hochschule“ besonders im Besoldungsrecht vorkommt. Unter den wissenschaftlichen Hochschulen werden bzw. wurden alle Hochschulen mit Promotionsrecht zusammengefaßt, die übrigen waren die „Hochschulen“. Es gab auch die Amtsbezeichnung „Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule“ 8siehe z.B. hierzu: Art. X des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern, oder auch die Urteilsbegründung zu 4 S 1960/00 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg).--HolgerB 18:08, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich weiß es dafür. Nicht-wissenschaftliche Hochschulen gibt es nicht. Abgesehen von Volkshochschulen, die zwar den Begriff Hochschule im Namen führen, aber nach den Landesgesetzen keine Hochschulen sind. Der Begriff Hochschule wird ansonsten von den Landesgesetzen geschützt und darf auch nicht frei verwendet werden. Die wissenschaftliche Grundlage und der Auftrag zu Lehre und Forschung mit verschiedenen Schwerpunkten sind für alle Hochschulen gleichermaßen in den Hochschulgesetzen verankert.
Maßgeblich für die Benennung der Hochschulen sind die Hochschulgesetze der Länder. Im (für die PHs relevanten) Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg i.d.F. vom 1. Januar 2005 gibt es den Begriff der wiss. HS nicht. In anderen Hochschulgesetzen ist das genauso, ebenso im Hochschulrahmengesetz sowie in aktuellen Veröffentlichungen von Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und BMBF.
Gerichte sind nicht zuständig für eine Definition der Hochschultypen und sie geben auch keine. Im genannten Urteil geht es um die C-Besoldung, die vor Jahren durch die W-Besoldung abgelöst wurde (für neue Berufungen). Entsprechend kommt der Begriff der wiss. HS nach den Professorenbesoldungsreformgesetzen der Länder für die neue Besoldung nicht mehr vor. Das aktuelle Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) kennt den Begriff ebenfalls nicht. Übergangsregelungen für alte Besoldungen und alte Amtsbezeichnungen sind davon vlt. ausgenommen. Aber das ändert nichts daran, dass es keine Rechtsgrundlage (mehr) dafür gibt, den Begriff der wiss. Hochschule als Bezeichnung für eine Hochschule zu verwenden.
Ich denke die Quellen sind klar und wir sind uns einig. Grüße --Bartian 19:59, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten