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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


Verlinkung auf Webseiten von www.de.wikipedia.org bzw. www.wikipedia.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte wikipedia gern auf meiner Homepage [1]http://www.tram-und-bahnplanet.de verlinken, die Anfrage soll aber auch allgemein hier für die anderen sein, die Wikipedia gern Verlinken wollen. Ist es ohne weiters möglich wikipedia zu verlinken?

Gibt es Bildmaterial um den Link auch grafisch zu Hinterlegen? Übliches Format 468*60 pixel bzw im Skyscraper-Format.

Mit freundlichen Grüßen Tobias Lüdde

--79.213.195.135 10:29, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Es ist ausdrücklich erwünscht die Wikipedia zu verlinken, einschließlich jeder Art von Deep-Links. Live-Mirrors sind jedoch unerwünscht. Du darfst unter Wahrung der Lizenzbedingungen sogar Teile der Wikipedia (eigentlich alles bis auf einige Bilder) auf deine Website übernehmen. Die Allgemeinverfügbarkeit unserer Enzyklopädie ist Zweck unseres Projektes. Ach ja: Banner gibt's hier, soviel Du willst - und noch einige mehr. sугсго.PEDIA 10:42, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Eine Frage noch wegen den Live-Mirrors: Bei msn gibt es ja die berühmten Live-Spaces in denen man zum Beispiel ein Fav-Link Modul gibt wo man seine Favoriten-Links ablegen kann und auch bei Bedarf freigeben kann, so dass der, der den Space besucht auch direkt den Link zu einem Thema oder eine Webseite nutzen kann... siehe Beispiel: http://tobias-bundesnetzagentur.spaces.live.com[2] da ich mich in der Ausbildung in der Bundesnetzagentur befinde, und sich auch mit der Zeit diverse Themen und Informationen ergeben, möchte ich nicht NUR für mich, sondern auch anderen Usern zum Thema Elektrotechnik, eine gewisse Sammlung an Links zur Verfügung stellen

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich Tobias Lüdde

Der Live-Space-Dienst ist etwas ganz was anderes als ein Live-Mirror. Ein Livemirror ist wenn Du selbst einen Webserver betreibst auf dem Du Wikipedia-Inhalte immer wenn sei abgerufen werden automatisch von Wikipedia rüberkopierst. Nach Deinem Beitrag scheint das weit von dem entfernt zu sein, was Du tun willst, Du willst einfach nur eine Linksammlung anlegen. Du darfst Links sammeln und anlegen so viel und so öffentlich Du willst. Du brauchst dafür niemanden um erlaubnis zu fragen, weder bei Wikipedia, noch sonst irgendwo. Es gibt kein Gesetz, das das verbieten würde. Allerdings eine Anmerkung: Die Bundesnetzagentur wird es ganz und gar nicht gerne sehe, dass Du auf Deiner privaten Webseite unter ihrem Namen auftrittst (sogar in der URL), und ihr Wappen führst. Wenn die das sehen, kann das sehr ernsthafte Konsequenzen für Dich haben; im schlimmsten Fall bis hin zu einer fristlosen Kündigung. Ich kann Dir daher nur drigend raten, die Seite in dieser Form zuzumachen --rtc 14:30, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Bilder von Wikipedia in die eigene Homepage einbinden

Hallo, ich habe jetzt verschiedene Beiträge zum Thema gelesen, bin mir aber nicht 100% sicher, ob ich alles verstanden habe (bin ja kein Jurist). Ich würde gerne Karten von der Wikipediaseite runterziehen und auf meiner Homepage veröffentlichen. Dabei würde ich ausschließlich Karten verwenden, die unter der public domain Lizenz stehen bzw. gemeinfrei sind (ist das gleiche, oder?). Ist dies dann ohne weitere Angaben möglich? Oder muss ich den Autor, die Lizens oder Wikipedia als Quelle nennen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

--77.0.179.177 11:28, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Gemeinfreie Dateien kannst Du im Rahmen der allgemeinen Gesetzte nutzen (also unter insbesondere unter Beachtung von Veränderungsverboten des UrhG, des Persönlichekeits-, Marken-, Wappen- und allgemeinem Strafrecht). Aber Gemeinfreiheit ist keine Lizenz, sondern ein rechtlicher Zustand, sie tritt nur da ein, wo kein urheberrechtlicher (und verwandter) Schutz besteht. public-domain ist zwar die englische Entsprechung des Begriffs, in den englischsprachigen Ländern ist aber eine Aufgabe des Urheberrechts möglich (Lizenz als PD) in DACH nicht. Wenn also der Grund für Public Domain das zeitliche Ende (oder ein inhalticher Grund) des urheberrechtlichen Schutzes ist, ist beides gleich. (dann ist aber immer zusätzlich zu überprüfen, ob die fragliche Regel auch zu Gemeinfreiheit in DACH führt). Ist PD aber als echte Lizenz eines ansonsten geschützten Werkes zustande gekommen, ist die Rechtslage in DACH etwas riskant. Die Überwiegende Anzahl aller Deutschen Gerichte und Juristen sehen in der PD-Lizenz die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechtes ohne Begrenzung und Bedingung für jeden, es gibt aber einige - nmM überholte Urteile - die Freigabe als PD nicht als Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung auslegen. Als Faustregel: Alles Karten, die wegen ihres Alters gemeinfrei/PD sind, kannst Du ohne größere Probleme und auch ohne Zwang der Quellenangabe - die aber immer sinnvoll ist - nutzen, bei PD als Lizenz besteht ein sehr geringes, eher theoretisches Risiko bei kommerzieller Nutzung. sугсго.PEDIA 11:44, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank erst einmal für die äußerst schnelle und ausführliche Antwort. In meinem Fall würde es sich um Karten handeln, bei denen der Copyrightinhaber diese in public domain released hat (sorry, ich hab keine Ahnung wie man das auf deutsch übersetzen soll. Wie sieht es in diesen Fällen aus, da in DACH eine Aufgabe des Urheberrechts nicht möglich ist.

Eine ander Karte stammt ursprünglich von einer amerikanischen Behörde. Wie sieht es in diesem Fall aus.

Die Karte ist in den USA per Gesetz vom copyright ausgenommen. Ob das auch außerhalb der USA gilt, ist nirgendwo explizit gesagt. Das US-Gesetz könnte in anderen Ländern als weltweite Lizenz gelten, denn der Gesetzgeber ist hier gleichzeitig auch Rechteinahber; oder es könnten die vollen Beschränkungen bestehen. Aber es ist diesbezüglich noch nicht zu einem Rechtsstreit gekommen. Wie alles andere musst Du diese Dinge also auf eigene Gefahr benutzen. --rtc 14:35, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

In der Wikipedia als PD veröffentlichte Bilder können problemlos, d.h. mit zu vernachlässigendem Risiko verwendet werden, soweit

  • die deutsche bzw. nationale Schutzfrist abgelaufen ist ("alte" Bilder)
  • es sich um ein amtliches Werk handelt (§ 5 UrhG)
  • der Urheber ausdrücklich einem Baustein zugestimmt hat, der die Verwendung zu jedem Zweck zulässt [3]

Rtc informiert wie üblich falsch und in Unkenntnis unserer ausführlichen früheren Diskussionen zu US-GOV-Werken. Das Risiko, von US-Bundesbehörden zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist sehr gering. Grundsätzlich gilt der PD-Status nur IN den USA, in einzelnen Fällen beansprucht die Library of Congress ausserhalb der USA ein Copyright (Handbook of Latin-American Studies, Katalogdaten), während z.B. der Wildlife-Service die weltweite Nutzbarkeit ausdrücklich zugesichert hat. --Historiograf 14:46, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Du nervst. Ich habe nicht behauptet, dass das Risiko hoch wäre und auch sonst war nichts von dem, was ich gesagt habe, falsch. --rtc 15:16, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

"Ob das auch außerhalb der USA gilt, ist nirgendwo explizit gesagt." ist sehr wohl falsch. [4] zitiert den einschlägigen "Senat Report", in dem ausdrücklich die Freigabe auf die USA beschränkt wird. --Historiograf 16:43, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wundert mich, dass es unter Werk der Regierung der Vereinigten Staaten noch nicht dargestellt ist, wenn es Dir schon seit vier Jahren in diesem Detailreichtum bekannt ist. --rtc 17:15, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Da ich diesen Artikel heute Abend zum ersten Mal bewusst wahrgenommen habe dank deines Hinweises, ist das nicht weiter verwunderlich. Ich habe ihn überarbeitet und werde auch in BR und WP:BR etwas ergänzen, sollten diese Artikel nicht gesperrt sein. --Historiograf 21:42, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Um gleich mal einem neuen Streit vorzubeugen: Bitte sachlich bleiben, das gilt für euch beide (bislang ist noch ok). Aber der Keim ist schon gesät (oder so ähnlich)... -- Chaddy - DÜP 16:49, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

@Rtc, wir müssen wohl oder übel miteinander auskommen, zumindest in dem Zeitraum, wo wir beide hier aktiv sind. Ich akzeptiere deine Kompetenz nicht, und du meine nicht. Es wäre aber ein Fortschritt, wenn wir unsere Kritik am anderen strikt auf den jeweils aktuellen Fall beschränken würden (also Rtc schreibt Unsinn oder Rtc hat Unrecht statt typisch Rtc, oder wie immer wirr oder Rtc's Fanatismus) und die Nähe persönlicher Angriffe strikt meiden würden. Also 1mal je Beitrag Nennung des "feindlichen" Benutzernamens, kein Rückbezug auf frühere Äußerungen des Gegenübers. Ich fange damit an, und du wärst gut beraten, wenn du dich auch dran hältst - die anderen hier werden es uns danken. Du darfst deine Aversionen gern auf meiner Diskussionsseite abkippen, ich werde sie dort dann gelesen oder ungelesen entsorgen. EOD --Historiograf 21:42, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Um zur Frage der IP zurückzukommen: Gemeinfrei und PD sind nicht identisch aber vergleichbar. Wenn du Karten verwendest, die PD sind, liegst du auf der sicheren Seite. Allerdings solltest du dich bei jeder Karte vergewissern, ob die jeweils gegebene Lizenz auch wirklich nachvollziehbar ist oder ob der Hochlader da einfach einen Baustein gesetzt hat, der Unsinn ist, mußt du anhand des jeweiligen Bildes selbst entscheiden. Laß dich nicht von irgendwelchem Geschwätz über amerikanisches Recht verunsichern, solange du als Deutscher in Deutschland lebst (oder Österreich, Schweiz), gelten unsere Gesetze und USA ist uns ziemlich Schnuppe, siehe Schutzlandprinzip. @rtc: Unterlasse es bitte, hier fragende Benutzer durch irgendwelche Auslegungen amerikanischen Rechts zu verunsichern! Amerikanisches Recht ist für die deutsche Wikipedia schlicht irrelevant. Ich danke Histo für die überaus besonnenen Worte vor mir. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:14, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

copyright copyright copyright jehova. --rtc 22:17, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
RalfR: Die Frage, ob PD-Gov nur für die USA gilt, ist für DACH schon recht wichtig; und das ist eine US-Rechtsfrage. (Ich teile da die Auffassung der NASA (weltweit, aber es gibt wie da auch andere Auffassungen). sугсго.PEDIA 09:44, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

CC-GPL - Was ist denn das?

