Anlagevermögen
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Das Anlagevermögen ist neben dem Umlaufvermögen Teil der Bilanz eines Unternehmens. Es steht auf der Aktiv-Seite, stellt also einen Teil des Firmenvermögens dar.
Als Anlagevermögen gelten laut §247 HGB alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Darunter fallen beispielsweise Sachanlagen wie Maschinen und Immobilien, langfristige Finanzanlagen wie 5-jährige Bundesanleihen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie immaterielle Vermögensgegenstände wie Lizenzrechte und Patente, sofern sie langfristig dem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind.,