Diskussion:Privatisierung
Diskussion:Privatisierung/Archiv
Etymologie
Angebracht wäre hier vielleicht ein Hinweis auf die Etymologie des Wortes Privatisierung:
Privatisierung <- privat <- privatus = lat., passives Partizip der Vergangenheit
von
privare = berauben
(unsigned)
oder auch "absondern". --Livani 14:29, 26. Jan. 2008 (CET)
Grundgesetz und Privatisierung
Die Frage, welche Grenzen das Grundgesetz der Privatisierung setzt, ist in der Staatsrechtswissenschaft äußerst umstritten. Es fällt daher schwer, dazu etwas zu schreiben, das neutral und objektiv ist. Jedenfalls sollten wir uns davor hüten, hier irgendwelche ungeklärten Halbwahrheiten zu verbreiten. Und angesichts der Tatsache, dass zu dem Thema mehrere Habilitationen geschrieben wurde, ist es äußerst unangemessen, zu diesem Thema als Beleg auf einen Vortrag zu verweisen. Das sieht unprofessionel und unseriös aus. Die von Oeconomix ergänzten Passagen sind zudem irgendwie nichtssagend, sprachlich schlecht und voller Tippfehler. Ich werde das daher wieder revertieren. --Alkibiades 19:53, 26. Jan. 2008 (CET)
- Primitiver geht's nimmer. Bezeichnend für die Qualität der Rev-Begründung ist schon, dass der Text nicht "voller" Tippfehler steckt. Ich habe nur einen gefunden. "Irgendwie nichtssagend, sprachlich schlecht" ist auch ungemein überzeugend. Das Beste sind aber die Qualifizierungen "unangemessen", "unprofessionel" (sic!) und "unseriös" zu den Quellenangaben, i.e. Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht und der Vortrag eines Verfassungsrichters, der einschlägige BVerfGE referiert. --Oeconomix 21:37, 26. Jan. 2008 (CET)
- Also gut. Das Unschöne an deinen Ausführungen ist, dass du mehrere Fragepunkte in unlauterer Weise vermengst. Der zitierte Broß z.B. schreibt eher über die Privatisierung der Gefahrenabwehr, was etwas ganz anderes ist, als die vom Sozialstaatsprinzip gesetzten Grenzen der Privatisierung. Menschenwürde ist wieder ein ganz anderes, hoch komplexes Thema. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die du zitierst, sind wiederum zu ganz anderen Bereichen ergangen. Hast du die mal gelesen? Ich schon. BVerfGE 7, 198, ist zum Beispiel das Lüth-Urteil. BVerfGE 33, 303, betrifft den numerus clausus. Was bitte soll das mit Privatisierung zu tun haben? Du wirfst mit Zitaten und Begriffen um dich, die nicht viel miteinander zu tun haben. Am Ende liest sich das fast so, als verstoße die Privatisierung gegen die Menschenwürde. Ich habe ja nichts dagegen, wenn man den Abschnitt ändert, aber deine Ausführungen können so nicht stehen bleiben. Das ist rechtswissenschaftlich einfach ungenau und fragwürdig. --Alkibiades 09:45, 27. Jan. 2008 (CET)
- Du machst genau das, was du mir vorwirfst: Der Broß-Vortrag handelt nicht "eher" von Gefahrenabwahr; sein Thema ist Privatisierung. Das kann man offenbar nur mit einem Tunnelblick so wie du deuten. -- Menschenwürde ist kein anderes Thema, das BVerfG argumentiert bei der Auslegung des Sozialstaatsgebots in ständiger Rechtssprechung genau unter Rekurs auf Art. 1 GG. Und die genannten BVerfGE sind Belegstellen in der Argumentation des Verfassungsrichters Broß zu den verfassungsrechtlichen Schranken der Privatisierung. -- Was ist das für ein armseliges Argument zu sagen, die Urteile sind zu ganz anderen Bereichen ergangen, BVerfGE 7, 198 ist das Lüth-Urteil. Ja natürlich ist es das Lüth-Urteil. Du hast es aber offensich nicht weitergelesen, obwohl die hier interessierende Stelle in Klammern angegeben ist. Ganz abgesehen davon, das es nur ein Verweis von mehreren in der Begründug des Argumentationszusammenhags ist. -- Das BVerfG will die Würde des Menschen in der staatlichen Gemeinschaft gesichert sehen. Dieses Menschenbild des Grundgesetzes wird dort z.B. um den Aspekt erweitert, dass die Wertordnung, die das GG in seinem Grundrechtsabschnitt festschreibt, ein Wertesystem sei, das seinen Mittelpunkt innerhalb der "sozialen Gemeinschaft" sieht. Zur Erinnerung: Es ging darum, dass das BVerfG das Ideal der "sozialen Demokratie in den Formen des Rechtsstaates" mit der Menschenwürde nach Art. 1 GG verknüpft (z.B. BVerfGE 5, 85 (198) - aber das ist nach deiner umwerfenden "Logik" ja das KPD-Urteil und hat mit dem Lemma nichts zu tun) und sich daraus Konsequenzen für die Privatisierung ergeben. -- Das "rechtswissenschaftlich einfach ungenau und fragwürdig" zu nennen, ist schlicht lächerlich. Auf dem Niveau kann man keine Diskussion führen. --Oeconomix 12:05, 27. Jan. 2008 (CET)
- P.S.: Wer sich gegen die nun wirklich moderate Änderung in Richtung einer einigermaßen ausgewogenen Darstellung der rechtlichen Aspekte im Sinne eines neutralen Standpunktes - vor allem im Vergleich zu der bisherigen, erkennbar einseitigen, völlig unbelegten Suggestion einer rechtlich nahezu grenzenlosen Privatisierungsfreiheit - sperrt, setzt sich dem Verdacht aus, dass es ihm in Wahrheit gar nicht um eine enzyklopädisch vertretbaren Artikel geht. Die "Argunentations"wechsel deuten jedenfalls darauf hin: Erst war es schlicht POV [1], dann fehlende Quellen [2], dann der abstruse Einwand, weil estwas umstritten sei, dürfe man auch keine belegten Änderungen einfügen und jetzt - berbunden mit dem Vorwurf eines "unlauteren" Eklektizismus - die kontrafaktische Behauptung, das habe ja alles nichts mit dem Thema zu tun, um zum Schluss wieder bei "POV pushing" zu landen [3].
