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Kult

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Kult (v. lat.: cultus [deorum] Götterverehrung, aus colere anbauen, pflegen), auch Kultus, umfasst die Gesamtheit aller religiösen Praxis.

1. Kult bezieht sich einerseits auf die gottesdienstlichen Handlungen sowohl der Religionen. (Christlicher, jüdischer etc. Kult), sozialer Körperschaften (Staatskult), wie auch im kleineren sozialen häuslichen Bereich des Brauchtums. Kult definiert sich andererseits durch das verehrte Objekt:

Dionysoskult; Dämonenkult, Ahnenkult, Totenkult, Herrscherkult, Naturkult, Starkult, etc.

Kult kann bestehen aus Ritualen, Opfern, Gebeten, Rezitation oder Inszenierung von Mythen, sakraler Musik und kultischem Tanz.
Zum Kult gehört die Pflege des Kultobjektes, seines Ortes (Sakralbau, Altar), seines Bildes (Ikone), sowie die Einhaltung geheiligter Zeiten in Form von Festen und Fasten. Meist sind besondere Personen mit der Rolle der Traditionspflege betraut (Priester).
Kult ist einerseits Vergegenwärtigung des Alten in gegenwärtiger Praxis.
Zum Kult gehört andererseits Spontaneität, Ekstase, Besessenheit, Erneuerung (Reformation) und Erweckung.

Kult und Gemeinschaft gehören zusammen. Prozessionen, kommunikative Zeremonien (Umarmung), kultisches Essen und Trinken, symbolische Gegenstände (Kerzen etc.) schaffen eine Basis der Gemeinsamkeit. Dazu kann ein "intellektuelles Ritual" wie die Predigt treten.
Kultisch begangene Passageriten (Geburt, Ehe, Tod) dienen der Bestätigung und Vergewisserung der Zugehörigkeit zur Gemeinde.

Die Ausführung eines Kultes unterliegt weithin akzeptierten Normen. Konventionen regeln die angemessene Kleidung, Speise, Feiertagsregeln, auch die Zugehörigkeit und Akzeptanz etc. Das Auftreten fremder Kultusgemeinschaften durch Migration kann aufgrund großer Unterschiede in religiösen Praktiken zu Auseinandersetzungen führen, welche die Toleranz herausfordern.


2. Gegenwärtig erhält der Begriff Kult durch einen inflationierenden Gebrauch in bestimmten Bereichen der Alltagskultur eine schillernde Neubedeutung. Es gibt Kultfilme, -marken, und -fahrräder u.v.a. Eine bestimmte Diskothek zu besuchen ist kult, wie auch in einen bestimmten Laden nicht zu gehen. Das "Kult"-Attribut verleiht ihnen einen besonderen Nimbus, der sie zu vermeintlich einzigartigen Artikeln macht, die sich aus der Masse heben. Wer sich am Konsum dieses Artikels beteiligt, beteiligt sich letztlich an der Kommunion der Kult-Gemeinde. Damit entspricht dieser Kult-Teilnehmer einerseits in weiten Zügen dem Wesen des Kultes aus (1.). Andererseits widerspricht dieser Gebrauch dem Kultbegriff in seinem Kern, da er das Kultobjekt im Wortsinn "profaniert".