Karl Larenz
Karl Larenz (* 23. April 1903; † 1993) war ein deutscher Zivilrechtler und Rechtsphilosoph.
Leben
Er wurde 1935 nach Kiel auf den Lehrstuhl des Rechtsphilosophen Gerhart Husserl, der als Jude seines Amtes enthoben worden war, berufen und gehörte dort neben Ernst Rudolf Huber und Georg Dahm zu einer Gruppe jüngerer Professoren, die als Kieler Schule bezeichnet wird. Er bemühte sich in seinen Werken, die Rechtsordnung an den Prinzipien des Nationalsozialismus auszurichten und sie in diesem Sinne umzugestalten (vgl. Vordenker des Nationalsozialismus). Dabei wollte er an Hegels Idealismus anknüpfen.
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs lehrte Larenz zunächst weiter an der Universität Kiel. Im Jahre 19?? wurde er an die Universität München berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung 19?? blieb.
Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte waren das allgemeine Zivilrecht und die juristische Methodik. Insbesondere mit seinen Lehrbüchern zum Schuldrecht und zum allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechts hat er die Rechtswissenschaft der Nachkriegszeit erheblich beeinflusst. Erhebliche Beachtung hat auch sein Lehrbuch der Methodenlehre gefunden, das etwa den Begriff der teleologischen Reduktion (d.i. einschränkende Auslegung) geprägt hat; gleichwohl darin ein "historisch-kritischer Teil" enthalten ist, mangelt es an jeder Auseinandersetzung mit den - auch eigenen - rechtswissenschaftlichen Positionen der Ära des Dritten Reichs.
Er war Lehrer einiger auch heute einflussreicher Rechtswissenschaftler (etwa von Claus-Wilhelm Canaris, Uwe Diederichsen, Helmut Köhler, Manfred Wolf).
Werke
- Lehrbuch des Schuldrechts, C.H. Beck, München, Bd. 1 1953, Bd. 2 1956 (mehrfache Neuauflagen)
- Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, C.H. Beck, München, 1960 (mehrfache Neuauflagen)
- Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Springer, Heidelberg, 1960 (mehrfache Neuauflagen)
Literatur
- J. Eckert: Was war die Kieler Schule? in F. J. Säcker: Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus, 1992, S. 37 ff.
- H. H. Jakobs: Karl Larenz und der Nationalsozialismus, Juristenzeitung 1993, S. 805 ff.