Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Colorierte Bilder
Diese nachcolorierten Holzschnitte (Alter der farblichen Gestaltung?) werden meines Wissen in einem Archiv aufbewahrt und sind in irgendeiner Weise offenbar nicht freigegeben. Kann das sein? Bitte ggf. löschen: 1 und 2. Wir werden in Kürze die Orignal-Schwarzweiß-Darstellungen hochladen, diese sind in jedem Fall unproblematisch. --PeterBraun74 Kurier zu Pferde - get contact 08:07, 7. Feb. 2008 (CET)
- Zwar sieht die Colorierung auch zeitgenössisch aus, aber eine ordentliche Quellenangabe würde die Klärung dieser Frage erleichtern. Also Bitte an AdrianRoßner diese Quelle nachzuliefern und dann schauen wir mal, ob hier mal wieder Copyfraud vorliegt. --Wuselig 08:41, 7. Feb. 2008 (CET)
- Copyfraud wird wohl für uns wohl die Schlagzeile des Jahres 2008 werden. Irgendwann prallen die Interessenlagen natürlich aufeinander. – Simplicius ☺ 10:33, 7. Feb. 2008 (CET)
- Wie wäre es, wenn du nicht zu jedem Absatz hier deinen Senf dazu gibst? -- Chaddy - DÜP 15:26, 7. Feb. 2008 (CET)
- Wenn der Senf zur Sache passt, dann schmeckt es. Im anderen Fall gibt es nur hässliche Flecken. --Wuselig 16:06, 7. Feb. 2008 (CET)
Ich kann von meiner Seite leider nicht mehr dazu beitragen. PeterBraun74 Kurier zu Pferde - get contact 11:51, 8. Feb. 2008 (CET)
Das o.g. Bild liegt auf Commons und wird in dem Artikel Alfred Otto Schwede benutzt. Es ist ein Cover-Foto eines Buches. Nach dem, was ich lese, ist das so nicht in Ordnung. Allerdings gibt es auf Commons tausende solcher Bilder... da scheint mir ein Löschantrag dort wenig Sinn zu machen... was ist in diesem Fall dir richtige Vorgehensweise? Lediglich das Bild aus dem Artikel entfernen? Die Lizenz auf "Fair use" oder so setzen? Danke, — ThomasO. 22:48, 7. Feb. 2008 (CET)
- Bild bei uns raus und auf den commons zur Löschung vorschlagen, der Fotograf ist unbekannt und das Bild sicher noch nicht alt genug für PD-alt. sугсго.PEDIA 22:52, 7. Feb. 2008 (CET)
- Auf gar keinen Fall fair use. Das geht nur in en und ist dort auch höchst umstritten (fair use widerspricht nämlich genau genommen den Grundprinzipien). -- Chaddy - DÜP 23:01, 7. Feb. 2008 (CET)
- Alles klar. Danke für die schnelle Antwort. Bild ist aus dem Artikel raus und zur Löschung nominiert. Gruß — ThomasO. 23:04, 7. Feb. 2008 (CET)
- Habe das Bild abtauchen lassen. Ist entsorgt. Christian Bier Rede mit mir! 01:32, 8. Feb. 2008 (CET)
- Könnt Ihr, nachdem das Bild über ein Jahr ohne Kritik drin war, nicht wenigstens den Fotografen und Einsteller des Bildes (mich) mal im Vorfeld informieren? Immerhin hab ich den Schriftsteller noch persönlich gekannt; ich hätte ja sein Einverständnis haben können. Zwischen erster Kritik und Löschung lagen nur ein paar Stunden! Im übrigen plädiere ich für mangelnde Schöpfungshöhe. Die Abbildung existiert ja nicht an sich, sondern nur als Beiwerk zu einer hunderttausendfachen Vervielfältigung, nicht anders als der Titel, der Preis oder die ISBN. Ich hab dem Löscher gesagt, er kann es wieder rausschmeißen (hatte es aus Unkenntnis wieder eingestellt). Saxo 22:38, 9. Feb. 2008 (CET)
- Habe das Bild abtauchen lassen. Ist entsorgt. Christian Bier Rede mit mir! 01:32, 8. Feb. 2008 (CET)
- Alles klar. Danke für die schnelle Antwort. Bild ist aus dem Artikel raus und zur Löschung nominiert. Gruß — ThomasO. 23:04, 7. Feb. 2008 (CET)
niedrig auflösende Bilder - gilt die Freigabe auch für bessere Versionen ?
Ein lebender Künstler möchte gern Fotografien seiner Gemälde unter unserer Lizenz einstellen. Diese werden für die Nutzung hier und für die Druckversion im Rahmen eines Buches ausreichend groß sein, aber aus verständlichen Gründen möchte er nicht, das jemand daraus einen originalformatigen Kunstdruck produziert. Die Bildgröße wird also limitiert sein.
Gilt dann diese Freigabe nur für das hier hochgeladene Foto seines Werkes?
Oder muss er befürchten, das sich jemand eine bessere Version beschafft (durch seine eigene oder die Website seines Galeristen oder durch eine fotografische Aufnahme bei einer Ausstellung) und diese andere Version dann unter die Berufung auf die Freigabe hier verwerten kann?Ich kann nach meiner Rechtsauffassung das gleiche Werk unter so vielen verschiedenen Bedingungen lizenzieren wie ich möchte, da ich jeweils nur ein einfaches (kein ausschließliches) Nutzungsrecht erteile und dieses sich auf eine konkrete Erscheinungsform (z.B. Bildauflösung) bezieht. Wer das als umstritten sieht, muss auf die Zweckübertragungsregel hingewiesen werden, die auch für die Auslegung von freien Lizenzen gilt. Im dubio pro autore, im Zweifel für den Urheber. Dieser gibt für die Allgemeinheit nur so viele Rechte wie nötig. Wenn für die Allgemeinheit eine niedrige Auflösung unter freier Lizenz vorliegt, dann kann man im Zweifel eben nicht ableiten, dass eine anders lizenzierte bessere Version ebenfalls frei sein soll.
