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Kommunistische Partei Deutschlands

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Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) war eine der ältesten Parteien Deutschlands.

In der BRD wurde sie im August 1956 vom Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten.

Es wird heute manchmal so dargestellt, als sei die KPD nur deswegen verboten worden, weil sie für eine Wiedervereinigung Deutschlands und einen Friedensvertrag eintrat. Die KPD strebte aber einen Anschluß Deutschlands an den kommunistischen Ostblock an, was die überwiegende Mehrheit der Deutschen in Westdeutschland abgelehnt hat und was außerdem einen Verlust der freiheitlich demokratischen Grundordnung bedeutet hätte. Sie wollte eine Verstaatlichung des Privateigentums und eine Dikatatur des Proletariats, deswegen wurde sie als verfassungsfeindlich verboten.


Zitat DKP Weinheim: "Nach nur elfjähriger Tätigkeit wurde die KPD 1956 auf Betreiben der Adenauer-Regierung erneut verboten. Grund: Sie trat für ein Gesamtdeutschland und einen Friedensvertrag ein."


Links

siehe auch Kommunismus