Diskussion:Bundespolizei (Deutschland)
Kritik verschwunden
Ich hab seit langer Zeit mal wieder in den Artikel geschaut und festgestellt, dass der Abschnitt "Kritik" komplett verschwunden ist. Kann das bitte mal jemand erklären? Ich hab nämlich keine Lust, mich durch die hunderten von Versionen zu wühlen, nur um dann einen Editwar zu starten. Benni 12:39, 22. Aug 2005 (CEST)
Hi Benni,
bei der Bundespolizei ist Kritik, sachliche Remonstration und Meinungsfreiheit unerwünscht! Einzelne Beamte wurden oft übertrieben sanktioniert sobald sie "mal nachfragten" oder "anmerkten"!
Juppi
Habe den Kritikabschnitt der bereits am 5. Juli 2005 durch eine IP ohne Begründung gelöscht wurde wieder eingefügt. Gruß, --U.m 15:01, 7. Dez. 2006 (CET)
"Schön", dass es noch Leute gibt, die so nen Blödsinn verzapfen wie du Juppi! Für dich ist der schwarze Block wahrscheinlich auch nen Altersheim auf Trauerausflug, oder? So lange wie ich bei der Bundespolizei bin, ist sachliche konstrucktive Kritik noch nie negativ behandelt worden! Klar mag es wohl einige bedauernswerte Ausnahemen geben, die aber auf einzelne Personen zurückzuführen sind und keinesfalls die allgemeine Einstellung der Bundespolizei repräsentieren! MFG Struppi
zu früh umbenannt?
Woher stammt denn die Information (die Information ist übrigens falsch), daß der Bundesgrenzschutz seit April Bundespolizei heißt? Das Gesetz ist nämlich noch gar nicht verkündet.
Wenn das Gesetz am 21. April durch den Bundestag ist, dann vermute ich auch, dass es noch nicht verkündet wurde. Aber soweit ich weiß muss der Bundesrat nicht mehr zustimmen, d.h. das Gesetz ist praktisch sicher durch. Aber der BGS heißt trotzdem momentan noch BGS (auch wenn in der Presse schon von Bundespolizei die Rede ist). Aber da sich hier schon jemand bemüht hat alle "BGS" in "Bundespolizei" zu ersetzen, sollte man es vielleicht so lassen, weil es sowieso so kommen wird. Nur den ersten Absatz vielleicht überarbeiten und die unrichtige Angabe zur vermeintlich bereits ausgeführten Namensänderung richtigstellen. (macvirus)
- Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig aber der Bundesrat muß trotzdem noch abstimmen, nur eine Abstimmung die das Gesetz ablehnt bringt nichts, außer Verzögerung. Da die CDU aber auch im Bundestag für das Gesetz gestimmt hat, ist eine Ablehnung im Bundesrat unwahrscheinlich.
Das sich jetzt jemand die Mühe gemacht hat es zu ändern ist ein Rückgängigmachen in der Tat sinnlos, da man es ohnehin wieder ändern muß. Allerdings glaube ich nicht das aus Bundesgrenzschutzpräsidium Bundespolizeipräsidium wird, da vermutlich auch die Struktur geändert wird.
Tut mir Leid!! Ich bin Schuld. Ist natürlich richtig, dass das Gesetz erst noch verkündet werden muss. Hab den Artikel dahingehend geändert. Die Bezeichnung Bundespolizeipräsidium ist richtig (steht im Gesetzestext). Es handelt sich um eine reine Namensänderung. --spear
Bin mir aber jetzt eher nicht so sicher, ob die Namensänderung noch rechtzeitig auf den Weg gebracht wird. Im Herbst stehen jetzt Bundestagswahlen ins Haus und so wie es aussieht, kommt wohl der Wechsel. Bei einem Regierungswechsel sehe ich aber "schwarz" für den Bundesgrenzschutz (auch oder besser insbesondere für eine Namensänderung, die ja in erster Linie den schwarzen Bundesländern überhaupt nicht passt). Was die CDU für den BGS tut hat sie ja eingehend unter Kanther bewiesen... Nämlich nix! Die werden den Föderalismus stärken, weil sie es sich sonst mit ihren Landesfürsten vergeigen. Schilly hat den BGS bisher nach Kräften gefördert, diese Zeiten werden wohl bald der Vergangenheit angehören... Im übrigen hat der Autor wohl eine kleine Vorliebe für die BFHen... Die zählen nämlich nicht zu den Spezialeinheiten, sondern gelten, wie die MFEen, als spezialisierte Einheit. Das ist ein himmelweiter Unterschied, bedeutet er doch für die Beamten andere Rahmenbedingungen sowie (wenn auch nicht viel) mehr Geld (Zulage). Aber naja, die BFH-Buben haben ja immerhin ein ungemein martialisches Auftreten (wenn auch nicht gerade deeskalierend) mit ihren Protektoren, den Tonfas und den meist kahlrasierten Schädeln. - Icepack
- Die Basisdaten mit "exakter" Zahl der Beschäftigten ist wohl etwas übertrieben. Was ist, wenn ich morgen sterbe. Woher weiß der Autor,ob ich Beamter, Arbeiter oder Angestellter bin? Ändert die Zahl dann Jemand? Also, ich bitte darum! ;-)
Ich habe mal den Satz, das Kennzeichen werde bald von BG in BP(?) geändert, da das offensichtlich nicht vorgesehen ist (wie man zum einen in diversen Polizeiforen im Internet lesen kann und andererseits auch daraus schließen kann, daß die Änderung ja gleich jetzt mit dem Namensänderungsgesetz hätte vorgenommen werden können, was aber nicht der Fall war).--HolgerB 18:55, 8. Jun 2005 (CEST)
Ein interessantes Thema wird m.E. die remilitarisierung eines Teils der Bundespolizei. Angedacht ist das schon länger, aber nun sollen die Beamten offenbar wieder eine militärische Ausbildung erhalten. Das sollte man jedenfalls beobachten und wenn sich etwas neues ergibt auch hier reinschreiben. Ich denke mal, der Kombattantenstatus wird dann wieder ins Gesetz geschrieben werden.Rabauz 19:38, 10. Jun 2005 (CEST)
Hast du eine Quelle für die angesprochene Wiedereinführung des Kombatantenstatus? Alle mir bekannten Quellen sprechen nämlich überhaupt nicht davon, im Gegenteil, unser "noch-Innenminister" will ja gerade den Polizei-Charakter des BGS auch mit der Umbenennung stärken. Hombre
- Da wäre einmal der Aufsatz [1] zu nennen, im Original glaube ich in der Kritischen Justiz erschienen. Zum anderen gibt es aber etliche Äusserungen von Peter Struck, die in diese Richtung gehen, und zugleich auch Forderungen aus der Union, der BGS solle an der - paramilitärischen - European Gendarmerie Force beteiligt werden. Grade aktuell das Struck-Interview von heute: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/idw_dlf/385306/ Damit erscheint eine re(para)militarisierung als gegeben und die Wiedereinführung des Kombattantenstatus aus völkerrechtlichen Gründen wie aus beamtenrechtlichen Gründen - Fürsorgepflicht - als erforderlich. Wenn man den BGS an der Seite der Bundeswehr oder auch italienischer, spanischer oder niederländischer Gendarmerieeinheiten einsetzen will, kann man sie nicht mit einem minderen Schutz einsetzen.Rabauz 13:23, 12. Jun 2005 (CEST)