Hat schon mal jemand von obiger Lizenz gehört und wenn ja, was ist denn das jetzt genau für eine Konstruktion - CC oder GPL? Gesehen hier: http://creativecommons.org/licenses/GPL/2.0/deed.de --STBR!? 12:02, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

CC-GPL ist eine rechtlich nicht bindende Überblicksseite von Creative Commons, auf der die Bedinungen der GPL zusammengefasst sind. --rtc 14:19, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Also kann man sagen, wenn jemand angibt, unter CC-GPL zu lizensieren, kann von GPL ausgegangen werden? --STBR!? 15:42, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Man kann das nicht nur so sagen, sondern es ist so. (PS: Man kann zudem den Schluss ziehen, dass der Lizenzgeber der Auslegung der GPL durch die CC nahe steht.) sугсго.PEDIA 15:54, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Katja Munck

Einigen vielleicht noch in Erinnerung: ich habe vor einigen Tagen ein Foto der Sportlerin gelöscht, welches sie unvorteilhaft aussehen ließ. Ich habe Kontakt zum Deutschen Basketball-Bund aufgenommen und ein Foto erhalten, welches wir verwenden können. Es fehlt lediglich noch der Name des Fotografen, ich habe es deshalb selbst beim Hochladen DÜP-gesetzt. Ich melde das hier, um die Transparenz zu erhalten. An den EXIF erkennt man, daß es das Fotos eines Profis ist. Dank DÜP haben wir vielleicht die Möglichkeit, mehr derartig gute Bilder zu bekommen (Ich meine nicht KEB sondern Bilder von Profis). Meinen Mailkontakt reiche ich ans OTRS weiter. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:33, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wie kann der DBB dir eine Freigabe erteilen? Hat der DBB die Nutzungsrechte am Foto? Wenn ja, wieso kennen die dann den Fotografen nicht? Oder warum ist der Fotograf bislang unbekannt?
Aber das Foto selbst ist wirklich gut und hat - anders als das gelöschte - auch einen Bezug zu ihrer Sportart. -- Chaddy - DÜP 21:57, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja, sie haben Nutzungsrechte, ich habe nochmal geantwortet, daß wir den Namen des Fotografen brauchen. Das wurde schlicht vergessen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:16, 10. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Name des Fotografen kann uns egal sein, soweit es nur um die Nutzungsrechte geht. Zur Vollständigkeit der Bilddokumentation ist er natürlich nicht verkehrt.-- Wiggum 10:00, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich denke, wir sollten eine Richtlinie erstellen, die Pressefotos oder sonstige Fotos von Profifotografen, die im Auftrag erstellt wurden, grundsätzlich verbietet. Hier gibt es notorische Unklarheiten über die Reichweite der Lizenz, Probleme mit Mitgliedschaften in Verwertungsgesellschaften, Missverständnisse auf allen Seiten (Unkenntnis bei den Rechteinhabern über die Reichweite einer freien Lizenz, dass diese Lizenz sie de facto "enteignet"; Unkenntnis bei den anfragenden Benutzern, dass das, was sie anfragen, in der Branche als so ungehörig und unerhört angesehen wird, dass die Rechteinhaber Anfragen schon automatisch ganz anders lesen, nämlich, schematisiert und pauschalisiert, als Anfrage, ob ihr Bild in der Wikipedia – und nur in der Wikipedia in einem bestimmten Artikel – verwendet werden kann; da sie noch nichtmal auf die Idee kommen würden, dass jemand eine solche "Dreistigkeit" besitzen könnte, sie de facto um die Aufgabe der wesentlichen Bandbreite ihrer Rechte zu bitten) usw. etc. Solchen Fotos liegen Verträge zwischen Auftraggeber und Fotograf zugrunde, die nicht öffentlich einsehbar sind und bei denen daher nicht nachprüfbar ist, ob sie dem Auftraggeber die Lizensierung unter einer freien Lizenz überhaupt erlauben. Außerdem regt das Benutzer zur alten Krankheit an, eine ungeheure Energie darin zu investieren, fremde Fotos zu sammeln, statt selbst welche zu schießen, wie es das eigentliche Ziel ist. Diese Krankheit kann nur ausgerottet werden, wenn eine Richtlinie klar sagt, dass die Resultate solcher Sammelaktivitäten, wie auch immer sie aussehen mögen, nicht zur Aufnahme der Bilder in die Wikipedia führen werden. Es ist nicht realistisch, dass jemand (abgesehen von ein paar wenigen Idealisten, die man aber weltweit an einer Hand abzählen kann) Fotos oberhalb einer bestimmten Qualitätsschwelle so einfach aus freien Stücken frei lizensieren will, ohne dass der übliche Preis bezahlt wird, der für die exklusiven Nutzungsrechte, auf die in dieser doch erheblichen Bandbreite verzichtet wird, sonst verlangt werden würde. Jeder hat die Pflicht, Hehlerware nicht anzunehmen, da er weiß, dass es unrealistisch ist, das Produkt für diesen Preis zu bekommen. Genauso haben wir die Pflicht, Profifotos abzulehnen, denn Profifotos werden schlicht gemäß den vorherrschenden Sitten nicht frei lizensiert, und wenn sie irgendwann in mittlerer Zukunft vielleicht einmal mit vollen Bewusstsein der Konsequenzen so lizensiert werden sollten, dann wird das ganz bestimmt nicht für lau passieren. Ich sehe nur eine legitime Möglichkeit, Pressefotos in die Wikipedia zu nehmen, und zwar wenn diese auf der Webseite des Rechteinhabers mit einem CC-Lizenzschild versehen werden. Nur damit – indem der Rechteinhaber von sich aus aktiv lizensiert und nicht nur eine Anfrage abnickt, deren Bedeutung er sich nicht bewusst ist – ist der Hintergrund, dass es sich um eine Lizensierung für jedermann handelt und nicht um konkrete Nutzung z.B. in der Wikipedia, auch für den dümmsten Rechteinhaber inhärent und unmissverständlich klargestellt. --rtc 11:19, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ach ja, sowas sollte man verbieten: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Stuart_Mentiply?uselang=de Du machst dich einfach nur lächerlich. Ich bin kein Profi, aber willst du jetzt alle meine Bilder löschen lassen, die im Rahmen von Pressearbeit entstanden? --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:43, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein, Du bist schließlich selbst als Wikipedia-Benutzer angemeldet, kennst die Konsequenzen und lädst Deine Fotos selbst hoch. Das ist die wirklich absolute Ausnahme bei der Problematik, um die es geht. PS: Ja, ich sehe sowas wie Commons:Category:Stuart Mentiply sehr kritisch, nicht nur wegen der hier geschilderten Problematik, sondern auch wegen der gfdl-1.2-only-lizensierung. Wobei beide Problematiken sich gegenseitig ergänzen. --rtc 11:48, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Pawlow hatte doch recht. -- Smial 12:19, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ist doch Unfug. Wenn jemand um eine Spende angegangen ist, wird ihm auch klar sein, dass ein Teil seines Vermögens quasi "enteignet" werden soll und er weder den Verwendungszweck bestimmen kann, noch sonst irgendwie über sein gespendetes Geld verfügen kann. Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer unsere Anfragen nach WP:TV nicht versteht oder keinen Überblick über abgeschlossene Verträge hat ist das sein Problem. Für uns kann die glaubwürdige Behauptung genügen, dass xyz die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Bild hat und dies unter Lizenz dingensda freigeben will, schliesslich "glauben" wir auch bei "selbst erstellt"-Bildern, dass der Uploader das Bild wirklich selbst angefertigt hat und er die Bedingungen der von ihm hingeklebten Lizenzplakette versteht. Rtcs Einlassungen über angeblich "vorherrschende Sitten" sind reine Spekulation, der Vergleich mit Hehlerware hinkt stärker als ein Beinamputierter ohne Krücken. Absolut lächerlich ist die Annahme, nur angemeldete Wikipedia-Benutzer wären hinreichend erleuchtet um die Bedeutung der freien Lizenz zu erkennen.