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Österreich

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Flagge Österreichs

Österreichisches Wappen

(Details) (Details)
Amtssprachen Deutsch; regional: Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch
Hauptstadt Wien
Staatsform Bundesrepublik
Bundespräsident Heinz Fischer
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
Gliederung 9 Bundesländer
Fläche 83.858,3 km²
Einwohnerzahl 8,1 Mio. 2001
Bevölkerungsdichte 97 Einwohner pro km²
Staatsgründung Republik: 1918; 2. Republik: 1945 (souverän ab 1955)
Nationalfeiertag 26. Oktober
Währung Euro
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März - Oktober)
Nationalhymne Land der Berge, Land am Strome
Kfz-Kennzeichen A
Internet-TLD .at
Vorwahl +43
Bundesländer

Die österreichischen Bundesländer: 1 Burgenland, 2 Kärnten, 3 Niederösterreich, 4 Oberösterreich, 5 Salzburg, 6 Steiermark, 7 Tirol, 8 Vorarlberg, 9 Wien

Österreich mit Nachbarländern
Österreich mit Nachbarländern
Österreich in Europa

Die Republik Österreich ist ein Staat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien im Nordosten, die Slowakei und Ungarn im Osten, Slowenien und Italien im Süden und die Schweiz und Liechtenstein im Westen.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Österreichs

Bereits seit dem späten 8. Jahrhundert waren weite Gebiete der heutigen Republik Österreich als Ostland Teil des fränkischen Reiches Karl des Großen. Nach dem Sieg König Otto I. über die Magyaren (955) wurde dieser südöstliche Teil des Ostfrankenreiches (Regnum Teutonicorum) neu organisiert und es entstanden mehrere Herzogtümer und Markgrafschaften, u. a. die bairische Mark Ostarrichi, aus deren Bezeichnung sich der spätere Name Österreich herleitet. Die bislang älteste dokumentierte Nennung stammt aus dem Jahr 996.

Im folgenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (Sacrum Romanum Imperium Nationis Germanicae) wurde das Land erst zum Herzogtum und später zum Erzherzogtum erhoben. Unter der Herrschaft der Habsburger (ab 1282) dehnte sich das Land auf die Gebiete der heutigen Steiermark, dann Görz (Kärnten), Krain und Tirol, usw. aus. 1526 kamen auch noch die Königreiche Ungarn und Böhmen (mit Mähren, Schlesien und Lausitz) hinzu. Das Erzherzogtum wurde ein bedeutender Machtfaktor innerhalb des Reichsverbandes. Die Habsburger stellten von 1438 bis 1806 fast durchgehend den Römisch-Deutschen König bzw. Kaiser. Kurz vor dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches 1806 erhob der letzte Kaiser Franz II. sein Erzherzogtum 1804 zum Kaisertum Österreich.

Das Herrschaftsgebiet Franz I., Kaiser von Österreich, reichte von Böhmen und Mähren über Ungarn bis tief in den Balkan hinein und war ein Vielvölkerstaat mit Wien als Sitz des Monarchen. Bis 1866 war das Kaiserreich mit seinen vorher im HRR gelegenen Gebieten Mitglied im Deutschen Bund. Bis zu dessen Ende aufgrund des Zerwürfnisses mit dem Königreich Preußen im preußisch-österreichischen Krieg 1866 hatten die Habsburger den Vorsitz inne und schieden danach aus der gesamtdeutschen Politik aus. 1867 wurde das Habsburger Reich im Zuge des Ausgleiches in eine österreich-ungarische Doppelmonarchie umgeformt. Die politischen Forderungen anderer ethnischer Gruppen wurden dabei allerdings außer Acht gelassen. Die durch das Attentat von Sarajewo offen ausgebrochenen Nationalitätenprobleme dieses vielsprachigen Staates und die europäischen Beistandspakte lösten schließlich 1914 den ersten Weltkrieg mit aus und bedeuteten 1918 unter der Herrschaft von Kaiser Karl I. auch das Ende der Habsburger Monarchie.

Österreich-Ungarn wurde aufgelöst und auf seinem Gebiet entstanden neue Nationalstaaten mit der Republik Deutschösterreich – unter diesem Namen allerdings nur für eine kurze Zeit. Im Vertrag von Saint-Germain wurden Deutschösterreich sowohl der Zusammenschluß mit der neuen deutschen Republik (DR), wie auch die Verwendung der Bezeichnung ”Deutsch” im Staatsnamen untersagt, wohl weil die Siegermächte einen zu mächtigen gesamtdeutschen Staat in Mitteleuropa befürchteten. Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert; 1920 wurde die Verfassung der österreichischen Republik beschlossen.

