Par conditio creditorum
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Die par conditio creditorum (= Gleiche Lage der Gläubiger) ist der wichtigste Grundsatz im Insolvenzrecht (früher Konkursrecht) und besagt, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen.
So will z.B. das Anfechtungsrecht der §§ 129 bis 147 InsO den Grundsatz der par conditio creditorum dadurch sicherstellen, dass Vermögensverschiebungen, die vor der Insolvenzeröffnung stattgefunden haben, rückgängig gemacht werden, um für alle Gläubiger, die gleiche Zugriffslage herzustellen.