- Also gut. Das Unschöne an deinen Ausführungen ist, dass du mehrere Fragepunkte in unlauterer Weise vermengst. Der zitierte Broß z.B. schreibt eher über die Privatisierung der Gefahrenabwehr, was etwas ganz anderes ist, als die vom Sozialstaatsprinzip gesetzten Grenzen der Privatisierung. Menschenwürde ist wieder ein ganz anderes, hoch komplexes Thema. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die du zitierst, sind wiederum zu ganz anderen Bereichen ergangen. Hast du die mal gelesen? Ich schon. BVerfGE 7, 198, ist zum Beispiel das Lüth-Urteil. BVerfGE 33, 303, betrifft den numerus clausus. Was bitte soll das mit Privatisierung zu tun haben? Du wirfst mit Zitaten und Begriffen um dich, die nicht viel miteinander zu tun haben. Am Ende liest sich das fast so, als verstoße die Privatisierung gegen die Menschenwürde. Ich habe ja nichts dagegen, wenn man den Abschnitt ändert, aber deine Ausführungen können so nicht stehen bleiben. Das ist rechtswissenschaftlich einfach ungenau und fragwürdig. --Alkibiades 09:45, 27. Jan. 2008 (CET)
- So oder so ist ein Standpunkt als Standpunkt kenntlich zu machen und nicht als Tatsache hinzustellen. Das gilt auch für Benutzer Oeconomix, der ja leider für aggressive Edit wars zwecks POV pushing bekannt ist. --Livani 13:39, 27. Jan. 2008 (CET)
- ... und schon wieder so ein ungemein sachlicher Beitrag von Livani. Kommentar überfllüssig. --Oeconomix 14:36, 27. Jan. 2008 (CET)
- So oder so ist ein Standpunkt als Standpunkt kenntlich zu machen und nicht als Tatsache hinzustellen. Das gilt auch für Benutzer Oeconomix, der ja leider für aggressive Edit wars zwecks POV pushing bekannt ist. --Livani 13:39, 27. Jan. 2008 (CET)
Also nach der Sperrung noch mal in aller Ruhe: Sicher hat Broß in dem verlinkten Vortrag Recht, wenn er sagt, dass im Bereich der Gefahrenabwehr das Grundgesetz der Privatisierung Grenzen setzt. Soweit Broß der Ansicht ist, dass elementare Bereiche der Daseinsvorsorge durch das Sozialstaatsprinzip geschützt sind, bewegt er sich auf juristisch sehr umstrittenen Terrain. Man mag dazu zahlreiche Quellen lesen, ich verweise dazu mal etwa auf das "Handbuch des Staatsrechts", Band 2, dort § 28 die Ausführungen von Zacher. Es ist zwar auch bei seriösen Grundrechtsdogmatikern verbreitet, unter Hinweis auf eine "objektive Wertordnung des Grundgesetzes" Streitfälle entscheiden zu wollen. Das Lüth-Urteil hat dazu in der Tat den Grundstein gelegt. Aber das ist erstens alles hochkomplex, sehr umstritten und bewegt sich auf sehr hohem Abstraktionsniveau. Ich bin erstens nicht der Ansicht, dass so ein hochabstrakter Streit in die Wikipedia gehört, aber wenn, dann sollten die Ausführungen darauf hinweisen, dass das alles umstritten ist. Als Kompromiss folgendes Angebot: Der Satz "Der liberale Grundrechtskatalog begünstigt den Abbau staatlicher Aufgaben, da der Private nur in begründeten Fällen bei seinen gewerblichen Tätigkeiten in staatliche Konkurrenz geraten darf" könnte rauskommen. Ich würde das heute auch nicht mehr so hier schreiben, da es sicherlich auch nicht ganz neutral ist. Weiterhin kann darauf hingewisen werden, dass in der Staatsrechtswissenschaft die umstrittene Meinung vertreten wird, dass das Sozialstaatsprinzip der Privatisierung Grenzen setzt. Aber bitte lasst den Hinweis auf die Menschenwürde draußen - das ist einfach viel zu weit hergeholt. --Alkibiades 16:44, 27. Jan. 2008 (CET)
- Zustimmung zum Vorschlag von Alkibiades. OB-LA-DI 17:35, 27. Jan. 2008 (CET)
- Falsch, Art. 1 GG als Anknüpfungspunkt ist überhaupt nicht zu weit hergeholt. Es ist ständige Rechtssprechung des BVerfG. Noch einmal aus dem oben schon erwähnten KPD-Urteil: Das Sozialstaatsprinzip soll “Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingung und unzureichendem Lohn unterbinden”, “es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu einem vernünftigerweise zu fordernden Maße verwirklichen”. “Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche demokratische Grundordnung dem Gedanken der Würde und Freiheit des Menschen die Aufgabe, auch im Verhältnis der Bürger untereinander für Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu sorgen”. -- Und noch ein weiter Beleg dafür, dass Broß nicht einfach nur phantasiert: "Die Energieversorgung gehört zum Bereich der Daseinsvorsorge und ist eine Leistung, deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf". Gewinnstreben auf diesem Feld ist deshalb verfassungsrechtlich "überlagert" durch die Erledigung öffentlicher Aufgaben. (Beschluss vom 20.3.1984 zum Energiewirtschaftsgesetz). -- Oder z.B. Art. 86e, Abs. 4 GG: "Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz ... Rechnung getragen wird." -- Also kann ein Kompromissangebot, das den Namen verdient, nur so lauten, dass meine (al Faktum) unbestreitbaren und mit reputablen Quellen belegten Änderungen toleriert werden, aber mit Hinweisen auf abweichende Meinungen relativiert werden können. -- Aber wie sagt Livani so schön: Ist ja doch alles nur "fortgesetzes und wiederholtes POV pushing", komme an Belegen, was da wolle. Ich, Livani, bin berufen, den Artikel vor dem linken Gedankengut des Bundesverfassungsgerichts zu bewahren. --Oeconomix 20:01, 27. Jan. 2008 (CET)
- Der Benutzer Oeconomix (oder wie er sich sonst noch nennen mag) möge seine Lügen unterlassen. Solches habe ich nie behauptet. --Livani 12:03, 28. Jan. 2008 (CET)
- Nur als Lesehilfe: Der letzte Satz oben war erkennbar kein Zitat, sondern eine logische Schlussfolgerung aus dem vorangeganen Zitat (siehe dazu auch oben das P.S. zu dem Beitrag 12:05, 27. Jan. 2008). --Oeconomix 12:40, 28. Jan. 2008 (CET)
- Der Benutzer Oeconomix (oder wie er sich sonst noch nennen mag) möge seine Lügen unterlassen. Solches habe ich nie behauptet. --Livani 12:03, 28. Jan. 2008 (CET)
- Ich stimme dem Vorschlag von Alkibiades ebenfalls zu. Wenn darauf hingewiesen wird, dass in der Staatsrechtswissenschaft die Meinung vertreten wird, dass das Sozialstaatsprinzip der Privatisierung Grenzen setze, muss zum einen deutlich der Standpunkt zugewiesen werden, zum anderen muss dies mit gegenteiligen Auffassungen kontrastiert werden, das ist bei umstrittenen Punkten unerlässlich. --Livani 12:13, 28. Jan. 2008 (CET)
- Es wäre nett, wenn mal am Text diskutiert würde. Es geht nicht um Staatsrechtswissenschaft, sondern um die ständige Rechtsprechung des BVerfG, zu der es ja abweichende Meinungen geben mag. Also bitte nicht die Verhältnisse auf den Kopf stellen. --Oeconomix 12:40, 28. Jan. 2008 (CET)
- Und eben die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat zu diesem Thema noch nie konkret was gesagt. Es hat lediglich allgemeine Aussagen zum Sozialstaatsprinzip etc getroffen und man mag sich darüber streiten, inwiefern diese Aussagen auf die Problematik der Privatisierung anwendbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr in ständiger Rechtsprechung betont, dass das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral ist (BVerfGE 4, 7,17 f (Investitionshilfe); 50, 290, 338 (Mitbestimmung) - siehe dazu den Artikel Wirtschaftsverfassung, den ich vor langer Zeit mal geschrieben habe). Diese Neutralität gefällt natürlich weder links noch rechts, verbietet es aber dennoch, aus irgendwelchen Verfassungsaussagen konkrete wirtschaftspolitische Vorgaben ableiten zu wollen. Daher plädiere ich nochmals dafür, dass auch wir hier in der Wikipedia uns diesbezüglich zurückhalten. Sollte keiner was dagegen haben, werde ich heute abend später noch einen konkerten Text-Vorschlag machen. --Alkibiades 16:43, 28. Jan. 2008 (CET)
