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Herzogtum Nassau

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Herzogtum Nassau
Wappen Flagge
Flagge von Nassau
Landeshauptstadt Weilburg (bis 1816)
Wiesbaden (ab 1816)
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt Herzog
Dynastie Haus Nassau
Bestehen 1806-1866
Fläche 4.855 km² [1]
Einwohner 465.636 (1865) [2]
Bevölkerungsdichte 96 Einw./km² (1865)
Entstanden aus Rheinbund
Aufgegangen in Preußische Provinz Hessen-Nassau

Das Herzogtum Nassau war einer der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes. Das Land bestand nur 60 Jahre lang, von 1806 bis 1866. Es lag auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, seine Hauptstadt war bis 1816 Weilburg, danach Wiesbaden.

Geographie

Der Regierungsbezirk Wiesbaden 1905 entstand aus dem Herzogtum Nassau

Das Gebiet des Herzogtums war im Wesentlichen deckungsgleich mit den Mittelgebirgen Taunus und Westerwald. Die südliche und westliche Grenze bildeten Main und Rhein, den Norden des Landes durchfloss die Lahn. Größte Städte waren Wiesbaden, Limburg an der Lahn und Höchst am Main. Nachbar im Osten und Süden war das Großherzogtum Hessen, im Osten weiter die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die Freie Stadt Frankfurt, im Westen lag die zu Preußen gehörende Rheinprovinz mit ihrer östlichen Exklave, dem Kreis Wetzlar.

Geschichte

Bis 1817 residierten die Herzöge auf Schloss Weilburg.
Schloss Biebrich am Rhein war 1817-41 der Sitz der nassauischen Herzöge, danach nur noch Sommerresidenz.
Das 1841 fertiggestellte Stadtschloss Wiesbaden löste Biebrich als Residenz der nassauischen Herzöge ab.

Entstehung

Das Haus Nassau ist im Verlauf seiner fast tausendjährigen Geschichte mehrfach in eine große Zahl von Seitenlinien zerfallen. Bis in das 18. Jahrhundert hatten sich jedoch die drei Hauptlinien der kleinen Fürstentümer Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg sowie Nassau-Diez (Später Nassau-Oranien) mit dem ungleich größeren Territorium in den Niederlanden und Belgien herausgebildet. Ab 1736 wurden mehrfach Verträge und Abkommen zwischen diesen Linien geschlossen, die eine erneute weitere Aufspaltung verhindern und das gemeinsame politische Vorgehen koordinieren sollten. In diesem Rahmen wurden auch die Verwaltungsgliederungen der einzelnen Territorien angeglichen und damit der Grundstein für den späteren Zusammenschluss gelegt.

Nach dem Ersten Koalitionskrieg verlor Nassau-Diez seine Besitzungen in Belgien und den Niederlanden sowie die beiden kleinen Fürstentümer ihre linksrheinischen Ländereien an Frankreich. Ebenso wie die anderen weltlichen deutschen Fürstentümer sollten die Nassauer mit säkularisierten geistlichen Gebieten entschädigt werden. Dazu führten sie Verhandlungen auf dem Rastatter Kongress (1797) und in Paris, mit dem Ziel, vor allem Gebiete der Erzbistümer Mainz und Trier zu erhalten. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 entsprach weitgehend den Wünschen der beiden kleinen nassauischen Fürstentümer. Nassau-Oranien hatte sich bereits zuvor in Separatverhandlungen mit Napoleon geeinigt. Nassau-Usingen erhielt als Ersatz für die ehemalige Grafschaft Saarbrücken, zwei Drittel der Grafschaft Saarwerden, die Herrschaft Ottweiler sowie kleinere Gebiete (insgesamt 60.000 Einwohner und 447.000 Gulden Steuereinnahmen pro Jahr) von Kurmainz Höchst, Königstein, Lahnstein und den Rheingau, von Kurköln einige Ämter im Siegerland, von Bayern das Unteramt Kaub, von Hessen-Darmstadt die Herrschaft Eppstein, Katzenelnbogen, Braubach, von Preußen die ehemalige Grafschaft Sayn-Altenkirchen und mehrere kurmainzische Klöster. Damit glich Nassau-Usingen seinen Bevölkerungsverlust wieder aus und erwarb Steuermehreinnahmen von rund 130.000 Gulden. Nassau-Weilburg gab Kirchheim und Stauf in der Pfalz sowie sein Drittel von Saarwerder ab (15.500 Einwohner, 178.000 Gulden Steuereinnahmen). Dafür erhielt es zahlreiche kleine kurtrierische Besitzungen, darunter Boppard, Ehrenbreitstein, Vallendar, Sayn, Montabaur und Limburg an der Lahn, drei Abteien und das Chorherrenstift Limburg. Dies summierte sich auf 37.000 Einwohner und 147.000 Gulden an Jahressteuern. Im Verlauf des Entstehungsprozesses wuchs auch das Kammergut des Fürstenhauses beträchtlich auf mehr als 52.000 Hektar Wälder und landwirtschaftliche Fläche an. Diese Domänen machten 11,5 Prozent der Landesfläche aus und lieferten mit rund einer Million gulden Gewinn pro Jahr den größten Teil der Staatseinnahmen.

