Landtag von Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Landtagspräsident ist seit 1996 Peter Straub.
Sitzverteilung in der 140. Wahlperiode

(Wahl vom 26. März 2006; konstituierende Sitzung am 13. Juni 2006)
Partei | Sitze | Anteil in % |
---|---|---|
CDU | 69 | 49,6 |
SPD | 38 | 27,3 |
GRÜNE | 17 | 12,2 |
FDP/DVP | 15 | 10,8 |
Summe: | 139 |
Oswald Metzger, für Die Grünen im Wahlkreis Biberach in den Landtag eingezogen, beendete am 27. November 2007 die Mitgliedschaft in seiner Partei und war danach fraktionsloser Abgeordneter. Zum 8. Februar 2008 legte er sein Landtagsmandat nieder, am 18. Februar 2008 folgte Eugen Schlachter aus Biberach.
Wahlverfahren
Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterscheidet sich vom Wahlverfahren vieler anderer Bundesländer dadurch, dass keine Landes- oder Bezirkslisten aufgestellt werden und dass jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme hat.
Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Direktmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein. Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Stimmen erreicht haben. Danach werden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Bis zur Landtagswahl 2006 wurde für beide zuvor genannten Berechnungsschritte das Sitzzuteilungsverfahren nach D’Hondt angewendet.
Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks in der Reihenfolge ihrer absoluten Stimmenzahlen zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt. Für den Fall, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt als ihr hier zustehen wird wie folgt verfahren: Die Partei behält ihre Sitze als Überhangmandate, es wird aber die Zahl der Sitze in diesem Regierungsbezirk so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen wieder entspricht (Ausgleichssitze für die anderen Parteien).[1]
Durch den Ausgleich der Überhangmandate gab es in den 1990er Jahren teilweise Landtage mit 140–155 Abgeordneten. In der 13. Wahlperiode hatte der Landtag 128 Abgeordnete, in der 14. Wahlperiode sind es 139.
Das baden-württembergische Wahlverfahren wird immer wieder als besonders kompliziert kritisiert. Zudem gibt es durch die Abhängigkeit von der absoluten Stimmenzahl für Zweitmandate systematische Verzerrungen, d. h. es gibt Wahlkreise, in denen jede der kleineren Parteien Abgeordnete stellt, weil der Wahlkreis insgesamt sehr groß ist und vom Mittel deutlich nach oben abweicht. In anderen Wahlkreisen ist es hingegen jenseits des Direktmandats fast unmöglich, gewählt zu werden. Bei der Wahl 2006 hatte der kleinste Wahlkreis Heilbronn 81.073 Wahlberechtigte und stellte einen Abgeordneten, der größte Wahlkreis Tübingen mit 136.406 Wahlberechtigten konnte drei Abgeordnete in den Landtag entsenden.[2]
Auch sind Regierungsbezirke, in denen Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben werden im Landtag überproportional vertreten. Schließlich ist die Steuerung der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten im baden-württembergischen Wahlverfahren sehr dezentral organisiert; in jedem der 70 Wahlkreise wird vor Ort entschieden, wer kandidiert. Dies führt dazu, dass die Landesvorstände bzw. Landesparteitage der Parteien wenig Einfluss auf die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten nehmen können. Unter anderem können Quotenregelungen nicht durchgesetzt werden. Der 14. Landtag hat mit 23,7 Prozent den niedrigsten Frauenanteil unter den deutschen Landesparlamenten.[3]
Ergebnisse der Landtagswahlen (in Prozent der Stimmenanteile)
1952 | 1956 | 1960 | 1964 | 1968 | 1972 | 1976 | 1980 | 1984 | 1988 | 1992 | 1996 | 2001 | 2006 | |
Wahlbeteiligung in % | 63,7 | 70,3 | 59,0 | 67,7 | 70,7 | 80,0 | 75,5 | 72,0 | 71,2 | 71,8 | 70,1 | 67,6 | 62,6 | 53,4 |
CDU | 36,0 | 42,6 | 39,5 | 46,2 | 44,2 | 52,9 | 56,7 | 53,4 | 51,9 | 49,0 | 39,6 | 41,3 | 44,8 | 44,2 |
SPD | 28,0 | 28,9 | 35,3 | 37,3 | 29,0 | 37,6 | 33,3 | 32,5 | 32,4 | 32,0 | 29,4 | 25,1 | 33,3 | 25,2 |
FDP/DVP | 18,0 | 16,6 | 15,8 | 13,1 | 14,4 | 8,9 | 7,8 | 8,3 | 7,2 | 5,9 | 5,9 | 9,6 | 8,1 | 10,7 |
BHE bzw. GDP | 6,3 | 6,3 | 8,2 | |||||||||||
NPD | 9,8 | |||||||||||||
GRÜNE | 5,3 | 8,0 | 7,9 | 9,5 | 12,1 | 7,7 | 11,7 | |||||||
REP | 10,9 | 9,1 |
Auskunft über die Wahlergebnisse[4] und die Sitzverteilung[5] im baden-württembergischen Landtag gibt das statistische Landesamt.
