Zum Inhalt springen

Landratsamt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. November 2002 um 00:09 Uhr durch 217.2.224.54 (Diskussion) (ein Anfang). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Landratsamt ist die wichtigste Behörde eines Landkreises.

Das Landratsamt ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, es hat also eine Doppelfunktion.

Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier trägt der Landrat die ihm gesetzlich zugeschriebene alleinige Verantwortung.

Als staatliche Ausführungsbehörde ist das Landratsamt zuständig zb für

  • Baugenehmigungen
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Umweltschutz
  • Amtsärztliche Gutachten
  • Lebensmittelüberwachung
  • Führerscheine und Kfz-Zulassung
  • Rechtsaufsicht über Gemeinden

Als Kreisbehörde ist sie eigenverantwortlich zuständig zb für:

  • Berufliches Schulwesen
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Abfallwirtschaft
  • Krankenhäuser

Literatur

Link