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Friedrich Wolff (Rechtsanwalt)

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Friedrich Wolff (* 30. Juli 1922 in Berlin-Neukölln) war ein deutscher Rechtsanwalt und über 20 Jahre Vorsitzender des Berliner Anwaltskollegiums in der DDR.

Der Sohn eines jüdischen Arztes wollte ursprünglich Medizin studieren. Das blieb ihm aber unter den Nazis verwehrt. Er machte 1941-43 eine Lehre und schlug sich dann bis 1945 als Munitionsarbeiter durch. 1945 trat er der KPD bei und blieb auch später Mitglied der SED und später der PDS. Er studierte jetzt von 1946 bis 1949 Jura. Beim Magistrat von Groß-Berlin hatte Wolff die Gründung von Rechtsanwaltskollegien mit vorbereitet, nun gehörte er zu den Mitbegründern des Berliner Kollegiums und wurde 1954 sein Vorsitzender, was er bis 1970 blieb. In den Jahren 1984 - 1988 und 1990 erhielt er diese Position erneut.

Seit 1983 ist Friedrich Wolff auch Dr. jur.

Wolff wurde vor allem durch seine Sendereihe "Alles was Recht ist" in den 1980er Jahren im Fernsehen der DDR prominent.

Er war Strafverteidiger in vielen großen Prozessen, wie die Prozesse gegen Beteiligte des Aufstandes vom 17. Juni 1953, gegen den Kulturfunktionär Walter Janka, gegen Nazi- und Kriegsverbrecher wie Hans Globke oder Theodor Oberländer (Ostberliner Schauprozeße in Abwesenheit). Er war auch der Strafverteidiger für Günter Guillaume.

Im vereinigten Deutschland verteidigte er viele ehemalige SED-Größen wie Hermann Axen, Hans Modrow und Erich Honecker.

Wolff ist Mitglied der Vereinigung demokratischer Juristen und Mitherausgeber der Zeitschrift "Neue Justiz".

Er erhielt 2002 den Menschenrechtspreis der Gesellschaft für Bürgerrechte und Menschenwürde.

Werke

  • 2000: Woher kommen wir, wo sind wir angekommen, wohin gelangen wir? In: Nachdenken über Sozialismus. Herausgegeben von Klaus Höpcke, Hans-Joachim Krusch, Hans Modrow, Harald Neubert, Wolfgang Richter und Robert Steigerwald; GNN Verlag Schkeuditz.
  • 2005: Einigkeit und Recht - Die DDR und die deutsche Justiz in der 2. Auflage im Verlag Edition Ost.