- Erst einmal schönen Dank für dier Antwort. Doch die Quellen die du nennst sind zugegebenerweise etwas dünn. Ich habe sie zwar nur diagonal gelesen, weil ich wenig Zeit hatte, aber auf diesen Quellen eine Behauptung zu stützen, dass der Bundesgrenzschutz oder die Bundespolizei wieder den Kombatantenstatus erhalten würde ist sicher schwer. Der Aufsatz aus der UNI Kassel zeichnet sich dadurch aus, dass er ein politisches Ziel der Meinungsbildung verfolgt. Nur ein kleines Beispiel: Lex Mogadischu. Da steht etwas darüber drin, dass der BGS keine Beamten gem. § sowieso unter den Voraussetzungen XY schicken darf. Stimmt, doch die BGS Beamten im Irak waren Personenschützer des BKA und dahin abgeordnet. Unterliegen daher auch dem BKAG und nicht dem BGSG. Vielleicht noch ein schönes Beispiel: Aufgabenzuwachs des BGS: Ich erspar mir mal den Aufsatz zu zitieren. Zeitpunkt 1990. Deflationäre grenzpolizeiliche Aufgaben? Man sollte sich mal zu Gemüte führen, wie viele BGS-Beamte heute an den West(!)-Grenzen stehen im Gegensatz zu 1990. Objektschutz, BGS-See waren 1990 alte Aufgaben, nichts neues, wie der Artikel erscheinen lässt. Luftsicherheit war faktisch auch schon vorher eine Bundesaufgabe, wurde aber erst in den 90er Jahren vom Bund durchgesetzt. Einzig das Experiment Bahnpolizei ist neu, das aber wohl 2007 schon ausläuft. Ein Interview mit Herrn Struck zumal im Walkampf ist sicher auch keine zitierfähige Quelle, denn der vertritt sein Ressort und stellt da Forderungen auf, die bei näherer Betrachtung nahezu unmöglich werden. Man kann den BGS mit der Guardia Civil oder der Gendarmerie nicht vergleichen. Beide unterstehen neben dem Innenministerium auch dem Verteidigungsministerium. Das hätte Herr Struck sicher gern, aber er wird es nicht ändern können. Und zu guter letzt, trenne dich bitte von dem Begriff paramilitärisch für eine staatliche Organisation. Als paramilitärisch bezeichnet man in der Regel nur "nicht-staatliche-Einheiten", die so gegliedert sind, als wären sie militärische Organisationen eines Staates. Hombre
- es wird sicher so kommen, daß der BGS an der Seite der Bundeswehr eingesetzt wird. Einmal will Struck - und wohl auch jeder Nachfolger - Truppen von Aufgaben freibekommen, andererseits ist klar daß ausser den Feldjägern keine geeigneten Einheiten innerhalb der Bundeswehr existieren.
- Die Diskussion geht ja schon seit den Unruhen im Kosovo! Der Kombattantenstatus ist dann unumgänglich, aus völkerrechtlichen wie politischen Gründen. Gleiches gilt im Falle der - von der Union geforderte - Beteiligung an der EGF. Struck ist m.E. ein sehr seriöser Politiker, und ein amtierender Minister ist immer eine zitable Quelle - wer wenn nicht ein Minister sollte den rechtlichen und politischen Standpunkt eines Staates kundmachen? Das ist regelmässig ihre Aufgabe vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, in anderen Staaten ist es ähnlich. Immerhin ist das schon die Spitze der Exekutive, als Minister ist er nur dem Parlament verantwortlich. Da die Auffassung der Union in die gleiche Richtung zu gehen scheint - und die Union die gleichen Sachprobleme als Regierungspartei lösen muß. Interessant ist für mich dabei der Spagat, einmal Bundespolizei und nicht nur eine besondere Polizei für spezielle Aufgaben, und andererseits ein militärisch ausgerüsteter und ausgebildeter Wachkörper. Bis 1990-1994 war die Stellung des BGS als paramilitärische Polizei eindeutig definiert, danach sollte sie zur Bundespolizei werden. Zu Deiner Kritik an meiner Verwendung des Begriffs Paramilitär: Ich kann da nichts anstössiges finden, etliche Quellen verwenden das. Eine Miliz wie etwa ein Schützenverein und Einheiten wie der BGS (Polizeiaufgaben, dem Innenresort zugehörig und unterstellt) sind im Kriegsfall in dem Sinne Paramilitär als sie Teil der bewaffneten Macht sein können, ohne zu den Streitkräften zu gehören. Daneben nehmen sie von Aufgaben, Ausbildung und Ausrüstung eine Zwischenstellung zwischen Militär und Polizei ein. Das rechtfertigt auch den Paramilitärbegriff. Alternativ kann man höchstens noch den Gendarmeriebegriff heranziehen, der bezieht sich aber eher auf Armeeeinheiten mit Polizeiaufgaben, auch wenn das etwas aufgeweicht ist (Bundesgendarmerie in AT). BTW, der Aufsatz von Fischer-Lescarno ist wirklich erstmalig in der KJ erschienen.
- Mir geht es nicht darum den BGS in irgendeiner Weise mit dem Begriff "Paramilitär" herabwürdigen zu wollen, wie dies wohl manchmal geschieht. Das kann dann schon damit zusammenhängen daß sich BGS und berliner Polizei auf Grossdemonstrationen mitunter einen etwas zweifelhaften Ruf "erkämpft" haben ;).
- Rabauz 01:31, 14. Jun 2005 (CEST)
Ich versuche mich mal kurz zu halten. Herr Schilly versucht aber im Augenblick ganz das Gegenteil von Hern Struck. Er versucht nämlich den BGS in eine europäische Polizei zu integrieren. Klar ist Herr Struck eine zitierbare Quelle, aber in Wahlkampfzeiten?. Ist Herr Schilly weniger zitierbar? Was die Union oder die Liberalen dazu meinen, das steht in der Sternen, ebenso wer denn nach dem voraussehbaren Regierungswechsel Innen- und Verteidigungsminister wird.
Interessant vielleicht die Frage, ist denn der Bundesgrenzschutz noch ein militärisch ausgestatteter Wachkörper, wie du schreibst? War er sicher mal. Ist die Ausstattung des BGS in den Einheiten und Verbänden nicht identisch mit denen der Bereitschaftspolizeien der Länder? War er auch mal. Ich weiß nicht, ob es heute noch so ist.
