Cannabis als Rauschmittel
Link-Textwww.kunstparker.deLink-TextDieser Artikel behandelt die unter dem Namen Cannabis zusammengefassten pflanzlichen Rauschmittel. Für die Pflanzengattung Cannabis und andere Verwendungsmöglichkeiten der Hanfpflanzen siehe unter Hanf.

Cannabis ist der Sammelbegriff für die aus Hanf (Cannabis sativa, Cannabis indica, Cannabis ruderalis) hergestellten Rauschmittel.
Die berauschende Wirkung wird vor allem von den Cannabinoiden wie Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD) verursacht. Diese Substanzen stimulieren spezifische Rezeptoren im zentralen Nervensystem. Dabei handelt es sich um die so genannten Cannabinoid-Rezeptoren. Die endogenen Agonisten dieser Rezeptoren heißen Endocannabinoide und spielen eine wichtige Rolle bei der Modulation synaptischer Prozesse.
Die bekanntesten Verwendungsformen sind Marihuana (= "Maria Juana"), also getrocknete Blütenstände und/oder Blätter, Haschisch, gepresste Harze der Hanfpflanze, die meistens geraucht oder in Fett gelöst gegessen werden, oder das ätherische Haschöl, das verdampft eingeatmet, wie die Blütenstände mit Tabak vermischt geraucht oder zur Zubereitung THC-haltiger Getränke und Speisen verwendet wird.
In Medikamentenform wird meist reines THC verwendet. Synthetisch kann lediglich die delta-8-THC-Form produziert werden, weil synthetisches delta-9-THC zu instabil ist. Es weist nur ungefähr 70 % der Wirksamkeit der natürlichen Form auf.
Je nach Art der Anwendung liegt der Wirkungseintritt bei 1-10 Minuten beim Inhalieren und 30-300 Minuten bei oraler Aufnahme. Die Wirkung hält bis zu 12 Stunden an und beginnt mit einem High, das unter anderem durch Euphorie, Redseligkeit, Entspannung oder Gelächter geprägt sein kann. Ebenfalls können leichte Wahrnehmungsveränderungen bei Farben, Formen oder Geräuschen auftreten. Diese Phase ist durch das THC geprägt, welches eine kürzere Wirkdauer als das CBD besitzt. Wenn es nachlässt, tritt die sedierende CBD-Wirkung in den Vordergrund.
Gesetzliche Regelungen
In Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz der Besitz von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf (wenn die Samen zum illegalen Anbau bestimmt sind) strafbar. Verfahren wegen Besitzes geringer Mengen Cannabis müssen laut Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen eingestellt werden. Die Auslegung dieses Beschlusses hängt aber vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des Richters, bzw. Staatsanwalt; Auch gilt dies nur bei Gelegenheitskonsumenten, ergibt sich aufgrund vorheriger Einstellungen der Eindruck, der Konsument sei Dauerkonsument, so kann dieser nicht mit einer Einstellung nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts rechnen. Ebenso darf keine Fremdgefährdung durch Konsum in der Öffentlichkeit vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht kam der 1994 vom Lübecker Richter Wolfgang Neskovic angestrengten Legalisierung nicht nach. Es beauftragte aber die Innenministerkonferenz, eine bundesweit gültige Höchstgrenze für Eigenverbrauchsmengen festzulegen. Dies wurde bis heute nicht umgesetzt.
In Österreich sind die gesetzlichen Grundlagen durch das Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Demnach ist zu bestrafen, wer Suchtmittel erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überlässt oder verschafft. Nicht strafbar ist der Konsum, der auch ohne Erwerb bzw. Besitz möglich ist. Bei geringen Mengen (20 g THC) hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückzulegen. Allerdings können auch in diesem Fall gesundheitsbezogene Maßnahmen angeordnet werden, wenn sie notwendig sind (ärztliche Überwachung, Entzugsmaßnahmen etc.). Saatgut und Pflanzen unterliegen diesen Bestimmung dann, wenn sie zur Erzeugung von Suchtgift geeignet sind (mehr als 0,3% THC-Gehalt). Damit gibt es hier eine gewisse Grauzone, da Samen und Jungpflanzen diesen Gehalt nicht übersteigen. Tatsächlich kann man auch in Geschäften Samen und Jungpflanzen erwerben, die zu potenten Pflanzen heranwachsen. Man wird jedoch Probleme haben, zu argumentieren, warum man teure Pflanzen im Hanfgeschäft kauft und nicht das billige Industriesaatgut im nächsten Lagerhaus.