Die folgenden Zeiten brachten es mit sich, dass 1933 eine Diktatur in Form eines autoritären Ständestaates nach faschistischem italienischen Vorbild entstand und 1938 der Anschluss Österreichs an das inzwischen nationalsozialistische Deutsche Reich des gebürtigen Österreichers Hitler erfolgte. Als Teil des so genannten „Dritten Reiches”, das sich in seiner Endphase ab 1943 Großdeutsches Reich nannte, wurde der Name Österreich durch die Bezeichnung „Ostmark” und bald danach zusammenfassend durch „Donau- und Alpengaue” ersetzt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Deutsche Reich 1945 von den Alliierten besetzt und aufgeteilt. Die so genannten „Donau- und Alpengaue“ wurden abgetrennt und Österreich mit der Verfassung von 1920 wieder hergestellt. Bis 1955 war das Land in vier Besatzungszonen aufgeteilt und stand unter einem Besatzungsstatus, verfügte allerdings über eine provisorische Regierung und ein eigenes Parlament. Erst nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955, in dem sich das Land unter anderem zu keinem nochmaligen „Anschluss” verpflichtete, verließen die Alliierten das Land wieder. Am 26. Oktober 1955 erklärte die Republik Österreich als ersten souveränen Schritt seine „immerwährende Neutralität”. Bis 1965 wurde dieser „Tag der Fahne” in den österreichischen Schulen gefeiert und 1967 zum Nationalfeiertag erhoben.

Bereits 1960 war Österreich Mitbegründer der EFTA, die einen Wirtschaftszusammenhalt anstrebte. Bedingt durch die Neutralität konnte Österreich nicht nur mit den westlichen Ländern sondern auch zu den damaligen Ostblockländern sowohl gute kulturelle als auch wirtschaftliche Bande knüpfen, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half. Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks und dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die strikte Neutralitätspolitik zwar gelockert, aber die angemessene Interpretation der Neutralität in der geänderten Weltordnung ist seitdem ein umstrittenes Thema in der österreichischen Innenpolitik. 1995 trat Österreich der Europäischen Union (EU) als Vollmitglied bei; 1999 schaffte es den Schilling ab und führte zusammen mit anderen EU-Staaten die neue europäische Währung (EURO) ein.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Österreichs

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert ein zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Seit 1. Juli 2003 tagt ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent"), der Vorschläge für eine Reform der österreichische Bundesverfassung bis 31. Jänner 2005 erarbeiten soll.

Siehe auch: Politische Parteien in Österreich, Endogene Regionalentwicklung, Bundesverfassung (Österreich)

Bundesländer und Städte

Die neun österreichischen Bundesländer sind in Bezirke aufgeteilt.

Die größten Städte in Österreich sind...

   Name  Bundesland  Einwohner       Name  Bundesland  Einwohner
1 Wien Wien 1.550.123 11 Steyr Oberösterreich 39.340
2 Graz Steiermark 226.244 12 Wr. Neustadt Niederösterreich 37.627
3 Linz Oberösterreich 183.504 13 Feldkirch Vorarlberg 28.607
4 Salzburg Salzburg 142.662 14 Bregenz Vorarlberg 26.752
5 Innsbruck Tirol 113.392 15 Leoben Steiermark 25.804
6 Klagenfurt Kärnten 90.141 16 Wolfsberg Kärnten 25.301
7 Villach Kärnten 57.497 17 Klosterneuburg Niederösterreich 24.797
8 Wels Oberösterreich 56.478 18 Baden bei Wien Niederösterreich 24.502
9 Sankt Pölten Niederösterreich 49.121 19 Krems Niederösterreich 23.713
10 Dornbirn Vorarlberg 42.301 20 Traun Oberösterreich 23.470

Quelle für Einwohnerzahlen: Statistik Austria - Volkszählung 2001

Siehe auch: Städte in Österreich

Geographie

Hauptartikel: Geographie Österreichs

Etwa 60 Prozent von Österreich sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten.

Topographie

Die 5 Großlandschaften Österreichs

  1. Österreichisches Granit- und Gneisplateau, Anteil Österreichs am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,1% der Staatsfläche)
  2. Österreichs Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 12,3%)
  3. Österreichs Anteil an den Ostalpen (52.600 km², 62,8%)
  4. Österreichs Anteil am Wiener Becken (3.700 km², 4,4%)
  5. Vorland im Osten, österreichischer Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 12,3%)


Von der Gesamtfläche Österreichs (84.000 km²) entfällt nur etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32% liegen tiefer als 500 m.

Die sechs höchsten Berge Österreichs sind:

   Name  Höhe  Gebirge
   1 Großglockner    3.797 m Hohe Tauern
   2 Wildspitze    3.768 m Ötztaler Alpen
   3 Weißkugel    3.739 m Ötztaler Alpen
   4 Großvenediger    3.674 m Hohe Tauern
   5 Similaun    3.606 m Ötztaler Alpen
   6 Wiesbachhorn    3.571 m Hohe Tauern


Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken, sowie in der südlichen Steiermark.

tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m

Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):

Erst außerhalb Österreichs münden folgende Flüsse in die Donau:

Der äußerste Westen (Vorarlberg) entwässert zum Rhein, und das nördlichste Waldviertel zur Elbe.