- So hat das wirklich keinen Sinn, wenn du nicht bereit bist, die genannten Belege überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und ständig nur ausweichst. Die bisherigen Einlassungen oben geben davon Zeugnis. Es gehört schon angestrengtes Weggucken dazu, die Festschreibung einer "objektiven Wertordnung", die damit verbundenen Konkretisierungen und die sich darauf kontinuierlich beziehende Rechtssprechung zu leugnen. Passagen aus dem KPD-Urteil, diverse andere Urteile (von Broß zitiert, immerhin ein Verfassungsrichter, übrigens auf dem CDU-Ticket), Energiewirtschaft, Bahn . wie konkret willst du es denn noch haben, dass das BVerG den Staat verpflichtet und damit Schranken bei der Privatisierung definiert. Das Argument, das Gericht habe "zu diesem Thema noch nie konkret was gesagt", ist schon deshalb abwegig, weil ja auch noch keine konkrete Privatisierung zur Verhandlung anstand. -- Die weitgehende Offenheit bei der Gestaltung der Wirtschaftordnung habe ich übrigens selbst eingefügt, wurde aber von dir und Livani bezeichnenderweise pauschal revertiet [4]. Apropos Investitionshilfe-Urteil: Das Menschenbild des GG "ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten". Das hören marktradikale Privatisierer natürlich nicht gern und tun es als "Verfassungslyrik" ab. -- Wirtschaftspolitische Neutralität ist im übrigen etwas anderes als Schranken für die Privatisierung. -- Die hier hartnäckig verteidigte Einseitigkeit dieses Artikels spiegelt sich im Artikel Wirtschaftsverfassung. Dort fehlt nämlich die ständige Rechtssprechung des BVerfG zur "sozialen Demokratie in den Formen des Rechtsstaates" auch völlig, wie z.B. der Beschluss vom 11.7.2006 zur Tariftreueregelung im Berliner Vergabegesetz, wonach es, abgeleitet aus dem Sozialstaatsprinzip, Aufgabe des Gesetzgebers ist (bzw. ihm jedenfalls nicht verbietet), bei öffentlichen Aufträgen dem Verdrängungswettbewerb durch Dumpinglöhne entgegenzuwirken. --Oeconomix 18:23, 28. Jan. 2008 (CET)
- Und eben die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat zu diesem Thema noch nie konkret was gesagt. Es hat lediglich allgemeine Aussagen zum Sozialstaatsprinzip etc getroffen und man mag sich darüber streiten, inwiefern diese Aussagen auf die Problematik der Privatisierung anwendbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr in ständiger Rechtsprechung betont, dass das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral ist (BVerfGE 4, 7,17 f (Investitionshilfe); 50, 290, 338 (Mitbestimmung) - siehe dazu den Artikel Wirtschaftsverfassung, den ich vor langer Zeit mal geschrieben habe). Diese Neutralität gefällt natürlich weder links noch rechts, verbietet es aber dennoch, aus irgendwelchen Verfassungsaussagen konkrete wirtschaftspolitische Vorgaben ableiten zu wollen. Daher plädiere ich nochmals dafür, dass auch wir hier in der Wikipedia uns diesbezüglich zurückhalten. Sollte keiner was dagegen haben, werde ich heute abend später noch einen konkerten Text-Vorschlag machen. --Alkibiades 16:43, 28. Jan. 2008 (CET)
- Ich gehe zwar aufgrund deiner Äußerungen nicht davon aus, dass du sonderlich kompromissbereit bist, aber ich habe mal wie angekündigt hier einen Kompromissvorschlag verfasst. Man kann da auch gerne noch Änderungen dran vornehmen. --Alkibiades 20:40, 28. Jan. 2008 (CET)
- Gefällt mir sehr gut. --OB-LA-DI 20:55, 28. Jan. 2008 (CET)
- Gefällt mir gar nicht. Aber nichtwegen mangelnder Kompromissbereitschaft, sondern weil das Umstellen von ein paar Sätzen und die Verleugnung der Rechtslage kein ernsthaftes Angebot ist. So ist die Formulierung "... trifft keine expliziten Aussagen darüber, inwiefern Aufgaben der Daseinsvorsorge ..." irreführend und zudem schlicht falsch (vgl. z.B. Beschluss zum Energiewirtschaftsgesetz, Art. 7 GG, Art. 86e GG). -- Fürs Protokoll: Die "Gegenseite" weigert sich konstant, die vorgelegten Belege zur Kenntnis zu nehmen und stellt die Rechtslage auf den Kopf. Im übrigen fehlt jeder Beleg für diese Darstellung. Pauschale Literaturangaben erfüllen nicht den Anspruch von WP:BLG. --Oeconomix 15:29, 29. Jan. 2008 (CET)
Kompromissvorschlag
... für den Abschnitt "Rechtliche Aspekte":
Das Grundgesetz enthält keinen abgeschlossenen Katalog der Staatsaufgaben. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts räumt das GG dem Staat aber einen weiten Spielraum in der Gestaltung der Wirtschaftsordnung ein[1]. Allerdings unterliegen nicht auf Vertrag beruhende Eingriffsrechte stets der staatlichen Aufsicht und bedürfen der Beleihung (z.B. TÜV). Eine weitere Grenze für Privatisierungen bietet in Deutschland der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz, der vorsieht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel den Beamten zu übertragen ist. Dies verhindert z.B., dass die polizeilichen Aufgaben im engeren Sinn privatisiert werden.
Soweit das Grundgesetz Aufgaben der Darseinvorsorge vorsieht, schreibt es nicht vor, dass diese zwingend durch den Staat erfolgen müssen, wenn private Träger dies ebenso gut erledigen können.[2] Andererseits ist der Staat gehalten, vor einer Privatisierung öffentlicher Aufgaben, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, aber auch der Gefahrenabwehr, seine verfassungsrechtliche Verantwortung abzuwägen, die ihm aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG erwächst [3]. Diese Verantwortung verbietet es, dass sich der Staat bei der Übertragung dieser Aufgaben auf Dritte solcher Privatisierungsformen bedient, die er nicht so kontrollieren kann, wie wenn er sie in eigener Verantwortung erfüllen würde [4]. Umstritten ist, welche Anforderungen an gesetzliche Privatisierungsdirektiven im konkreten Einzelfall eines Privatisierungsverfahrens zu stellen sind. Teilweise wird in der Staatsrechtslehre auch aus der wirtschaftspolitischen Neutralität der Verfassung der Schluss gezogen, ass das Grundgesetz der Privatisierung kaum Grenzen setzt.[5]
Impulse für die Privatisierung werden hingegen durch die zunehmende Europäisierung des Wirtschaftsrechts gesetzt. Insbesondere das Vergaberecht schränkt dabei den Spielraum staatlicher Wirtschaftstätigkeit zunehmend ein, da Anbieter aus der EU bei gewerblicher Tätigkeit nicht diskriminiert werden dürfen.[6] Allerdings liegt darin auch die Gefahr, dass sich der Staat letztlich selbst und seine Handlungsfähigkeit zur Ausübung verfassungsrechtlich gebotener sozialstaatlicher und demokratisch legitimierter Gestaltungsaufgaben in Frage stellen könnte, wenn er sich fortwährend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dadurch entzieht, dass er substanzielle Teile von sich privatisiert und letztlich ungebunden durch private Dritte erledigen lässt.[4]
- ↑ BVerfGE 50, 290 (338), mit Hinweis auf BVerfGE 7, 377 (400), d.h. die grundsätzliche Freiheit wirtschafts- und sozialpolitischer Gestaltung, die dem Gesetzgeber zugestanden wird, ist nicht schrankenlos, sie muss den Freiheitsschutz beachten, auf den der Einzelne einen verfassungsrechtlichen Anspruch hat.
