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Farbreiz

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Der Farbreiz ist die physikalische Strahlung, die in das Auge eintritt.

Der Farbreiz führt über die Farbvalenz zu einer Farbempfindung. Im menschlichen Auge ist nur Strahlung zwischen 380 nm und 780 nm wirksam (das sichtbare Licht). Diese Strahlung kann von einem Selbststrahler (Lichtfarbe) oder einer Körperfarbe ausgehen und ist üblicherweise eine Strahlung aller möglichen Wellenlängen in unterschiedlichen Verhältnissen der Intensitäten. Alle im Folgenden beschriebenen Aussagen beziehen sich nicht auf Extremfälle. Eine starke Reizung durch grelle Beleuchtung ührt zu Ermüdungen im Gesichtssinn und kann zu Fehlsichtigkeit führen.

Für den Farbreiz ist die relative spektrale Strahlungsverteilung Sλ entscheidend, das meint die auftreffende Strahlung in ihrer Abhängigkeit von der Wellenlänge und nicht in ihrer absoluten Größe.

Sind alle Intensitäten über den gesamten wahrgenommen Wellenlängenbereich gleich wird »weiß« empfunden. Solch eine »weiße« Oberfläche wird (innerhalb bestimmter Grenzen) in einem dunkleren Raum ebenso als »weiß« empfunden, wie in einem sehr hell erleuchteten. Der Farbreiz ist in beiden Fällen gleich. Entscheidend für die erregte Farbwahrnehmung, den Farbreiz, ist die Strahlungsfunktion Sλ.

Farbreiz einer monochromatische Strahlung (wie von einer Natriumdampflampe) „besteht“ nur aus einer Wellenlänge.

Körperfarben ändern die spektrale Zusammensetzung entsprechend ihres Transmissions- und Remmissionsverhaltens. Aus praktischen Gründen unterscheidet man Durchsichtsfarben (farbige Lösungen, Farbfilter) von Aufsichtsfarben (Anstrich, Textilfärbung), erstere werden durch den spektralen Transmissionsgrad τλ, die anderen durch den spektralen Remissionsgrad βλ beschrieben.

Farbreizfunktion

Die Farbreizfunktion φλ ergibt sich für Körperfarben somit aus einer Multiplikation von auftreffender Strahlung und dem „verbliebenen“ Anteil: φλ = Sλ * βλ bzw. φλ = Sλ * τλ. Der hierbei an die Formelelemente fλ angesetzte Index λ soll verdeutlichen das es sich um spektrale Funktionswerte der einzelnen Wellenlängen λ sind. Beim Übergang von einer (beleuchtenden) Lichtart zu einer mit anderer spektraler Verteilung oder ähnliche Einflüsse - Betrachtung mit einer farbigen Brille - kommt es zu einer Farbverzerrung, einer Änderung der Farbreizfunktion.

Diese Verfälschung (Farbreizänderung) lässt sich bei Dunkelheit bemerken, wenn eine (geeignete) farbige Fläche in regelmäßigen Abständen vom Licht der Verkehrsampel angeleuchtet wird.

Farbstimmung

Farbumstimmung ist im Gegensatz zur Farbverzerrung ein Anpassungszustand des Auges, ein psychologischer Effekt. Das Auge passt sich an die eventuell farbige Allgemeinbeleuchtung des Gesichtsfeldes an. Dieser Effekt ist dem Farbreiz nachgeordnet. Befindet sich der Beobachter in einer Umgebung mit gefärbter Beleuchtung, so erscheint nach geraumer Zeit alles wieder in gewohnter Farbe. Stichworte hierzu sind Persistenz der Farbgleichung und der Koeffizientensatz von v.Kries. Die Graßmannschen Gesetze behalten hierbei ihre Gültigkeit. Die Stimmung ändert die Farbvalenz nicht: Farbenkonstanz.

→ Hauptartikel Farbwahrnehmung

Überzeugen kann man sich hiervon im stark abgedunkelten oft roten Licht einer Nachtbar, oder in der Umstimmung von neutralweißem Leuchtröhrenlicht zu Kerzenlicht.

Farbwandlung

Der neutrale Adaptionszustand wird nach zwei bis fünf Minuten, maximal 10 Minuten im Dunklen erreicht. Erst dann kann unter Laborbedingungen eine normale Farbreizfunktion ermittelt werden.

Ist das Gesichtsfeld vorher oder gleichzeitig nicht neutral beleuchtet oder das Auge ist noch umgestimmt, verlieren Farbtöne nahe der Beleuchtungsart an Sättigung und scheinen der Beleuchtungsfarbe ähnlicher, die zur Beleuchtungsfarbe entgegengesetzten Töne gewinnen jedoch an Sättigung. Die Farbvalenzen ändern sich.