In den Niederlanden ist Cannabis weiterhin illegal, wird jedoch geduldet, was zur Folge hat, dass der Besitz geringer Mengen bis zu 15 Gramm straffrei bleibt und Cannabisprodukte, unter bestimmten Bedingungen, in so genannten Coffee Shops verkauft werden dürfen. Auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Droge Cannabis hat dadurch stark zugenommen und die Strafverfolgung wird in dieser Hinsicht nur sehr oberflächlich betrieben. Diese Coffee Shops müssen sich allerdings über den Schwarzmarkt versorgen, da die Herstellung von Cannabisprodukten weiterhin verboten ist. Dadurch kommt es zum so genannten back door-Problem. Daher ist der illegale Handel mit Cannabis (besonders bei großen Mengen) weiterhin ein großes Problem in den Niederlanden. Außerdem kommt es in grenznahen Städten zu einer Art Drogentourismus, was vor allem Lärmbelästigung der ansässigen Bevölkerung zu Folge hat, aber auch Kontrollen durch die Behörden der angrenzenden Länder, die eine weniger liberale Cannabispolitik betreiben, erforderlich macht, da es zu Schmuggel von Drogen kommt.
In Kanada und den Niederlanden wird Cannabis seit 2003 zur medizinischen Verwendung staatlich kontrolliert an bedürftige Patienten abgegeben, ohne dass diese Angst vor einer Verfolgung durch die Justiz haben müssen. Seit September 2003 ist in den Niederlanden Marihuana als apothekenpflichtiges Medikament zugelassen.
Seit etwa einem halben Jahrhundert ist Cannabis in den USA verboten. Im US Staat Kalifornien wurde es kürzlich wieder zur medizinischen Anwendung erlaubt. Es ist aber weiterhin durch Bundesgesetz der USA verboten, und in kalifornischen Kliniken wurden schon von Bundespolizisten Razzien durchgeführt. Diese Vorgehensweise der amerikanischen DEA (Drug Enforcment Administration) wurde kürzlich jedoch von einem Bundesgericht untersagt. Im Mai 2004 hat Vermont (als elfter US-Staat neben Alaska, Arizona, California, Colorado, Hawaii, Maine, Maryland, Nevada, Oregon und Washington) medizinisches Marihuana legalisiert.
In der Schweiz gab es bis 2004 lange Diskussionen im Parlament, ob der Cannabiskonsum - im Gegensatz zum Handel - legalisiert werden soll, ehe diese mit einer Mehrheit verworfen wurde und die Legalisierung de facto begraben wurde.
Das Fürstentum Liechtenstein ist für die Legalisierung, lässt es aber weiterhin verbieten, um Drogentourismus zu verhindern. Würden einer der umliegenden Staaten einer Legalisierung zustimmen, würde Liechtenstein nachziehen.
Zur Geschichte der Anwendung
Obwohl Hanf seit etwa 5000 Jahren, zuerst in China, zur Fasergewinnung angebaut wurde, finden sich erste Berichte über die Anwendung der Inhaltsstoffe zu medizinischen oder rituellen Zwecken erst in indischer Literatur vor etwa 2400 Jahren. Hier werden schwach konzentrierte Wirkstoffe (Bhang, Ganja) als gesellschaftlich akzeptabel angesehen, stärkere Drogen (Haschisch) jedoch abgelehnt. Medizinische Literatur dieser Zeit beschreibt auch Anwendungen in der Epilepsie und bei Schmerzen.
Mit Bekanntwerden der psychischen Wirkung im Europa des 17. Jahrhunderts setzten zwei Betrachtungsweisen ein: In Frankreich wurden die bewusstseinsverändernden Eigenschaften der Inhaltsstoffe, insbesondere in literarischen Kreisen (Alexandre Dumas (Vater) Der Graf von Monte Christo, Fitzhugh Ludlow The Hasheesh Eater) betont, während in England medizinische Anwendungen (W. B. O'Shanghnessy: Beruhigungsmittel, Anfallslinderung, Krampflinderung) im Vordergrund standen. Er wurde oft als günstiger Tabakersatz verwendet und in diesem Zusammenhang in der Literatur oft beiläufig als Knaster oder Starker Tobak bezeichnet.
Bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in Form von alkoholischen Extrakten, ein leicht verfügbares Medikament. Im Jahre 1925 fand die Internationale Opium-Konferenz in Genf statt. Dort wurde auch ein Verbot von Cannabis diskutiert. Zusammen mit der Prohibition in den USA wurde jedoch auch Cannabis als eine Gefahr für die Gesellschaft angesehen. Hintergrund war jedoch, dass die mächtigen Baumwollfarmerverbände der Südstaaten und Tabakproduzenten fürchteten, an das Hanf Marktanteile zu verlieren und unter Hinweis auf die Rauschwirkung zum Verbot drängten. Kombiniert mit gezieltem Lobbying des Hearst News Network des Medienzars William Randolph Hearst (der wegen der Aussicht einer preisgünstiger werdenden Papierproduktion mit Hanf hohe finanzielle Verluste befürchtete) und der Chemiefirma Dupont (Nylon, Rayon) zwischen 1935 und 1937 dürfte das letztendlich zum Verbot in 1937, gleichzeitig mit der Einführung der Prohibition in den USA geführt haben.
Während des Zweiten Weltkrieges wurde Cannabis als Anbau der bis dahin gebräuchlichen Hanfpflanze zu Kriegszwecken zwar noch einmal propagiert, mit dessen Ende ging aber auch die hektarweise Vernichtung von Feldern einher, auf denen Marihuana - ein Synonym spanischer Einwanderer, das in kurzen Werbefilmen der Regierung als Droge für Perverse, siechende Untermenschen, Schwarze und mexikanische Immigranten beschrieben wird - angebaut wurde. Dieser harte Dualismus in der Drogendiskussion hielt sich lange Zeit hartnäckig und führte zur erfolgreichen Verbannung der Nutzpflanze Hanf aus dem westlichen Kulturkreis.
Obwohl in den europäischen Staaten mit Ausnahme von Portugal, wo der Konsum von Cannabis zu „Aufmüpfigkeit unter den Negersklaven“ geführt hatte, keine negativen Auswirkungen des Cannabis-Konsums bekannt waren, wurde auf Drängen von Ägypten, das seinerseits damit gedroht hatte, die Einfuhr von Kokain und Heroin aus Europa zu verbieten, Cannabis zu einer illegalen Droge erklärt. Auch dahinter dürfte gezieltes Lobbying von Bayer wegen des Heroin-Absatzes das damals noch von Bayer produziert wurde, gestanden haben.
Im Zuge des Kampfes gegen Marihuana stieg der Straßenpreis in den vergangenen 50 Jahren um bis zu 8000% von 60 US$/kg auf 1.500 bis 5.000 US$ (regional sehr unterschiedlich). Diese gesetzliche Stellung haftet Cannabis seither an, obwohl es keine allgemein akzeptierten medizinische Studien zu seiner Gefährlichkeit gibt aber es gibt die Pillen sowie Opium von BASF.
Möglicherweise spielt die enorm vielseitige Verwertbarkeit des Hanfes eine große Rolle dabei, dass Cannabis bis heute illegalisiert bleibt. Denn Hanf steht z. B. in Konkurrenz zu Holzprodukten wie Papier, Textilien, Lebensmittelölen und vor allem zu Tabak und einer Vielzahl von chemisch hergestellten und patentierten Medikamenten.
Gefahren, Suchtpotenzial und Toxizität
Von einigen Vertretern in der Wissenschaft wird behauptet, dass sich bei Dauerkonsumenten oft das Motivationsverlust-Syndrom zeige, gekennzeichnet durch Antriebslosigkeit und Interessenverlust. Von anderen wird dies bestritten bzw. darauf verwiesen, dass eine gewisse Motivationslosigkeit bereits ein entscheidendes Motiv für fortgesetzten Cannabiskonsum sein kann.
Cannabis kann bei entsprechender Disposition bereits bei relativ moderatem Konsum eine dauerhafte Drogenpsychose auslösen oder bereits geheilte Psychosen wieder aufleben lassen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn bereits psychische Vorerkrankungen bekannt sind, wie z.B. Borderline Persönlichkeitsstörung, Depressionen, Angsterkrankungen bzw. Phobien oder Psychosen; hier können auch die Symptome deutlich verstärkt werden. Auch Angstzustände können verstärkt werden; dies ist aber in aller Regel auf die Dauer der unmittelbaren Wirkung beschränkt und kann insbesondere bei drogenunerfahrenen Personen auftreten sowie bei hohen Dosierungen oder unerwartet hoher Qualität der Droge (siehe auch Horrortrip).