-- Wiggum 13:53, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn es darum geht, jemandem Geld zu geben, wie etwa bei einer Spende, ist selbst dem dümmsten klar, um was es geht. Bei Nutzungsrechten ist das überhaupt nicht der Fall. Du musst bedenken, dass 99,99999% der Anfragen, die ein Rechteinhaber je erhält, sich auf die Erlaubnis beziehen, das Bild auf einer speziellen Webseite unverändert und meist nichtkommerziell zu benutzen. Wenn nun irgendwann mal eine Mail kommt von einem Wikipedia-Benutzer, wie soll der betroffene Rechteinhaber da die gravierenden Unterschiede sehen? Die breite Unkenntnis bei diesem Thema ist eine wohlbekannte Tatsache. Die Erfahrungen, die ich hier und auf Commons diesbezüglich gemacht habe sind auch eindeutig. Wo ist eigentlich bei Bildern die Wikipedia-Idee geblieben, dass Benutzer neue Inhalte erstellen, nicht sammeln? Und die Frage nochmals: Wo wäre das Problem dabei, zu verlangen, dass die Rechteinhaber nicht irgendwelche Textvorlagen schicken, sondern die Bilder auf ihrer Webseite mit einer entsprechenden Lizenz versehen? Als wüschenswerten Nebeneffekt würde das gleichzeitig noch OTRS entlasten. Mir erschließt sich auch der Sinn nicht so ganz, dass jemand eine Einverständniserklärung an Wikipedia schickt, die dort in einer nicht öffentlich zugänglichen Datenbank gespeichert wird, wenn das Bild für jedermann freigegeben werden soll. --rtc 14:13, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Unterscheidung zwischen "sammeln" und "selbst erstellen" ist doch künstlich und zieht die Linie zwischen WP-Stammbenutzern und Rest, die ich so nicht sehe. Wer freien Inhalt beitragen will sollte das hier tun können und wenn's nur ein Bild ist. Ich stimme zu, dass die große Mehrheit auch der regelmäßigen Mitarbeiter den vollen Umfang der GFDL und der anderen Lizenzen vermutlich nicht kennt bzw. sich über die Konsequenzen nicht vollständig im Klaren ist. Wieviele Anfragen bei den Rechteinhabern sich worauf beziehen ist imho egal, die müssen auch bei der millionsten Mail noch die notwendige Umsicht walten lassen. Es ist ja nicht so, dass unsere Textvorlagen gezielt missverständlich formuliert wären, ganz im Gegenteil. Wenn geschlampt wird, weil man "Wikipedia" liest und an deren Ranking denkt und wie gut sich da doch das Werbefoto seines Schützlings machen würde... da sehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass wir dann noch hinterherrennen sollen um zu verifzieren, dass das Bild auch wirklich wirklich frei ist und dass die Werbeagentur die Verträge mit ihren Fotografen richtig interpretiert etc. - nö, das ist dann deren Sache. Das OTRS ist in dem Fall imho eine Krücke, denn genau genommen sind wir bei "fremden" Bildern deutlich restriktiver als bei Bildern, die als "selbst erstellt" von unseren regelmäßigen Mitarbeitern hochgeladen werden. Wenn ich ein Bild hochlade fragt niemand, ob ich das wirklich selber gemacht habe oder ob ich alle Rechte daran habe. Wenn irgendein Verein uns ein Bild freigibt wird sehr wohl hinterfragt. Aus den von dir genannten Gründen ist das imho auch durchaus vernünftig. Ich sehe aber keinen Sinn darin, die Messlatte so hoch anzusetzen, dass effektiv gar keine OTRS-Freigaben mehr möglich sind.-- Wiggum 14:59, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Es geht doch nicht darum, wie die Vorlage formuliert ist, sondern wie sie gelesen wird. Und die Vorlage an sich ist dabei fast irrelevant; der Vorgang, in den das ganz eingebettet ist, nämlich dass der Betreffende per Mail gebeten wird, eine Einverständniserklärung an Wikipedia senden, ist hochgradig irreführend. Du sagst "Wenn geschlampt wird, weil man 'Wikipedia' liest und an deren Ranking denkt und wie gut sich da doch das Werbefoto seines Schützlings machen würde..." Es geht hier auch um Ehrlichkeit und um unsere auch moralische Pflicht, das ganze so unmissverständlich wie möglich zu gestalten, und zwar so unmissverständlich, dass wirklich niemand mehr (selbst wenn er es salopp angeht) noch guten Gewissens behaupten kann, er sei sich der Natur des ganzen nicht bewusst gewesen. Du hast auch meine Frage noch nicht beantwortet: Wo wäre das Problem dabei, zu verlangen, dass die Rechteinhaber nicht irgendwelche Textvorlagen schicken, sondern die Bilder auf ihrer Webseite einfach direkt mit einer entsprechenden Lizenz versehen? --rtc 15:39, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
D'accord was Ehrlichkeit und Unmissverständlichkeit betrifft (in dieser Hinsicht würde ich im OTRS gern mal Mäuschen spielen). Jemandem eine Mailanfrage zu schicken halte ich an sich nicht für verwerflich. Wenn ich Werbung für Wikipedia im Freundeskreis mache ist das doch fast das gleiche. Meiner Meinung nach können solche Mailanfragen durchaus so gestaltet werden, dass sich niemand wie du sagts guten Gewissens behaupten kann, er wäre sich der Tragweite nicht bewusst gewesen. Was das CC-Bapperl auf Webseiten angeht ist das natürlich auch eine Möglichkeit (irgendeine brasilianische Agentur hat das gemacht wenn ich mich recht erinnere). Nur spielt es imho keine Rolle, ob jemand, der die Lizenz (warum auch immer) nicht kapiert hat, eine Mail schickt die er später bereut oder ein Bapperl auf seine Webseite setzte. Letzteres ist für uns supoptimal, denn wie schon der Fall flickr zeigt stehen wir natürlich vor einem Nachweis-Problem, wenn die Lizenz auf der Webseite geändert wird oder samt Datei ganz verschwindet.-- Wiggum 20:14, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wir können uns das Anfragen wegen Bilderspenden also in Zukunft komplett sparen, oder rtc? Und zwar weil angeblich die Rechteinhaber nicht wissen, wofür sie ihre Bilder freigeben. Aha. rtc, diesmal lehnst du dich zu weit aus dem Fenster. Wenn der Rechteinhaber der Verwendung unter den Bedingungen der GFDL zugestimmt hat, ist das rechtswirksam. Wenn er es versäumt hat, sich genau mit den Bedingungen der Lizenz auseinanderzusetzen (diese Bedingungen werden in den Textvorlagen nicht gerade verschleiert), dann ist es sein Pech. Er würde vor keinem Gericht Recht bekommen, da er selbst ja dem Lizenzvertrag bereits zugestimmt hat. -- Chaddy - DÜP 15:18, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Es kommt kein Vertrag zustande. Es findet keine Zustimmung in einen solchen statt. Das ist ja gerade das Problem. Du lieferst den lebenden Beweis dafür, dass die Sache irreführend ist, bist Du doch selbst gerade drauf reingefallen. --rtc 15:39, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Irrtümer verhindern den Vertragsschluss nicht, ein Anfechtungsrecht kommt hier nicht in Frage: rechtsbindungswille besteht, ist höchstens eine Rechtsanwendungsfehler, für die haftet aber nach dem BGB jeder für sich. sугсго.PEDIA 15:46, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Es findet kein Vertragsabschluss statt. Was ist daran so schwer zu verstehen?! --rtc 15:48, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich weiss, du hältst die CCs und die FSF-Lizenzen nicht für Lizenzverträge, sondern für dinglich wirkende Rechtsaufgaben; aber Du weißt auch, dass weder die Rechtsprechung noch die CC das auch so sehen (Die Literatur problematisiert diese Frage auch recht selten, sondern geht fast durchgehend von einem Vertragsschluss oder Lizenzvertrag aus). Aber selbst unter Deiner Sonderauffassung: Wir haben eine einseitige Willenserklärung (Freigabeerklärung), in der der Berechtigte erklärt, die Datei unter einer Lizenz freizugeben. (Weil einseitig, wird die sofort wirksam). Die Berechtigten irren sich nie darin, dass es eine rechtsverbindliche Erklärung über die Freigabe (teilweiser Verzicht des Urheberrechts nach Deiner Annahme), sondern auch nach Deiner Auffassung lediglich über den Umfang (für Wikipedia statt für alle). Da hat er aber Pech gehabt: Auf Fehler in der AGB des Verwenders kann dieser sich nicht berufen (und die GFDL sind eine AGB des Freigebers). sугсго.PEDIA 16:01, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Selbst nach Deiner Theorie findet kein Vertragsabschluss statt. Es findet dann nämlich erst ein Vertragsabschluss statt, wenn jemand das Bild auch tatsächlich nutzt; die OTRS-Mail ist lediglich ein Vertragsangebot. Aus seiner Perspektive hat der Betroffene aber das Gefühl, tatsächlich einen konkreten Nutzungsvertrag abzuschließen, und zwar einen (schematisiert und pauschalisiert), der der Wikipedia die Nutzung gestattet. Die Konstruktion, der Verwender könne sich nicht auf Irrtümer bezüglich seiner "eigenen" AGB berufen, halte ich für rechtlich falsch (ich habe selten eine Vorschrift gesehen, die so glasklar wie BGB §119 Abs 1 ist: "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde." meine Hervorhebung) und moralisch höchst fragwürdig. Wenn man solche Argumentationen bringen muss, dann zeigt das deutlich, dass etwas erheblich falsch gelaufen ist. Und genau darum, dass hier bei der Freigabe etwas falsch läuft, geht es mir. --rtc 16:30, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Was Rechteinhaber (ausschließlicher Nutzungsrechte) mit ihren Fotos machen, ist ihre Sache. Wenn sie sie uns gegenueber freigeben (und die von mir seinerzeit konzipierte Anfragemail weist deutlich auf alle Haken hin), dann ist das eine rechtswirksame Unterstellung unter eine Lizenz. Eine Lizenz ist ein Vertragsangebot an den Nutzer. Wenn die WMF das Bild hier veroeffentlicht, nimmt sie das Vertragsangebot an. Das Bild steht eindeutig unter einer freien Lizenz, die nicht widerrufen werden kann. Wenn Rechteinhaber das gleiche Foto auf ihrer Webseite mit drakonischem Urheberrechtsvermerk publizieren, ist das kein Widerspruch. Die Diskussion kann beendet werden, wir ändern an unserer bisherigen Praxis nichts, basta --Historiograf 16:04, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Es geht hier nicht nur um die rechtliche Seite, die man sehen kann wie man will, sondern um unsere moralische Pflicht zur Ehrlichkeit und zur Vermeidung von fahrlässiger Irreführung. --rtc 16:32, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]


