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Chargierter

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Chargierter ist ein bei Studentenverbindungen und in der Marine gebräuchlicher Begriff.

Couleurstudentisch

Datei:Chargierte.jpg
"Die Herren Chargierten" von Georg Mühlberg (1863-1925)

Im Couleurstudentischen bezeichnet der Begriff des Chargierten:

  • den Inhaber einer Charge, eine Art Vorstandsmitglied,
  • einen chargierenden Repräsentanten einer Verbindung in Wichs bei einer couleurstudentischen Festveranstaltung.

In Studentenverbindungen, bei denen üblicherweise nur die Vorstandsmitglieder das Chargieren übernehmen, verschmelzen die beiden Bedeutungen; in anderen sind die Begriffe Charge und Chargierter strikt zu trennen.

Chargierte werden aus den Reihen der Burschen (bzw. Corpsburschen) gewählt, d.h. der Vollmitglieder, die ihre so genannte Fuchsenzeit bereits hinter sich haben. Ihre Befugnisse erstrecken sich über den Bereich der jeweiligen Aktivitas oder des jeweiligen Corpsburschen-Convents. Vorstandsmitglieder von Altherrenverbänden werden nicht „Chargierte“ genannt.

Bei den Kösener Corps ist es üblich, dass Chargierte zu Semesterbeginn erst ad interim (lat. „bis auf weiteres“) auf eine Charge gewählt werden. Die definitive Wahl kann erst nach einer erfolgreich absolvierten Mensur erfolgen. Nach alter Kösener Auffassung ist ein Chargierter während der Dauer seines Amtes nicht als „Corpsbursche“ anzusehen, Chargierte haben einen Sonderstatus. Ein Corpsbursche, der eine Charge nur „versieht“, gilt nicht als Chargierter.

In katholischen Studentenverbindungen wird das Chargieren bei internen und externen Veranstaltungen üblicherweise unter den Aktiven aufgeteilt, mitunter auch unter Einbeziehung von Füchsen. Hier wird der Inhaber einer Charge auch ebenso genannt, nicht Chargierter.

Siehe auch: Liste verbindungsstudentischer Begriffe

Marine

Chargiert ist ein in der Marine gebräuchlicher Terminus technicus für einen ehrenhalber verliehenen Rang. Ein „chargierter Admiral“ hatte den Rang eines Admirals und das Recht, die entsprechenden Rangabzeichen zu tragen, ohne jedoch die Aufgaben oder Bezüge eines Admirals zu haben. Beispielsweise wurde Konteradmiral Ludwig von Reuter 1939 zum „Chargierten Admiral“ ernannt.

Beim preußischen und reichsdeutschen Heer war der entsprechende Begriff „mit dem Charakter“: so konnte ein Oberst mit dem Charakter als Generalmajor verabschiedet werden oder ein Generalleutnant im Ruhestand nachträglich den Charakter als General der Infanterie verliehen bekommen.