Wikipedia:Meinungsbilder/Nutzerrechte
Pro: Benutzer sollten Ihre Benutzerseite voll verwalten können
- bin dafür 217.80.116.30 00:31, 30. Jul 2003 (CEST)
- bin auch dafür anonym 00:39, 30. Jul 2003 (CEST)
- bin absolut dafür 217.0.129.19 20:13, 30. Jul 2003 (CEST) (ich gehe grundsätzlich anonym in die wikipedia) hier ein längeres PRO
- wenn es diesbezüglich (dem Recht am eigenen Namen) eventuelle Rechtsstreiterien gibt, ist man mit der Rechtevergabe auf seine Benutzerseite auf der sicheren Seite. (siehe Zivilgesetzbuch, Art. 28 unten). Die unten geschilderte Situation (Nennung des realen vollen Namens) mit der Forderung nach Löschung aller Links erscheint mir in rechtlicher Hinsicht absolut berechtigt.
- jeder hat die Möglichkeit sich wieder unter einem anderen Pseudo oder auch anonym in die Wikipedia einzuklinken und mit dem Frust über die Ohnmacht bzgl. seines Namens Schaden anzurichten.
- wieso heist die Benutzerseite (=Seite des Benutzers) sonst Benutzerseite. Weil jeder sie benutzen darf? Das ist doch eine Worttäuschung. Allgemein haben Benutzer im Internet den vollen Zugriff auf deren Darstellung. In jeder Newsgroup gibt es beispielsweise ein unsubscribe.
- die Benutzerseiten sind enzyklopädisch doch völlig uninteressant.
- Bezüglich Contra: wieso gibt es dann extra Rechte von sogenannten Admins über Benutzerseiten?
- Es ist doch lächerlich wenn erstmal groß beteuert werden muss, dass man keine Beiträge mehr schreiben (siehe Erläuerung unten) will, um gelöscht zu werden. Wo bitte sind hier diesbezüglich Regeln festgelegt worden? Falls schon Benutzerseiten gelöscht wurden, dann sollte dies doch bitte ohne großen Getue in den Einstellungen der Benutzerseite geschen [x] deaktivieren oder [x] Löschen. Die Betellei gegenüber einer selbsternannten Clique von Entscheidungsträgern in Foren oder per EMail ist doch lächerlich und erniedrigend.
Contra: Benutzerseiten habe keine Extrarechte!
Vielleicht sollte man noch eine kurze Erklärung für diese Abstimmung beifügen: Dazu ein Fallbeispiel: Ein Benutzer hat sich unter seinem wahren Namen bei wikipedia angemeldet und schreibt unter diesem Namen einige Artikel. Dann stellt er fest, dass er im Internet in erster Linie als wikipedia-Autor zu diesem Thema gefunden wird. (Suchmaschinen, wie google, listen Wikipedia-Benutzerseiten recht hoch.) Ihm wird klar, dass in der Öffentlichkeit eine thematische Verbindung zwischen ihm und dem bei Wikipedia behandelten Themenkomplex entstanden ist. Wenn nun ein Benutzer zwar gerne in der wikipedia beitragen will, aber nicht will, dass er über Suchmaschinen als wikipedia-Autor gefunden wird, hat er keine Möglichkeit diesen Zustand zu ändern. Es könnte z.B. sein, dass er sich im Nachhinein von den Texten distanzieren will, die er irgendwann einmal beigetragen hat. Das Problem ist in den letzten Tagen auf der mailing-list diskutiert worden, weil ein Benutzer seine Benutzerseite löschen wollte. Zwar gab es von einigen wenigen Administratoren eine gewisse Bereitschaft auf das Problem einzugehen. Die Mehrheit lehnte jedoch jedes Entgegenkommen ab. Die Argumentation der Mehrheit läuft darauf hinaus, dass derjenige, der sich (naiv und) ehrlich mit seinem wahren Namen angemeldet hat, selbst schuld sei und kein Recht darauf habe, dass sich Administratoren auch nur die geringste Mühe machen, ihm zu helfen. Fazit: Sie sollten sicherheitshalber nur unter einem Pseudonym oder ganz anonym Beiträge für die wikipedia schreiben. Ansonsten geben Sie - bis auf weiteres - jedes Recht auf die Verwendung ihres Namens unter wikipedia.de auf.
Eine kleine Korrektur: Es ging bei der oben genannten Diskussion darum, alle in den Versionen bestehenden namentlichen Nennungen eines Autors zu entfernen bzw. zu anonymisieren. Das hat erstmal nichts mit dem Zugriff auf die Benutzerseite selbst zu tun.
Zu den Zugriffsrechten auf Benutzerseiten: Es ist vorgekommen, dass Benutzerseiten von anonymer Seite editiert wurden. Benutzer empfanden das (meiner Ansicht nach zu Recht) als schlechten Stil, und daraufhin wurde der Wunsch laut, die 'eigene' Benutzerseite schützen zu wollen. (Ich halte das für eine Überreaktion.)
Dann gibt es einen dritten Punkt: Ein Benutzer beabsichtigt, keine weiteren Beiträge mehr zu erstellen. In diesem Falle wurde darum gebeten, die Benutzerseite von diesem Zeitpunkt an zu schützen.
-- Schewek 16:39, 30. Jul 2003 (CEST)
!Das deutsche Recht zum Thema Persönlichkeitsschutz
Im Zivilgesetzbuch, Art. 28 heisst es: «Wer in seiner Persönlichkeit verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, den Richter anrufen.» Von diesem Artikel sind verschiedene Rechtsgüter betroffen: die Ehre, ein ehrbarer Mensch zu sein (berufliches und gesellschaftliches Ansehen) - das Recht am eigenen Bild (es darf niemand ohne Zustimmung abgebildet werden) - das Recht am eigenen Namen (Rufmord, keine Namensnennung bei Gerichtsberichterstattung) - die Geheim oder Intimsphäre - die Privatsphäre
Ohne hier in den Fussangeln der Juristerei hängenzubleiben, sei als Quintessenz daraus gesagt, dass niemand ohne dessen ausdrückliche Einwillligung der Öffentlichkeit ausgesetzt werden darf.