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Rückversicherung

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Rückversicherung (Reassekuranz) findet statt, wenn eine Versicherung ganz oder teilweise unter den ursprünglichen oder neuen Bedingungen von einem Versicherer (im allg. einer Versicherungsgesellschaft) auf einen anderen Versicherer (meist eine spezielle Rückversicherungsgesellschaft) übertragen wird und zwar ohne Auflösung des ursprünglichen Versicherungsvertrags. Dieser Vertrag wird also nicht geändert, und der erste Versicherer bleibt dem Versicherten alleine für etwaigen Schadensersatz haftbar, kann aber den Ersatz der zu zahlenden Versicherungssumme vom Rückversicherer verlangen, soweit die versicherte Sache in Rückversicherung gegeben war.

Rückversicherungen tragen dadurch, dass sie die Last des Risikos auf mehrere Versicherer verteilen, zur größeren Stetigkeit und Sicherheit des Geschäfts bei. Sie erlauben es dem Versicherer, große Versicherungen zu übernehmen, sodass der Versicherte nicht Verträge mit verschiedenen Versicherern abschließen muss.

Rückversicherungen sind auf dem Gebiet der Seeassekuranz schon im 17. Jahrhundert in England nachzuweisen. Später wurden sie auf viele andere Zweige des Versicherungswesens angewendet. Heute sind sie insbesondere für die immer größeren Schadensersatzzahlungen nach Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Wirbelstürme von Bedeutung.

Rückversicherungsgesellschaften gehören heute zu den größten Versicherungsgesellschaften überhaupt, die Münchner Rück ist die weltweit größte Rückversicherungsgesellschaft.

Z.T. aus: Meyers Konversationslexikon, 4. Auflage 1888/89