Das Klima wird vom Westen nach Osten immer trockener (Niederschlag ca. 100 bis 50 cm) und erreicht in den östlichen bzw. südöstlichen Landesteilen das pannonische Kontinentalklima. Die schneereichen Winter bringen dem Tourismus eine zweite Saison. Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als bsplsw. in Norddeutschland.

Wirtschaft

Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft

Alle Angaben beziehen sich - sofern nicht anders angegeben - auf das Jahr 2001.

  • Bruttosozialprodukt (2002): 216.343 Mio. EUR
  • Bruttosozialprodukt pro Einwohner (2002): 23.860 $
  • Bruttoinlandsprodukt (2002): 204.066 Mio. $
  • Anteil: Industrie 33 %; Landwirtschaft 2 %; Dienstleistungen 65 %
  • Erwerbstätigkeit (2003): Industrie 27 % Landwirtschaft 1 % Dienstleistungen 68 %
  • Arbeitslosigkeit (2003): 7,0% (4,5 % nach EU-Berechnungsschema)
  • Wintersport: 5 % des BIP hängen direkt oder indirekt mit dem Wintersport zusammen
  • Lebenserwartung: 82 (Frauen), 76 (Männer) (2002, bei der Geburt)
  • Kindersterblichkeit: 0,5 %

Siehe auch: Tourismus in Österreich, Liste österreichischer Eisenbahngesellschaften,

Rechtswesen

Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), baut vor allem auf römischem und heimisch-deutschem Recht auf. Weite Bereiche des Privatrechts sind freilich außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG).

In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist im Besonderen das Bundes-Verfassungsgesetz 1920/29 (B-VG) zu nennen. Ein besonderes Kennzeichen des geltenden österreichischen Bundesverfassungsrechts ist aber dessen Zersplitterung in eine fast unüberschaubare Zahl von gesonderten Verfassungsgesetzen und Verfassungsbestimmungen sowie Staatsverträgen im Verfassungsrang. Das B-VG kennt nämlich anders als etwa das deutsche Grundgesetz kein Inkorporationsgebot, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text des B-VG selbst aufgenommen werden dürften.

Das Strafrecht folgt dem Leitgedanken Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz, § 1 StGB) sowie dem Schuldprinzip (§ 4 StGB).

Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Unabhängig davon und unabhängig voneinander bestehen für Angelegenheiten der Verfassung der Verfassungsgerichtshof und für Angelegenheiten der Verwaltung der Verwaltungsgerichtshof.

Bevölkerung und Sprache

Bevölkerungsentwicklung x1000

Deutsch wird als Muttersprache von etwa 95% der Bevölkerung gesprochen, vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte, die zu den Mundartfamilien des

Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessene kroatische, slowenische und ungarische Bevölkerung in Österreich haben einen Anspruch auf einen muttersprachlichen Schulunterricht. Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache.

Das Land beherbergt viele Menschen aus fremden Kulturen, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer stammen vornehmlich aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serben, Kroaten und andere), dem euro-asiatischen Raum (Türken, Kurden, Iraner, Iraker, usw.), aber auch aus anderen Weltregionen. Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 8,8 % (2002).

Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich

Religion

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Wegkreuz

73,6% der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und 4,7% zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12% der Bevölkerung gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an, die israelitischen Kultusgemeinde zählt etwa 7.300 Mitglieder. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Von den zugewanderten Personen sind etwa 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, und rd. 300.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften.

Siehe auch: Anerkannte Religionen in Österreich

Kultur

Persönlichkeiten

Siehe: Liste bedeutender Österreicher

Festspiele

Volkskultur

Sport

Österreich kann trotz seiner Größe im Sport viele Erfolge aufweisen. Besonders in den Disziplinen des alpinen Ski-Sports beweisen österreichische Sportler immer wieder ihr Können. z.B.:

Aktuelle Sieger bei den Olympischen Sommerspielen (2004):

Siehe: Liste bedeutender Österreicher

Gesetzliche Feiertage

Siehe: Österreichische Feiertage

Verkehr

Siehe: Straßensystem in Österreich, Liste der Autobahnen in Österreich, Liste der österreichischen KFZ-Kennzeichen, Liste von Eisenbahnstrecken in Österreich

Höchstes Bauwerk

Sendemast des Mittelwellensenders Bisamberg, 265 Meter

Schule und Ausbildung

Siehe: Schultypen in Österreich, Liste bedeutender Österreicher, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schülerzeitung

Siehe auch

Commons: Category:Austria – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Vorlage:Wort minnan:Tang-kok