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Autonome Sozialistische Sowjetrepublik

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Als Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) wurde eine Gebietskörperschaft der Sowjetunion bezeichnet. Nach Artikel 82 der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken war eine autonome Republik Bestandteil einer SSR (Sozialistische Sowjetrepublik).

Es gab zuletzt 21 ASSRs, die den namengebenden Nationalitäten eine gewisse Autonomie verschaffen sollten. In den meisten Fällen stellte die Titularethnie jedoch nur einer Bevölkerungsminderheit dar.

Liste von ASSRs

Der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörten nach der sowjetischen Verfassung vom 7. Oktober 1977 folgende ASSRs an:

Der Usbekischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte nur die Karakalpakische ASSR an.

Der Georgischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörteen die Abchasische ASSR und die Adsharische ASSR an.

Der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik gehörte die ASSR Nachitschewan an.

Ferner gab es die

Siehe auch: Sozialistische Sowjetrepubliken