Ergänzung: Bei Profifotografen muss natürlich unsererseits immer gecheckt werden, ob sie in der Datenbank der VG Bild-Kunst vertreten sind --Historiograf 16:06, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Will rtc uns eigentlich Glauben machen, dass alle Profifotografen vom PISA-Turm gefallen sind und die folgen drei Sätze weder lesen, noch inhaltlich erfassen können:

"Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Bild gewerblich zu nutzen und zu verändern.
Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.
Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen." --Wuselig 18:08, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Viele Profifotografen sind diesbezüglich sensibilisiert und verstehen das. Wenn es die Profifotografen nun auch zu Gesicht bekommen würden wäre es auch nicht so kritisch. Das ist aber nicht der Regelfall. Es geht hier um Pressefotos, die ein Auftraggeber hat anfertigen lassen. --rtc 18:24, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Dann hängt halt an die Freigabevorlage folgenden Satz an: "Falls ich nicht der Fotograf bin, habe ich mich versichert, dass durch die Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Fotografen keinerlei Rechte beim Fotografen verblieben sind." Damit sollte dann das "vollumfänglich", durch Wiederholung an einer anderen Stelle im Text, nochmals auch dem Nichtfotografen verdeutlicht werden. --Wuselig 19:49, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich halte eine solches Herumdoktorn am Text nicht für zielführend. Solange die Bilder bereits vom Rechteinhaber sowieso auf seiner Webseite angeboten werden, sollte er gebeten werden, dort ein Lizenzschild anzubringen statt irgendwelche Texte an Wikipedia zu schicken. Das löst mehrere Probleme auf einen Schlag: 1. OTRS wird entlastet. 2. Die Rechteinhaber können die Natur der Freigabe nicht missverstehen; es ist durch den Kontext vor allem das Missverständnis ausgeschlossen, dass die Freigabe irgendwie spezifisch für Wikipedia erfolgt. 3. Die Rechteinhaber können sich nicht darauf berufen, dass an der Textvorlage irgendetwas irreführend, falsch, ungültig o.ä. war, denn es ist ja dann gar keine im Spiel. 4. Die Lizenz ist öffentlich einseh- und überprüfbar, etc. Vorbildliches Pradebeispiel ist hier die Agência Brasil. --rtc 20:08, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Unabhängig der rechtlichen Seite sieht sich Katja Munck auf diesem Photo nicht sehr ähnlich. Es existiert ein weiteres, hervorragendes Profi-Photo, welches Katja Munck bereits hochgeladen hat. Sie bekam es von einem befreundeten Profi, der es ihr zur Verfügung stellte. Ich habe Katja die Problematiken vermittelt und mögliche Lösungswege aufgezeigt. Sie wird den Photographen bitten, das Photo mit der dafür vorgesehenen Textmail an Wikipedia freizugeben. Das kann aber noch ein paar Tage dauern. Gruß --217.224.202.65 20:33, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Angelegenheit scheint mir erledigt. Es wäre sicher wünschenswert, dass Rechteinhaber auch auf ihrer Seite eine Freigabe signalisieren, wenn aber nicht, ist das für uns kein Hinderungsgrund, die bisherige Praxis fortzführen. Ein anderslautender Vorschlag wurde im Konsens abgelehnt. EOD --Historiograf 20:39, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Dieses arrogante Auftreten mit "basta" und "EOD" liebe ich so an Wikipedia :-)....LMA (Lieber mit Anstand) --217.224.202.65 22:10, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Frage zu zwei Familienwappen

Ich bin gerade über Bild:Leiningen-Wappen.png und Bild:Wappen Leiningen.gif gestolpert, bei denen mich bei beiden die Lizensierung und beim ersteren der Verweis auf das zweite als andere Version irritiert. Folgene Fragen:

  • Müsste nicht bei beiden Wappen der Hinweis Vorlage:Wappenrecht entfernt werden, da es sich um Familienwappen und nicht um Hoheitszeichen handelt? Oder ist die Vorlage da missverständlich gestaltet und sollte im Abschnitt Hoheitszeichen geändert werden?
  • Müsste nicht Bild:Wappen Leiningen.gif auch als Bild-PD-alt lizensiert sein?
  • Wie sieht es mit einem eventuellen Urheberrecht des in beiden Fällen unbekannten Bearbeiters aus? Das kann sich dann aber nur aus der Gestaltung von Helm inkl. Decke und Zier herleiten?
  • Wieso werden zwei deutlich unterschiedliche Wappen als andere Version ausgewiesen?

Etwas verwirrt... --jergen ? 09:13, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Beide Wappen müssten PD-alt bekommen. Wappenrecht ist korrekt. Denn dieses gilt für Familien- wie auch Amtliche Wappen. Wegen der verschiedenen "Versionen" das ist schon korrekt. Beide Wappen sind rein Blasonierungsmäßig gleich, nur dass die Umsetzung dieser Blasonierung verschieden ist. Beide Wappen stellen aber das gleiche dar. Christian Bier Rede mit mir! 19:57, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Jewish Daily Forward

Ich weiß, ich weiß, sowas wird hier ständig diskutiert und Euch kommt's wahrscheinlich schon zu den Ohren 'raus. Dennoch, wieder einer dieser Fälle mit Bildern aus der LoC, wo für diejenigen von uns, die sich nicht ständig mit der Materie befassen, die Sachlage herzerfrischend undurchschaubar ist. Ich wäre also dankbar für eine Einschätzung, wie es sich mit der Verwendbarkeit der Bilder im en-Artikel en:The Forward verhält. Keinen rechten Vers kann ich mir zum Beispiel auf das ältere Bild von 1913 machen, das trotzdem diesen post-1923-Tag enthält. Die jiddische Wikipedia verwendet die Abbildung der Titelseite mit Roosevelt von 1936. Also, ich steige da nicht durch. Hat jemand Empfehlungen? Herzlichen Dank im voraus. --ˈʀaɪ̯.nɐ ˈleː.val.tɐ 14:11, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Das Plakat können wir nicht verwenden. Das Foto wohl auch nicht. Auf der englischen Bildbeschreibungsseite steht als Fotograf Lewis Hine. Ich nehme mal an, dass es dieser Lewis Hine ist. Der ist 1940 gestorben, also noch keine 70 Jahre tot. -- Chaddy - DÜP 15:25, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Schade, das hatte ich befürchtet. Sind halt Bilder, die den Artikel wirklich sehr hübsch illustrieren, daher meine Nachfrage. Danke trotzdem! --ˈʀaɪ̯.nɐ ˈleː.val.tɐ 16:13, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist die Zeichnung als amtliches Werk zu betrachten? In WP:BR#Amtliche Werke bzw. Amtliches Werk erschließt sich mir das so, dass einzelne Fotos (bzw. "Bilder") ausgeschlossen sind, Zeichnungen ja dann sicherlich auch. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 18:05, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Nur wenn sie in einer Rechtsnorm im Verkündungsblatt amtlich publiziert wurde. Eine "amtliche Skizze" ist sicher kein amtliches Werk i.S. von § 5 UrhG --Historiograf 20:21, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Dann schlage ich [Bild-PD-Schöpfungshöhe] zur Lizenzierung vor. Passt das? Gruß --Sir James 23:14, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Wünsch dir was. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 23:26, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Wie bitte? Was will mir der Dichter damit sagen? Gruß --Sir James 23:29, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Tja, da war ich als absoluter Laie irgendwie auf eine ähnliche Idee gekommen. Ich hatte nämlich erstmal nachgesehen, ob in der Diskussion zum Artikel irgendetwas stand, und mich dann auf der Benutzerseite des Entferners gemeldet:

"Ich habe mit der Skizze eigentlich nichts zu tun, frage mich aber, ob sie denn wirklich rausmusste. Wenn es - und es sieht ja danach aus - eine Originaldarstellung aus dem Kreis der Grenztruppen (oder einer anderen DDR-Behörde, MfS, VoPO oder so) ist, ist es dann nicht automatisch Public Domain? Und wenn es jemand nachträglich gezeichnet haben sollte (was man ja nicht ausschließen kann, aber wohl eher unwahrscheinlich ist) ist doch wohl die Schöpfungshöhe derart niedrig, dass keine UR daraus hervorgehen. Sehe ich das richtig? BerlinerSchule 23:56, 11. Mär. 2008 (CET).

Die erhaltene Antwort ("Ich sehe keinen Anlass, dass hier zu diskutieren. In meinen Beiträgen findest du die Stelle, wo das bereits diskutiert wird. --BLueFiSH.as ...") führte mich dann (obschon ich sie nicht sofort als wirklich hilfreich empfunden hatte) an diesen Ort.

Die eigentliche Frage bleibt bestehen. Und die Erklärung der Amtlichen Werke spricht von Fotos, wobei sich beide Beispiele eindeutig auf Fotos von Personen beziehen. BerlinerSchule 00:31, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Zumindest die Beschriftung stammt garantiert *nicht* von irgendeiner DDR-Behörde. West-Berliner amtliche Stellen kann ich nicht ganz ausschließen, aber ich denke auch nicht, dass dort damals "Tränenpalast" gesagt wurde. Der ganze Zeichensatz sieht auch eher modern aus. Ein Originaldokument hätte wiederum eine Art von Beschriftung gehabt. Selbst wenn man sich die Schrift wegdenkt, wirkt auch die ganze Karte auf mich (subjektives Urteil) eher neuzeitlich, also eher wie eine Computergrafik als wie ein Scan einer alten Kartengrundlage. --Global Fish 08:30, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ist der blaue Fisch nun global? Verliert ein ursprünglich blauer Fisch durch die Globalisierung seine Farbe? Oder sind es, wie es eigentlich bei zwei verschiedenen Benutzernamen sein sollte, auch zwei verschiedene Benutzer? Davon abgesehen ist die Einlassung sicherlich zumindest teilweise stichhaltig. Sicherlich sind (eventuell unter Ausnahme der Straßennamen) die Beschriftungen neu(er). Die aus ruckelnden Geraden zusammengesetzten Kurven könnten am PC gezeichnet sein, könnten aber auch nur mit geringer Auflösung und einem bescheidenen Programm (wie bmp) eingescannt worden sein.

