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Laissez-faire

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Laissez-faire [leseˈfɛʀ] ist ein aus dem Französischen entlehnter Begriff. Es heißt übersetzt lasst machen.

Herkunft

Die Empfehlung « on laisse faire la nature » („Man lasse die Natur machen“) findet sich in der Dissertation von Boisguilbert (1707). « Laissez-nous faire » („Lassen Sie uns machen“) ist die Antwort des Kaufmanns Legendre an Colbert auf dessen Frage „Was kann man machen, um Ihnen zu helfen?“ Die Maxime « laissez faire » erscheint 1751 bei Marquis d'Argenson, und Turgot schreibt 1759 « laissez faire, laissez passer » Vincent de Gournay zu. In allen Fällen handelt es sich um Aufrufe an die Staatsmacht, nicht in wirtschaftliche Vorgänge zu intervenieren.

Verwendung

Wirtschaftswissenschaften

In der Wirtschaftswissenschaft wird eine extreme Form des Wirtschaftsliberalismus auch als Laissez-faire-Liberalismus bezeichnet, bei der der Staat auf eine Beeinflussung des Wirtschaftsprozesses verzichtet. Ein solcher Staat wird auch als Nachtwächterstaat bezeichnet. (Siehe auch: Libertarismus.)

Pädagogik

In der Pädagogik bzw. Erziehung die Bezeichnung für einen Erziehungsstil, bei dem man das Kind sich selbst überlässt, es "machen lässt". Erziehung wird hier als eine nicht legitime Maßnahme gegenüber Kindern aufgefasst und dementsprechend unterbleiben zielgerichtete Erziehungsmaßnahmen.

Nicht zu verwechseln mit der antiautoritären Erziehung, bei der dem Kind Grenzen gesetzt werden, bei der der Erzieher sich jedoch immer noch um das Wohlergehen des Zöglings kümmert und sorgt.

Philosophie

In der chinesischen Philosophie ein Prinzip des Nicht-Handelns oder „Tun ohne Tun“ (Wu wei), das erstmals im Daodejing auftaucht und zu den Wesensmerkmalen des Taoismus gehört (nicht zu verwechseln mit einem westlichen Verständnis der Vernachlässigung oder des Sichgehenlassens).