Zu dem Begriff Paramilitär: Ich sah den Begiff in deinen Ausführungen nur als falsch angewendet. Sicher kann ein Schützenverein Paramilitär werden. Aber staatliche Organisationen halt nicht, solange sie offiziell geführt werden. Paramilitär würde man wörtlich sicher als "halbmilitärisch" übersetzen, meint aber ausschließlich (da pflichtet mir die Wikipedea bei) nicht-staatliche Organisationen.
Ich wollte dir auch nicht unterstellen, dass du dem BGS etwas Böses willst, indem du den Begriff paramilitärisch verwendest, er passt halt glaube ich nicht. Ich habe selber ein recht gespaltenes Verhältnis zum BGS, weil er meiner Meinung nach auf verfassungsrechtlich recht dünnen Beinen steht und wahrscheinlich einer genauen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde, zumindest, was die einzelpolizeilichen Aufgaben betrifft, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Übrigens hat bei Großdemonstrationen vor dem BGS keiner mehr Angst. Was man sich einmal an Ruf erworben hat, ist lange verloren. Und das ist auch gut so. Während die Berliner Polizisten diesen Ruf (wie auch die Bayern) immer noch (zum Teil) zurecht mit sich herumschleppen.
Einordnung des Begriffs
Meines Erachtens würde es mehr Sinn machen, die Seite direkt unter "Bundespolizei" abzulegen, den Zusatz "(Deutschland)" also fallen zu lassen.
Auf die Begriffsklärungsseite zu den Bundespolizeien anderer Länder (inkl. A, CH) kann ja oben hingewiesen werden: "Dieser Artikel behandelt die Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland, weitere Bedeutungen unter Bundespolizei (Begriffsklärung)"
Gründe:
1.) Bei der deutschen Bundespolzei (ehem. BGS) handelt es sich um die meistgesuchte und damit auch erwartete Bedeutung.
2.) Die anderen genannten Bundespolizeien (A, CH, USA) heißen nicht so, sondern stellen nur mehr oder weniger etwas wie eine Bundespolizei dar (In der Schweiz eher weniger).
Ich bitte um Zustimmung oder Widerspruch, auf dass der Änderungsvorschlag durchgeführt oder verworfen werden kann.
-- PanchoS --
- Ich fände es besser es so zu lassen wie es jetzt ist, zumal zumindest in Österreich die Bundespolizei auch Bundespolizei heißt und nicht nur so genannt wird.--HolgerB 2. Jul 2005 07:57 (CEST)
- Sie heißt jetzt auch in Deutschland so.--Berlin-Jurist 2. Jul 2005 08:00 (CEST)
- War auf die Schweiz bezogen, wo Bundespolizei nur der inoffizielle Name für das Bundesamt für Polizei ist.--HolgerB 4. Jul 2005 18:38 (CEST)
- Und für Österreich heißt zumindest der Artikel einfach "Polizei (Österreich)" und der verlinkte Website lautet polizei.at - der Begriff "Bundespolizei" scheint dort also keine Abgrenzung zu anderen Polizeien herauszustellen, ganz im Gegensatz zum spezifischen Begriff der deutschen Bundespolizei.--PanchoS 2. Jul 2005 16:28 (CEST)
- Es gibt in Österreich aber noch andere Polizeibehörden außer der Bundespolizei, so z.B. die Stadtpolizeien in einigen Städten. Daneben gibt es noch die Militärpolizei, die allerdings unter dem Namen Militärstreife besser bekannt ist. Ich bin witerhin dafür, daß man das jetzige System beibehät.--HolgerB 4. Jul 2005 18:38 (CEST)
- Sie heißt jetzt auch in Deutschland so.--Berlin-Jurist 2. Jul 2005 08:00 (CEST)
Kennzeichen BG vs. BP
Woher stammt die Information, künftig zugelassene Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen BP statt BG. In der Straßenverkehrszulassungsordnung ist in der entsprechenden Anlage der Unterscheidungskennzeichen auch nach der Gesetzesänderung nur BG aufgeführt. UM BP zu verwenden müßte man das noch entsprechend ändern.
- Ich habe beim Innenministerium nachgefagt, ob die Angabe mit dem Erlaß stimmt. Bis ich eine Antwort bekomme, halte ich die Aussage für falsch.
- Ich habe vom BMI Antwort bekommen. Laut der Mail gibt es keinen Erlaß!!! Es ist aber angedacht irgendwann einmal die Zulassungsvorschriften zu ändern allerdings ohne konkretes Datum.--HolgerB 8. Jul 2005 19:19 (CEST)
- http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1682763 den letzten absatz lesen
- Mag sein daß da sowas steht, aber das BMI hat selbst geschrieben, daß eine Änderung der StVZO notwendig ist und ich persönlich glaube kaum, daß so eine Änderung rechtezitg auf den Weg gebracht wird, zumal ich im Parlamentsvorgangsverzeichnis auch nichts gefunden habe --HolgerB 13:06, 26. Jul 2005 (CEST)
- Als "Mitarbeiter" der BPOL kann ich nur mitteilen, dass es tatsächlich langfristig beabsichtigt ist, die amtlichen Kennzeichen für Dienstfahrzeuge der BPOL mit Kennzeichentafeln "BP (nn-nnn)" auszurüsten.... (Quelle: Intranet/Infothek der BPOL) NullKommaNix 16:10, 31. Jul 2005 (CEST)
- Nun ist sie da die Änderung: Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeuge zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.April 2006 wurde die StVZO zum 30.April 2006 entsprechend geändert.--DaRealAd 23:58, 9. Mai 2006 (CEST)
- Als "Mitarbeiter" der BPOL kann ich nur mitteilen, dass es tatsächlich langfristig beabsichtigt ist, die amtlichen Kennzeichen für Dienstfahrzeuge der BPOL mit Kennzeichentafeln "BP (nn-nnn)" auszurüsten.... (Quelle: Intranet/Infothek der BPOL) NullKommaNix 16:10, 31. Jul 2005 (CEST)
- Mag sein daß da sowas steht, aber das BMI hat selbst geschrieben, daß eine Änderung der StVZO notwendig ist und ich persönlich glaube kaum, daß so eine Änderung rechtezitg auf den Weg gebracht wird, zumal ich im Parlamentsvorgangsverzeichnis auch nichts gefunden habe --HolgerB 13:06, 26. Jul 2005 (CEST)
- http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1682763 den letzten absatz lesen
- Ich habe vom BMI Antwort bekommen. Laut der Mail gibt es keinen Erlaß!!! Es ist aber angedacht irgendwann einmal die Zulassungsvorschriften zu ändern allerdings ohne konkretes Datum.--HolgerB 8. Jul 2005 19:19 (CEST)
Flugdienst
Es gibt noch den BUNDESPOLIZEIFLUGDIENST (BPOLFLD). Trotz "Insiderwissens" vermag ich den (noch) nicht so Recht einzuordnen. Ich vermute, dass damit Teile der BPOLFLG gemeint sind, die den Auftrag haben "VIP"-Flüge u.ä. durchzuführen... NullKommaNix 16:24, 31. Jul 2005 (CEST)
BUNDESPOLIZEIFLUGDIENST
... ist ein Sammelbegriff für die Fliegergruppe und die 5 den Präsidien unterstellten Fliegerstaffeln. Die Fliegerstaffeln sind keine Teilorganisationen der Fliegergruppe, sondern dieser nur fachlich hinsichtlich der Flugtechnik unterstellt. --Tommi49 20:40, 13. Mär 2006 (CET)
MKÜ
Mit der Erklärung zu dieser "Truppe" scheint es offenbar Probleme zu geben, die ich auch selbst habe.
