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Schnellstraße

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Die Schnellstraße stellt in Österreich neben den Autobahnen einen Teil des überregionalen Straßennetzes dar.

Schnellstraßen haben einen geringeren Mindeststandard als Autobahnen. Sie sind aber sehr verscheiden ausgeführt. Die einfachste Variante ist eine 4-spurige kreuzungsfreie Straße ohne Mittelteilung. Sie können aber gleich wie Autobahnen ausgeführt werden. Ugs. wird sie auch als Sparautobahn bezeichnet.

Der Begriff Schnellstraße ist nicht in der Straßenverkehrsordnung definiert, sondern fällt je nach Fahrbahntrennung in die Kategorie Autobahn oder Autostraße. Dementsprechend sind die jeweiligen Höchstgeschwindigkeit mit 130 km/h oder 100 km/h verordnet.

Der Straßenerhalter der Schnellstraße ist die ASFINAG. So ist auch für die Schnellstraße wie auf Autobahnen Maut entweder durch die Mautvignette oder durch Sondermaut zu bezahlen.

Die Bezeichnnung ist jeweils S und der Nummer (z.Bsp. S6)

Siehe auch: Liste der Autobahnen in Österreich