Landtagspräsidenten
Amtszeit | Präsident |
1952–1960 | Carl Neinhaus, CDU |
1960–1968 | Franz Gurk, CDU |
1968–1976 | Camill Wurz, CDU |
1976–1980 | Erich Ganzenmüller, CDU |
1980–1982 | Lothar Gaa, CDU |
1982–1992 | Erich Schneider, CDU |
1992–1996 | Fritz Hopmeier, CDU |
1996 – heute | Peter Straub, CDU |
Landtagsfraktionen
Die Reihenfolge der nachfolgenden Nennung der Fraktionen richtet sich nach deren erstmaligem Auftreten in der Abfolge der Legislaturperioden seit 1952. Bei gleichzeitigem erstmaligem Erscheinen von Fraktionen innerhalb einer Legislaturperiode richtet sich die Reihenfolge nach deren Fraktionsstärke.
Fraktionsvorsitzende der CDU
Die CDU war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.
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Fraktionsvorsitzende der SPD
Die SPD war in allen Landtagen als Fraktion vertreten
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Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP
Die FDP/DVP war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.
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Fraktionsvorsitzende des GB/BHE
Der Bund der Heimatvertriebene und Entrechteten (BHE) war im 1. Landtag (1952–1956) als Fraktion vertreten. Der GB/BHE war im 2. und 3. Landtag (1956–1964) vertreten.
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Fraktionsvorsitzende der NPD
Die NPD war im 5. Landtag (1968–1972) als Fraktion vertreten.
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Fraktionsvorsitzende der Grünen
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen bzw. vor 1993 deren Vorgängerpartei DIE GRÜNEN ist seit 1980 im Landtag vertreten.
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Fraktionsvorsitzender der Republikaner
Die Republikaner (REP) waren im 11. und 12. Landtag vertreten. Einziger Fraktionsvorsitzender von 1992 bis 2001 war Rolf Schlierer.
Gebäude
Gebäude des Landtags von Baden-Württemberg sind das im oberen Schlossgarten gelegene quadratische Haus des Landtags von 1961 (nach dem Entwurf von Horst Linde) und das jenseits der Konrad-Adenauer-Straße liegende 1987 eingeweihte Haus der Abgeordneten. Die beiden Gebäude sind durch einen Fußgänger-Tunnel miteinander verbunden.
Geschichte
Der Landtag von Baden-Württemberg steht in der Tradition demokratischer Vorläufer. Zu Zeiten der Weimarer Republik waren dies der Landtag der Republik Baden und der Landtag des Freien Volksstaates Württemberg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf dem Territorium des späteren Landes Baden-Württemberg drei Länder errichtet.
Die Beratende Landesversammlung und der Landtag von Baden tagten von 1946 bis 1952 im Historischen Kaufhaus von Freiburg im Breisgau. Badischer Landtagspräsident von 1947 bis 1951 war Karl Person.
Der Landtag des Landes Württemberg-Hohenzollern trat 1946 zunächst als Beratende Landesversammlung im Kloster Bebenhausen in Tübingen zusammen. Präsident des Landtags von Württemberg-Hohenzollern war 1947 bis 1952 Karl Gengler.
Die Verfassunggebende Landesversammlung und der Landtag von Württemberg-Baden tagten von 1946 bis 1952 in Stuttgart. Präsidenten des Landtags von Württemberg-Baden waren 1946 Wilhelm Simpfendörfer und 1947 bis 1950 Wilhelm Keil. Als Tagungsort diente seit 1947 das 1889 errichte Eduard-Pfeiffer-Haus der Stiftung Arbeiterheim in der Heusteigstraße 45 in Stuttgart. Im selben Gebäude tagte auch der Landtag von Baden-Württemberg noch bis 1961.
Quellen
- ↑ Informationen des Landesinnenministeriums zur Landtagswahl
- ↑ Pforzheimer Zeitung vom 16. August 2007
- ↑ Landtagsspiegel 2006 Seite 5
- ↑ Ergebnisse der Landtagswahlen in Baden-Württemberg 1992–2006 (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
- ↑ Ergebnisse der Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1952 – Sitzverteilung im Landtag (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)