Aus eigener Erfahrung würde ich die Kollegen als "Unterstützungseinheit" für besondere polizeiliche Lagen einordnen. Hat Jemand eine bessere Idee? NullKommaNix 16:24, 31. Jul 2005 (CEST)
Die "MKÜ" heißt übersetzt Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit. Bedeutet im Klartext:
Eine MKÜ ist ungefähr so stark wie ein Einsatzzug einer Bundespolizeiabteilung, ist aber direkt einem Bundespolizeiamt angesiedelt und dort auch gemäß Organisations-und Dienstpostenplan der Bundespolizei vorgesehen. Hauptaufgane ist die Unterstützung des Regeldienstes zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben (Streife laufen/fahren u.s.w.). zusätzlich dazu wird die MKÜ noch zu besonderen Anlässen als geschlossener Verband eingesetzt. Z.b. zu Fussballspielen.
Zu vergleichen sind die MKÜ etwa mit den Direktionshundertschaften der Berliner Polizei, sprich eine verbandspolizeiliche Komponente des Einzeldiestes in der Bundespolizei. Sie dienen, wie oben schon erwähnt, zur Bewältigung besonderer Lagen. Mit der Umstruckturrierung soll jede Direktion eine solche MKÜ erhalten, womit man dem System der Berliner Polizei näher kommen würde.
ZSIUK
Ob es nun "Zentrale Stelle..." oder "Zentralstelle..." heißt, ist 'raus zu bekommen. Ein ROTER Link fliegt auf jeden Fall 'raus... NullKommaNix 16:36, 31. Jul 2005 (CEST)
Neuer Artikel Bundesgrenzschutz
Ich wäre dafür, einen Artikel Bundesgrenzschutz über den BGS von 1951 bis 1998 anzulegen. Die Bundespolizei nach der Wende unterscheidet sich dermaßen vom BGS, daß das ein umfangreicher Geschichtsartikel werden kann. (Kombattantenstatus, Schwere Waffen, etc.pp.) --Dingo 16:33, 21. Aug 2005 (CEST)
- Fände ich auch gut, da ja schon llein die Einsatzorganisation in der Zeit recht häufig geändert wurde und man da auch einen Überblick geben könnte, die Präsidien gibt es ja noch nicht sehr lange --HolgerB 13:08, 22. Aug 2005 (CEST)
Bundespolizei
Eins steht fest, seit es die Inspektionen gibt, ist die Zahl der Aufgriffe( Straftaten wie illegale Einreise)gesunken und es geht mit der Bundespolizei Berg ab! Eine Behörde die sich selbst verwaltet und vor lauter Verwaltungsaufgaben die richtige Polizeiarbeit vernachlässigt!
23.06.2006 Der Bundespolizist
- Das mag wahr sein, jep. Aber was willst Du damit sagen? Bezüglich des Artikels, meine ich? --Alariel 12:51, 10. Nov. 2006 (CET)
Sprachstil
einige Sätze hier sind fast unverdaulich. Ich geb nur mal diesen einen rein:
- Dem Bundespolizeipräsidium Nord mit Sitz in Bad Bramstedt sind die Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg und Uelzen, das AFZ Walsrode, die Bundespolizei-Fliegerstaffel Nord in Fuhlendorf mit dem Stützpunkt Gifhorn und der dort ansässigen Einsatzhundertschaft, die Bundespolizeiämter Flensburg, Hamburg, Hannover und Rostock sowie das Bundespolizeiamt See, das mit 6 Schiffen in der Nord- und Ostsee die polizeilichen Aufgaben im Küstenmeer und auf Hoher See wahrnimmt und im Verbund mit dem Zoll, der Fischereiaufsicht und weiteren Behörden die deutsche Küstenwache darstellt, nachgeordnet.
Das ist ein Satz! Mit neun Aufzählungen von denen dabei zwei noch doppelt erläutert und ergänzt werden. Das ist schon eine echte Konzentrationsübung.--WerWil 21:09, 8. Aug 2006 (CEST)
Ich habe aus dem einem Stazungetüm einfach mal zwei gemacht. Ich hoffe, jetzt klappt das mit dem Konzentrieren besser - ansonsten würde das wohl viel auszuschreiben sein ;) --Alariel 17:21, 10. Nov. 2006 (CET)
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- wrong version;
-- DuesenBot 12:13, 6. Sep 2006 (CEST)
- Was stimmt an der Lizent nicht? 132.199.33.213
Umstrukturierung Bundespolizei
Die Bundespolizei wird komplett umstrukturiert. Ende Januar soll wohl ein komplettes Konzept vorliegen, wie sie zukünftig aufgebaut sein wird. Es wird keine 5 Präsidien mehr geben, nur noch eins. Wo das ist, ist wohl ebenfalls noch unklar. Die Inspektionen werden wahrscheinlich auch reduziert. Die Bundespolizeidirektion wird ebenfalls aufgelöst. Auch die Bundespolizeiämter fallen. Die Zahl der Bundespolizeiabteilungen (Kasernierte Bereitschaftspolizei der BPOL) soll erhalten bleiben, jedoch kann es sein, dass die Standorte z.T. wechseln, da diese Beamten mehr da sein sollen, wo sie gebraucht werden. (Ballungsräume?) Zukünftig wird es mehrere Bundespolizeidirektionen geben, denen die Inspektionen angegliedert sind. Die Direktionen werden dem Präsidium unterstellt, dass wiederrum dem Bundesinnenministerium unterstellt ist. Im Präsidium werden auch die Referate aufgehen, die sich jetzt noch im Bundesinnenministerium mit der Bundespolizei beschäftigen. Es bleibt derzeit noch spannend, wie die Bundespolizei zukünftig aussieht...
- "[..] Die Bundespolizeidirektion wird ebenfalls aufgelöst. Auch die Bundespolizeiämter fallen. Die Zahl der Bundespolizeiabteilungen (Kasernierte Bereitschaftspolizei der BPOL) soll erhalten bleiben, jedoch kann es sein, dass die Standorte z.T. wechseln, da diese Beamten mehr da sein sollen, wo sie gebraucht werden. (Ballungsräume?) Zukünftig wird es mehrere Bundespolizeidirektionen geben, denen die Inspektionen angegliedert sind. [..]"
