Sterbehilfe
Die Sterbehilfe beziehungsweise die Euthanasie (von griechisch ευθανασία, euthanasía - guter oder schöner Tod) ist
- für die Historiker ein Begriff aus der Zeit des Nationalsozialismus (siehe Aktion T4),
- für Mediziner dagegen die Verkürzung der Sterbephase eines unheilbar Kranken durch Maßnahmen anderer Personen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Sterbehilfe aus medizinischer Sicht.
Sterbehilfe ist in den Niederlanden, Belgien, Australien und der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Sterbehilfe wird von vielen christlichen Strömungen abgelehnt.
Arten
Passive Sterbehilfe
Unter passiver Sterbehilfe wird das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen verstanden. Darunter fällt:
- keine Beatmung
- keine Dialyse
- keine Ernährung
- keine Flüssigkeitszufuhr
- keine Medikamente mehr, außer Schmerzmittel und Beruhigungsmittel
Aktive (direkte) Sterbehilfe
Unter aktiver Sterbehilfe wird das aktive Herbeiführen des Todes eines unheilbar kranken Menschen verstanden. Darunter fällt:
- Überdosis an Schmerz- und Beruhigungsmitteln
- Überdosis an Narkosemittel
- Kaliuminjektion(Calcium)
Indirekte Sterbehilfe
Im Gegensatz zur direkten (aktiven) und passiven wird unter der indirekten Sterbehilfe nicht die gewollte oder gezielte Tötung eines Patienten verstanden, sondern die Inkaufnahme des vorzeitigen Todes zugunsten einer besseren und stärkeren Schmerzbehandlung. Es geht also um die "innere Einstellung" und um die Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden bei der Verabreichung von Medikamenten. Dies hat nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen, muß nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. (Die Nichtverabreichung notwendiger starker Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeizuführen, ist unärztlich und kann sogar wegen der nicht ausreichend behandelten Schmerzen als Körperverletzung geahndet werden).
Probleme der Sterbehilfe
Die Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen Recht und Autonomie, zwischen Gesetz und Selbstbestimmung, zwischen staatlichem Anspruch und individuellen Persönlichkeitsrechten, zwischen Strafrecht und Notwehr beziehungsweise Nothilfe, zwischen Medizin und Behandlungsabbruch. Die Abgrenzung von aktiver zur passiven StH oder auch der indirekten StH ist im Einzelfall schwierig, wobei zu beachten ist, dass die indirekte fast nie, die passive manchmal und die aktive Sterbehilfe fast immer (zumindest in Deutschland) strafbar ist. Auch ist die Abgrenzung der Hilfe beim Suizid zur Sterbehilfe schwierig, wobei die Frage der "Handlungsvollmacht" und "Handlungsherrschaft" bei Entschluss, Beschaffung von Mitteln und der Art der Ausführung und gegebenenfalls der persönlichen Anwesenheit eines Sterbebegleiters wichtig sind.
Oft findet eine Verwechslung mit ähnlichen Begriffen wie "Sterbebeistand", "Sterbebegleitung" oder "Hilfe beim Sterben" (im Gegensatz zur Hilfe zum Sterben) oder der "Beihilfe zum Freitod" statt. Die Sterbehilfe-Frage befindet sich zudem im ständigen politischen und ethischen Wandel und muss immer wieder einmal neu diskutiert werden. Als Möglichkeit der Vorsorge wird von einigen Kreisen das Aufsetzen einer Patientenverfügung und deren Hinterlegung bei geeigneten Stellen empfohlen. Eine solche Verfügung, heißt es, ermögliche, dass der "mutmaßliche Wille" im Ernstfall nicht ausgedeutet oder interpretiert werden müsse, sondern in konkreten Worten und "zweifelsfreien" letztwilligen Verfügungen jeder bzw. jedem Verantwortlichen vorgelegt werden könne.
Besonders wichtige Fragen zur Sterbehilfe-Debatte sind u.a.:
- Wer definiert den Zustand "unheilbar krank"?
- Wer kontrolliert den Missbrauch der Sterbehilfe?
- Wer kontrolliert, dass der Kranke nicht gegen seinen Willen am Leben erhalten wird, z. B. aus religiösen, ideologischen oder finanziellen Gründen?
- Wer kontrolliert die Einhaltung der Selbstbestimmung der Kranken?
- Wer darf entscheiden, ob Schwerstleidende länger leiden oder früher sterben dürfen/sollen?
- Wer traut sich im Ernstfall eine richtige Entscheidung zu?
- Wer will oder soll verantwortlich sein zur Durchführung einer Sterbehilfe, wer soll (weisungsgebunde?) eine (aktive) Sterbehilfe ausführen?
Geschichte der Sterbehilfe
- Sterbehilfe allgemein: Geschichte der Euthanasie
- Euthanasie im Dritten Reich: Rassenhygiene
Siehe auch: Aktion T4, Eugenik, Nationalsozialismus, Zeit des Nationalsozialismus, Tod, Tötung, Selbsttötung, Pflegefall, Palliativmedizin, Hospizbewegung, Patientenverfügung, PEG-Sonde
Literatur
- Sterbehilfe: Handeln oder Unterlassen?, hrsg. v. Franz J. Illhardt, Hermann W. Heiß u. Martin Dornberg, 1998, ISBN 3-7945-1839-X, KNO-NR: 06 57 39 98 -SCHATTAUER- 168 S., 29.95 EUR
- Textsammlung Sterbehilfe, hrsg. v. Gabriele Wolfslast u. Christoph Conrads, 2001. XI, ISBN 3-540-67835-2, KNO-NR: 09 27 42 75 -SPRINGER, BERLIN- 49.95 EUR, 251 S.
- Selbsterlösung durch Medikamente, hrsg. durch DGHS, Gelka-Verlag
- Julius Hackethal, Humanes Sterben. Mitleidstötung als Patientenrecht und Arztpflicht, Herbig-Verlag 1988, 375 S......
Weblinks
Dokumente und Texte zum Thema Vorsorgevollmacht / Hospizarbeit / Sterbebegleitung contra Sterbehilfe / Euthanasie, zusammengestellt für die InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland]
- Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (2004)
- Aktuelle Artikel aus der "Ärzte Zeitung" zum Thema Sterbehilfe
- Diskussion über Sterbehilfe in der Politik-Community dol2day
- "Der Tod ist keine Lösung" (Artikel im NOVO-Magazin)
- Euthanasie im Dritten Reich
- Verfassungsrechtliche Stellungnahme zur Sterbehilfe der Humanistischen Union
- http://www.buber.de/christl/unterrichtsmaterialien/euthanasie.html
- Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)