Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die "Regierung" der Europäischen Union, die die Verträge umsetzt.
Die Kommission ist ein vollständig von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit tatsächlich supranationales Organ der Europäischen Union. Die Kommissare dienen alleine der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten.
Organisation
Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt. Früher benannten die größten EU-Staaten jeweils zwei, die übrigen je einen Kommissar. Seit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza stellt jeder Mitgliedsstaat genau einen Kommissar. Die Kommissare sind alle gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums und vertreten die gefassten Entschlüsse nach dem Kollegialprinzip.
Aufgaben
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
- Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
- Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
- Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
- Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.
Rechtsgrundlage
Als Organ ist sie bislang in Art. Art. 211ff. EG-Vertrag, Art. 124ff. Euratom als Gemeinschaftsorgan verankert. In der zukünftigen Europäischen Verfassung hat sie ihre Rechtsgrundlage in den Art. 25, III-250 des Verfassungsentwurfs.
In der justiziellen Zusammenarbeit und in Strafsachen sowie in der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, also in der zweiten und dritten Säule, hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen. Dies kann sich durch die Verfassung ändern, die der Europäische Konvent gerade ausarbeitet.
Geschichte der Kommission
- EWG-Kommission Hallstein I (1957–1962)
- EWG-Kommission Hallstein II (1962–1967)
- EG-Kommission Rey (1967–1970)
- EG-Kommission Malfatti (1970–1972)
- EG-Kommission Mansholt (1972–1973)
- EG-Kommission Ortoli (1973–1977)
- EG-Kommission Jenkins (1977–1981)
- EG-Kommission Thorn (1981–1985)
- EG-Kommission Delors I (1985–1989)
- EG-Kommission Delors II (1989–1993)
- EU-Kommission Delors III (1993–1995)
- EU-Kommission Santer (1995–1999)
- EU-Kommission Prodi (1999–2004)
- EU-Kommission Barroso (ab 2004)
Zukunft der Kommission
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sieht in Art. I-26 Abs. 5 und 6 vor, dass die Zahl ihrer Mitglieder langfristig auf 2/3 der Zahl der Mitgliedstaaten reduziert wird.
Nur die erste Kommission, die in Anwendung der Verfassung ernannt wird, besteht noch aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats. Ab dem Ende dieser ersten Amtszeit besteht die Kommission, einschließlich ihres Präsidenten und des Außenministers der Union, aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt.
Die Verkleinerung soll insgesamt der Effizienz bzw. Handlungsfähigkeit der Kommission in einer erweiterten Union dienen. Die Mitglieder der verkleinerten Kommission werden "in einem System der gleichberechtigten Rotation" zwischen den Mitgliedstaaten ausgewählt. Dieses System muss aber vom Europäischen Rat noch einstimmig beschlossen werden.
Dem Verfassungsvertrag nach soll der Präsident der Kommission durch das Parlament, jedoch auf Vorschlag des Ministerrats gewählt werden, was die demokratische Legitimation der Kommission fördern und die Stellung des Präsidenten insgesamt gegenüber dem Europäischen Rat und dem Ministerrat stärken soll.
Mitglieder der Kommission
Die Kommission wurde vom Europäischen Parlament am 18. November 2004 gewählt. Sie trat ihr Amt am 22. November 2004 für eine Amtszeit von fünf Jahren an.
Präsident und Vizepräsidenten:
- José Manuel Durão Barroso (Portugal), Präsident der Kommission
- Siim Kallas (Estland), Vizepräsident, Verwaltung, Audits und Betrugsbekämpfung
- Günter Verheugen (Deutschland), Vizepräsident, Unternehmen und Industrie
- Jacques Barrot (Frankreich), Vizepräsident, Verkehr
- Franco Frattini (Italien), Vizepräsident, Justiz, Freiheit und Sicherheit
- Margot Wallström (Schweden), Vizepräsidentin, Institutionen und Kommunikationsstrategie
Die übrigen Kommissare sind:
- Joaquín Almunia (Spanien), Wirtschaft und Währung
- László Kovács (Ungarn), Steuer und Zollunion
- Danuta Hübner (Polen), Regionalpolitik
- Charlie McCreevy (Irland), Binnenmarkt und Dienstleistungssektor
- Joseph Borg (Malta), Fischerei
- Janez Potočnik (Slowenien), Wissenschaft und Forschung
- Markos Kyprianou (Zypern), Gesundheits- und Verbraucherschutz
- Vladimír Špidla (Tschechische Republik), Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
- Ján Figeľ (Slowakei), Ausbildung, Kultur und Sprachenvielfalt
- Mariann Fischer Boel (Dänemark), Landwirtschaft und Ernährung
- Dalia Grybauskaite (Litauen), Finanzen und Haushalt
- Andris Piebalgs (Lettland), Energie
- Peter Mandelson (Vereinigtes Königreich), Handel
- Olli Rehn (Finnland), Erweiterung
- Neelie Kroes (Niederlande), Wettbewerb
- Louis Michel (Belgien), Entwicklung und Humanitäre Hilfe
- Benita Ferrero-Waldner (Österreich), Außenbeziehungen und EU-Nachbarschaftspolitik
- Viviane Reding (Luxemburg), Informationsgesellschaft und Medien
- Stavros Dimas (Griechenland), Umwelt
Zum Verfahren der Berufung dieser Kommission, vgl. EU-Kommission Barroso.
siehe auch
Liste ehemaliger Mitglieder der Europäischen Kommission
Weblinks
- Webseite der EU (Intsitutionelle Informationen)
- Homepage der Kommission
- Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen - EU-Nachrichten und -Informationen
- Europäische Kommission - Vertretung Österreich
- Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
- Das Portfolio der neuen Kommissare ab November 2004, derzeit nur auf Englisch verfügbar.