Insbesondere Konsumenten, die ohnehin über ein schwaches Selbstbewusstsein verfügen, können ihr Selbstvertrauen durch dauerhaften Cannabiskonsum noch weiter schwächen. Dies kann in extremen Fällen zur Vereinsamung führen, zum vollständigen Rückzug in den eigenen Lebensbereich und zum Abbruch der Sozialkontake.
Die Auswirkungen von Cannabis bzw. THC auf die Psyche sind vielfältig und abhängig von verschiedenen Faktoren. Vereinfacht gesprochen, müssen die Auswirkungen jeglichen Drogenkonsum unter den Bedingungen von "drug, set & setting" betrachtet werden, wobei mit "drug" die pharmakologischen Eigenschaften der Droge gemeint sind (z.B. auch konsumierte Menge & Qualität), mit "set" der konkrete Zustand der jeweiligen Person (psychisch & physisch) und mit "setting" die Rahmenbedingungen des Konsums, also örtliche Gegebenheiten, mitkonsumierende Personen, Atmosphäre etc. Akute wie langfristige Effekte von Cannabis bei einer Person können immer nur unter Einbezug aller drei Faktoren betrachtet werden bzw. der Erkenntnis, dass es sich hierbei um ein komplexes Ursachen- und Wechsel-Wirkungsgefüge handelt.
Ein wichtiger Punkt beim Cannabiskonsum ist offenkundig der Grad der persönlichen Reife. Wer sich bereits selbständig im Leben bewegt und dadurch die Wirrungen der Übergangszeit vom Jugendlichen zum Erwachsenen vollzogen hat, habe voraussichtlich weniger Probleme mit Cannabis zu erwarten als unreife Persönlichkeiten, deren Lebensweg nicht gefestigt ist. Dies ist von besonderer Relevanz angesichts dessen, dass heute teilweise sehr junge Jugendliche einen regelmäßigen Cannabiskonsum entwickeln. Sie laufen damit Gefahr, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestört zu werden.
Suchtgefahr und Toxizität
THC, der psychoaktive Wirkstoff in Haschisch oder Marihuana, ist körperlich nicht suchtauslösend, eine psychische Abhängigkeit ist jedoch bei Dauerkonsumenten nachgewiesen worden. Die Entstehung einer Suchterkrankung ist in der Regel von vielen Faktoren abhängig (s.o./ drug, set & setting)
Die Frage der Toleranzbildung, also einer Dosissteigerung bei wiederholtem Konsum, ist bei Cannabis sehr umstritten. Auch intensive Dauerkonsumenten benötigen in aller Regel keine wesentlich größere Drogenmenge, um überhaupt eine Wirkung zu erzielen. Dennoch konsumieren solche Intensivkonsumenten - die teilweise mehrere Gramm täglich rauchen - die Droge oft auch in großen Dosierungen. Hier kann man zumeist davon ausgehen, dass es sich um den vergeblichen "Versuch" handelt, die bereits verspürte Wirkung noch weiter zu steigern.
Da Cannabis in aller Regel mit Tabak vermischt geraucht wird, sind für die meisten Cannabisraucher auch die darin enthaltenen Schadstoffe von Bedeutung. Auch in Cannabisprodukten sind v.a. Teerstoffe enthalten, die zudem i.d.R. tiefer inhaliert werden als Zigarettenrauch. Zudem ist der Schadstoffanteil in Cannabisrauch vermutlich höher als in reinem Nikotinrauch. Dagegen ist aber auch bei starken Intensivkonsumenten die Konsumfrequenz niedriger als bei Zigarettenrauchern. Deshalb schädigen regelmäßige Cannabis- und Zigarettenraucher in besonders hohem Maße ihre Atemwege.
