Allgemeiner Studierendenausschuss
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in allen Bundesländern außer in Baden-Württemberg und Bayern ein Organ der verfassten Studentenschaft, gewissermaßen die Regierung der Studierendenschaft. Rechtsform des AStA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Der Name stammt aus dem frühen 20. Jahrhundert.
Der AStA wird durch ein Studierendenparlament (StuPa) gewählt, das wiederum einmal pro Jahr durch die Studierendenschaft gewählt wird. Die Aufgaben des AStA sind in den Hochschulgesetzen der Bundesländer geregelt. Im Einzelnen sind das zum Beispiel die Verhandlungen um das Semesterticket, die hochschulpolitische Interessenvertretung der Studierenden, das Angebot von Dienstleistungen.
Da sich der AStA aus Pflichtbeiträgen der Studierenden finanziert, ist die Frage, wieweit ihm ein allgemeinpolitisches Mandat (also die politische Beschäftigung mit Themen, die nicht direkt mit den Studienbedingungen zu tun haben) zukommt, immer wieder Streitpunkt zwischen ASten, Länderregierungen und auch innerhalb der Studierendenschaft. Schon verschiedene Male wurden den Asten gerichtlich verboten sich allgemeinpolitisch zu äußern oder für allgemeinpolitische Propaganda Geld auszugeben.
Angesichts niedriger Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zum Studierendenparlament (10 - 20 Prozent, selten über 20 Prozent) gibt es häufig Befürchtungen, kleine, aber gut organisierte Gruppen könnten Einzug in die Studierendenvertretung halten und sich an den Beiträgen der Studierenden bereichern. In der Regel unterliegt jedoch die Haushaltsführung der Studierendenvertretung mehrfacher Kontrolle: durch interne Kontrollgremien der Studierendenschaft (also unter Beteiligung der jeweiligen Opposition), durch die Hochschule und durch staatliche Rechnungsprüfung. Angebliche Skandale um rechtswidrigen Umgang mit den Mitteln der Studierendenvertretung durch ASten bezogen sich in der Vergangenheit auch eher auf Misswirtschaft im Zusammenhang mit selbst getragenen Betrieben als auf die Umleitung von Geldern in Schwarze Kassen oder ähnliches. Allerdings wird von verschiedenen Seiten kritisiert, dass die oftmals linken Asten ihre Mittel recht einseitig einsetzen.
Situation in den deutschen Bundesländern
In Baden-Württemberg werden die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat als AStA bezeichnet; hierbei handelt es sich nicht um ein Gremium einer (in BW nicht existierenden) verfassten Studierendenschaft. An vielen Universitäten in Baden-Württemberg gibt es daher einen so genannten UStA (Unabhängiger Studierendenausschuss) bzw. U-AStA (Unabhängiger AStA) im Rahmen einer unabhängigen Studierendenschaft.
In Bayern, in dem es ebenfalls keine verfasste Studierendenschaft gibt, werden mit AStA dagegen solche unabhängigen ASten bezeichnet, die nichts anderes als ein hochschulpolitischer Verein sind. Viele Studenten aus anderen Bundesländern verwechseln diese Hochschulpartei mit dem AStA, wie sie ihn aus anderen Bundesländern kennen und wählen sozusagen blind den AStA und bemerken nicht, dass sie nur eine Partei von vielen gewählt haben. Eine Ausnahme hierzu bildet die Technische Universität München, an der aufgrund einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz ein offizieller AStA existiert, der jedoch nach wie vor kein Gremium einer verfassten Studierendenschaft ist.
In Ostdeutschland gibt es an vielen Hochschulen keine ASten, jedoch haben die Studierenden dort durch den Studentenrat (StuRa) der jeweiligen Hochschule/Universität ein eigenes Modell.
In Hessen beabsichtigt die CDU-Regierung massive Einschnitte in die Rechte des AStA. So soll ein Großteil der beschlossenen Semesterbeiträge der Studierenden nicht erhoben werden dürfen, wenn die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament unterhalb einer Hürde von 25 Prozent bleibt. Der Senat der Hochschulen, in denen Professoren und Professorinnen über die absolute Mehrheit verfügen, soll für die eigene Hochschule darüber entscheiden, ob die Studierenden überhaupt noch eine eigene Vertretung besitzen dürfen. Pläne des RCDS Hessen zur Umwandlung des AStA in eine von der Hochschulleitung und dem Senat abhängigen Abteilung des Senats sind in dem derzeitigen Entwurf des Hessischen Hochschulgesetzes nicht direkt aufgenommen worden.
Dachverband
Viele dieser Studierendenvertretungen sind Mitglied im freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), einem deutschen studentischen Dachverband.