Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem Anonymisierung zwischen Lysis und Bo
Problem
Es geht um den Artikel Paragraph 175, der - das darf ich behaupten - zu etwa 95% von mir stammt. Er ist lange Zeit Gegenstand von Angriffen gewesen, etwa seitens christlicher Benutzer, die eine Darstellung aller historischen Fakten, die die Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland dokumentieren, unterbinden wollten. Er hat es dennoch in die Liste exzellenter Artikel geschafft.
Nun ist ein neues Problem entstanden: der Benutzer Bodo Wiska versucht die Bilder, die an das Schicksal von Rosa-Winkel-Häftlingen erinnern, zu anonymisieren, weil er der Ansicht ist, dass dies einem posthumen Outing gleichkomme. Ich bin mehrfach auf ihn zugekommen. Zuerst hab ich den Nachnamen im Einleitungsbild abgekürzt. Dann hab ich das Einleitungsbild schließlich sogar ganz entfernt. Aber damit war Bodo Wiska nicht zufrieden. Nun geht um folgendes Dokument:
Es handelt sich um einen Schutzhaftbefehl gegen Hans Retzlaff, der vor ca. 70 Jahren im Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet wurde. Ich kann und will die Anonymisierung dieses Bildes nicht hinnehmen. Die Argumentation von Bodo Wiska erweckt den Eindruck, es sei eine Schande, homosexuell zu sein, und die Namen der Rosa-Winkel-Häftlinge müssten selbst 70 Jahre nach ihrem Tod noch geheimgehalten werden. Zwar gebe es keinen rechtlichen Grund für die Anonymsisierung, aber einen sittlichen. Auf die Nachfrage, wessen Rechte durch die Namensnennung denn verletzt werden, beruft er sich auf mögliche Enkel und Urenkel, die im Internet über die Homosexualität ihres in Sachsenhausen ermordeten Großvaters erfahren könnten. Erstens halte ich diese Argumentation für an den Haaren herbeigezogen, und zweitens finde ich, dass ein Enkel, der sich über die Homosexualität seines Opas aufregt und nicht über diejenigen, die ihn deswegen umgebracht haben, eine ordentliche Tracht Prügel verdient! So jemand hat nicht nur das bürgerliche Recht gegen sich - das ihm keinerlei Persönlichkeitsrechte an dem Bild einräumt -, sondern auch die menschliche Ethik.
Es ist jetzt leider aber nicht mehr möglich zu diskutieren, da Bodo Wiska das unzensierte Original zur Löschung vorgeschlagen hat. Ein in meinen Augen übereifriger Administrator hat es wider Erwarten dann tatsächlich gelöscht - auf Nachfrage wollte er es mir noch nicht einmal begründet -, und jetzt glaubt Bodo Wiska, dass er nicht mehr diskutieren muss. Stattdessen behauptet er, ich hätte ihn beleidigt. Tatsächlich bin ich angesichts seiner Argumentation mehrfach polemisch geworden, aber nicht beleidigend. Das kann man von Bodo Wiska nicht behaupten, der über mich geschrieben hat, ich benötige ärztliche Hilfe und solle einen Psychiater aufsuchen. Ich möchte aber hier nicht über diese persönliche Ebene reden - die interessiert mich nicht –, sondern ausschließlich über das Bild!
Ich bitte um eine Mediation. --Lysis 19:51, 3. Feb 2005 (CET)
Ergänzung zu den rechtlichen Aspekten
Recht am eigenen Bild -> Kunsturheberrechtsgesetz -> § 22 -> "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten."
Es liegt weder eine Verletzung der Urheberrechte, noch der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen des Verstorbenen vor. Es handelt sich um eine rein ethische Frage. --Lysis 19:57, 3. Feb 2005 (CET)