Offene Handelsgesellschaft
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform bei Unternehmen. Sie gehört neben der GbR, KG, Stillen Gesellschaft und der Reederei zu den Personengesellschaften.
Deutschland
Sie ist eine Handelsgesellschaft gemäß Handelsgesetzbuch (HGB). Die Abkürzung der offenen Handelsgesellschaft ist OHG oder oHG. Die OHG baut auf die Vorschriften der GbR auf und ist somit eine Unterart.
Die OHG ist im Handelsregister anzumelden. Die Gesellschafter haften neben der Gesellschaft unbeschränkt persönlich, unmittelbar und gesamtschuldnerisch. Wenn nicht anders vertraglich geregelt, besitzt jeder Gesellschafter gemäß § 114 Absatz 1 HGB Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Zum Schutz Dritter kann dies im Außenverhältnis nicht beschränkt werden.
Der Gewinn einer OHG wird mangels anderer vertraglicher Vereinbarung so unter den Gesellschaftern verteilt, dass jeder zunächst - gleichsam als Verzinsung - 4% auf seine jeweilige Einlage erhält und der Rest nach Köpfen verteilt wird. Der Verlust wird direkt nach Köpfen verteilt. Auch wenn ein Verlust anfällt, ist jeder Gesellschafter der oHG dazu berechtigt einen Betrag von bis zu 4% seiner geleisteten Kapitaleinlage zu entnehmen. Bei Eintritt in eine vorhandene Gesellschaft haftet der Gesellschafter auch für bereits bestehende Verbindlichkeiten der OHG. Ein Haftungsausschluss gegenüber Dritten ist nicht möglich. Tritt ein Gesellschafter aus, haftet er noch weitere fünf Jahre für die Verbindlichkeiten der OHG.
- Haftung: Solidarisch; Es gilt der Grundsatz: Einer für alle, alle für einen
- Unbeschränkt: Die Haftung erfolgt auch mit dem Privatvermögen
- Unmittelbar: Jeder Gläubiger kann sich nach Belieben an jeden Gesellschafter wenden
Sonstiges:
- Steuerliche Belastung
- durch Einkommensteuer,
- Gewinnversteuerung,
- Einkünfte aus dem Gewerbetrieb
- Rechnungslegung, keine Publizitätspflicht (keine Vorlage der Geschäftszahlen)
- Kontinuität
- mehrere Gesellschafter ein Überleben der OHG im Todesfall eines Gesellschafter ermöglichen,
- Risiko verteilt
- Flexibilität
- Gesellschafterzahl abhängig
- Kapitalbeschaffung besser möglich
Weblinks