Bereits vor dem eigentlichen Reichsdeputationshauptschluss, im September und Oktober 1802, besetzten die beiden Nassauischen Fürtentümer die ihm zugefallenen kurkölnischen und kurmainzer Gebiete mit Truppen. Im November und Dezember folgte auch die Besitznahme durch zivile Verwaltungsbeamte mit Neuvereidigung der vorherigen Beamtenschaft und der Einwohner. Den Berichten der nassuischen Beamten zufolge wurde die neue Herrschaft von der Bevölkerung in den meisten Gebieten begrüßt oder zumindest ohne proteste hingenommen, da die nassauischen gegenüber den vorherigen kirchlichen Fürstentümern als deutlich liberaler eingeschätzt wurden. Von Dezember 1802 bis September 1803 wurden zudem die Klöster und Stifte aufgelöst. Von Oktober 1803 bis Februar 1804 folgte zunächst die teils militärische Besetzung, dann die Mediatisierung zahlreicher reichritterlicher Territorien, darunter das Fürstentum Wied. Erst im August und September 1806 wurde die Inbesitznahme auch rechtlich per Edikt, gestützt auf die Rheinbundakte, vollzogen. Dieser Vorgang rief unter der Reichsritterschaft erheblichen Widerstand hervor, der aber folgenlos blieb, nicht zuletzt, da sich die Nassauer Fürsten bei der Inbesitznahme von französischen Beamten und Soldaten unterstützt wurden.

Am 17. Juli 1806 traten Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen und sein Vetter Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg dem Rheinbund bei. Im Gegenzug dafür erhielt Fürst Friedrich August, der Älteste des Hauses Nassau, den Titel eines souveränen Herzog von Nassau. Friedrich Wilhelm wurde der Titel des souveränen Fürsten von Nassau verliehen. Beide Fürsten fällten die Entscheidung, ihre beiden Fürstentümer nun endgültig zu einem Herzogtum zu vereinen. Dies wurde am 30. August 1806 vollzogen. Diese Entscheidung wurde dadurch begünstigt, dass Friedrich August keine männlichen Nachkommen hatte und der wesentlich jüngere Friedrich Wilhelm sein Erbe geworden wäre.

Das Herzogtum Nassau entstand unter dem politischen Druck Kaiser Napoleons, dem die beiden Fürsten nachgeben mussten, ohne Einbezug der Untertanen. Aus mehr als 20 vorher selbstständigen Teilen und Territorien, säkularisierten und ehemals dem Reich unterstellten Gebieten mit unterschiedlichen Bekenntnissen und Interessen wurde das neue Land geformt. Das Herzogtum hatte bei seiner Gründung 1806 302.769 Einwohner. Die Untertanen waren zumeist Bauern, Winzer oder Handwerker.

Innenpolitische Reformen

Im Stil des aufgeklärten Absolutismus wurde seitens der Landesherren eine Reihe überfälliger Reformen dekretiert, so die Aufhebung der Leibeigenschaft (1806), die Einführung von Reise- und Niederlassungsfreiheit (1810) und eine grundlegende Steuerreform, die 1812 insgesamt 991 direkte Steuern durch eine einheitliche und sozial abgestufte Grund- und Gewerbesteuer ersetzte. Entehrende Körperstrafen wurden aufgehoben und die Kulturverordnung förderte die eigenverantwortliche Bewirtschaftung von Grund und Boden. Nach einer Übergangszeit mit vier Distrikten wurde das neue Herzogtum zum 1. August 1809 in die vier Regierungsbezirke Wiesbbaden, Weilburg und Thal-Ehrenbreitstein unterteilt. Die Zahl der Ämter wurde von 62 im Jahr 1806 auf 48 im Jahr 1812 verringert.

