Kaiser von Österreich
Der römisch-deutsche Kaiser Franz II. aus dem Haus Habsburg erklärte 1806 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation für aufgelöst. Zuvor, 1804, hatte er das Erzherzogtum Österreich zusammen mit anderen Ländern zu einem Vielvölkerstaat und Erbkaisertum (Kaisertum Österreich) erhoben.
Mit der Erhebung zum Regenten eines neuen Reiches als Kaiser Franz I. begegnete er der Krönung Napoleons zum „Kaiser der Franzosen”. Sein Kaiserreich Österreich umfasste alle habsburgischen Länder und eine Bevölkerung, bestehend aus Deutschen, Ungarn, Tschechen, Slowenen, Kroaten, usw.
Nach einem kurzen Intermezzo im Revolutionsjahr 1848 regierte Franz I. durch seinen kaiserlichen Erlaß vom 31.12.1851, dem sogenannten Sylvesterpatent, zwar wieder absolut, die militärischen Niederlagen von 1859 und 1866 machten allerdings einige Verfassungsänderungen notwendig: so 1859 das Oktoberdiplom, 1861 das Februarpatent und zuletzt nach dem Ausgleich mit Ungarn am 21.12.1867 die Dezemberverfassung, die bis zum Ende der Monarchie Bestand hatte. Die aktuelle Verfassung von 1867 wurde zu einem Teil Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und ist noch heute Teil der Bundesverfassung der österreichischen Republik.
Nach dem Ausgleich mit Ungarn und der Schaffung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie (1867) regierte der Monarch in der österreichischen Reichshälfte in seinem Recht als Kaiser von Österreich, in der ungarischen Reichshälfte als König von Ungarn.
Gemäß der Verfassung von 1867 verblieben ihm verschiedene Vorrechte (so genannte Prärogativen der Krone), über die sein Parlament (der Reichsrat) keine Mitbestimmung hatte. Dies betraf vor allem Heeres- und Außenpolitik
Als Karl I. am 11. November 1918 die Regierungsgeschäfte niederlegte, war dies das Ende des Vielvölkerstaates und der Habsburger Monarchie.
Liste der Kaiser von Österreich
Siehe auch: Österreichische Kaiserkrone, Österreichische Kaiserhymnen