Was allerdings nicht klar ist, ist, warum Du, wenn Du eine dem Artikel nicht zuträgliche Fälschung vermutest, diese dann wegen URV-Problemen rausnimmst, statt auf diesen Fälschungsverdacht hinzuweisen. Wir sollten vielleicht doch einmal sehen, wer das Bild eingestellt hat und ob von dort genauere Informationen zu erhalten sind. Eine Skizze der Raumaufteilung im Bahnhof wäre auf jeden Fall sinnvoll. BerlinerSchule 02:15, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Sir James, ich sehe gerade, Du hast selber das Bild eingestellt. Woher kommt das denn? Hast Du es digital bekommen oder selber eingescannt? Und woher weißt Du, dass es echt ist und von ca. 1985? Das sollte sich doch alles klären lassen. Danke und tschüß, BerlinerSchule 02:25, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Also, ich bin nicht BLueFiSH.as und ich habe das Bild auch nicht gelöscht. Was ich sage ist, dass ich Zweifel an der angegebene Quelle (Senat von 1985) habe, erst recht daran, dass das Bild in dieser Form aus DDR-Quellen kommt. Klären kann das nicht der Verursacher der Löschung, sondern nur der Einsteller des Bildes.
Dass so ein Bild im Prinzip sehr sinnvoll wäre, ist unbestritten.--Global Fish 12:35, 13. Mär. 2008 (CET).[Beantworten]

--

Damit der Verursacher der Löschung auch noch zu Wort kommt - hier zur Erinnerung meine Aufforderung:


Dann schlage ich [Bild-PD-Schöpfungshöhe] zur Lizenzierung vor. Passt das? Gruß --Sir James 23:14, 11. Mär. 2008 (CET)

   Wünsch dir was. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 23:26, 11. Mär. 2008 (CET)


       Wie bitte? Was will mir der Dichter damit sagen? Gruß --Sir James 23:29, 11. Mär. 2008 (CET)

--

Ich bitte ausdrücklich den Globalen Fisch um Entschuldigung für meine Unterstellung, er sei eine neue oder jedenfalls zweite Version des Blauen Fisches. Ad rem: Ich war und bin auch der Meinung, dass grundsätzlich eine Darstellung der räumlichen Verhältnisse sinnvoll wäre. Ich bin weiterhin der Ansicht, dass die Skizze, um die es hier geht, absolut nicht die nötige Schöpfungshöhe für irgendwelche UR besitzt.

Allerdings bleibt hier tatsächlich die Frage nach dem Urheber. Und zwar eben nicht wegen irgendwelcher Rechte, sondern wegen der Authentizität und der korrekten Darstellung. Die Frage ist tatsächlich, ob sie echt ist. Wenn sie echt ist, sollte deutlich gesagt werden, was nachträglich verändert wurde (mit Sicherheit die Beschriftung).

Wenn sie nicht echt ist, mutet es sehr seltsam an, dass der Einsteller sie für echt erklärt hat. Ist der Einsteller selber auf falsche Informationen reingefallen? Dann bitte deutlich sagen. Oder ist der Einsteller selber der Fälscher oder ein bewusster Einsteller einer ihm als solchen bekannten Fälschung? Dann hat allerdings der Einsteller dieser Einstellung eine Einstellung, auf die ich mich gerade bei so einem Thema nicht recht einstellen möchte. Ich bin also dagegen eingestellt, eine Fälschung als echt in dem Artikel zu lassen.

Also:

Wenn echt, bitte entsprechend nachweisen und Beschriftung als nachträglich kennzeichnen (übrigens ist ja auch die Streckenskizze rechts unten nicht authentisch!).

Dann aber möglichst nicht in den Artikel einstellen, sondern lieber etwas Echtes suchen.

Wenn nichts Echtes aufzutreiben ist, diese Skizze entsprechend deklarieren und dann wieder einstellen.

Danke und tschüß, BerlinerSchule 15:55, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Vollzitat ohne Originalquelle

Ich bin zufällig auf folgenden Abschnitt gestoßen. Ist dies evtl. eine URV? --OB-LA-DI 20:05, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Zufällig? ;-) Da sagt die Edithistory aber was anderes. Die Publikation, die das wohl mündlich geäusserte Zitat anführt, wird in der referenzierten Quelle angegeben. Wie soll man ein mündliches Zitat im Print oder Web auf die "Originalquelle" zurückführen ... Zeitreise und Teleporter? ... Textbeleg wird in einem solchen Fall wohl schwer möglich sein? --Incognito^2 20:14, 11. Mär. 2008 (CET) Aber der erste Satz des Abschnittes ist eine 1:1 Übername aus der referenzierten Quelle ohne darauf hinzuweisen. Ich heile das mal. --Incognito^2 20:18, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Diesen Wirrkopf einfach ignorieren. Er hat diesen Account einzig und allein dazu angelegt, um mich zu "verfolgen" und einen weiteren um mit sich selbst zu diskutieren und mit sich selbst Editwars zu führen...--OB-LA-DI 20:23, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
"Wirrkopf" (WP:KPA?). Comanche Plus und ich sind zwei unterschiedliche Nutzer. Vor Unterstellungen solche zB durch einen Checkuser absichern. Ausserdem vertrat Comanche Plus in den beiden Fällen seines Auftretens eher Deine Position. Zur Sache. Das Zitat wurde jetzt inhaltlich in den Text des Artikels aufgenommen und als Ergänzung zum Quellenbeleg in die referenzierende Fussnote verschoben. Es ist also noch vorhanden, kann aber ohne Gefahr für die Aussage nun auch entfernt werden, die Referenz auf den Beleg selbst verstösst schliesslich sicher nicht gegen das Urheberrecht. --Incognito^2 20:36, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Eine Entscheidung, ob dies eine URV darstellt, wäre dringend angebracht, weil der Troll mal wieder einen Editwar angefangen hat...--OB-LA-DI 21:00, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Den Editwar haben Livani und Du angezettelt. Erst bemängelst Du fehlende Quellen. Dann werden diese beigefügt. Dann versuchst Du den unliebsamen Absatz wegen vermuteter URV bekannt zu machen (um ihn ggf löschen zu können). Dann wird der Absatz vorbereitend umformuliert um die vermutete URV zu heilen bzw die ersatzlose Löschung zu verhindern. Daraufhin beginnen Livani und Du zu revertieren? Das heisst Du selber stellst die von Dir vermutete URV immer wieder selber unverändert(!) ein. Was soll das? --Incognito^2 21:10, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
1. kann ich, da ich keine Adminrechte habe, eine URV nicht löschen und 2. war die "Heilung" des Benutzers Incognito^2 eine (wie üblich) ziemlich wirre Interpretation des Originalzitats. --OB-LA-DI 21:19, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein aber Du kannst die Löschung veranlassen. Warum sonst bist Du hier - um eben die Möglichkeit abzuklären. Die wirre Interpretation ist nicht wirr. Das kann aber jeder gerne nachlesen. Im Falle inhaltlicher Differenzen bemüht man übrigens die Diskussionsseite anstatt unbegründete Reverts durchzuführen. Alternativ kann man im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders auch selber umformulieren und die "wirre" Interpretation ersetzen, statt ersatzlos zu streichen. Aber eben das ersatzlose Streichen scheint ja Dein Begehr zu sein. Könnten wir das Thema jetzt hier lassen? Hier geht es um Deinen Verdacht einer URV. --Incognito^2 21:29, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Diese Anfrage hier wurde ursprünglich bei mir gestellt. Bei Vollzitaten ist eine genaue Quellenangabe unerlässlich. Der Newsletter auf den referenziert wird gibt selbst keine Quellenangabe (wann, wo und in welchem Zusammenhang wurde die Aussage getroffen?), es ist daher eine Zuschreibung. Da ich mir nicht sicher bin ob dies hier notwendig ist, verwies ich OB-LA-DI hierher damit sich diejenigen dazu äußern die davon mehr verstehen als ich. Ich bitte darum, auf eine fachkompetente Antwort zu warten. Den Artikel habe ich nach Edit-War gesperrt. --AT talk 21:30, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Soweit (derzeit) korrekt, da die Quelle auf Anfrage nur schnell ergoogelt wurde. Allerdings dürfte die Quelle hinsichtlich irgendwelcher Agitationsverdächtigungen immun sein. Das Hayek Institut wird Friedman wohl kaum verunglimpfen. Auch die zitierende Autorin dürfte unverdächtig sein. Die Sperre um 21:20 war wie ich Dir schrieb allerdings unnötig, da ich bereits um 21:00 nachweislich von weiteren Edits (bis zur Klärung) abgesehen habe. Das konntest Du allerdings in der Tat zuvor nicht wissen. --Incognito^2 22:41, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Was ist? Gibt es hier keinen Fachkundigen, der dies beantworten kann/möchte? OB-LA-DI 15:47, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe einen Absatz Grundlagen hinzugefügt. Wir sollten den Kopf nicht weiter in den Sand stecken, ich rechne damit, dass viele tausende Bilder von der US-Problematik betroffen sind. Betroffen heisst: auch HIER betroffen, sie werden auch HIER nicht mehr geduldet, nicht nur nicht auf Commons. Paradoxerweise ist es angesichts der Sachlage für Hochlader nunmehr rational, auch in D-A-CH einwandfrei gemeinfreie Bilder, bei denen man das Todesjahr des Autors kennt (und dieses nach 1925 liegt), in der de-Wikipedia nunmehr aufgrund der pragmatischen Regelung n-100 hochzuladen und die Informationen zum Todesjahr des Autors oder diesen ganz zu verschweigen in der Hoffnung, dass keine Nachrecherche erfolgt.