Staatsminister waren nach der Gründung Hans Christoph Ernst von Gagern und Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein. Nach 1811 leitete von Bieberstein bis zu seinem Tod die Amtsgeschäfte alleine.

1816 wurde der Regierungssitz von Weilburg nach Wiesbaden verlegt. Aufgrund der religiösen Heterogenität führte Nassau 1817 die Simultanschulen ein und am 14. März 1818 – erstmals in Deutschland – ein flächendeckendes staatliches Gesundheitssystem.

Die Verfassung von 1814

Am 2. September 1814 wurde in gleicher Weise eine Verfassung erlassen. Es war die erste moderne Verfassung eines deutschen Staates. Aufgrund der nun – wenn auch nur sehr begrenzten – parlamentarischen Mitwirkung, insbesondere bei der Steuererhebung, wird sie in der damaligen Terminologie als Landesständische Verfassung bezeichnet. Wobei der Begriff Landstände noch auf entsprechende Traditionen aus dem Alten Reich zurück greift. Die Verfassung garantierte die Freiheit des Eigentums, religiöse Toleranz und die Freiheit der Presse. Sie wurde maßgeblich durch Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein beeinflusst, der aus Nassau stammte und dort auch umfangreich begütert war. Die Fürsten hatten auf seine Mitarbeit gedrungen, weil er zu den durch ihnen enteigneten Reichrittern zählte und sie durch seine Einbeziehung den Widerstand aus der Ritterschaft abschwächen wollten.

Am 28. Dezember 1849 wurde die Verfassung durch eine Reformverfassung abgelöst, die den demokratischen Forderungen der Märzrevolution Rechnung trug. Diese Verfassung wurde jedoch 25. November 1851 wieder aufgehoben und die alte Verfassung wieder eingesetzt.

Die Landstände

Gemäß der Verfassung von 1814 bestand das Parlament aus zwei Kammern: Einer Landesdeputiertenversammlung und einer Herrenbank. Die elfköpfige Herrenbank wurde aus den Prinzen des Hauses Nassau und Vertreten des Adels gebildet. Die 22 Mitglieder der zweiten Kammer (Landesdeputiertenversammlung) wurden größtenteils nach dem Zensuswahlrecht gewählt, mussten aber Grundeigentümer sein, abgesehen von drei Vertretern der Geistlichkeit und einem der Lehrerschaft.

Erst vier Jahre nach der Verkündung der Verfassung wurden Anfang 1818 die ersten Wahlen durch den Herzog angesetzt. Dadurch sollte eine Mitwirkung des Parlaments an der grundlegenden Einrichtung des Herzogtums verhindert werden. Wahlberechtigt waren 39 Adlige und 1448 bürgerliche Großgrundbesitzer sowie 128 wohlhabende Stadtbewohner. Gemessen an den 287.000 Einwohnern des Herzogstums war die Zahl der Wahlberechtigten niedrig.

Am 3. März 1818 traten die Landesstände erstmals zusammen.

Im Rahmen der Märzrevolution fanden am 1. Mai 1848 Deputiertenwahlen nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht statt. Die Verfassung von 1849 proklamierte ein auf allgemeinen, gleichen, jedoch indirekten Wahlen beruhende Einkammersystem. Der aufgrund dieser Verfassung gewählte Landtag wurde 1850 durch den Herzog aufgelöst.

Außenpolitik

In der Außenpolitik war der Spielraum des Herzogtums aufgrund seines begrenzten Umfangs und der wirtschaftlichen Schwäche immer begrenzt, in napoleonischer Zeit bestand er nicht. Das nassauische „Heer“, seine Militärkontingente, wurden von Napoleon nach Belieben eingesetzt, zunächst als Besatzungstruppen in Berlin (1806), zwei Regimenter Infanterie und zwei Schwadronen Kavallerie kämpften für mehr als fünf Jahre für Napoleon in Spanien – nur die Hälfte kam zurück. Im November 1813 wechselte Nassau auf die Seite der anti-napoleonischen Alliierten.