Auswirkungen auf das Gehirn
Aufgrund der Wirkung des THC auf das Gehirn wurde es auf mögliche bleibende Veränderungen in Struktur oder Funktion untersucht. Dabei wurden keine (etwa durch Computertomographie sichtbare) Veränderungen erkannt. Allerdings hat eine Untersuchung ergeben, dass der Konsum durch Jugendliche einen Einfluss auf die Entwicklung des Gehirns haben kann; Es wurde bei Menschen, die vor einem Alter von 17 Jahren Cannabis konsumieren, ein verringertes Hirnvolumen sowie ein erhöhtes Verhältnis von weißer zu grauer Hirnmasse festgestellt. (W. Wilson et al., Journal of Addictive Diseases, 19, 1-22 (2000)). Unbestritten ist, dass die regelmässige Einnahme der Droge fast regelhaft ein Zurückbleiben des Konsumenten in seiner Entwicklung zur Folge hat. Neben Einschränkungen in Wahrnehmung und geistiger Leistungsfähigkeit als direkte Drogenwirkung kommt hinzu, dass in der Zeit, in der konsumiert wird, oftmals keine neue Lernerfahrungen gemacht werden. Der exzessive Konsument kann nach und nach den Anschluss an seine Altersgruppe verlieren und beruflich und sozial zurückbleiben.
Daneben wurde festgestellt, dass Langzeitkonsumenten eine verminderte Durchblutung der Großhirnrinde aufweisen. (Volkow et al., Psychatry Research: Neuroimaging, 67, 29-38 (1996); Block et al., NeuroReport, 11, 749-753 (2000))
Konsumformen
|
Gesundheitsbelastung: oral/aerosolspray < vaporisieren <<< rauchen
Während Rauchen die Atmungsorgane und den Magen stark belasten kann, birgt Vaporisieren nur ein geringes Risiko und bei oralem Konsum, bzw. als Aerosolspray konnte bisher keines nachgewiesen werden.
Cannabis als Medizin
Die heilenden Eigenschaften der Cannabis-Pflanze werden bereits seit Jahrtausenden vielseitig in der Medizin genutzt. Besonders in der asiatischen Medizin genießt sie bis heute großes Ansehen. Sie kann bei vielen verschiedenen akuten und chronischen Krankheiten zur Heilung oder Linderung der Symptome eingesetzt werden, wobei ganz oder teilweise auf andere Medikamente verzichtet werden kann. Vor allem Multiple Sklerose-, AIDS- und Krebspatienten schätzen die schmerzlindernde und appetitanregende Wirkung, sowie Linderung der schweren Nebenwirkungen der Chemotherapie und aggressiver Medikamente.
Dem gegenüber stehen allerdings die Ergebnisse der Evidenzbasierten Medizin: Es gibt wohl vielversprechende Ansätze, die aus der Grundlagenforschung kommen - die bislang vorliegenden Studien belegen jedoch keine klinische Wirksamkeit - weder bei der Multiplen Sklerose, den anderen spastischen Störungen wie Querschnittsyndromen, Bewegungsstörungen wie dem Morbus Parkinson, der Chorea Huntington, der Dystonie und dem Tourette-Syndrom. Es wird vermutet, dass bestimmte Cannaboide bei Menschen, die an Epilepsie erkrankt sind, einen antikonvulsiven Effekt haben können. Es gibt Erfahrungsberichte von Epileptikern, die bestätigen, dass der Konsum von Cannabis diesen Effekt haben kann, jedoch existieren auch Fälle, in denen von einer anfallsauslösenden Wirkung berichtet wird. Ebenfalls können noch keine Empfehlungen zu einem Einsatz im Sinne einer Neuroprotektion bei Schädel-Hirn-Traumata und zerebraler Ischämie ausgesprochen werden. Große kontrollierte Studien werden hier noch gefordert, bevor der Einsatz von Cannaboiden in der klinischen Praxis befürwortet werden könnte. Allerdings ist es möglich, dass in Zukunft synthetische Cannaboide oder Stoffe, die endogene Cannaboide freisetzen, in der Behandlung dieser Krankheiten eine wichtige Rolle spielen. (Quelle: P. Schwenkreis; M. Tegenthoff; Bochum: „Therapeutischer Einsatz von Cannaboiden bei neurologischen Erkrankungen“ in: „Der Schmerz“ (Band 17, Heft 5, Oktober 2003)
Da die medizinische Wirkung von Cannabis nicht, wie o.a., in Deutschland erwiesen ist und da zudem psychoaktive Nebenwirkungen bestehen und da drittens für alle unten aufgeführten Krankheitsbilder bewährte Medikamente zur Verfügung stehen,deren Nebenwirkungen extremer sind als die des natürlcihen Cannabis, übernehmen die Krankenkassen in Deutschland die Kosten der Behandlung nicht. Da es sich zudem um einen Off-Label Use handelt, geht der verschreibende Arzt erhebliche Haftungsrisiken ein und die Haftung ist wichtiger als der Patient bzw. die Übersetzung der Niederländischen wissenschaftlichen Studien die der Uni Köln vorgelegt wurden.