Ebensowenig wird man davon ausgehen können, dass unsere n-100-Regelung sakrosankt sein wird, wenn ein Denunziant wie Lupo wieder beim Board Stimmung gegen uns macht und einmal mehr schlafende Hunde weckt.

Erik Moeller hat bereits in einer Mailingliste zu erkennen gegeben, dass er unsere Logo-Praxis kritisch sieht. Das heisst: auch unsere Schöpfungshöhe-Regelung steht auf dem Prüfstand, und natürlich auch die Panoramafreiheit für Nicht-Gebäude.

Hier hilft nur massive Einflussnahme auf das Board mittels unseres lokalen Chapters, des Vereins Wikimedia Deutschland e.V. Ansonsten müssen wir eben zusehen, wie viele tausende unserer Medien zur Schlachtbank geführt werden --Historiograf 20:21, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich verstehe die Sache mit den Logos nicht so ganz. Bezieht sich das spezifisch auf uns oder bezieht es sich auch z.B. auf die englischsprachige Wikipedia? Gab es erneute negative Erfahrungen, die auch Logos mit dem neuen Schild Vorlage:LogoSH betrafen? --rtc 20:52, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
en hat eine EDP und ist damit aus dem Schneider --Historiograf 21:22, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Dann machen wir eben noch ein en:Template:Logo dabei und skalieren die Auflösung runter. Ansonsten habe ich kein Problem damit, mal herzhaft die Guillotine arbeiten zu lassen. Logos sind nicht wirklich das, was viel Mehrwert hat, und wenn wir auf Panoramafreiheit für Kunstwerke verzichten müssen, dann ist das eben so. Klarheit ist auch etwas gutes. Der deutsche Wikimedia-Verein kann ja einen von der Wikipedia unabhängigen Server bereitstellen, wo die Sachen (außer Logos) vor der Löschung hingeschoben werden können; so eine Art Mediensammlung von Werken, die in Deutschland gemeinfrei oder Panoramafreiheit+frei lizensiert sind. --rtc 21:36, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Gemäß Schutzlandprinzip müssen wir uns hier ja eigentlich an deutsches Recht halten. Das müssen wir der Foundation klarmachen. Dass der LogoSH-Baustein auch nicht das Gelbe vom Ei ist, habe aber ja schon zu Genüge betont (ich verweise auf die 2007er Diskussion, bitte hier nicht das ganze nochmal neu aufrollen, bei den Argumenten hat sich nämlich nichts geändert). Allerdings ist ein en:Template:Logo vollkommen inakzeptabel, fair use hat hier in de-WP nichts verloren (und eigentlich auch nichts in en-WP). -- Chaddy - DÜP 21:45, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Sorry Chaddy, Du hast mal schlicht wieder nicht verstanden, welche Stunde es geschlagen hat. Wir werden nicht drum herumkommen, die Logos mit en:Template:Logo zu versehen um zu begründen, warum es gemäß US-copyright akzeptabel ist, sie so zu verwenden. Die einzige Alternative dazu ist das Schafott. Die Foundation kann, darf und wird nicht ein wie auch immer geartetes Schutzlandprinzip akzeptieren. Das ist Teil der Professionalität und wäre von jedem verantwortungsvollen Vorstand so entschieden worden. Wir werden mittelfristig dafür sorgen müssen, dass auch hier in der deutschsprachigen Wikipedia zusätzlich das US-Copyright bestand hat und eingehalten wird. Sie wird sonst für die Foundation zu einer rechtlich nicht tragbaren Gefahr, und die Foundation sitzt sowieso am längeren Hebel, so dass jede Diskussion darüber hier sinnlos ist. --rtc 21:52, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich habe durchaus verstanden, welche Stunde geschlagen hat... Wir müssen eben Überzeugungsarbeit leisten. Ich habe auch schon letztes Jahr mal geschrieben, dass wir einen gewaltigen Teil unserer Bilder verlieren würden, wenn hier US-Recht eingeführt werden würde. U. a. Panoramafreiheit, Schöpfungshöhe, ... würde alles nicht mehr anwendbar sein. Und fair use geht für uns auch nicht, weil in Deutschland sitzende Uploader i. d. R. nach deutschem Recht verurteilt werden. Und da gibt es kein fair use. Außerdem ist fair use auch auf en höchst umstritten.
Natürlich kann (und muss) die Foundation letztendlich tun, was sie für richtig hält. Aber wir können versuchen, Einfluss auf ihre Entscheidungen zu nehmen. Das versuchst du leider nicht, du nimmst das alles einfach hin. Und eine Diskussion darüber ist schon gleich deshalb nicht sinnlos, weil wir uns darüber im Klaren werden müssen, was das für uns für Konsequenzen hat. Wir würden tausende Bilder verlieren! -- Chaddy - DÜP 22:15, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn wir sowohl nach dem deutschen Urheberrecht (z.B. Schöpfungshöhe) als auch nach dem US-Copyright (z.B. Fair use) für ein Logo argumentieren können, dann geht fair use für uns sehr wohl. Es muss eben zusätzlich fair use bestehen; dass etwas auch fair use ist, heißt ja nicht, dass es für uns verboten ist. Zu dem Einfluss auf Entscheidungen nehmen kann ich nur nochmal sagen, dass das eine professionelle Standardentscheidung ist. Die Annahme, man könnte Einfluss auf sie nehmen, ist einfach völligst naiv. Die Foundation würde ihre ureigensten Interessen gefährden, wenn sei davon abrücken würde. Sie kann gar nicht anders entscheiden; sie ist dazu gezwungen; es gibt da keinen Ausweg. Die Bilder müssen – zumindest hier von Wikipedia und aus dem Bereich der Foundation – weg. (Ich habe ja oben bereits mit einem von Wikipedia unabhängigen server des deutschen Vereins eine mögliche Lösung angedeutet, so dass die Bilder prinzipiell erhalten bleiben.) Nicht heute, aber mittelfristig. je schneller Du Dich mit dieser Tatsache abfindest, desto weniger sinnlose Zeit wirst Du mit Diskussionen über das Thema verschwenden. Das einzige, was es noch zu diskutieren gibt, sind Detailfragen wie das Wie. Die eigentliche Entscheidung dürfte gefallen sein. --rtc 22:24, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Naja, ich jedenfalls zwinge dich nicht, sinnlos Zeit mi Diskutieren zu verbringen. Und was ich mit meiner Zeit mache, ist dann doch eher mein Problem. -- Chaddy - DÜP 22:28, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Das bestreite ich nicht. Wenn es Dir Spaß macht, sinnlose Diskussionen zu führen... --rtc 22:30, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde vorschlagen, dass wir ein Chat-Treffen organisieren für alle UFler (und sonstige Interessierte). Bei DÜP ist diese Praxis sehr erfolgreich. Im Chat kann man sowas besser besprechen als hier. Das Thema ist wichtig genug, dass sich alle UFler damit befassen sollten (eigentlich sogar alle, die die Wikipedia illustrieren wollen). Die Ergebnisse könnten dann hier veröffentlicht werden. -- Chaddy - DÜP 22:18, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Zum wer-weis-wievielten-mal: Die Nutzung kann in unterschiedlichen Rechtsordnungen aus unterschiedlichen Gründen zulässig sein. Bei uns Panoramafreiheit oder Schöpfungshöhe, in den USA fair use ist völlig zulässig. Ich kann mir kaum einen Fall vorstellen, in dem wir ein fremdes Werk benutzen, ohne dass es unter dem US-fair use zulässig wäre. --h-stt !? 22:44, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
  • Ich bin mit einem Chattreffen einverstanden. Am besten in ein paar Tagen unter Beteiligung von Vereinsvertretern (s.u.).
  • Ich möchte alles, was auf Commons und hier vorhanden ist, erhalten und dass gleichartige Medien auch weiterhin hochgeladen werden können. Logos und Kunstwerke sind aus meiner Sicht für uns unverzichtbar. Es betrifft viele tausende Medien hier und auf Commons.
  • Es ist absoluter Unsinn, sich die WMF als von uns abgekoppeltes Leitungsgremium vorzustellen und sich mit irgendetwas "abzufinden". Wir leisten hier ausgezeichnete Arbeit und haben einen Anspruch, gehört zu werden.
  • Mit etwas gutem Willen und Duldung von der WMF und einer entsprechenden EDP (und, wenn es sein muss, vorgefertigten Fair-Use-Rationales) können wir die Medien halten (Zustimmung zu H-stt). Dazu müssen wir das lokale Chapter hinter uns bringen (vulgo "Verein"), denn dieses ist nicht ohne Einfluß auf das Board.
  • Die unvermeidlichen Querschüsse von Seiten eines hier angemeldeten Benutzers ignorieren wir bitte (don't feed ...), sie führen zu in der Regel unerquicklichen Auseinandersetzungen, die wenig zur Sache beitragen --Historiograf 23:07, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Nur mal kurz zum Verständnis: Nach meiner Meinung bedeutet Logo ein Logogramm, es besteht in erster Linie nur aus Buchstaben, wie zum Beispiel AEG. Worüber hier gesprochen wird, nämlich Symbole, nennen Fachleute das Signet. Ähnlich bezeichnet Firma ja auch nur den Namen, obwohl meistens das Unternehmen gemeint ist. Wenn also vom Firmenlogo die Rede ist, spricht man eigentlich darüber, dass das Unternehmen ein Signet besitzt. Sei es drum, schönen Abend. – Simplicius 23:18, 11. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Hier geht es um einfache bildliche Kennzeichen für Institutionen bzw. Produkte (z.B. Websites). Diese haben wir hier immer unscharf als Logos bezeichnet. Begriffliche Präzision hilft uns hier aber nur sehr begrenzt weiter --Historiograf 01:23, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Bei Logos gibt es Bildmarken und Wortmarken sowie Kombinationen daraus. Hierbei ist "Marke" eine Fachbegriff der Designer und nicht rechtlich gemeint. --PerKu 01:44, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Artikel Bild-/Wortmarke geht auf die Kombination ein.
Aus § 16 MarkenG Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken
habe ich irgendwie den Eindruck gewonnen, dass es bei Marken eh um Namensrecht geht.
Eine Marke ist keine Kunstform, die man ihrer selbst wegen als Kunstwerk nutzt. – Simplicius 11:21, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Das führt ja nun nicht im mindesten weiter. Können wir uns auf einen Chattermin einigen? --Historiograf 14:31, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Bitte um Hilfe