- ↑ Die Bundeshaushaltsordnung (§ 7) fordert unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit etwa, staatliche Leistungen dahingehend zu überprüfen, ob sie nicht privat wahrgenommen werden können.
- ↑ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als einer besonderen Ausprägung der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG. Vgl. z.B. BVerfGE 7, 198 (205), BVerfGE 33, 303 (330 f.), BVerfGE 66, 248 (258).
- ↑ a b "Die Fragestellung lautet schlicht, aber ebenso unmissverständlich: Welche Bereiche der staatlichen Aufgabenwahrnehmung dürfen vor dem Hin tergrund der verfassungsrechtlichen Bindungen privater Wahrnehmung überantwortet werden und welche nicht? Aus einer verfassungsrechtlichen Gesamtschau: Nichts was den Staat in Frage stellt und seine Souveränität beeinträchtigt oder gar beschränkt. Diese Prüfsteine gelten wegen des staatlichen Gewaltmonopols für die gesamte Gefahrenabwehr und für die elementaren Bereiche der Daseinsvorsorge." (Siegfried Broß, Richter am Bundesverfassungsgericht und Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission) Zitiert nach: Privatisierung öffentlicher Aufgaben – Gefahren für die Steuerungsfähigkeit von Staaten und für das Gemeinwohl?, Vortrag, gehalten am 22.01.2007 in Stuttgart. Vgl. auch Jörn Axel Kämmerer: Privatisierung. Typologie, Determinanten, Rechtspraxis, Folgen, Tübingen: Mohr Siebeck, 2001, S. 428ff.
- ↑ ???
- ↑ siehe auch Siegfried Broß: Das europäische Vergaberecht in der Daseinsvorsorge – Bilanz und Ausblick, in: NZBau 2004, S. 465-468
--Oeconomix 15:29, 29. Jan. 2008 (CET)
- Nein, da sind die fraglichen Passagen ja immer noch drin. Insbesondere der Teil: "Andererseits muss der Staat vor einer Privatisierung im Bereich der Daseinsvorsorge, aber auch der Gefahrenabwehr, seine verfassungsrechtliche Verantwortung abwägen, die ihm aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG als einer besonderen Ausprägung der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG erwächst [2]. Diese Verantwortung verbietet es, dass sich der Staat bei der Übertragung dieser Aufgaben auf Dritte solcher Privatisierungsformen bedient, die er nicht so kontrollieren kann, wie wenn er sie in eigener Verantwortung erfüllen würde [3]." - sowie die Passage: "Allerdings liegt darin auch die Gefahr, dass sich der Staat letztlich selbst und seine Handlungsfähigkeit zur Ausübung verfassungsrechtlich gebotener sozialstaatlicher und demokratisch legitimierter Gestaltungsaufgaben in Frage stellen könnte, wenn er sich fortwährend der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dadurch entzieht, dass er substanzielle Teile von sich privatisiert und letztlich ungebunden durch private Dritte erledigen lässt." - Hier wird ganz klar Meinung gemacht. Das ist zwar alles nicht völlig falsch, suggeriert aber, dass sich aus diesen allgemeinen Erwägungen irgendwelche juristischen Schlüsse für die Privatisierung schließen ließen. Dabei sind diese Schlüsse höchst unklar. Im Grunde genommen handelt es sich dabei lediglich um hinterfragenden Gedanken und staatsrechtsdogmatische Gundlagenerwägungen. Das ist dabei auch noch leicht tendeziös und gehört daher meinetwegen in Vorträge und Doktorarbeiten aber eben nicht in ein Lexikon. --Alkibiades 17:45, 29. Jan. 2008 (CET)
- FYI: Ich habe den Vorschlag erweitert, vor allem um den Satz: "Umstritten ist, welche Anforderungen an gesetzliche Privatisierungsdirektiven im koonkreten Einzelfall eines Privatisierungsverfahrens zu stellen sind." -- Ansonsten kann ich mich nur wiederholen: Mit aus der Luft gegriffenen Behauptungen ("Hier wird ganz klar Meinung gemacht.") und der fortgesetzten Weigerung, auf die genannten Belege für die Passagen einzugehen - die im übrigen im Zusammenhang der vorangehenden Formulierungen zu sehen sind und deshalb als eher "bescheiden" zu bewerten sind -, kommen wir nicht weiter. Während ich von konkreten BVerfG-Urteilen und GG-Artikeln rede, schallt es gebetsmühlenartig zurpck: Lediglich "staatsrechtsdogmatische Gundlagenerwägungen". Was soll das sein? Es sind auf jeden Fall weit mehr als nur "allgemeine Erwägungen" oder "hinterfragenden Gedanken". "Alles nur Verfassungslyrik" ist schlicht eine unhaltbare Position. Dazu sind die Belege zu erdrückend. --Oeconomix 15:03, 30. Jan. 2008 (CET)
- Kleine Notiz für's Protokoll: Als einzige Reaktion von Alkibiades (auf seiner DS) habe ich nach nunmer drei Wochen nur erfahren, dass er "die Schnauze voll" hat, sich "mit "Typen wie Oeconomix" zu streiten. --Oeconomix 16:37, 19. Feb. 2008 (CET)
- Kann ich nachvollziehen, die Position von Oeconomix ist schlicht unhaltbar. Aber um den Artikel jetzt nicht auf jahre mit dem Baustein zu verunzieren, habe ich den Satz bzgl. GG und Daseinsvorsorge ganz gestrichen. Vielleicht bietet Oeconomix, wenn er den Vorschlag von Alkibiades so schroff zurückweist, einen konsensfähigeren an. --Livani 10:23, 20. Feb. 2008 (CET)
- Das alte Spielchen: Nicht auf die Argumente und Belege eingehen, obendrein den POV verschärfen und dann auch noch mit Unschuldsmiene einen "konsensfähigen" Vorschlag anmahnen. Absurdes Theater [5]. --Oeconomix 19:22, 20. Feb. 2008 (CET)
