Flottengesetze
Mit dem Begriff Flottengesetze werden im allgemeinen die Gesetze bezeichnet, die im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1914 zur Marinerüstung erlassen wurden. Die in den Anfangsjahren des Reichs sehr schwache Marine wurde sukzessive - und gegen den hinhaltenden Widerstand des Reichskanzlers Otto von Bismarck, der England nicht provozieren wollte, zu einem mächtigen Kriegsinstrument ausgebaut. Der Staatssekretär im Reichsmarineamt, Großadmiral Alfred von Tirpitz tat sich dabei besonders hervor. Im Sinne der Risikotheorie forderte er forcierten Flottenbau, um das Risiko einer Einschließung des Kaiserreichs bei einem europäischen Krieg zu minimieren. Der Deutsche Kaiser Wilhelm II. war selbst flottenbegeistert und ließ sich zu einer aggressiven Rüstungspolitik hinreißen, förderte die Marine (des KAisers Spielzeug) nach Kräften.
Trotz des Bestandes der Reichsmarine (8 Flottillen zu je 12 Booten, 213 Torpedoboote) zu Kriegsausbruch konnte England im Ersten Weltkrieg nie annähernd auf See geschlagen werden, trotz Erfolgen (Skagerrakschlacht). Der Großteil der Flotte musste aufgrund des Versailler Vertrags zerstört werden.