Schuldverschreibung
Eine Schuldverschreibung ist ein Wertpapier mit dem sich der Aussteller (Emittent) in einer Urkunde verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen.
Zweck und Gegenstand der versprochenen Leistung
Die Emittent verspricht die Leistung üblicherweise als Gegenleistung für einen vom Erwerber als Darlehen zur Verfügung gestellten Geldbetrag. Dementsprechend handelt es sich deshalb auch bei der vom Emittenten versprochenen Leistung meist um die Rückzahlung dieses Geldbetrages zuzüglich eines ebenfalls in Geld geschuldeten Zinses. Gleichwohl sind auch exotische Leistungsversprechen anzutreffen bei denen die gesamte Leistung oder der Zins in Form bestimmter Waren (z.B. Wein oder Pralinen) zu erbringen ist. Sehr häufig wird die Bestimmung des Rückzahlungsbetrages auch an bestimmte Basiswerte geknüpft (etwa bei Zertifikaten) oder die gesamte Rückzahlung vom Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Ereignisse abhängig gemacht (Optionsscheine). Bei Optionsscheinen und Zertifikaten erfolgt üblicherweise keine Verzinsung. Eine Sonderform der Verzinsung stellen sog. Nullcouponanleihen dar, in denen der Emissionspreis der Schuldverschreibung unter deren Nennwert liegt und sich der Zins folglich aus der Differenz zwischen Emissionspreis und Rückzahlungsbetrag (= Nennwert) errechnet.
Der Zins kann unveränderlich (fixed rate) aber auch variabel (floating rate) ausgestaltet sein. Bei variabel verzinslichen Schuldverschreibungen erfolgt meist die Verknüpfung eines festen Zinsbestandteils (Marge) mit einem Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR oder LIBOR). Weitere Parameter eines gleitenden Zinssatzes können die Bonitätseinstufung des Emittenten (auch als Rating bezeichnet) oder ein bestimmter Inflationsindex sein.
Emission und Emittenten
Schuldverschreibungen durften in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 nur mit staatlicher Genehmigung ausgegeben werden (vgl. Gesetz zur Vereinfachung der Ausgabe von Schuldverschreibungen vom 17.12.1990 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 2839)). Im Hinblick auf die Emittenten wird unterschieden zwischen Emissionen durch:
- Staaten, Bundesländer, Kantone und Kommunen (bezeichnet als Staatsobligationen oder Staatsanleihen bzw. Kommunalobligationen oder Kommunalschuldverschreibungen)
- Banken (Bankschuldverschreibungen)
- Unternehmen (Industrieanleihen, -obligationen oder Corporate Bonds)
Die Schuldverschreibung hat häufig eine vorher feststehende Laufzeit. Eine Besonderheit stellen sogenannte Endlosanleihen dar und Schuldverschreibungen mit an bestimmte Ereignisse geknüpfte Kündigungsrechte des Emittenten oder der Gläubiger. Üblich - und nach deutschem Recht zwingend - ist das Kündigungsrecht der Gläubiger im Falle der Insolvenz des Emittenten. Unterschieden wir bezogen auf die Laufzeit zwischen kurzfristigen Schuldverschreibungen (sog. Commercial Paper) und langfristigen Schuldverschreibungen (üblicherweise nur dann als Anleihen bezeichnet).
Schuldverschreibungen dienen als Mittel der Fremdfinanzierung.
Zivilrechtliche Grundlagen und rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten
Die Schuldverschreibung kann wie jedes Wertpapier als Inhaber- oder Namenspapier ausgestaltet sein.
Die Inhaberschuldverschreibung ist im deutschen Schuldrecht in den §§ 793 ff BGB geregelt; die Namensschuldverschreibung zumindest in § 806 BGB ausdrücklich erwähnt. Eine Sonderform nehmen Namenspapiere mit Inhaberklausel ein (vgl. § 808 BGB) die sog. qualifiziertes Legitimations- oder hinkendes Inhaberpapier sind.
Sonderformen
Die Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten spiegelt sich in einer Vielfalt von Sonderformen der Schuldverschreibung wider, die sich einer abschließenden systematischen Darstellung entziehen. Wichtige Sonderformen sind:
- Pfandbriefe, bei denen zwischen Pfandbriefen der Kommunen sowie Hypothekenpfandbriefen und Schiffspfandbriefen unterschieden wird
- Asset Backed Securities, wobei es sich allerdings nicht zwingend um Schuldverschreibungen handeln muss
Siehe auch: Obligation, Zertifikat (Wirtschaft)