Mögliches Wirkspektrum
- antibakteriell
- antiemetisch (brechreizhemmend)
- antiepileptisch
- antiviral
- appetitanregend
- bronchienerweiternd
- entkrampfend
- entzündungshemmend
- fiebersenkend
- gerinnungshemmend
- juckreizhemmend
- schmerzstillend
- temperatursteigernd
Diskutierte Anwendungsgebiete
- AIDS
- Epilepsie
- Glaukom
- Krebs (Nebenwirkungen der Chemotherapie)
- Migräne
- Multiple Sklerose
- Neurodermitis
- Schmerzzustände
- Spastiken
- Tourette-Syndrom
Erwünschte und unerwünschte Wirkungen
- Psychosen können ausgelöst werden
- Verstärkung vorhandener Depressionen
- Angstzustände
- starke Unsicherheit
- leichte Euphorie
- Rauschzustände
- Schwindel
- Tachykardie (beschleunigter Puls)
- trockene Schleimhäute
- erweiterte Pupillen, rote Augen
- Hungergefühl
- erotisierend und aphrodisierend
- Enthemmung
selten:
- Erbrechen (z.B. im Zusammenhang mit Alkohol)
- Halluzinationen (selbst bei regelmäßigem Konsum über Jahre hinweg erleben die wenigsten Konsumenten Halluzinationen (im Bereich unter 0,5%, bei mindestens 1 Jahr Konsum täglich 1,5 g))
- Kopfschmerzen
- Übelkeit
Nicht anwenden bei
- Herzkrankheit
- psychischen Erkrankungen
- Schwangerschaft und zur Stillzeit
Anwendung in der alternativen Medizin
Eine gesundheitsschädigende Wirkung von Cannabis bei gelegentlichem Konsum konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Wird Cannabis jedoch geraucht, kann es zur Beeinträchtigung der Atemwege bis hin zu chronischer Bronchitis, Lungenentzündung und zu Krebs kommen. Der hohe Teeranteil im Cannabis sorgt für die Krebsgefahr bei Dauerkonsumenten. Die Beimischung von Tabak verstärkt diese Risiken. Die Behauptung "Während der Rauch von Cannabis nur 1/15 der Atemwege (die oberen Bronchien) belastet, sind es bei Tabak die restlichen 14/15." ist jedoch als gern genannte, aber dennoch falsche Faustformel anzusehen und entbehrt jeglicher medizinischen Grundlage. Zusätzlich wird das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Im Gegensatz zu Tabak enthält der Rauch keine radioaktiven Bestandteile.
Cannabis und Straßenverkehr
Wer Anlass zum Verdacht gibt, den Konsum von Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs nicht strikt zu trennen, muss in Deutschland mit Entzug des Führerscheins rechnen und zwar auch dann, wenn er ohne erkennbare Rauschwirkung fährt. Die Argumentation beruht auf Expertenmeinungen, nicht aber auf Studien. Bislang gab es weltweit nur eine einzige Studie über den Einfluss von THC auf das Autofahren, die nicht im Labor, sondern im Verkehr durchgeführt wurde. Sie wurde 1993 von der nationalen US-Verkehrsbehörde bei der Uni Maastricht in Auftrag gegeben. Sie ergab, dass sich mäßiger THC-Einfluss auf das Fahrverhalten positiv auswirkt, da sich die Fahrer defensiver verhalten. Sie kam allerdings sofort unter Verschluss.
Drei Jahre lang wurden in Zusammenarbeit zwischen der Universität Adelaide und dem australischen Verkehrsministerium Autounfälle mit Schwerverletzten und Toten auf den Zusammenhang mit Drogeneinwirkung ausgewertet. Dabei wurde Nüchternheit mit dem Faktor 1 belegt - während ein Blutalkoholgehalt von 0,6 bis 1,0 Promille die Unfallgefahr um das 4,2-fache erhöht, wurde festgestellt, dass Fahren unter THC-Einfluss nur den Faktor 0,6 hatte. Studien der University of Michigan und im Auftrag des britischen Transportministeriums kamen zu ähnlichen Ergebnissen.