- Hä? Irgendwie widerspricht sich das. --Rr 22:31, 10. Dez. 2006 (CET)
- Nein, denn bislang gibt es eine Bundespolizeidirektion, die noch ein Überbleibsel aus der Zeit ist in der beim Bundesgrenzschutz zwischen Verbänden, die den Kommandos unterstanden und dem Einzeldienst mit den Grenzschutzverwaltungen, die der Direktion unterstanden, noch eine Unterscheidung gab. Als die Kommandos, die Grenzschutzverwaltungen und die anderen Dienststellen des Einzeldienstes 1994 zusammengelegt wurde, hat die Direktion zentralaufgaben bekommen. Die neuen Direktionen werden aus den derzeitigen Ämtern entstehen und haben nichts mit der alten Direktion gemeinsam.--HolgerB 19:04, 11. Dez. 2006 (CET)
Vorlage Behörde
Heute wurde eine weitere Formatvorlage eingefügt. Jetzt sinds zwei. Zweimal das Dienstwappen, zweimal die Beschäftigtenzahl,... Könntet ihr euch auf eins einigen und as andere löschen?
Gruß und guten Rutsch, --U.m 13:07, 31. Dez. 2006 (CET)
Sieht grausam aus mit den beiden Boxen, eine sollte reichen, vor allem wenn auch noch unterschiedliches drinsteht (Anzahl der Bediensteten). Schlimmstenfalls werde ich eine von beiden demnächst entfernen. --Ulz Bescheid! 21:16, 13. Jan. 2007 (CET)
Hauptsitz?
Wieso ist der Hauptsitz der Bundespolizei der Sitz der Bundespolizeidirektion? Die Bundespolizeidirektion hat gegenüber den Präsidien keine Weisungsbefugnis und auch kaum Koordinierungsfunktion.--HolgerB 10:46, 1. Jan. 2007 (CET)
- Nachdem mir hier nicht erklärt wurde, warum Koblenz der Hauptsitz ist, werde ich das im Artikel löschen bis eine vernünftige Erklärung folgt, warum wo der Hauptsitz ist bzw. wie der Autor der Vorlage den Hauptsitz definiert.--HolgerB 18:19, 7. Jan. 2007 (CET)
Kritik verschwunden, Teil 2
Kritiker der Bundespolizei scheinen hier wirklich einen schweren Stand zu haben. Gestern wurde folgende Passage gelöscht:
- Was die Personalpolitik betrifft, hat die Karriere des ehemaligen Politoffiziers und Vorsitzenden des Hauptpersonalrates Sven Hüber Anfang Dezember 2006 für ein großes Medienecho gesorgt. Hüber hat versucht, einem Journalisten gerichtlich untersagen zu lassen, über seine DDR-Vergangenheit zu berichten.<ref>Regina Mönch: "Deutsche Gerechtigkeit. Die zweite Karriere des Politoffiziers". In: FAZ, 5.12.2006.</ref>
Die Löschung wurde mit "dem Satz" begründet: "naja". Mit einem "Naja" kann man alles Mögliche kommentieren, aber als Begründung ist es doch reichlich dürftig. --Kolja21 18:10, 22. Jan. 2007 (CET)
- geantwortet unter Diskussion:Chris Gueffroy. -- southpark Köm ? | Review? 22:26, 22. Jan. 2007 (CET)
Pflichteinsätze im Ausland für Bundespolizisten
Wie ich diesem wikipedia Artikel entnommen habe, ist mit Bundespolizei der Bundesgrenzschutz gemeint. Innenminister Schäuble hat Neues mit ihr/ihm vor [2]
- Austerlitz -- 88.72.7.151 19:55, 19. Mär. 2007 (CET)
WP ist kein Pressespiegel
Innenminister will Erweiterung der Aufgaben und Befugnisse
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die gesetzliche Grundlage für Pflichteinsätze jenseits der deutschen Grenzen gegen den Willen der betroffenen Bundespolizisten schaffen. Gegen ein entsprechendes Gesetz hatte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, bereits Protest angekündigt. HamburgerAbendblatt vom 12.3. 2007 ?
- Austerlitz -- 88.72.24.199 22:23, 5. Apr. 2007 (CEST)
Kritik Bundespolizei
Die kritik im artikel Bundespolizei ist - nicht begründet - nicht belegt - zeigt keine Quellen auf
Es handelt sich leglich um einzelnen Stimmungsmache und ist äußerst unseriös.
Der Bereich sollte unbedingt gelsöcht werden !
--89.53.62.31 19:34, 11. Mai 2007 (CEST) Kass
Der Abschnitt Kritik stellt drei Behauptungen auf:
- ProAysl kritisiert die Abschiebepraxis. Du hast recht, wird im Artikel nicht belegt. Hier ist eine Quelle: ProAsyl
- Das Verhalten eines Politoffiziers. Diese Behauptung ist im Artikel mit zwei Quellen belegt.
- Kritik des unverhältnismässigen Gewalteinsatzes. Auch im Artikel nicht belegt, aber mit ein paar Sekunden googlen zu finden: z.B. [3], Zitat: In den Folgetagen wird der Polizeieinsatz quer durch die Presselandschaft als überzogen und unverhältnismäßig kritisiert. Das nur als Beipiel.
Einerseits hast Du natürlich Recht, im Artikel wurden nicht genug Quellen angegeben. Das ist aber nicht so auszulegen, dass die Angaben falsch wären. Dein Bestehen darauf, dass alles erlogen ist, ohne Dir auch nur die Mühe zu machen, nachzuforschen, spricht gegen Deinen Standpunkt. -- Semper 20:31, 11. Mai 2007 (CEST)
- Gerade Abschnitte mit der Überschrift "Kritik" sollten sauber mit Quellen belegt sein. Wenn es Quellen gibt kann man diese ja im Artikel einbauen (und nicht nur in der Disk auf die alleswissende Müllhalde verweisen). Ich zweifele natürlich nicht daran, dass es die dargestellte Kritik gibt. Die Frage ist, ob diese Kritik unbelegt dort stehen soll. Als Beispiel möchte ich den ersten Punkt anführen: Wenn man morgen die Bundespolizei auflösen und die Aufgabe der Abschiebung einer beliebigen anderen Dienststelle aufgeben würde, würde ProAsyl pflichtgemäß übermorgen deren Abschiebepraxis kritisieren. Denn es ist imho nicht vorstellbar, eine Abschiebepraxis zu finden, die von einer Lobbyorganisation gegen Abschiebungen gut gefunden wird. Dies als Kritik bei Pro Asyl einzustellen wäre sinnlos: Deren Job ist, Abschiebungen zu kritisieren. Genauso sinnlos ist es, die Bundespolizei pauschal zu kritisieren, sie würde Abschiebungen (z.B. kranker Personen) durchführen. Die Entscheidung über die Abschiebung wird nicht durch die Bundespolizei sondern durch die zuständigen Ausländerbehörden (in der Praxis durch die zuständigen Gerichte) durchgeführt.
