Diskussion:Harro Schulze-Boysen
hingerichtet / ermordet
Hallo alle zusammen, die Diskussion ist schon öfter geführt worden, ich fasse die Argumente zusammen: Einerseits wird "ermordet" verwandt , um die Unrechtmäßigkeit der Hinrichtung zu charakterisieren, außerdem verwendet die GDW diesen Ausdruck. Andererseits entspricht "hingerichtet" der Wortwahl z. B. des Brockhaus bei Widerstandskämpfern und beschreibt den Vorgang exakt (Gerichtsverfahren (natürlich nicht Rechtmäßig), Verurteilung, Hinrichtung). Streitpunkt ist normalerweise, dass "hingerichtet" Rechtmäßigkeit implizieren würde, was bei Urteilen aus der NS-Zeit natürlich nicht gegeben ist. Ich empfehle die vergleichende Lektüre von Hinrichtung und Mord. Es würde mich freuen, wenn wir und auf "hingerichtet" einigen könnten. --GiordanoBruno 00:26, 18. Feb. 2008 (CET)
- Vgl. Benutzer Diskussion:Quasimodogeniti#Hingerichtet - Ermordet. Ansonsten stellt sich die Frage, warum ausgerechnet bei Schulze-Boysens und Harnacks, aber nicht bei den zig anderen hingerichtet stehen soll. --Quasimodogeniti 09:48, 18. Feb. 2008 (CET)
- Die Frage stellt sich nicht, weil die Antwort eindeutig ist. „Ermordet“ ist in diesen Fällen regelmäßig moralisch gerechtfertigt, aber sachlich trifft es nicht den Punkt. „Hingerichtet“ ist der geläufige und treffende Terminus, wenn so etwas nach Gerichtsurteil durch von Staats wegen dazu Befugte (Henker, Scharfrichter) erfolgt, also gewisse „Formalien“ eingehalten werden. Dabei ist nicht wesentlich, durch welchen Staat und welches staatliche Gericht das erfolgt. Auch ein Unrechtsstaat kann hinrichten - und gerade in Unrechtsstaaten erfolgt das ja auch am häufigsten. --Hardenacke 12:22, 18. Feb. 2008 (CET)
- Der Bundesgerichtshof beschreibt den Mord als "auf sittlich niedrigster Stufe stehend, geradezu verächtlich" - was sonst war die Tötung von Schulze-Boysen? Die formal richtige Argumentation ("nach einem ergangenen Urteil") tritt hinter dem materiellen Aspekt der Verächtlichkeit m.E. zurück.--schreibvieh muuuhhhh 12:42, 18. Feb. 2008 (CET)
- Die Frage stellt sich nicht, weil die Antwort eindeutig ist. „Ermordet“ ist in diesen Fällen regelmäßig moralisch gerechtfertigt, aber sachlich trifft es nicht den Punkt. „Hingerichtet“ ist der geläufige und treffende Terminus, wenn so etwas nach Gerichtsurteil durch von Staats wegen dazu Befugte (Henker, Scharfrichter) erfolgt, also gewisse „Formalien“ eingehalten werden. Dabei ist nicht wesentlich, durch welchen Staat und welches staatliche Gericht das erfolgt. Auch ein Unrechtsstaat kann hinrichten - und gerade in Unrechtsstaaten erfolgt das ja auch am häufigsten. --Hardenacke 12:22, 18. Feb. 2008 (CET)