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Karl Ludwig von Hinkeldey

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Karl Ludwig Friedrich von Hinkeldey (* 1. September 1805 auf Schloss Sinnershausen bei Wasungen, Sachsen-Meiningen; † 10. März 1856 in Charlottenburg, Berlin) war unter Friedrich Wihelm IV. Polizeipräsident in Berlin.

Hinkeldey wurde von Friedrich Wilhelm IV. in auffälliger Weise protegiert und schließlich zum Generaldirektor der Polizei in Preußen ernannt. Im Auftrag des Königs beobachtete er die Kreuzzeitung, woraus sich bald eine auch persönliche Gegnerschaft entwickelte.

Die Stellung Hinkeldeys zum Adel spitzte sich immer mehr zu, so dass in den Kreisen des höfischen Militärs verabredet wurde, Hinkeldey zum Duell zu fordern, in dem der Polizeidirektor den sicherern Tod finden musste.

Varnhagen von Ense berichtet, dass sich die Herren v. Rochow, v. Prillwitz und ein weiterer Offizier verpflichteten, Hinkeldey durch Beleidigungen dazu zu zwingen, eine Forderung auszusprechen. Den Anlass hierzu gab eine Festveranstaltung, bei der die Gardeoffiziere die Anwesenheit von Polizeioffizieren für nicht hinnehmbar erklärten und von Hinkeldey eine "Eintrittskarte" verlangten. Es entspann sich ein scharfer Wortwechsel zwischen Hinkeldey und Hans von Rochow, der Offizier und Mitglied des Herrenhauses war.

Es wird berichtet, dass Hinkeldey die Forderung in der sicheren Erwartung aussprach, der König werde die Durchführung des Duells verbieten. Aber auch sonst wäre ihm angesichts des Ehrenkodex' jener Zeit eine Alternative kaum geblieben. Hätte er die Beleidigungen widerspruchslos akzeptiert oder sich auf einen verbalen Protest beschränkt, wäre seine Stellung in der Öffentlichkeit unhaltbar geworden.

Angeblich hat Hinkeldey noch am Morgen des Duells Ausschau nach einem Adjutanten Friedrich Wilhelms gehalten, der das Duell untersagen sollte. Der König blieb jedoch untätig. Er schrieb hierzu am 2. April 1856 an seinen Minister von Westphalen: Der Vorwurf, der mich selbst trifft, ist immer größer; denn ich wußte seit mehreren Tagen, daß es auf die Tötung Hinkeldeys abgesehen war, oder hatte wenigstens die Entschuldigung, es glauben zu können. Hier war aber eine höchst taktvolle und zarte Prozedur erforderlich, um den bereits verbreiteten Verdacht, "Hinkeldey könne kein Pulver riechen", nicht unwiderruflich zu etablieren. Das, ich gestehe es offen, hat mich zaghaft gemacht. Nun, Gott hat es so gefügt. Die Sache ist nicht gutzumachen, aber - der Sieg seiner Feinde ist zu mindern.

So nahmen die Dinge den vorhersehbaren Verlauf: Hinkeldey wurde von Rochow erschossen.

Rochow wurde, wie abzusehen, zur Festungshaft verurteilt, die seine Ehre und Reputation nicht beeinträchtigte.

Hinkeldey wurde mit allen Ehren begraben. Dem Trauerzug schlossen sich neben dem Kronprinzen Wilhelm Bürger ganz Berlins an, die ihren Hass auf den gefürchteten Polizeidirektor rasch vergessen hatten.