Kinderbetreuung
Kinderbetreuung ist als zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende, erziehende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern zu verstehen. Kind ist nach deutschem Recht in der Regel jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 7 Abs. 1 SGB VIII). Kinderbetreuung erfolgt zuerst und zumeist in der Familie, in der Vergangenheit und in reicheren Familien auch durch Kindermädchen. Heute ist neben der Erziehung in der Familie die Form der öffentlich oder privat organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege vorherrschend. In Österreich und der Schweiz wird hierfür ebenfalls der Begriff "Kinderbetreuung" oder auch "familienexternen Tagesbetreuung" verwendet. Auch gibt es vereinzelt den Begriff "fremdbetreut", der jedoch häufig in negativem Zusammenhang genutzt wird.
Die Kontroverse zur öffentlichen Kinderbetreuung wird politisch, ideologisch und fachlich geführt. Während die Betreuung durch ErzieherInnen im Kindergarten ab dem 3. Lebensjahr in Deutschland allgemein akzeptiert wird, gibt es über die Vor- und Nachteile der Fremdbetreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren Uneinigkeit. Kritiker der Fremdbetreuung, z.B. das Familiennetzwerk, argumentieren, dass in der Regel die Eltern, zu denen eine lange und vertrauensvolle Bindung aufgebaut werden kann, die emotionale, geistige und soziale Entwicklung des Kindes am besten fördern (siehe auch Bindungstheorie).
Literatur
- Steve Biddulph: Wer erzieht Ihr Kind? München: Wilhelm Heyne, 2005. ISBN 3-453-67000-0
- Anne Salle, Frankreich auf dem Weg zur Reprivatisierung der Kinderbetreuung?, 2006. [1]
- Birgit Pfau-Effinger, Wandel der Geschlechterkultur und Geschlechterpolitiken in konservativen Wohlfahrtsstaaten – Deutschland, Österreich und Schweiz, 2005. [2]
Siehe auch
- Kindertagesbetreuung
- Kindertagesstätte
- Spielgruppe
- Mittagstisch
- Tageskindergarten
- Ganztagsschule
- Babysitter
- Nanny