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde Nassau Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes.

Wirtschaftliche Lage

Die wirtschaftliche Lage des kleinen Herzogtums war prekär. Der größte Teil des Staatsgebiets wurde von landwirtschaftlich minderwertigen Lagen der Mittelgebirge eingenommen, die auch eine erhebliche Beeinträchtigung im Binnenverkehr darstellten. Lediglich im Bereich der Lahn gab es frühindustrielle Ansätze. Dort wurde denn auch auf Staatskosten, um diesem Nachteil abzuhelfen, die Lahn abschnittweise kanalisiert. Kaum war dieses Projekt abgeschlossen, kündigte sich die Eisenbahn an. Die nassauische Regierung war deshalb zunächst nicht gewillt, auch noch in diese neue Infrastruktur zu investieren, und überließ dieses Feld zunächst privatem Kapital. 1840 erreichte die von Frankfurt kommende Taunus-Eisenbahn Wiesbaden. Dort wurde nun ein privates Unternehmen gegründet, das die Bahn entlang des Rheins fortsetzen wollte. Dieses firmierte zunächst als Wiesbadener Eisenbahngesellschaft, ab 1853 als Nassauische Rhein Eisenbahn-Gesellschaft, nach 1855 als Nassauische Rhein- und Lahn Eisenbahn-Gesellschaft. Die Gesellschaft erhielt am 23. Juni 1853 die Konzession zum Bau der nassauischen Rheintalbahn WiesbadenRüdesheimOberlahnstein. Am 31. März 1857 folgte die Konzession für die Lahntalbahn von Oberlahnstein nach Wetzlar. Mangels ausreichender finanzieller Ausstattung der Gesellschaft wurden aber nur Teile der insgesamt 188 Kilometer langen konzessionierten Strecken fertig gestellt. So entschloss sich das Herzogtum schließlich doch, der Gesellschaft die Konzessionen wieder zu entziehen, übernahm mit Vertrag vom 2. Mai 1861 die bestehenden Bahnstrecken, betrieb sie als „Nassauische Staatsbahn“ weiter und baute sie zu Ende.

1828 trat Nassau dem von Österreich geförderten Mitteldeutschen Handelsverein bei, musste dann aber aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten 1836 doch dem von Preußen dominierten Deutschen Zollverein beitreten. Als es sich dann 1866 im preußisch-österreichischen Konflikt gleichwohl wieder auf die österreichische Seite stellte, bedeutete dies seinen Untergang.

Kirchenpolitik

Durch die Verschmelzung der beiden Territorien sowie die Säkularisierung und Mediatisierung war ein konfessionell uneinheitlicher Staat entstanden. Die Religionsaufteilung war 1820: 53 Prozent evangelisch, 45 Prozent katholisch, 1,7 Prozent jüdisch und 0,06 Prozent mennonitisch. Die Verfassung stellte die Kirche, wie in protestantischen Territorien üblich, unter staatliche Verwaltung. Zudem vereinigten sich 1817 die verschiedenen protestantischen Konfessionen zur evangelischen Kirche. Mit der katholischen Kirche gab es aber sofort Auseinandersetzungen wegen dieser Regelung. Bereits ab 1804 gab es erste versuche, ein katholisches Landesbistum für Nassau zu schaffen. Doch erst 1821 einigten sich das Herzogtum Nassau und der Heilige Stuhl sich auf die Gründung des Bistums Limburg, die 1827 abgeschlossen war.

Vereinsleben

Das 19. Jahrhundert war auch im Herzogtum Nassau eine Epoche der Vereinsgründung. Viele der landesweiten unpolitischen Vereine wurden durch die Regierung begünstigt und mit staatlichen Aufgaben betraut. Oft waren Mitglieder der herzöglichen Familie Vereinsmitglieder. Spätestens seit den Karlsbader Beschlüssen wurden die politischen Vereinigungen in Nassau verboten und verfolgt.[1]

Zu den ersten nassauischen Vereinen gehörten die Deutschen Gesellschaften in Idstein und Wiesbaden, die sich im Geist Ernst Moritz Arndts versammelten. Nach dem Verbot durch die Regierung lösten sich die Vereine auf. Der Wiesbadener Verein wurde in die Casinogesellschaft umgewandelt die das unpolitische Zweck der „geselliger Unterhaltung“ verfolgte. Die Casinogesellschaft war treibende Akteur für die Gründung der gelehrt-gesellige Vereine.

