Payback (Bonusprogramm)

Payback (Eigenschreibweise PAYBACK) ist ein Kundenbindungsprogramm des Payback Rabattvereins e.V. Der Betrieb erfolgt durch Loyalty Partner GmbH.
Funktionsweise
Die Payback-Karte wird beim Bezahlvorgang an der Kasse vorgelegt. Daraufhin werden die eingekauften Produkte personenbezogen abgespeichert. Auf die Kaufsumme erhält der Kunde einen (je nach Unternehmen und Produktkategorie) unterschiedlichen Rabattbetrag in Form von "Punkten" gut geschrieben.
1 Punkt hat einen nominellen Gegenwert von 1 Cent. Meist erhält man Punkte im Wert von 0,5 bis 4 % der Kaufsumme. Sobald auf einem Payback-Konto 200 Punkte gesammelt wurden, können diese gegen Prämien oder Warengutscheine eingelöst, für weitere Rabatte eingesetzt, gegen Lufthansa-„Miles & More“-Meilen eingetauscht oder z. B. an UNICEF gespendet werden.
Kartenausgabe und Partnerunternehmen (Stand Juni 2007)
Die Karten werden in der Regel in Zusammenarbeit mit einem der Partner ausgegeben, es gibt jedoch auch reine Payback-Karten. Die Partnerkarten haben ein individuelles Design und bei jedem Partner die gleiche Funktionalität.
Dauerpartner sind:
- 11880 Auskunft
- Aral
- Apollo-Optik
- dm-drogerie markt
- Europcar
- HanseNet
- DINEA
- HDI Versicherungen
- Dänisches Bettenlager
- Kaufhof
- Linda Apothekengruppe
- Marriott Hotels
- NH Hoteles
- readybank
- real
- Sportarena
- telegate
- WMF
- Vodafone
- Centerpark
Neben diesen Hauptpartnern gibt es noch weitere Online-Partner. Mit diesen kann man Punkte auf Affiliate-Basis sammeln, wenn man über die Website von Payback auf deren Seite wechselt. Einige bei der Gründung beteiligte Partner wie beispielsweise AOL, DEA und RWE sind zwischenzeitlich wieder ausgestiegen.
Datenschutz
Die Karte ist vor allem bei Verbraucherschutzverbänden datenschutzrechtlich umstritten. Die Karte ermögliche den Gläsernen Kunden; so ließen sich aus den gesammelten Daten Rückschlüsse auf den Lebenswandel des Kunden ziehen und der Erfolg von Werbung messen. Im Jahr 2000 wurde das Payback-System mit dem Negativpreis Big Brother Award ausgezeichnet. [1]
Im Jahr 2001 verbot das Landgericht München nach einer Klage des Berliner Verbraucherschutzvereins unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500.000 DM oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten die weitere Verwendung der in den Payback-Antragsformularen enthaltenen zentralen Einwilligungsklauseln[2]. Payback gestaltete daraufhin alle Teilnehmerformulare neu.
Das System ist nach Angaben des Unternehmens grundsätzlich datenschutzgerecht gestaltet. So erfolge eine strikte Trennung von marketingrelevanten Daten und personenidentifizierbaren Daten der Kunden. Dies ermögliche es den Partnergesellschaften, über das Payback-System anonyme und pseudonyme Marketingauswertungen – z. B. Erfolgsmessungen von Werbemaßnahmen – zu erstellen, ohne dass Persönlichkeitsrechte der Einzelkunden beeinträchtigt würden.
Mitbewerber
Konkurrenten von Payback sind unter anderem DeutschlandCard, HappyDigits und Webmiles. Neben diesen großen Bonusprogrammen haben sich einige kleinere Programme gebildet, die insbesondere im E-Commerce aktiv sind.
Weblinks
Quellen
- ↑ http://www.bigbrotherawards.de/2000/.com/
- ↑ LG München I, Urteil vom 01.02.2001, 12 O 13009/00