Die bisherige Praxis der Verkehrsbehörden, Führerscheininhabern, die bei einer Personenkontrolle mit Cannabis-Produkten erwischt wurden, obwohl sie gar kein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis geführt hatten, ein Drogenscreening anzuordnen, wurde am 1. August 2002 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 21. Dezember 2004 die sogenannte "Nullwertgrenze" (für den zulässigen THC-Anteil im Blut eines Kraftfahrers) bei der Auslegung des § 24a Abs.2 StVG für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber ist beim Erlaß des StVG davon ausgegangen, dass die Nachweisdauer von Betäubungsmitteln auch der Wirkungsdauer entspricht. Diese Ansicht ist durch den technischen Fortschritt überholt worden, da die Nachweisdauer von THC im Blut inzwischen bis zu mehreren Tagen bzw. sogar Wochen betragen kann. Eine (mögliche) Wirkung ist nach Ansicht der Wissenschaft aber erst ab eine Konzentration von 1 ng/ml denkbar. Da die Auslegung des §24a StVG verfassungskonform erfolgen muss, ist davon auszugehen, dass in Zukunft Gerichte nur noch bei einer über 1 ng/ml liegenden THC-Konzentration im Blut verurteilen werden. Damit gibt es in Deutschland zum ersten Mal so etwas wie eine "Promille-Grenze" für Kiffer.
Literatur
- Lark-Lajon Lizermann: Der Cannabis Anbau : Alles über Botanik, Anbau, Vermehrung, Weiterverarbeitung und medizinische Anwendung sowie THC-Messverfahren ISBN 3037881348 Nachtschatten Verlag 2004
- Günter Amendt: Die Droge, der Staat, der Tod, ISBN 3-89136-324-9
- Günter Amendt: Der große weiße Bluff, ISBN 3-922144-65-9
- Günter Amendt: No Drugs, No Future - Drogen im Zeitalter der Globalisierung, ISBN 3203750139
- Andrew Weil: Drogen und höheres Bewusstsein, ISBN 385502684X
- Walter Benjamin: Über Haschisch, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1972, ISBN 3-518-06521-1
- Grotenhermen, Franjo; Karus, Michael (Hrsg.): Cannabis, Straßenverkehr und Arbeitswelt. Springer-Verlag Berlin, 2002, ISBN 3-540342689-2
- Kleiber, Dieter; Soellner, Renate: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster, Risiken. Juventa Verlag, Weinheim 1998. ISBN 3-7799-177-9
- van Treeck, Bernhard: Das große Cannabis-Lexikon, Lexikon-Imprint-Verlag, Berlin, 2000, ISBN 3-89602-268-7
- vom Scheidt, Jürgen; Schulenburg, Monika; Schmidbauer, Wolfgang: Handbuch der Rauschdrogen, März 2003, ISBN 3-48500-972-5
Siehe auch
Droge, Evidenzbasierte Medizin, Haschisch, Coffee Shop, Grow Shop, Howard Marks, Motivationsverlust, Genhanf
Weblinks
Empirisches, Verbreitung
- Zunahme bei den Behandlungen wegen problematischen Cannabiskonsums - Pressemitteilung des Bundesgesundheitsamt
- Marihuana Use and Driving (englisch)
- Studie des UK-Transportministeriums (1438 kB PDF) (englisch)
Medizinisches
Rechtliches
- http://www.cannabislegal.de - Umfassendes Archiv und aktuelle News zum Thema Cannabis und Legalisierung
- Rechtsphilosoph Michael Köhler: Cannabis-Verbot ein „kollektiver Irrweg“ (2202)
- FAQ "Hanf im Recht" Informationen über rechtliche Aspekte von Cannabis (in Deutschland)
Allgemeines / Ratschläge für den Umgang etc.
- Hanfbroschüre die Hanfbroschüre der LAG Drogen Berlin von Bündnis 90/Die Grünen
- Die Hanfpflanze - Cannabis sativa
- marihuana.at deutschsprachiges Legalisierungsportal
- "Quit the Shit" Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Casus Belli - 12.000 Jahre Hanf