Mit dem Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung wurde ab 1812, einer der heute ältesten, deutsche Geschichtsverein gegründet. Dem Verein wurde die Aufgabe der Landesarchäologie und der Denkmalpflege übertragen. Durch diese Aufgaben legte der Verein die Sammlung Nassauischer Altertümer an. Diese Sammlung bildete einen Grundstock des Museum Wiesbaden das der Verein Satzungsgemäß 1825 einrichtete. Das Museum verfügte bereits bei Gründung über die Struktur: Geschichte, Kunst und Natur. Um die Sammlungen zu betreuen wurde daher der Verein für Naturkunde im Herzogtum Nassau (1829) und die Gesellschaft der Freunde der bildenden Kunst im Herzogtum Nassau (1847) gegründet.

Neben den gelehrt-gesellige Vereinen wurden auch landesweite Wirtschaftsvereine gegründet. Der älteste war der Landwirtschaftliche Verein im Herzogtum Nassau. Dieser wurde von der Regierung 1818 ins Leben gerufen um die Trägerschaft der neuen Landwirtschaftsschule Idstein zu übernehmen. Im Jahr 1841 wurde der Gewerbeverein für das Herzogtum Nassau gegründet. Da der Gewerbeverein eine private Einrichtung war bemühte sich die Regierung die Kontrolle über diesen Verein zu erhalten. Erst 1844 wurden die Statuten des Vereines genehmigt. Der Gewerbeverein richtete in Wiesbaden 1846, 1850 und 1863 Gewerbeausstellungen aus. Seine Lokalvereine richteten 32 Gewerbeschulen ein.

Ein Sonderstellung unter den Vereinen nahm der Verein zum Schutze deutscher Einwanderer in Texas (kurz: Texasverein) (1842-1848) ein. Dieser wurde von Adligen im Schloss Biebrich gegründet. Herzog Adolf selbst übernahm die Schirmherrschaft und unterstützte den Verein tatkräftig. Der offizielle Vereinssitz war in Mainz, womit dieser Verein kein reiner nassauischer Verein war.[2]

Darüber hinaus wurden auch viele lokale Vereine gegründet. Insbesondere handelte es sich um Gesangs- und Turn-, und Sportvereine. Seit 1819 waren jedoch politische Vereine wie z.B. Arbeitervereine verboten. Zu diesen Vereinen gehörten auch Turnvereine die erst 1842 wieder erlaubt wurden. Im Umfeld der Revolution von 1848 entstanden auf lokaler Ebene Gewerbe- Landwirtschafts-, Frauen-, Verschönerungs-, Feuerwehr- und Bildungsvereine. Zahlreiche Vereine bestehen noch heute. Die Feuerwehren haben sich am 27. Juli 1872 in Wiesbaden zum Feuerwehrverband für den Regierungsbezirk Wiesbaden zusammengeschlossen, der als hessischer Bezirksfeuerwehrverband unter dem Namen "Nassauischer Feuerwehrverband" weiterhin tätig ist.

Das Ende

Nachdem das Herzogtum Nassau den Deutschen Krieg 1866 an der Seite Österreichs verloren hatte, wurde es von Preußen annektiert. Daran konnte auch der Sieg Nassaus über Preußen am 12. Juli 1866 vor den Toren Nastättens, in der Nähe von Wiesbaden, in der „Schlacht bei Zorn“ nichts ändern, ein für den Kriegsverlauf unerhebliches Scharmützel.

Nassau wurde 1868 im Königreich Preußen mit den ebenfalls von diesem annektierten Staaten Freie Stadt Frankfurt und Kurfürstentum Hessen zur preußischen Provinz Hessen-Nassau zusammengefasst. Provinzhauptstadt wurde die bisherige kurhessische Residenzstadt Kassel. Nassau und Frankfurt bildeten den Regierungsbezirk Wiesbaden.