- Kann ich nachvollziehen, die Position von Oeconomix ist schlicht unhaltbar. Aber um den Artikel jetzt nicht auf jahre mit dem Baustein zu verunzieren, habe ich den Satz bzgl. GG und Daseinsvorsorge ganz gestrichen. Vielleicht bietet Oeconomix, wenn er den Vorschlag von Alkibiades so schroff zurückweist, einen konsensfähigeren an. --Livani 10:23, 20. Feb. 2008 (CET)
Revert
Habe die falsche Zusammenfassung eingegeben. Sie sollte lauten, siehe Diskussionsseite. Ich finde es erstaunlich Oeconomix, dass du immer noch nicht die Diskussionsseite benutzt, bevor du revertierst. Solltest du das noch einmal machen, werde ich dich auf der WP:VM wegen fortgesetzten Editwar melden. Das eine Magisterarbeit an einer Fachhochschule hier als grosse Fallstudie zu einem Thema wie Privatisierung steht ist doch wohl ein schlechter Scherz. Ich wuerde es ja verstehen, wenn es sich um eine unbekannte Pflanze handelt, wozu es sonst keine Quellen und Literatur gibt, aber zu diesem Thema, dass ist nicht dein Ernst oder? --Meisterkoch Θ ≡ ± 22:30, 12. Feb. 2008 (CET)
- Meiner Ansicht nach ist der Link sehr akademisch, detailiert und sehr gut zur Vertiefung geeignet. Was da ein "schlechter Scherz" sein soll, kann ich im Moment nicht nachvollziehen. --Krähenfüßchen 22:58, 12. Feb. 2008 (CET)
- Vielen Dank für dein assertorisches Urteil in dieser Sache! --Meisterkoch Θ ≡ ± 23:06, 12. Feb. 2008 (CET)
- @Krähenfüsschen: Erst lesen: Magisterarbeit an einer Fachhochschule ≠ Dissertation (um diesen Passage ging es hier: Mike Nagler: Ursachen und Auswirkungen von Entstaatlichung öffentlicher Einrichtungen auf die Stadtentwicklung im Kontext einer gesamtgesellschaftspolitischen Entwicklung (am Beispiel der Privatisierung der WOBA Dresden), Magisterarbeit, HTWK Leipzig 2007 (PDF) --Meisterkoch Θ ≡ ± 23:29, 12. Feb. 2008 (CET)
- Die andere "Fallstudie", die ich verwechselte, stammt auch von einer "Fachhochschule", ist nur spezieller. Vielleicht solltest Du weniger polemisieren. --Krähenfüßchen 01:26, 13. Feb. 2008 (CET)
- Dein Gesinnungsbuddy hat "Fallstudie" geschrieben, kein Grund für Anführungszeichen. Hast du aber schon wieder nicht gelesen. Ich schrieb oben (übrigens schon zweimal) Magisterarbeit. --Meisterkoch Θ ≡ ± 01:30, 13. Feb. 2008 (CET)
- Du wirst nicht nur ausfallend sondern auch unsachlich. Ich habe Anführungszeichen benutzt, gerade weil es so bezeichnet wurde. Wer das tut, ist mir doch wurscht. Gute Nacht. --Krähenfüßchen 01:52, 13. Feb. 2008 (CET)
- Hmm, sollte weder PA noch ausfallend sein. Falls du das so aufgefasst hast: Entschuldigung. --Meisterkoch Θ ≡ ± 02:04, 13. Feb. 2008 (CET)
- OK, ich bin nicht nachtragend. --Krähenfüßchen 02:07, 13. Feb. 2008 (CET)
- Hmm, sollte weder PA noch ausfallend sein. Falls du das so aufgefasst hast: Entschuldigung. --Meisterkoch Θ ≡ ± 02:04, 13. Feb. 2008 (CET)
- Du wirst nicht nur ausfallend sondern auch unsachlich. Ich habe Anführungszeichen benutzt, gerade weil es so bezeichnet wurde. Wer das tut, ist mir doch wurscht. Gute Nacht. --Krähenfüßchen 01:52, 13. Feb. 2008 (CET)
- Dein Gesinnungsbuddy hat "Fallstudie" geschrieben, kein Grund für Anführungszeichen. Hast du aber schon wieder nicht gelesen. Ich schrieb oben (übrigens schon zweimal) Magisterarbeit. --Meisterkoch Θ ≡ ± 01:30, 13. Feb. 2008 (CET)
- Die andere "Fallstudie", die ich verwechselte, stammt auch von einer "Fachhochschule", ist nur spezieller. Vielleicht solltest Du weniger polemisieren. --Krähenfüßchen 01:26, 13. Feb. 2008 (CET)
- @Krähenfüsschen: Erst lesen: Magisterarbeit an einer Fachhochschule ≠ Dissertation (um diesen Passage ging es hier: Mike Nagler: Ursachen und Auswirkungen von Entstaatlichung öffentlicher Einrichtungen auf die Stadtentwicklung im Kontext einer gesamtgesellschaftspolitischen Entwicklung (am Beispiel der Privatisierung der WOBA Dresden), Magisterarbeit, HTWK Leipzig 2007 (PDF) --Meisterkoch Θ ≡ ± 23:29, 12. Feb. 2008 (CET)
- Ebenfalls Zustimmung. Spricht umgekehrt eigentlich etwas dagegen, den Zeitungsartikel noch rauszuwerfen? --Livani 23:20, 12. Feb. 2008 (CET)
- Welchen meinst du? ;-) --Meisterkoch Θ ≡ ± 23:36, 12. Feb. 2008 (CET)
Ich sehe kein sachliches Argument für die Reverts von Livani und Meisterkock ("Magisterarbeits unwissenschaftlich raus"). Wieso soll eine Magisterarbeit keine linkfähige Fallstudie sein. Außerdem wurde auch nicht begründet, warum Fallstudien in der Literaturliste keinen Unterpunkt bilden dürfen. Ebenso wurde die Löschung von WebLinks nicht begründet, abgesen von der nichtssagenden Bemerkung, dass ein "Publizist" nicht "vom Feinsten" sei. Im übrigen wird hier kräftig vom Ausgangspunkt abgelenkt: Wenn ich lese "... dass du immer noch nicht die Diskussionsseite benutzt, bevor du revertierst" ist das eine ziemlich dreiste Verdrehung der Tatsachen. Schließlich war es Livani, der reflexartig Formatierungen im Sinne der Richtlinien wiederholt revertiert hat:
- 14:25, 12. Feb. 2008 Livani: Rev. ohne Begründung - Weblink
- 14:27, 12. Feb. 2008 Livani: Rev. ohne Begründung - Formatierung
- 14:49, 12. Feb. 2008 Livani: Rev. ohne Begründung - Diss. nach Lit.
- 18:57, 12. Feb. 2008 Livani: Rev. ohne Begründung - Form. und Links
- 20:07, 12. Feb. 2008 Livani: Rev. ohne Begründung - Form. und Links
- usw.
