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Europäische Kommission

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Kommissionssitz: Berlaymont-Gebäude, Brüssel

Die Europäische Kommission ist die "Regierung" der Europäischen Union, die die Verträge umsetzt.

Die Kommission ist ein vollständig von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit tatsächlich supranationales Organ der Europäischen Union. Die Kommissare dienen alleine der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten.


Organisation

Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt. Früher benannten die größten EU-Staaten jeweils zwei, die übrigen je einen Kommissar. Seit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza stellt jeder Mitgliedsstaat genau einen Kommissar. Die Kommissare sind alle gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums und vertreten die gefassten Entschlüsse nach dem Kollegialprinzip.

Aufgaben

Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:

  • Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
  • Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
  • Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
  • Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.


Rechtsgrundlage

Als Organ ist sie bislang in Art. Art. 211ff. EG-Vertrag, Art. 124ff. Euratom als Gemeinschaftsorgan verankert. In der zukünftigen Europäischen Verfassung hat sie ihre Rechtsgrundlage in den Art. 25, III-250 des Verfassungsentwurfs.

In der justiziellen Zusammenarbeit und in Strafsachen sowie in der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, also in der zweiten und dritten Säule, hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen. Dies kann sich durch die Verfassung ändern, die der Europäische Konvent gerade ausarbeitet.

Geschichte der Kommission

Zukunft der Kommission

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sieht in Art. I-26 Abs. 5 und 6 vor, dass die Zahl ihrer Mitglieder langfristig auf 2/3 der Zahl der Mitgliedstaaten reduziert wird.

Nur die erste Kommission, die in Anwendung der Verfassung ernannt wird, besteht noch aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats. Ab dem Ende dieser ersten Amtszeit besteht die Kommission, einschließlich ihres Präsidenten und des Außenministers der Union, aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt.

Die Verkleinerung soll insgesamt der Effizienz bzw. Handlungsfähigkeit der Kommission in einer erweiterten Union dienen. Die Mitglieder der verkleinerten Kommission werden "in einem System der gleichberechtigten Rotation" zwischen den Mitgliedstaaten ausgewählt. Dieses System muss aber vom Europäischen Rat noch einstimmig beschlossen werden.

Dem Verfassungsvertrag nach soll der Präsident der Kommission durch das Parlament, jedoch auf Vorschlag des Ministerrats gewählt werden, was die demokratische Legitimation der Kommission fördern und die Stellung des Präsidenten insgesamt gegenüber dem Europäischen Rat und dem Ministerrat stärken soll.

Mitglieder der Kommission

Die Kommission wurde vom Europäischen Parlament am 18. November 2004 gewählt. Sie trat ihr Amt am 22. November 2004 für eine Amtszeit von fünf Jahren an.

Präsident und Vizepräsidenten:

Die übrigen Kommissare sind:

Zum Verfahren der Berufung dieser Kommission, vgl. EU-Kommission Barroso.

siehe auch

Liste ehemaliger Mitglieder der Europäischen Kommission