Mein Mentee Geolina163 hat mir hier einige Fragen bezüglich Bildrechten gestellt. Könnte ihr bitte jemand helfen, da ich ihr nichts falsches erklären möchte. Danke! Gruß,--Τιλλα 2501 ± 02:16, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe gesenft. --PerKu 02:31, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Was ist ein Männer-Tee? --A.Hellwig 14:18, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

PerKu hat es geschafft, 3 Fehler in seine Antwort zu unserer pragmatischen Regel einzubauen. --Historiograf 14:23, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke.--Τιλλα 2501 ± 14:32, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Logos auf der Benutzerseite

kurze frage: kann ich firmen- oder produktlogos, die hier in artikeln verwendet werden, wie z.b. http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Winvista.png auch in meine benutzerseite einbinden? einerseits wird gewarnt "Verwende dieses Logo in der Wikipedia ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken ..." andererseits steht da was von "geringer Schöpfungshöhe" und "PD" ... --Da7id 10:24, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, kannst du. Solange du nicht den Eindruck erweckst, die Namensrechte am Logo zu besitzen (das ist vergleichbar mit Wappen). -- Chaddy - DÜP 16:25, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Nein, tu das bitte nicht. Genau deshalb steht diese Warnung bei den Logos dabei. Wenn auf einer Logoseite noch etwas von Schöpfungshöhe oder PD steht, entferne dies bitte. --rtc 16:32, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
rtc macht mal wieder unnötig Panik. Die Hinweise auf Schöpfungshöhe bzw. Gemeinfreiheit sind nicht verkehrt, sondern eigentlich sogar nötig, will man die rechtliche Situation transparent darstellen (rtc will leider genau das Gegenteil). -- Chaddy - DÜP 16:50, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Da7id, bitte höre in Deinem eigenen Interesse nicht auf Chaddy. Die Hinweise auf Schöpfungshöhe und PD sind irreführend und missverständlich, weshalb wir vor geraumer zeit hier mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt haben, sie zu entfernen und das Schild einzuführen, das Dich bewogen hat, diese Anfrage zu stellen, siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv#Mini-Meinungsbild_Vorlage:LogoSH (was zeigt, dass es seine Aufgabe erfüllt). Chaddy hat sich damals quergestellt und offensichtlich bis heute nicht dazugelernt. --rtc 19:12, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Überwältigende Mehrheit... Und ja, ich weiß rtc, ich bin böse... -- Chaddy - DÜP 19:54, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Quatsch. --rtc 19:57, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich würde hier auch eher zur Vorsicht raten. In deutschen Rechtssystem ist es leider so, dass nicht der gewinnt, der im Recht ist, sondern ofmals leider der, der die größere Geldbörse besitzt. Es geht m. E. nicht, einfach das Logo auf die eigene Benutzerseite zu stellen. Vielmehr sollte eine eindeutige Distanz zum Logo hergestellt werden, die jeden Zweifel darüber ausschließt, dass du in einer irgendwie geartenten Art und Weise das Logo (sprich den geschützten Namen) führst wie ein Logo auf einem Briefbogen. --ST 20:18, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
@rtc: danke dir für den link zum meinungsbild. @all: aufgrund der dort vorgebrachten argumente hab ich mir eine meinung bilden können und denke, dass der verwendung der logos nichts im wege steht, da ich sie nicht für mich beanspruche sondern in einem kontext wiedergebe, der eindeutig klarstellt, dass die dinger jemand anders geschaffen hat und im geschäftsverkehr verwendet. --Da7id 06:31, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Benutzer:Chaddy/Eigenes, muss das sein? sугсго.PEDIA 16:35, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Was ist daran auszusetzen? Erwecke ich dadurch den Eindruck, ich würde die Logos führen? -- Chaddy - DÜP 16:40, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Siehe den Babberl bzgl. der Logos. sугсго.PEDIA 16:49, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Was? Ich versthe leider im Moment nicht so ganz, was du mir sagen willst... -- Chaddy - DÜP 16:56, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Eine geschäftsmäßige Verwendung sehe ich nicht. --Historiograf 12:39, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe das genau wie Histo. Niemand, aber auch wirklich niemand wird sich rechtlich daran "aufgeilen", dass wir Logos auf Seiten, wie die von Chaddy oder meiner oder auch der vielen anderen User, die im Logo bzw. SVG-Bereich arbeiten, zeigen. Genauso wie sich niemand dran stört das manch Benutzer seine hochgeladenen Wappen als Megalisten im Benutzernamensraum (u.a. auch zur Kontrolle ob diese nicht doch schon gelöscht wurden, also eine einfach zu überblickende Beobachtungsseite) parken. Es geht hier nirgends um geschäftsmäßige Verwendung (bei Logos) oder das Führen (bei Wappen). Christian Bier Rede mit mir! 23:09, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Dossier zum Urheberrecht

Die Bundezentrale für politische Bildung hat diesen Monat ein Dossier zum Urheberrecht veröffentlicht. Die Inhalte dieses Dossiers sind unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de lizenziert, es findet sich unter dem Weblink [5]. Ist meiner Meinung nach interessant und vielleicht noch für manch anderem.--87.161.106.23 10:59, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. --ST 22:31, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

URV im Artikel Mikrogasturbine

Hallo, der Artikel Mikrogasturbine zitiert teilweise ganze Abschnitte aus folgender Quelle: http://www.microturbine.de. So ist beispielsweise ein größerer Abschnitt unter "Aufbau" wörtlich von der Webseite (unter Produkte ganz unten) kopiert sowie weitere Sätze die im Artikel vorkommen. Ist das eine Urheberrechtsverletzung?--s.m.a.s.h 12:07, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

WP:TP lesen und danach handeln. Umformulieren und gut ist --Historiograf 14:16, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Vorschlag für eine neue Richtlinie

Die neue Richtlinie soll unsere n-100 Regel ergänzen, nicht ersetzen.

  • Die Wikipedia akzeptiert Bilder als gemeinfrei, die nachweislich vor 1923 (1922 oder früher) veröffentlicht wurden, "sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. Dies ist der Fall, wenn der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann."
  • Es ist der Baustein Bild-PD-Veröff-vor1923 zu verwenden.

Begründung: Wie unsere bewährte n-100-Jahre-Regel, aus der das wörtliche Zitat im zweiten Teil des Neuvorschlags stammt, adressiert der neue Vorschlag das leidige Problem der verwaisten Werke. Wir könnten sonst nur Bilder nutzen, die 150 Jahre alt sind, oder bei denen wir genau wissen, dass der Urheber 70 Jahre tot ist. Dies ist aber nur bei einem kleinen Teil der Bilder der Fall, wenn es sich nicht um berühmte Urheber handelt.

Der Vorschlag reagiert auf die drohende Löschproblematik von Not-PD-US-URAA-Bildern siehe oben, denn die hier betroffenen Bilder sind, da nachweislich vor 1923 veröffentlicht (nicht: entstanden) in den USA, wo unser Anbieter sitzt, auf jeden Fall LEGAL.

Der Vorschlag wäre prinzipiell auch Commons-kompatibel, da man auch dort eine vernünftige Lösung für Bilder, deren PD-Status im Ursprungsland man nicht sicher kennt, bräuchte. Unsere n-100-Regel ist dort seinerzeit abgeschmettert worden, nichtsdestotrotz werden unsere n-100-Bilder auf Commons geduldet.

Für n-100 wie für die neue Regelung gilt, dass unser Risiko sehr gering ist. Es sind hinsichtlich von Bildern aus dem fraglichen Zeitraum keinerlei Rechtsstreitigkeiten bekannt geworden. Gegen die Wikipedia kann in Deutschland zwar geklagt werden, aber das ist schwierig. Und eine Klage in den USA müsste abgewiesen werden, da die Bilder nach US-Recht PD sind.

Der Vorschlag verringert die Kluft zwischen der gesetzlichen deutschen Regelung zu anonymen Werken bei Fotos und technischen Zeichungen (nicht: Werken der bildenden Kunst), die 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei sind (sofern der Urheber sich nicht zu ihnen bekannt hat). Im vorliegenden Fall liegt die Veröffentlichung ja nachweislich vor 1923, wenn eine sorgfältige Recherche keine Anhaltspunkte ergibt, dass der Urheber sich dazu bekannt hat oder bekannt wurde, sind die Bilder rechtlich in D so gut wie einwandfrei.

Der Vorschlag setzt hinsichtlich der in der Kriegspresse veröffentlichten WK-I-Bilder den zeitweilig hier als Konsens bestehenden Vorschlag, diese zu akzeptieren, wieder in Kraft.