Die VM-Drohung ist da wohl wirklich nur "ein schlechter Scherz". --Oeconomix 12:18, 13. Feb. 2008 (CET)-
Der absolut korrekten Beobachtung von Meisterkoch: "Ich finde es erstaunlich Oeconomix, dass du immer noch nicht die Diskussionsseite benutzt, bevor du revertierst." ist wenig hinzuzufügen. Und Störaccounts, die sich hier als Regelvollstrecker aufspielen, obwohl sie inhaltlich noch so gut wie nichts zur WP beigetragen haben, sind hier am falschen Ort und sollten wohl besser Parkuhren beaufsichtigen. --Livani 12:44, 13. Feb. 2008 (CET)
- Ich habe das mal gepetzt. Es reicht echt. --Krähenfüßchen 13:37, 13. Feb. 2008 (CET)
- Zu der "absolut korrekten Beobachtung" nach meiner Schilderung der Faktenlage fällt mir nun wirklich nichts mehr ein. --Oeconomix 18:12, 13. Feb. 2008 (CET)
Für's Protokoll: Benutzer Meisterkoch stößt Drohungen aus: "@ oeconomix, noch ein revert und die seite evtl. auch du sind schreibbefreit" [6] Dabei löscht er einen Link mit falscher Bergründung: "Filme: doppelter link raus, doppelt aber anderer text und formatierung zur nano seite". Mit etwas weniger Angriffslust und dafür etwas mehr Sorgfalt hatte er leicht erkennenn können, (i) dass es sich um zwei verschiedene Filme handelt, und (ii) dass der erste Link (nicht von mir) auf die Homepage zeigt, deren content sich geändert hat (Aktuelles anzeigt) und deshalb auch den zweiten Film zuerst aufführt. Ich habe den Link korrigiert. Wikifreundluch gestimmt und unvoeingenommen hätten man das auch an dem Zusatz: "Kurzfilm von Herdolor Lorenz, Macher des Films 'Bahn unterm Hammer'" erkennen können. --Oeconomix 19:17, 14. Feb. 2008 (CET)
Nachtrag: AT hatte da eine bessere Idee: WP:WEB - und dann auch noch unterhaltsam vorgetragen [7]. --Oeconomix 21:13, 18. Feb. 2008 (CET)
Privatisierung öffentlichen Raums
M.E. ein einziges, unbelegtes POV-Essay. Gibt es plausible Argumente, den Abschnitt zu erhalten? --Livani 21:22, 14. Feb. 2008 (CET)
- Zu finden mit dem Suchstring "Privatisierung öffentlicher Räume" im Web. Siehe auch Öffentlicher Raum. --Oeconomix 09:33, 15. Feb. 2008 (CET)
- Ich habe nicht nach einem Suchstring gefragt, sondern nach relevanten Belegen im Text. --Livani 13:22, 16. Feb. 2008 (CET)
- Ich habe auch nicht mit einem Suchstring geantwortet, sondern mit den Belegen, die der Suchstring in Hülle und Fülle liefert. Ein bisschen Recherchearbeit kann man ja wohl verlangen, wenn man angeblich nach Argumenten sucht, um den Abschnitt zu erhalten. --Oeconomix 21:40, 17. Feb. 2008 (CET)
- Zu verlangen hast du hier selbstverständlich gar nichts. Du kannst entweder versuchen, produktiv mitzuarbeiten und aus den "in Hülle und Fülle" vorhandenen Belegen einen passablen Abschnitt zu gestalten. Oder er wird halt entfernt. Ich hoffe, ich muss dich nicht noch drauf hinweisen, dass der Hinweis auf das Web kein Beleg ist. --Livani 21:52, 17. Feb. 2008 (CET)
- Seltsame Logik: _DU_ hast nach "plausiblen Argumenten" gefragt! Ich habe darauf hingewiesen, dass es Belege gibt, die den Abschnitt stützen. Wenn du dich also als Qualitätssicherungsexperte ganz im Sinne der WP-Richtlinien betätigen willst - so habe ich deine Anfrag oben verstanden (wie auch sonst, wenn man WP-freundliche Absichten unterstellt) -, dann verlange nicht ich, wie du irrtümlich annimmst, sondern der "WP-Vertrag", den du als Autor hier eingehst, den Abschnitt zu unterfüttern. Wie gesagt, dass sollte dir nicht schwerfallen angesichts der Beleglage. --Oeconomix 15:28, 18. Feb. 2008 (CET)
- Zu verlangen hast du hier selbstverständlich gar nichts. Du kannst entweder versuchen, produktiv mitzuarbeiten und aus den "in Hülle und Fülle" vorhandenen Belegen einen passablen Abschnitt zu gestalten. Oder er wird halt entfernt. Ich hoffe, ich muss dich nicht noch drauf hinweisen, dass der Hinweis auf das Web kein Beleg ist. --Livani 21:52, 17. Feb. 2008 (CET)
- Ich habe auch nicht mit einem Suchstring geantwortet, sondern mit den Belegen, die der Suchstring in Hülle und Fülle liefert. Ein bisschen Recherchearbeit kann man ja wohl verlangen, wenn man angeblich nach Argumenten sucht, um den Abschnitt zu erhalten. --Oeconomix 21:40, 17. Feb. 2008 (CET)
- Ich habe nicht nach einem Suchstring gefragt, sondern nach relevanten Belegen im Text. --Livani 13:22, 16. Feb. 2008 (CET)
Folgenden Absatz hier in die Diskussion verschoben, da keine Belege angeführt werden und der Inhalt wie ein POV-Essay erscheint. Bitte nicht ohne Belege wieder einstellen. (vgl. WP:BLG: Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte. – Sie liegt nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen kann der Beitrag ansonsten von jedem Bearbeiter gelöscht werden. --Livani 16:06, 18. Feb. 2008 (CET)
- Oh, da habe ich mich wohl geirrt: Du suchst ja gar nicht nach "plausiblen Argumenten". --Oeconomix 20:50, 18. Feb. 2008 (CET)
== Privatisierung öffentlichen Raums ==
Es gibt auch eine Privatisierung öffentlicher Räume, etwa von Fußgängerzonen, Einkaufspassagen usw. Darunter versteht man, dass Öffentlicher Raum in die Verantwortung von privaten Firmen und Sicherheitsdiensten gegeben wird, die dann darüber bestimmen, wer sich in diesem Raum aufhalten darf. Hier gilt dann das Hausrecht des Eigentümers. Eine Grauzone sind Innenstadtbereiche, die eigentlich öffentlichen Raum darstellen, auf deren Gestaltung und Kontrolle aber die dort Handel treibenden mittels politischer Institutionen (Handelskammer, Lobby) Einfluss nehmen. Es werden etwa Obdachlose, Junkies, Punks und ähnliche Minderheiten von der Nutzung ausgeschlossen und von Polizei oder Sicherheitsdiensten entfernt, wenn sie nach Meinung der Handeltreibenden eine Belästigung für Einkaufende darstellen.
Eine andere Form der Reduzierung öffentlichen Raums findet sich in dem Verkauf von Einrichtungen oder Namensrechten an Großkonzerne, wie es der Fall bei verschiedenen deutschen Fußballarenen ist: Aus Volksparkstadion wurde "HSH Nordbank Arena", aus Niedersachsenstadion "AWD-Arena" und die "Allianz Arena" trug ihren Namen von Anfang an. Die Stadionbetreiber sind damit eine Verpflichtung eingegangen, Marketing für den jeweiligen Namensgeber zu betreiben bzw. Konkurrenzmarketing fernzuhalten.
Die soziologischen Auswirkungen sind aus Kritikersicht jeweils ähnlich: Während die eigentlich in der Pflicht stehenden Gemeinden, Länder und Staat im Bewusstsein der Bürger immer weiter in der Bedeutungslosigkeit verschwinden, wird eine subtiler Druck auf den zum Konsumenten gewandelten Bürger aufgebaut.
Privatisierungen in Schwellenländern
folgende unbelegte Meinungsäußerung entfernt:
"Der Internationale Währungsfonds koppelt in der Regel Kreditbewilligungen an Schwellenländer an den Zwang zur Privatisierung von Elementen der öffentlichen Daseinsvorsorge, damit die oben beschriebenen mutmaßlichen Vorteile der Privatisierung zum Tragen kommen sollen. In den Schuldnerländern existiert aber in aller Regel kein oder zu wenig inländisches Kapital, um zum Beispiel die Wasserversorgung oder das Bildungswesen in eigener Regie privatisieren zu können, so dass diese Bereiche dann unter die Kontrolle internationaler Investoren fallen, oft aus den USA oder aus der EU, die gegenüber ihren Kapitaleignern verantwortlich und daher nur wenig geneigt seien, auf die Probleme ihrer Gastländer Rücksicht zu nehmen."
