Offenbarungseid
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Als Offenbarungseid bezeichnete man in der Bundesrepublik Deutschland früher denjenigen Eid eines Schuldners, bestimmte Angaben über seine Vermögenssituation nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt gemacht zu haben.
Seit dem 27.06.1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (siehe §§ 807, 883, 889, 899 ff. der ZPO).