1945 wurde ein Teil des früheren Nassau französisch besetzt und bildete in der Folge den Regierungsbezirk Montabaur in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 1956 fand im Regierungsbezirk Montabaur ein Volksbegehren zum Anschluss an Hessen statt, das jedoch abgelehnt wurde.[3] Der größere Teil wurde amerikanisch besetzt und ging im Land Hessen auf. Dort bestand dieser Landesteil bis 1968 als Regierungsbezirk Wiesbaden fort, dann wurde er dem Regierungsbezirk Darmstadt zugeordnet.

Herzöge

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Friedrich August von Nassau-Usingen war der erste Herzog von Nassau
Herzöge von Nassau
Regent Geburtstag Todestag Regierungszeit
Friedrich August 23. April 1738 24. März 1816 30. August 1806 - 24. März 1816
Wilhelm I. 14. Juni 1792 20. August 1839 24. März 1816 - 20. August 1839
Adolf I. 24. Juli 1817 17. November 1905 20. August 1839 - 20. September 1866

Die nassauischen Herzöge entstammten der Walramischen Linie des Haus Nassau. Mitglieder der Walramischen Linie des Haus Nassau regieren heute noch im Großherzogtum Luxemburg (Nassau-Weilburg). Der jeweils amtierende Großherzog führt noch den Titel Herzog von Nassau.

Die Könige des im Königreich der Niederlande entstammen der Ottonischen Linie Oranien-Nassau, die sich 1255 von der Walramischen Linie getrennt hat.

Staatsminister

Datei:Hanschristophvongagern.jpg
Hans von Gagern
Ernst Marschall von Bieberstein
Staatsminister des Herzogtums Nassau
Staatsminister Von Bis
Hans Christoph Ernst von Gagern 1806 1811
Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein 1806 1834
Carl Wilderich Graf von Walderdorff 1834 1842
Friedrich Georg Karl Anton Freiherr von Bock-Hermsdorff 1842 1843
Emil August Freiherr von Dungern 1843 1848
August Hergenhahn 1848 1849
Friedrich Gerhard Freiherr von Winzingerode 1849 1852
August Ludwig Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg 1852 1866
August Hergenhahn 1866 1866
Hergenhahn in einer Lithographie von 1848

Verwaltungsgliederung

Nassau wurde am 4. April 1816 zum Zwecke der lokalen Verwaltung in 28 Ämter unterteilt. Die nassauischen Ämter waren, wie auch in einigen anderen deutschen Staaten, die Vorläufer der späteren Landkreise, umfassten aber in der Regel ein kleineres Gebiet als diese. An der Spitze der Ämter stand, als örtlicher Statthalter des Herzogs, ein Amtmann. Die Amtseinteilung wurde teilweise von den Vorgängerstaaten, etwa Kurmainz, übernommen.

Ähnlich wie im benachbarten Großherzogtum Hessen kam es gegen Mitte des Jahrhunderts zu einer kurzlebigen Verwaltungsreform. Am 4. April 1849 wurden die Ämter durch 10 Kreise ersetzt. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die Ämter wiederhergestellt.

Erst nach der preußischen Annexion, als aus dem bisherigen Herzogtum und einigen anderen Gebieten 1867 der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde, wurde das nassauische Gebiet in Landkreise eingeteilt, die in der Regel bis zu den Gebietsreformen der 1970er Jahre Bestand hatten.

Siehe auch

Quellen

Einzelnachweise

  1. Christiane Heinemann: Zwischen Geselligkeit und Politik, Das bürgerliche Vereinsleben; in Herzogtum Nassau 1806-1866 Politik·Wirtschaft·Kultur; Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1981, ISBN 3-922244-46-7
  2. Wolf Arno Kropat: Die Auswanderung aus Nassau in Herzogtum Nassau 1806-1866 Politik·Wirtschaft·Kultur; Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1981, ISBN 3-922244-46-7
  3. Brigitte Meier-Hussing: Das Volksbegehren von 1956 zur Rückgliederung des Regierungsbezirk Montabaur/Rheinland-Pfalz nach Hessen in: Verein für Nassauische Altertumskunde, Nassauische Annalen, Band 111, Wiesbaden 2000, ISSN 0077-2887

Literatur

  • Schüler, Winfried: Das Herzogtum Nassau 1806-1866. Deutsche Geschichte im Kleinformat. Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau 2006. (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 75). ISBN 3-930221-16-0
  • Herzogtum Nassau 1806-1866 Politik · Wirtschaft · Kultur; Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1981, ISBN 3-922244-46-7