--Livani 21:38, 14. Feb. 2008
- Krasser Regelverstoß: Der Quellen-Baustein heißt berechtigt nicht zu sofortigem Löschen. WP-konform wäre es, Bele zu recherchieren oder auch zu widerlegen. --Oeconomix 22:02, 14. Feb. 2008 (CET)
- Der Abschnitt ist offensichtlich eine inhaltlich völlig unzureichende Aneinandereihung von Halbwahrheiten: : In Schwellenländern existiert durchaus Kapital, eigene Regie heißt nicht notwendigerweise inländische Firmen für inländische Projekte, Investoren sind ihren Kapitaleignern verantwortlich?, auf die Bedürfnisse muss durchaus Rücksicht genommen werden, wenn sonst Entziehung des Auftrags droht etc. --Livani 22:22, 14. Feb. 2008 (CET)
- Das ist keine Antwort auf mein Statement. Verbessern heißt nicht unbedingt steichen - was natürlich u.U. unumgägnlich ist -, sondern erst einmal Übertreibungen oder sachliche Fehler verbessern. --Oeconomix 09:22, 15. Feb. 2008 (CET)
- Der Abschnitt ist offensichtlich eine inhaltlich völlig unzureichende Aneinandereihung von Halbwahrheiten: : In Schwellenländern existiert durchaus Kapital, eigene Regie heißt nicht notwendigerweise inländische Firmen für inländische Projekte, Investoren sind ihren Kapitaleignern verantwortlich?, auf die Bedürfnisse muss durchaus Rücksicht genommen werden, wenn sonst Entziehung des Auftrags droht etc. --Livani 22:22, 14. Feb. 2008 (CET)
Ein Mann sieht rot
... und schert sich nicht sonderlich um kooperative Artikelarbeit. Während er sonst, notfalss - der Zweck heiligt die Mittel - auch mit kommentarlosen Reverts, lauthals nach Konsens ruft, bevor ein Edit erfolgen darf, räumt er selber kräftig auf. Natürlich ist das alles nur - Geh von guten Absichten aus - als der Versuch des Herausarbeitens eines knackig neutralen Standpunktes in unbefleckter Klarheit zu verstehen. Ich scheue mich, das beliebte "Erst diskutieren, dann editieren" zurückzugeben, weil das schnell in einen Stillstand münden kann und eigentlich als Arbeitsprinzip nicht taugt. Den oben eingestellten Kompromissvorschlag und die angemeldeten Bedenken und Hinweise auf Spielregeln aber selbstherrlich zu missachten, geht dann doch zu weit. Wie schrieb doch der Admin nach der letzten Sperre: "Die Sperre werde ich jetzt wieder aufheben. Sollte die fragliche Passage wieder eingefügt werden, ohne das es diesbezüglich zu einer Einigung gekommen ist, wird der Benutzer gesperrt. Sollte eine Einigung auf der Diskussionseite nicht möglich sein, bitte WP:VA nutzen. Tönjes 17:09, 27. Jan. 2008" Bin gespannt, ob solche starken Worte irgeneine Bedeutung haben. --Oeconomix 21:42, 17. Feb. 2008 (CET)
- wenn ich die Signatur sehe, sehe ich in der Tat rot. Im übrigen habe ich keine strittige Passage wieder eingestellt. Ich habe im Abschnitt 'Rechtliche Aspekte' einen Beleg eingefügt und einen nicht neutralen Passus entfernt. Dieser war genauso beleglos wie deine feurige Anklage gegenstandslos. Aber was anderes als PA erwarte ich von dir ja auch nicht. --Livani 22:08, 17. Feb. 2008 (CET)
- So erklären sich also die refelxhaften Reverts bar jeder Begründung auf Edits von mir: "wenn ich die Signatur sehe, sehe ich in der Tat rot." Der eingestandene Regelverstoß also. Dazu passt die Erkenntnis von Admin Nemissimo, dass "die Aggressivität von Benutzer:Livani schlicht für sich selbst (spricht)". [8] Dazu passt ebenso, dass PA behauptet wird, auch wenn gar keiner vorkommt. (Ich erinner mich, dass ein CU-Admin vor Monaten den inflationären Gebrauch von PA-Vorwürfen als Charakteristikum des Benutzers Livani festgestellt hat.)
- Zur Sache: "... keine strittige Passage wieder eingestellt." Dass du meinen Kompromissvorschlag nicht eingefügt hast, ist mir schon klar. Aber so zu tun, als habest du eine neutralen Abschnitt hergestellt, ist ja wohl ziemlich dreist und stellt die Diskussion schamlos auf den Kopf (s.o. unter Grundgesetz und Privatisierung). "Gegenstandslos"? Die Entfernung des Neutralitätsbaustein in diesem Zusammenhang [9] ist erneut eindeutig regelwidrig, weil die einseitige Darstellung sich ja nicht geändert hat, höchsten verschärft wurde. Bezeichnenderweise wird "Ausgliederung ... oder Privatisierung" (§ 7 BHO) im Artikel verkürzr auf "privat". Das ist schließlich ein qualitativer Unterschied. Den Schwellenländer-Abschnitt einfach zu löschen, auch noch mit Verweis auf die Diskussion [10] , ist nur ein weiter Beweis für - sagen wir - eigenwillige Regelauslegung. Wenn das hier kein Admin liest, muss es wohl mal woanders gepostet werden. --Oeconomix 15:32, 18. Feb. 2008 (CET)
- Poste es wo du willst, in dem Ton diskutiere ich nicht weiter. --Livani 15:53, 18. Feb. 2008 (CET)
- Mein Ton ist doch ausgesprochen sachlich. Welchen bevorzugst du denn? Diskutieren wäre zur Abwechselung ja nicht schlecht gewesen, ich kann aber leider nur feststellen, dass du sachlichen Einwänden aus dem Weg gehst. --Oeconomix 16:12, 18. Feb. 2008 (CET)
- Poste es wo du willst, in dem Ton diskutiere ich nicht weiter. --Livani 15:53, 18. Feb. 2008 (CET)
- Immerhin, prompte Reaktion [11]. Macht die Sache aber trotzdem nicht POV-freier, weil auch ein korrektes Zitat aus der Bundeshaushaltsordnung, die bei der Frage eine untergeordnete Rolle spielt, die verfassungsrechtlichen Schranken nicht definiert. --Oeconomix 16:40, 18. Feb. 2008 (CET)
- Der Vorschlag von Benutzer Alkibiades erwähnt, dass es unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Vorgaben des GG gibt und entspricht deshalb dem NPOV-Gebot. Wir können ihn gerne einsetzen. Ansonsten wird der Abschnitt wohl so bleiben wie er ist, oder wie stellt sich Benutzer Oeconomix eine Lösung vor? --Livani 21:10, 18. Feb. 2008 (CET)
- So, dass auf die vorgetragenen Argumente und Belege eingegangen wird - und nicht immer längst widerlegte [12] POV-Ladenhüter aufgetischt werden. Das wird langsam langweilig. Halten wir also fest: Livanis Kompromissangebot lautet: Vogel friss oder stirb! --Oeconomix 21:40, 18. Feb. 2008 (CET)
- Der Vorschlag von Benutzer Alkibiades erwähnt, dass es unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Vorgaben des GG gibt und entspricht deshalb dem NPOV-Gebot. Wir können ihn gerne einsetzen. Ansonsten wird der Abschnitt wohl so bleiben wie er ist, oder wie stellt sich Benutzer Oeconomix eine Lösung vor? --Livani 21:10, 18. Feb. 2008 (CET)
- Jetzt müsstest Du mir nur noch nachvollziehbar erklären, warum Du gerade in diesem von Dir gewählten Absatz die Neutralitätswarnung angebracht hast. Unabhängig davon, ob ich inhaltlich mit Dir in anderen Abschnitten übereinstimmen würde, aber an anderer Stelle ist hier wesentlich mehr potentiell problematischer (aus wessen Sicht auch immer) Inhalt vorhanden – aber nun nicht an dieser, die sich durch einfachen Blick in einschlägige Literatur (vielleicht mal beim Portal:Recht nachfragen) vergleichsweise unkompliziert auflösen lässt. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:29, 18. Feb. 2008 (CET)
- Ich weiß ja nicht, was für dich "nachvollziehbar" bedeutet. Aber es mach sich eine gewisse Skepsis hinsichtlich des Willens breit - die intellektuelle Fähigkeit ist ja sicher vorhanden -. wenn du die gleiche selektive Perzeption an den Tag legst wie deine Mitstreiter. Besonders dann, wenn deine Frage in dem Absatz davor schon beantwortet wurde (und das nicht zum ersten Mal). Den Baustein kannst du im übrigen mit entsprechender Begründung gerne auch noch an anderer Stelle einsetzen.
