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Auszug (Liturgie)

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Der Auszug bezeichnet in der Liturgie verschiedener Kirchen generell das geordnete Verlassen des Gottesdienstraumes durch den Zelebranten und die Mitwirkenden (z. B. Ministranten, Kommunionhelfer, Lektoren) des Gottesdienstes nach dessen Abschluss. Somit bildet er das Gegenstück zum Einzug und geschieht oftmals in gleicher Reihenfolge ("Prozessionsordnung"), bei welcher der (Hauptzelebrant) meist als Letzter den Kirchenraum verlässt.

Der Auszug erfolgt i. d. R. in Zweierreihen in folgender Reihenfolge:

  1. Thuriferar, Navikular
  2. Kruziferar (Ministrant mit dem Vortragekreuz), begleitet von
  3. Ministranten mit Akolythenkerzen bzw. Ceroferaren
  4. Signiferare (Ministranten mit Fahnen bzw. Bannern)
  5. Ministranten, welche beim Auszug kein liturgisches Werkzeug tragen
  6. Kommunionhelfer und Lektoren
  7. ggf. weitere haupt- und ehrenamtliche Mitwirkende
  8. ggf. verschiedene Zelebranten
  9. ggf. Comes/Pontifikaldiener
  10. Hauptzelebrant

Je nach liturgischen Erfordernissen bzw. örtlichen Gewohnheiten kann diese Reihenfolge jedoch abgewandelt werden. Nach dem Auszug aus dem eigentlichen Kircheninneren verbleiben oftmals zumindest die Hauptzelebranten an einem bestimmten Ort (normalerweise einem Vorraum), um die Gottesdienstbesucher zu verabschieden bzw. für sie ansprechbar zu sein.