Bomben-Holocaust
Diskussion über den Löschantrag
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entspricht: -- Der Ausdruck ist nicht nur möglicherweise, sondern eindeutig volksverhetzend gemäß § 130 StGB seine Benutzung strafbar. Der Inhalt dieses Artikels ist eine Aufwertung dessen, was die NPD im Sächsischen Landtag veranstaltet hat. Deshalb der Löschantrag. --Nocturne 12:46, 28. Jan 2005 (CET)
Die Begriffsschöpfung vom Bomben-Holocaust stellt eine Verbindung von Opfern des Holocaust mit Opfern des Luftkrieges im 2. Weltkrieg her. Bei der Verwendung durch das Neonazi- bzw. rechtsradikale Spektrum werden dabei allerdings nur deutsche Opfer allierter Bombenangriffe auf deutsche Städte angesprochen. Der Begriff ist ein weiterer Versuch, den Holocaust und seine Singularität zu leugnen und zu relativieren.
Bekanntwerden
Allgemein bekannt wurde dieser Ausdruck anlässlich einer von der NPD beantragten Aktuellen Stunde zum 60. Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Sächsischen Landtag im Januar 2005. MdL Jürgen Gansel und Fraktionschef Holger Apfel der rechtsextremen NPD gebrauchten ihn in einer Rede mit der Absicht, zu provozieren, was im In- und Ausland für erhebliche Presseaufmerksamkeit sorgte.
Rechtslage
Der Ausdruck ist möglicherweise volksverhetzend oder wird gewöhnlich in volksverhetzender Rede gebraucht, was einen Straftatbestand gemäß § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung, Holocaustleugnung) erfüllen kann.
Die Mitglieder der NPD, die diesen Begriff im Sächsischen Landtag verwendeten, wurden nur deswegen nicht mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen, weil sie als Abgeordnete des Landtags Indemnität genießen.