Unfallversicherung
Unter Unfallversicherung wird hier eine freiwillige, private Versicherung verstanden, die nach einem Unfall unter bestimmten weiteren Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt.
Von der privaten Unfallversicherung abzugrenzen ist zum einen die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung, die auch bei Freizeitunfällen die gesamte notwendige Krankenbehandlung leisten muss, und zum anderen die für Arbeitsunfälle leistende "gesetzliche Unfallversicherung", die für alle Arbeitnehmer, aber auch für Kindergartenkinder, Schüler und Studierende kraft Gesetzes besteht und vorrangig zur Krankenversicherung die Krankenbehandlung für Arbeits- und Wegeunfälle leistet.
Argumente für den Abschluss
Die Anbieter solcher privaten Versicherungen führen ins Feld, dass sich in Deutschland sich täglich mehr als 20.000 Unfälle ereignen, beispielsweise beim Sport, bei der Hausarbeit, im Straßenverkehr auf der Arbeit und im Urlaub, und dass dabei die meisten Unfälle laut Statistik in der Freizeit passieren, also in Fällen, bei denen die für Arbeitsunfälle leistende "gesetzliche Unfallversicherung" nicht greift.
Tatsache ist jedoch, dass auch bei Freizeitunfällen die Kosten der Krankenbehandlung über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgedeckt sind, so dass eine private Unfallversicherung zur Abdeckung des Behandlungsrisikos nicht nötig ist.
Leistungen
Mögliche Leistungen sind:
- Prävention, vorbeugende Maßnahmen
- Heilbehandlungskosten
- Rehabilitation, d.h. Maßnahmen, um unfallbedingte physische oder psychische Folgeschäden zu beseitigen oder zu mindern
- Barleistungen (z. B. Ausgleich für Gehaltsausfall, Zahlung von Renten, Kapitalleistungen)
- Eine Unfallversicherung schützt vor dem finanziellen Risiko, das mit einem Unfall einhergeht. Also eine eigene Vollkaskoversicherung. Sie sichert einen der wichtigsten Faktoren im Leben ab, nämlich die eigene Arbeitskraft.
Die genannten Risiken sind jedoch in aller Regel bereits vollständig (Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation) oder weitgehend (Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente) über die gesetzliche bzw. private Kranken- und Rentenversicherung abgedeckt.
Eine private Unfallversicherung kann jedoch in bestimmten Fällen über die Leistungen der gesetzlichen bzw. privaten Kranken- und Rentenversicherung hinaus Einmalleistungen (Schmerzensgelder) oder zusätzliche Renten bei dauerhafter gesundheitlicher Schädigungen erbringen. Diese Leistungen sind allerdings oft der Höhe nach relativ gering.
Definition: Unfallbegriff
- Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen, auf seinen Körper wirkendes Ereignis ( Unfallereignis ) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
- Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Kontexte
- Gesetzliche Versicherung:
- Deutschland: Gesetzliche Unfallversicherung (Deutschland)
- Österreich: Gesetzliche Unfallversicherung (Österreich)
- Schweiz: Unfallversicherung (Schweiz)
- Australien, Kanada, USA: Workers' compensation (engl.)