- Jetzt ist es ein himmelweiter Unterschied, ob die Kritik lautet, die Bundespolizei setze Gerichtsurteile um, setze unkritisch falsche Gerichtsurteile um oder sie führe Abschiebungen ohne gerichtliche Urteile um. Um zu erkennen, dass es sich um eine dieser Kategorien handelt, brauchen wir Quellen.
- Weiterhin sind Verallgemeinerungen wie "häufig", "massiv", "vielfach" mit WP:NPOV nicht zu vereinbaren.
- Ich habe daher die in der Diskussion genannten Quellen in den Text eingestellt und den Text an die Quellen angepasst.Karsten11 22:04, 11. Mai 2007 (CEST)
organisationsstruktur
aufgrund der geplanten neuorganisation wurde das von mir eingestllet.
Aber " der Hexer" mit seinen jungen jahren: löscht frei weg !
also:
bitte jemand anderes umändern !!!!!
mir ist das zu doof, wenn kinder eine enzyklopädie führen !dieser nicht signierte Beitrag stammt von Benutzer:89.53.62.31
- Wenn Du schon hier schon Leute beschuldigst, dann sieh bitte richtig nach. Deine Änderungen der Organisationsstruktur habe ich gelöscht. Der von Dir eingefügte Text stammt aus folgender Quelle:[4]. Das Kopieren von fremden Texten in die Wikipedia ist ein Verstoss gehen das Urheberrecht. Gerade Du, der Du die Ehre der Polizei verteidigen willst, solltest Dich an die deutschen Gesetze halten. Näheres zum Thema Urheberrecht und Wikipedia findest Du hier:Wikipedia:Urheberrechte beachten. Des weiteren möchte ich Dich bitten, Wikipedia:Richtlinien zu lesen. So wie Du Dich hier benimmst, wird Dich keiner ernstnehmen. Ein paar kleine Tips für den Anfang: signiere Deine Beitrage (mit -- ~~~~), bemühe Dich um eine einigermassen saubere Rechtschreibung, formatiere Deine Beiträge lesbar, und vor allem: keine Beleidigungen. Dann wirst Du hier auch ganz anders behandelt.-- Semper 20:12, 11. Mai 2007 (CEST)
- Nachtrag: die Tatsache, dass Du anfängst, Benutzerdiskussionsseiten zu vandalieren [5], disqualifiziert Dich total. -- Semper 20:34, 11. Mai 2007 (CEST)
der text ist frei und vertößt gegen nix urheberrechtliches !
aber dann ändere du das doch !
Organisationstruktur II
es ist nicht erwünscht im text darauf zu verweisen, dass die jetzige organisationsstruktur ein auslauf model ist. auch ist ein link zu hompage der bpol nicht erwünscht, der die neue organisationsstruktur aufzeigt.
stattdessen bin ich ein Vandale. Wer setzt das fest ? ist nicht Wikipedia der Vandale ?
Veröffentlichungen von aktuellem wird unterbunden.
Die kritik wird erst nach ewigem zurück in alten stand bringens und sperren des Vandelen geändert, nachdem einer erkannt hat, dass der Vandele gar nicht so unrecht hat.
Also:
Die Organisationstruktur ist ALT / ein Auslaufmodel !
wer will das ändern ? meine versuche werden nicht ernstgenommen ?!
aber wieso sollte man wiki ernstnehmen ? alter stand, keine Referenzen der angeblichen Verantwortlichen...
--89.53.60.246 10:40, 12. Mai 2007 (CEST)ich
neuorganisation
(derzeit findet eine Neuorganisation statt )
warum löscht das einer weg ?
ist doch faktisch !
www.bundespolizei.de
oder auf der seite des BMI
--89.53.60.246 14:35, 12. Mai 2007 (CEST)
- Was bringt diese Aussage für einen Mehrwert im Artikel?--HolgerB 16:54, 12. Mai 2007 (CEST)
mehr infos !
--89.53.92.75 17:24, 12. Mai 2007 (CEST)
- Dass mehrere Leute der Ansicht sind, das dem nicht so ist, scheint dich offenbar nicht im geringsten davon abzuhalten, es immer wieder einzustellen. Wikipedia ist keine Ankündigungsplattform. --Phoinix 17:47, 12. Mai 2007 (CEST)
Es gehört aber zur organsisationstruktur, dass diese geändert wird um aktuell zu sein !
und nur weil mehr leute das anders sehen heißt es noch nicht, dass ich falsch liege !!!!
--89.53.92.75 17:51, 12. Mai 2007 (CEST)
Das Feinkonzept der Neuorganisation ist von Schäuble Ende April bereits vorgestellt worden, und das Grobkonzept wurde auch schon publiziert: Die operative Führung der Bundespolizei wird von Potsdam aus erfolgen. Die bisher fünf regionalen Bundespolizeipräsidien und einzelne Referate aus dem Innenministerium werden in Potsdam zu einer Bundesoberbehörde konzentriert. Künftig wird es neun Bundespolizeidirektionen geben statt bisher neunzehn Bundespolizeiämtern. Auch die bisher 128 Bundespolizeiinspektionen werden zu insgesamt 76 zusammengelegt. An diesem Grobkonzept wird sich auch nichts mehr ändern, von der Polizeiführung und den Personalräten ist es auch schon akzeptiert. Auch wenn Wikipedia keine Glaskugel ist, meines Erachtens könnte eine kurzer Satz dazu schon in den Artikel, weil diese Dinge (und einige mehr) schon feststehen. Giro 18:05, 12. Mai 2007 (CEST)
- Ist es absehbar, wann die Umstellung geschehen soll? --Phoinix 18:08, 12. Mai 2007 (CEST)
DANKE !
Endlich mal einer der es erkannt hat !!!!!!!
und nun ?
kann ich endlich den zustaz stehen lassen ?
oder wird da gleich wieder gelöscht ?!
m.e. sind die die es nicht zulassen die vandalen
--89.53.92.75 18:07, 12. Mai 2007 (CEST)
- Ich muss sagen, dass ich mich geirrt habe. Es gehört in den Artikel und es steht auch schon seit einiger Teit darin. Schön ausformuliert und enzyklopädisch. Ist mir ehrlich gesagt nicht aufgefallen. Umso mehr sollte es dir peinlich sein, der du diese Information unbedingt unterbringen wolltest. --Phoinix 18:16, 12. Mai 2007 (CEST)
Art 30 GG und andere Kompetenzen
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. oder auch Polizei ist Ländersache. Gibt es jemanden, der hierzu etwas mehr beifügen kann? So wie sich die "Bundespolizei" ausbreitet und Kompetenzen erhält, könnte das doch auch ein interessanter Aspekt sein? Besondere Gesetze wie die Anlaßunabhängige Personenkontrolle? (normale Polizei muß zumindest einen Verdacht begründen --CeGe 15:53, 30. Mai 2007 (CEST)
- also für die Bundespolizei greift der Art 87 GG - denn wie Aufgezeigt sagt Art 30 => Polizei ist Ländersache
- die Bundespolizei benötigt für Personenkontrollen als Eingriff in die Grundrechte gem Art 20 III eine Ermächtigungsgrundlage, diese findet sich in
- § 23 BPolG.