- BTW kannst du mir vielleicht erklären (weil du vielleicht einen besserern Draht zu den handelnden Personen hast), wie man es sich erklären kann, das Ob-a-di im Artikel Öffentlicher Raum#Privatisierung, den er bisher noch nie besucht hatte, einen Baustein setzt, dessen Begründung auf der Disk. stehen soll, deren letzter Eintrag aber von August 2007 stammt - und das kurz nachdem Livanai hier eine schöpferische Pause eingelegt hatte. Unabhängig davon, ob ich inhaltlich in anderen Abschnitten übereinstimmen würde, aber an anderer Stelle ist dort wesentlich mehr überarbeitungsfähiger (aus wessen Sicht auch immer) Inhalt vorhanden. Zufälle gibt's, da kann man nur staunen.
- --Oeconomix 15:23, 19. Feb. 2008 (CET)
- Jetzt müsstest Du mir nur noch nachvollziehbar erklären, warum Du gerade in diesem von Dir gewählten Absatz die Neutralitätswarnung angebracht hast. Unabhängig davon, ob ich inhaltlich mit Dir in anderen Abschnitten übereinstimmen würde, aber an anderer Stelle ist hier wesentlich mehr potentiell problematischer (aus wessen Sicht auch immer) Inhalt vorhanden – aber nun nicht an dieser, die sich durch einfachen Blick in einschlägige Literatur (vielleicht mal beim Portal:Recht nachfragen) vergleichsweise unkompliziert auflösen lässt. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:29, 18. Feb. 2008 (CET)
- Mein Punkt ist folgender: Lese in den drei, vielleicht vier "großen" Grundgesetzkommentaren die entsprechenden Texte nach und poste die Ergebnisse hier, mit Fundstellen, Literaturangaben etc. – eine eindeutigere Aussage ist dann kaum mehr zu treffen, geschweige denn zu diskutieren. An anderen Stellen sehe ich hier deutlich mehr Konfliktpotential. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:39, 19. Feb. 2008 (CET)
- Danke, du bestätigst eindrucksvoll meine Skepsis: Diskussionsverweigerung durch Rabulistik. (Die "entsprechenden Texte" empfehle ich dir zur Lektüre, um festzustellen, dass dort zumindest die Rechtssprechung des BVerG zur Kenntnis genommen wird.) Der Satz "eine eindeutigere Aussage ist dann kaum mehr zu treffen, geschweige denn zu diskutieren" macht das recht deutlich, indem er den Zusammenhang auf den Kopf stellt: Mein NPOV-Vorschlag ergänzt ja gerade die eindeutig-einseitige Formulierung - was du in Fortsetzung hier fortgesetzt ignorierend ausblendest. --Oeconomix 11:10, 20. Feb. 2008 (CET)
- Mein Punkt ist folgender: Lese in den drei, vielleicht vier "großen" Grundgesetzkommentaren die entsprechenden Texte nach und poste die Ergebnisse hier, mit Fundstellen, Literaturangaben etc. – eine eindeutigere Aussage ist dann kaum mehr zu treffen, geschweige denn zu diskutieren. An anderen Stellen sehe ich hier deutlich mehr Konfliktpotential. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:39, 19. Feb. 2008 (CET)
- Oeconomix der großen Verschwörung auf der Spur ... --Livani 16:20, 19. Feb. 2008 (CET)
- Das hast du jetzt aber gesagt. Ich wäre von alleine nicht auf eine solch abstruse Idee gekommen. Und besten Dank noch für die neue Abschnittsüberschrift. Darauf warte ich schon lange. --Oeconomix 16:53, 19. Feb. 2008 (CET)
- Oeconomix der großen Verschwörung auf der Spur ... --Livani 16:20, 19. Feb. 2008 (CET)
- Wer einen Abschnitt mit "Ein Mann sieht rot" betitelt, wird wohl kaum erwarten, dass ihm eine Bereitschaft zur sachlichen Diskussion bescheinigt wird. Die übrigen Beiträge untermauern diesen Eindruck. --Livani 11:22, 20. Feb. 2008 (CET)
- Das "Argument" fällt dir aber früh ein, Genaugenommen immer dann, wenn du sachlich nicht mehr kontern kannst. --Oeconomix 11:35, 20. Feb. 2008 (CET)
- Wer einen Abschnitt mit "Ein Mann sieht rot" betitelt, wird wohl kaum erwarten, dass ihm eine Bereitschaft zur sachlichen Diskussion bescheinigt wird. Die übrigen Beiträge untermauern diesen Eindruck. --Livani 11:22, 20. Feb. 2008 (CET)
Literatur
Das "Schwarzbuch Privatisierung" mag ja voll im Thema sein, aber genügt es auch den Ansprüchen von WP:LIT: "Es geht nicht um eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern, die zufällig zum Thema passen, sondern um die wissenschaftlich maßgeblichen Werke oder um seriöse Einführungen."? Ich sehe beide Kriterien als nicht erfüllt an und bitte deshalb um eine Begründung für die (Wieder-)einstellung . --Livani 12:24, 20. Feb. 2008 (CET)
- Wenn es "voll im Thema" ist, kann es nicht gleichzeitig "zufällig zum Thema passen". Es hat vielmehr das Artikelthema deckungsgleich zum Gegenstand. Einer der Autoren ist Lehrbeauftragter der Universität Wien; Ueberreuther ist auch nicht grad als Speerspitze der Weltrevolution bekannt - das sollte als gemeinhin akzeptierte Seriosität genügen, ist jedenfalls näher an der Wahrheit als Deine Einschätzung des Buches als "Reißer". --Logo 12:34, 20. Feb. 2008 (CET)
- Sowohl der Titel als auch der Werbetext: "Dieses Buch zeigt, warum die rücksichtslose Privatisierung öffentlicher Aufgaben in eine soziale Katastrophe mündet" lassen beim besten Willen nicht auf eine seriöse Einführung schließen - auch wenn man die Einschätzung "reißerisch" nicht teilt. --Livani 12:43, 20. Feb. 2008 (CET)
- Pointierte Hervorhebung von Sachverhalten bzw. Standtpunkten auch mittels polemischer Stilmittel weist nicht zwangsläufig auf mangelnde Seriösität hin. --Incognito^2 22:08, 20. Feb. 2008 (CET)
- P.S. ob ein Lehrauftrag für politische Kommunikation für das Thema qualifiziert, wage ich auch zu bezweifeln.--Livani 12:48, 20. Feb. 2008 (CET)
- Privatisierung ist ein Thema, welches nicht nur wirtschaftliche Aspekte beinhaltet sondern auch rechtliche, wie auch andere gesellschaftliche Aspekte und somit nicht zuletzt auch politische. Ein Gegenstand wird nicht unbedingt nur von einer Disziplin betrachtet. Eine interdisziplinäre Betrachtung ist damit wohl kaum kontraproduktiv. Die Fachwelt ist meist weit umfangreicher als man sich dies innerhalb seiner eigenen Disziplin erträumt. ;-) --Incognito^2 21:22, 20. Feb. 2008 (CET)
- Sowohl der Titel als auch der Werbetext: "Dieses Buch zeigt, warum die rücksichtslose Privatisierung öffentlicher Aufgaben in eine soziale Katastrophe mündet" lassen beim besten Willen nicht auf eine seriöse Einführung schließen - auch wenn man die Einschätzung "reißerisch" nicht teilt. --Livani 12:43, 20. Feb. 2008 (CET)