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Karlsbader Beschlüsse

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Die Karlsbader Beschlüsse waren das Resultat der Karlsbader Konferenz vom 6. bis 31. August 1819. Sie hatten Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Bestrebungen im Deutschland des 19. Jahrhunderts zum Gegenstand.

Karlsbad ist der deutsche Name der heute tschechischen Stadt Karlovy Vary. Die Karlsbader Beschlüsse entstanden unter dem Einfluss des damaligen österreichischen Staatskanzlers Metternich.

Anlass für die Karlsbader Beschlüsse war die Befürchtung, insbesondere Metternichs, die restaurativen politischen Tendenzen der nach-napoleonischen Zeit in der Öffentlichkeit kritisiert zu sehen. Auslöser und Rechtfertigung für die Karlsbader Beschlüsse war die Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue durch den Studenten und Burschenschafter Karl Ludwig Sand.

Die Karlsbader Beschlüsse wurden am 20. September 1819 vom Bundestag in Frankfurt einstimmig bestätigt, obwohl sie tief in die Rechte der Einzelstaaten des Deutschen Bundes eingriffen, und für das Gebiet des Deutschen Bundes in Kraft gesetzt. Sie hatten folgenden Inhalt:

und bestand aus den vier Gesetzen:

  • Exekutionsordnung
  • Universitätsgesetz
  • Pressegesetz (sic!)
  • Untersuchungsgesetz

Da es keine bundesrechtliche Pflicht zur gliedstaatlichen Veröffentlichung des Gesetzestextes gab, wurde es in einigen Gliedstaaten nicht veröffentlicht und trat formal in diesen nicht in Gültigkeit, was z. B. in Kiel Quell vieler Rechtsprobleme war. Die Karlsbader Beschlüsse griffen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige akademische Gerichtsbarkeit (mit Universitätsinternem Gericht, Syndikus, Aktuar und Gerichtsdiener sowie Zuständigkeit für Stuben- und Stadtarrest und Kriminalsachen), die teilweise Jahrhunderte bestanden hatte.

Erst mit der Revolution 1848 wurden die Karlsbader Beschlüsse wieder abgeschafft.

Siehe auch: Kleinstaaterei, Burschenschaft, Mainzer Untersuchungskommission, Liste verbindungsstudentischer Begriffe

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