Der Nachweis der Veröffentlichung ist bei Fotos und technischen Zeichnungen durch Angabe des Druckwerks, in dem sie erschienen sind, zu führen, bei Gemälden durch Nachweis einer öffentlichen Ausstellung vor 1923. --Historiograf 15:05, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wichtig ist bei diesem Vorschlag aber, dass wirklich nach dem Urheber geforscht wurde. Einfach behaupten, der Urheber sei unbekannt, kann nämlich jeder. Ja, ich weiß, das ist bei den PD-alt-100 Bildern auch das gleiche Problem. In diesem Zug will auch gleich mal meine Kollegen bei DÜP allgemein darum bitten, gründlich (eben mit vertretbarem Aufwand halt) nachzuforschen. -- Chaddy - DÜP 16:35, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Allerhöchstens, wenn hier eine wirklich harte Grenze gezogen wird und nicht wie bisher es dann heißt "och, ein paar Jährchen können wir in der Praxis ruhig noch Toleranzschwelle draufschlagen" --rtc 17:07, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ist mit Verlaub gesagt ein Bärendienst an unseren Nachnutzern und unseren Bildlieferanten. Ich bin da strikt gegen. sугсго.PEDIA 17:09, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Und ich bin strikt dafür, wobei sich die Frage stellt, wer von uns beiden mehr urheberrechtliche Erfahrung hat. Auch für die Nachnutzer ist das Risiko gering. Sobald es sich herausstellt, dass Prozesse wegen so alten Fotos geführt werden (was bis jetzt noch NICHT der Fall ist), kann die Richtlinie wieder geändert werden. Die harte Grenze gibt das US-Recht vor. Im übrigen kann ich nicht nachvollziehen, dass man auf breiter Front Ausnahmen gewährt hat. --Historiograf 19:02, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
1923 ist deutlich zu jung. Ich könnte mich mit n-100 und zugleich vor 1923 veröffentlicht anfreunden. --h-stt !? 21:55, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich denke auch das die jetzige n-100 Lösung bis 2023 auf dem richtigen Weg sind. Ab dann ja, ab 2023 wird ein Abändern auf vor 1923 sinnvoll sein (es sei den es hat sich in der US-Rechtsprechung was geändert).Bobo11 09:22, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich halte den 1923er Vorschlag durchaus für nachvollziehbar begründet. Ich denke, das Risiko ist tatsächlich zu vernachlässigen und die Regelung würde uns ein erhebliches Mehr an Information und Bildmaterial sichern. --ST 21:07, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Bilder sind Copyright geschützt http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Wikipedia:Schnelll%C3%B6schen von http://www.deutschefotothek.de. Habe die schon aus den Artikeln rausgenommen.Unter den Bilder steht auch ganz klein © Deutsche Fotothek Preview Scan. --Trintheim 17:54, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

1. Copyright gibt es in Deutschalnd nicht. 2. Bei solchen Fällen verwendet man DÜP, nicht SLA. 3. Die Bilder sehen schon recht als aus, die sind wohl nicht mehr geschützt. -- Chaddy - DÜP 17:57, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Halt. Was soll das? Das ist Vandalismus. -- Chaddy - DÜP 17:59, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Das war weil ich die Schnelllöschung da reingesetzt habe. Kein Vandalismus.

Irgenwie verstehe ich das nicht richtig ,die Bilder sind älter als 100 Jahre dann sind sie Urheberrechtsfrei , nach Wikipedia , aber nach http://www.deutschefotothek.de haben sie Copyright. Für was sind sie denn mit © Deutsche Fotothek Preview Scan abgebildet. --Trintheim 18:07, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Das nennt man Copyfraud. Die Betreiber der Webseite sind der Meinung, durch den Scan der Bilder hätten sie ein Urheberrecht daran. Das ist aber falsch. -- Chaddy - DÜP 18:09, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Ach ja, das mit dem "die Bilder sind älter als 100 Jahre dann sind sie Urheberrechtsfrei" ist falsch. Wir behalten Bilder, wenn sie mindestens 100 Jahre alt sind und der Urheber auch mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar ist. Wirklich "offiziell" gemeinfrei sind die Bilder erst, wenn der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist.
Und wenn man vom rechtlichen nicht so besonders viel Ahnung hat (was ja erstmal nicht weiter schlimm ist), dann soll man doch vorher kompetente Leute um Hilfe bitten, bevor man evtl. Schaden anrichtet. -- Chaddy - DÜP 18:14, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke für die Erklärung. --Trintheim 18:45, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Lange Zitate

(Übertrag von WP:Fragen zur Wikipedia#Lange Zitate)

Sind solche Artikel wie Haus Dr. Estrich mit so langen Zitaten ok? -- Jesi 18:30, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein, da erspart sich jemand eigene Ausführungen. Wenn der Artikel anonym ist, kann man eventuell darüber reden, siehe Anonymes Werk. Aber das gehört eher nach WP:UF --Historiograf 19:12, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Da das Monatsheft, dem der Textausschnitt entnommen wurde, von 1930 zu sein scheint, sollte dazu aber auch § 64 UrhG geprüft werden, siehe Gemeinfreiheit. --RoswithaC | DISK 19:24, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Warum sollen "eigene Ausführungen" (verunstaltet mit zig behämmerten Links) per se besser sein, als ein Großzitat des Architekten? ... Hafenbar 20:25, 12. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Das nennt sich Urheberrecht, trotz des materiellen Widersinns ist fast jeder vorsätzliche Verstoß dagegen eine Straftat. sугсго.PEDIA 08:50, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

(Ende Übertrag)

Logo-Nutzung aus der chinesischen WP

Hallo,

für den Artikel über die Sinar Mas Group würde ich gerne dieses Firmenlogo verwenden. Nur verstehe ich auf der Seite gar nix - ist das für die Nutzung in der WP freigegeben und kann man das auf Commons hochladen und in der dt. WP nutzen?

Mir wurde von einem anderen WPler geschrieben, dass man kann den dortigen Baustein evtl. mit dem hiesigen unter Vorlage:Logo vergleichen könne. --Dem Zwickelbert sei Frau 09:00, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich sehe hier keine Schöpfungshöhe. Du kannst es mit dem Textbaustein {{LogoSH}} hochladen. --dvdb 09:01, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Text zu den 'Stones'

Hallo,

ich möchte gerne eine Filmbeschreibung zu 'Shine A Light' herausgeben (Projekt Filmprogramm). Bilder vom Verleih habe ich - aber ich suche schönen Text. Gerne würde ich einen gekürzten Teil der Historie aus Wikipedia verwenden - es darf aber nur wenig kosten, da ich keinen Gewinn mache.

Viele Grüße

Rudolf Benda --80.187.97.2 10:44, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wikipedia interne Urheberrechtsverletzung reparieren

Bei dem Lemma Materialermüdung wurden sinnvollerweise die Inhalte aus Schwingfestigkeit,Dauerfestigkeit und Wöhlerversuch übernommen. Dabei wurde es unterlassen die Hauptautoren dieser Artikel zu nennen. Die Ursprungsartikel sollen als Redirect erhalten bleiben. Ist das überhaupt problematisch? und wenn ja, wie kann man es nachträglich reparieren? --Dlonra 15:27, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Zeitungstitel ohne Logo und Bilder

Hallo. Ich habe das hier auf Commons hochgeladen, allerdings keine passende Lizenz gefunden. Ohne Schöpfungshöhe hätte ich gesucht. Jetzt hat es einen Löschantrag. Ich fürchte, mein Englisch reicht gar nicht aus, um meine Sicht der Dinge dort zu argumentieren: Gehe ich recht in der Annahme, dass dieses Titelblatt verwendbar ist, weil weder ein Bild noch ein Logo erkennbar ist, das Schöpfungshöhe rechtfertigen würde? Danke, --Springbank 15:40, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Schon in Erwägung gezogen, dass Zeitungsartikel unter das Urheberrecht fallen könnten? --rtc 15:49, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Etwas pampig (schlecht geschlafen?), aber der Sinn ist durchaus erkennbar: Das heißt, das Bild muss wohl gelöscht werden. Die Bilder in diesem Artikel müssten dann also auch weg? Die sind dort schon seit anderthalb Jahren. Sehr schade, aber danke für die in die Frage gekleidete Antwort (heißt ja auch urheberrechtsfragen und nicht urheberrechtsantworten ;-) Springbank 15:55, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Wenn man den Artikel wegschneidet und nur das Logo samt Unterzeile übrig lässt, müsste es demnach gehen? Danke! Springbank 15:58, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
auf commons vielleicht, auf de.wikipedia sicher. --Isderion 16:06, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Beispiele für konforme Einbindung eines Wikipedia Artikels

Hallo in die Gemeinde Nachdem ich die Lizenzbestimmungen gelesen habe bin ich nun völlig verwirrt. Vielleicht kann jemand mal einen Link posten wo die Verwendung eines Wikipedia Artikels mit Text und Bildern konform den Lizenzrichtlinien erstellt wurde.

(nicht signierter Beitrag von Upstroke (Diskussion | Beiträge) )

Wikipedia:FAQ Rechtliches#Darf ich Inhalte der Wikipedia weiterverwenden? --WuZur (D) 19:44, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Welche CC Lizenz?

Ich hab einen Artikel geschrieben und bei der Tochter wegen dem Bild nachgefragt. Welche der vielen Creative Commons Lizenzen, soll ich ihr vorschlagen, die sie benutzen soll. Sie hat eingewilligt, eine Freigabe an permissions zu schicken, allerdings weiß ich nicht unter welcher Lizenz?--Ticketautomat 16:46, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Beachte aber, dass für Bilder in der Wikipedia sowohl die kommerzielle Nutzung, als auch die freie Bearbeitbarkeit erlaubt sein müssen. -- Chaddy - DÜP 20:01, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Für die deutschsprachige Wikipedia würde ich bild-cc-by-sa/2.0/de bzw. /ch oder /at empfehlen, für commons cc-by-sa-3.0. Gruß, Code·Eis·Poesie 20:11, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Nutzung eines Teils von /media/wikipedia/commons/b/b4/InsulinMonomer.jpg! Wer ist als Urheber anzugben?

--134.169.98.40 10:06, 14. Mär. 2008 (CET) Nutzung eines Teils von /media/wikipedia/commons/b/b4/InsulinMonomer.jpg! Wer ist als Urheber anzugben? bzw. ist jemand anzugeben?[Beantworten]


--134.169.98.40 11:10, 14. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]