- in dem Zusammenhang hilft dann auch das BverG Urteil zur Aufgabenübetragung der Bahnpolizei an den BGS weiter
- All das ist interessant aber für den Artikel nicht wichtig - lediglich die Stellung als Polizei mit beschränkten Aufgaben
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.53.6.57 (Diskussion • Beiträge) 19:16, 3. Jun. 2007 )
- Ich mein ja auch die Stellung als Polizei mit beschränkten Aufgaben. Wenn gem. GG Polizei Ländersache ist, dann ist eine Bundespolizei verfassungswidrig. Darauf müßte wohl doch eingegangen werden, oder? --CeGe 09:41, 4. Jun. 2007 (CEST)
- Verstanden
- erklärt !
--89.53.29.127 16:42, 4. Jun. 2007 (CEST)
Immer noch nicht verstanden (und nicht aus Böswilligkeit) deshalb QS+ --CeGe 11:56, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Ich versteh nicht, wo das Problem liegt.
- der Verfassungmäßige Auftrag ergibt sich aus dem Grundgesetz Art 87 S. 2.
- Damit ist der verfassungmäßige Auftrag und das mit die Verfassung vereinbare Polizei des Bundes erklärt
- Grenzpolizeilich Art 87
- Lusi Aufgaben ergibt sich aufgrund der Bundesverwaltung und steht Art 30 (LAndesverwaltung nicht entgegen)- Vergleiche art 70 ff
- Bahn analog aufgrund Bundesverwaltung - Vergleich Link im Artikel zur Entscheidung BverG
- die Namensänderung, war lediglich eine Namensänderung und ist per Bundesgestz erfolg und somit Verfassungsunbedenklich
- einziges Problem war die Aufgabenübetragung der Bahnpolizei 1992 zum BGS
- hierzu wurde das BVerfG angerufen, ob diese Aufgabenübertragung verfassungsgemäß ist
- * im Wiki Artikel ist die Entscheidung verlinkt
- * im Bereich Aufgaben sind die Aufgaben der Bpol beschrieben
- Insgesamt ist die Bundespolizei Polizei des Bundes mit beschränkten Aufgaben - die Aufgaben und die Stellung als Polizei sind im Artikel dargestellt
- Die QS ist unebgründet !
--89.53.39.208 11:31, 9. Jun. 2007 (CEST)
keine Reaktionen - werde QS wieder wegnehmen, da die Qualität im Artikel super ist und keine Fehler erkennbar sind. Die Probleme
- Namen
- Aufgaben
sind im Artikel erklärt
- das BverG Urteil ist als Link eingefügt
Die QS - Anfrage wäre eher eine staatsrechtliche, Verfassungsrechtliche Diskussion, deren Ergebniss vom BverG schon erörtert wurde, heir geht es dann noch um Grundsatzfragen, Existenzberechtigung o.ä. was aber nicht Theamtik einer Enzeklopedie ist/ sein sollte.
--89.53.39.208 13:24, 9. Jun. 2007 (CEST)
Seite IP-geschützt
Sorry, aber ich hab' mir mal die Versionsgeschichte angeschaut, aber so geht das gar nicht, gegen wirklich jeden einen Edit-War zu führen. Zumal wenn die Argumente so derat offensichtlich falsch sind, wie in der Geschichte mit der URV. -- southpark Köm ? | Review? 17:51, 25. Jun. 2007 (CEST)
warum ? --89.53.69.88 15:15, 27. Jun. 2007 (CEST)
Vielleicht auch deswegen (Kopie von Vorlage:Permalink Diskussionsseite) :
-- BPOL --
URV; Original in "Deutsche Polizei" 10/2005; Artikel Vom BGS zur Bundespolizei; S8
JA und ?
ist doch nicht gescütz oder verboten aus einer Zeitung gefundenes zu zitieren. Außerdem war die Quelle angegeben.--89.53.95.164 16:41, 25. Jun. 2007 (CEST)
- dann ist zumindest der Text auch als Zitat zu kennzeichnen, das war hier gar nicht der Fall...--CeGe 16:51, 25. Jun. 2007 (CEST)
- und ich habe auch die Quelle in der entsprechenden Veränderung nicht gefunden. Kommentar zu Vorlage:Permalink lautet: vom BGS zur Bundespolizei BR- DR 87/3/05 / BverG vom 28.1.98 / NVwZ 2005, Heft 8, S904), da finde ich nichts mit "Deutsche Polizei" usw.--CeGe 17:22, 25. Jun. 2007 (CEST)
- der text satmmt im orginal auch nicht aus deutsche polizei ! sondern aus NVwZ 2005, Heft 8, S904 (neue Zeitschrift
- Verwaltungsrecht)- d.h. die quelle war sehr wohl angegeben !!!!! (nicht signierter Beitrag von 89.53.5.201 (Diskussion) 19:13, 25. Jun. 2007)
NVwZ 2005, Heft 8, S904 (nicht signierter Beitrag von 89.53.5.201 (Diskussion) 19:14, 25. Jun. 2007)
--- -idiot- ---
Der Idiot (von griechisch ιδιότης, idiótis - Privatmann, einfacher Mensch; im Sinne von ungeübter Laie, Stümper zu lateinisch idiota, idiotes) war in der griechischen Antike ein Mensch, der sich weigerte, sich politisch zu engagieren. (nicht signierter Beitrag von 89.53.60.26 (Diskussion) 15:48, 26. Jun. 2007)
(Ende der Kopie) --CeGe 16:44, 27. Jun. 2007 (CEST
- wessen Schuld ist es, dass du die Orginal Quelle nicht findest und verwenden kannst ?
Geschichte
die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung ist nicht verschwunden, sonder nicht mehr dominat im Aufgabenfeld. Ansonsten liest sich das ganz gut. --89.53.56.146 16:05, 29. Jun. 2007 (CEST)
- war im Sinne von partiell verschwinden gemeint, aber deutlich missverständlich. Korrigiert. Freut mich, daß es sich gut liest. --CeGe 16:17, 29. Jun. 2007 (CEST)
FHB
ist nicht erwähnt !
GUK
Was ist eigentlich mit den Grenzunterstützungskräften? Im gesamten Artikel finden sie keine Erwähnung. Kennt die GUK's keiner oder sollen die Leute einfach nur ignoriert werden oder passen die GUK nicht zum Bild der Bundespolizei das hier vermittelt werden soll??? --Cantho 20:54, 2. Okt. 2007 (CEST)
Hier geht es um eine objektive Darstellung von Fakten! Wenn Du der Meinung bist, dass GUKs Erwähnung finden sollten, dann schreib was dazu.
--robfischi 03:57, 09. Okt. 2007 (CEST)
Behördenübersicht
Es gibt derzeit KEINEN Hauptsitz der Bundespolizei! Derzeit gibt es 7 Mittelbehörden und damit 7 Sitze. Berlin ist lediglich der Sitz der vorgesetzten Behörde, aber kein Hauptsitz der Bundespolizei.
Künftig wird das anders aussehen, dann wird der Hauptsitz in Potsdam sein.
Der Inspekteur ist KEIN Behördenleiter, daher ist auch die Aussage falsch.
Quelle: Einfach mal im Referat BII1 im BMI ÖP anrufen und nachfragen.
Fahrzeuge
Im entsprechenden Abschnitt kommen die Wasser- und Luftfahrzeuge nicht vor.--WerWil 08:51, 23. Jan. 2008 (CET)
Kritik (Kontrolle in Mainz)
Der Abschnitt hierzu erscheint mir etwas fragwürdig. Zum einen wird der Vorwurf erhoben, die Bundespolizei sei nicht zur Rollerkontrolle berechtigt: Möglicherweise besteht eine sog. Sicherheitspartnerschaft. Dann wäre die Bundespolizei aufgrund des Verwaltungsabkommens berechtigt diese Kontrolle durchzuführen.
- nein ist falsch.
- aufgrund des Vorbehaltes des Gesetzes bedarf es einer gesetetzlichen Ermächtigung, die ist nicht gegeben (Vergl. Art 20 I, III, Art 30)
Möglicherweise wurde diese Kontrolle auch bei der Aufgabenwahrnehmung berechtigt durchgeführt. Dann wird der Vorwurf der Körperverletzung und Freiheitsberaubung erhoben: Körperverletzung fällt schon mal weg, da durch das Anhalten niemand verletzt wird und Freiheitsberaubung sehe ich auch Kritisch, da das kurzzeitige Anhalten sicherlich kein Einsperren oder ähnliches im Sinne des StGB darstellt (zumal bei Rechtswidrigkeit das Wegfahren auf dem Roller sicherlich möglich war). Daher werde ich das ganze löschen, weil zu viele Ungereimtheiten und Unklarheiten drin stehen und bitte das erst wieder einzustellen, wenn es mit Quellen, Tathergang usw. belegt werden kann.--HolgerB 19:51, 7. Feb. 2008 (CET)
- Die Bundespolizisten sind rechtskräftig verurteilt.
- Es handelt sich hierbei nicht um Bundespolizei, sondern um zwei Personen der Bahnpolizei. --peter200 13:41, 8. Feb. 2008 (CET)
Bitte ? die Bundespolizei ist die Bahnpolizei !!!!!!!
Der Schutz der Seite ist OK; jedoch hätte die Kritik belassen werden sollen. Der Einwand von Peter, dass es Bahn- und nicht Bundespolizei wäre, zeigt ja schon, dass er die Aufgabe der Bundespolizei nicht kennt und somit bezüglich der Thematik der falsche Ansprechpartner war.
Die Kritik hat denke ich durchaus ihre Berechtigung und scheint, auch im Bezug zum Fall Agib, bedeutsam und richtungsweisend. da es die begrenzung der Aufgabe und die deutliche Trennung und Unterscheidung zur Landespolizei auf zeigt. Und auch zeigt, dass selbst die GDP neben den Verscuchen der CDU eine Art FBI wollen, welches durch Grundgesetz jedoch nicht ligitimiert ist. Die Aufgabe Polizei ist Länderaufgabe. Vor dem bedeutenden Hintergrund des Föderalismus und dem Versuch die Bundespolizei aus dem begrenzten Aufgabenfeld (sie BVerGE zur Aufgabenübertragung) zu lösen gehört die Kritik, dass Verkehrsverstöße von der Bundespolizei geahndet werden hier her.
Der Abschnitt impliziert, dass von der Bundespolizei in Mainz systematisch Rechtsverstösse begangen werden. Tatsächlich geht es aber um einen einzelnden Fall, der für sich genommen keine enzyklopädische Relevanz besitzt. Selbst wenn man die Relevanz als gegeben ansehen würde, müsste der Abschnitt komplett neu verfasst werden. Abgesehen von der völlig falschen Darstellung der Geschehnisse, kritisiert die Wikipedia nicht, sondern referiert lediglich durch seriöse Quellen belegte Kritik. Da heisst, es müsste genau dargestellt werden was wann wo kritisiert wurde, belegt mit reputablen Quellen. Tönjes 14:26, 8. Feb. 2008 (CET)
Kritik Agib
ich empfehle die Kritik herauszunehmen, Abschiebungen und Asylverfahren sind ein Politikum und nicht der Bundespolizei zu zurechen. wenn die oben angeführte Kritik bezüglich des Mofafahrers hier nicht hergehört, dann ist die Agib Sache auch unangemessen. Es handelt sich um einen bedauernswerten Einzelfall und wenn man mal das Urteil liest, so ist einiges "schief gelaufen", jedoch ist eine grundlegende Kritik an der Bundespolizei nicht enzyklopisch. das Demonstranten Kritik an der Polizei üben ist tatsächlich bei jeder Demo mit Auschreitungen und Polizeieinsatz zu verzeichen und ebenfalls nicht enzyklopisch relevant. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.53.5.1 (Diskussion • Beiträge) 16:07, 16. Feb 2008) Hofres låt oss diskutera! 16:08, 16. Feb. 2008 (CET)
- Hallo Unbekannt, du hast die Änderung leider nicht nur "empfohlen", sondern auch gleich in die Tat umgesetzt. Das Löschen ganzer Abschnitte fällt unter das Stichwort "IP-Vandalismus". --Kolja21 00:41, 17. Feb. 2008 (CET)
Wie macht man das dann, dass der Artikel gelöscht wird ? Bzw. wer entscheidet über die Empfehlung ? Unsignierter Beitrag stammt von der IP 89.53.38.126 --Kolja21 15:15, 17. Feb. 2008 (CET)
- So auf jeden Fall nicht. Solange du erst handelst und dann fragst, kommst du nicht weiter. Alles weitere findest du auf der linken Seite unter dem Link "Über Wikipedia". --Kolja21 15:15, 17. Feb. 2008 (CET)
kein Wirrwar sondern Ordnung
schau mal wie ordentlich.
Alles geordnet, wo es hingehört. Direktion kriegt als Behörde nen eigenen Anstrich und wird nicht "wild" irgendwo zwischen gesteckt. Ausbildung nach der Aufbaustrukctur, nach der Direktion und nach den Präsidien ! sehr ordentlich mit System und die Kritik mit QS gemarkt.
also bitte nicht nur weil ich ne IP nutze wegmachen !