--Eingangskontrolle 01:51, 8. Feb. 2008 (CET)
:Es ist nicht möglich, eine Freigabe ausschließlich für eine bestimmte Auflösung zu vergeben. Eine einmal erteilte Freigabe gilt für alle Auflösungen eines Bildes. -- Chaddy - DÜP 02:27, 8. Feb. 2008 (CET)
- Und wenn er eine Kopie erstellt und diese unter eine freie Lizenz stellt? --DaB. 02:31, 8. Feb. 2008 (CET)
- Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Die Kopie fällt unter den selben urheberrechtlichen Schutz, wie das Original. Man wird durch "kopieren" nicht Urheber am Original. -- Chaddy - DÜP 02:52, 8. Feb. 2008 (CET)
- Ich meine mich zu erinnern, dass bei einer früheren Frage hierzu Histo die Meinung vertreten hat, dass eine Lizenz immer nur für die jeweilige konkrete Auflösung (und Bearbeitungen dieser Version) nicht aber automatisch auch für höhere Auflösungen gilt. Läßt sich wahrscheinlich irgendwo im Archiv finden (bin jetzt nur zu faul zum suchen ;-) ). --Kam Solusar 08:12, 8. Feb. 2008 (CET)
- Siehe dazu Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/Juli#Niedrigere Auflösung sowie Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/Mai#Urheberrecht an Artikel (vor allem 2. Abschnitt), zwei nette Historiograf-rtc-Diskussionen :) Grüße, —Pill (Kontakt) 10:14, 8. Feb. 2008 (CET)
- Wenn ich eine S/W-Version eines Fotos in 800x600 als GFDL freigebe und auf meiner Privathomepage das gleiche Foto in Farbe mit 1280x1024 habe, dann ist nur die kleine Version frei nutzbar. Die Lizenz ist für eine konkrete Datei gegeben. Ich würde es jedenfalls nicht wagen, in so einem Fall das Foto eines fremden Urhebers von seiner Seite zu holen. Dies gilt für verschiedene Auflösungen, Kompressionen, Colorierungen, was auch immer. Die Freigabe erfolgt für ein bestimmtes Werk. Aus einem Foto können durchaus verschiedene Werke entstehen. Wenn jemand die Originalversion dieses Fotos von mir besitzen und hochladen würde, wäre ich jedenfalls ziemlich sauer, das hier veröffentlicht zu sehen. Es kann außerdem sein, daß man Menschen rausretuschiert, die nicht veröffentlicht werden möchten. Auch dann ist das Original nicht verwendbar. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:08, 8. Feb. 2008 (CET)
- Siehe dazu Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/Juli#Niedrigere Auflösung sowie Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/Mai#Urheberrecht an Artikel (vor allem 2. Abschnitt), zwei nette Historiograf-rtc-Diskussionen :) Grüße, —Pill (Kontakt) 10:14, 8. Feb. 2008 (CET)
- Ich meine mich zu erinnern, dass bei einer früheren Frage hierzu Histo die Meinung vertreten hat, dass eine Lizenz immer nur für die jeweilige konkrete Auflösung (und Bearbeitungen dieser Version) nicht aber automatisch auch für höhere Auflösungen gilt. Läßt sich wahrscheinlich irgendwo im Archiv finden (bin jetzt nur zu faul zum suchen ;-) ). --Kam Solusar 08:12, 8. Feb. 2008 (CET)
- Wenn eine die Freigabe eine Auflössung beinhaltet, dann gilt die Freigabe nur bis zu der angegebenen Freigabe. Wenn nichts angegeben ist, ist eine höhere Auflössung möglich. Allerdings nur wenn das Bild technischem Wege auf eine höhere Auflössung gebracht werden kann (Also duch Bearbeiten und nicht durch hochladen eines höheraufgelösten Originalbildes z.B. aus unfreien Buch). Es kann davon ausgegangen werden, das der Urheber das Bild bewusst in der Auflössung hochgeladen hat, und auch bewusst genau diese Auflössung lizenziert hat. Das Nachfragen ob er es auch in höheren Auflössung unter dieser Lizenez freigibt, ist natürlich erlaubt. Aber ohne Zustimmung des Urhebers würde ich persönlich kein Bild verwenden, dass zwar das gleiche Bild wie das Lizenzierte ist, aber eine höhere Auflössung besitz aber nicht lizenziert ist (Das Risiko, dass ich den Reschtstreit verliere, ist mir zu gross).Bobo11 14:12, 8. Feb. 2008 (CET) Ps. Nicht ohne Grund gibt Picswiss nur Bilder in den niedrigen Auflössung unter GNU-Lizenz frei. Siehe auch [1].
- Ich würde denken, dass es eine Frage der Identität zwischen beiden Bildern ist. Wenn ich eine freie Auflösung von 640x480 habe, dürfte ich bei einem unfreien Original in 650x480 für die Differenz wohl kaum eine Schöpfungshöhe in Anspruch nehmen können. Wenn das Bild aber durch die höhere Auflösung einen substanziellen Unterschied aufweist, also bspw. bei 1280x1024 den höheren Detailreichtum, dann ist das eben eine Bildeigenschaft, die von der bisherigen Lizenz nicht abgedeckt wird. Es verbietet sich die Inanspruchnahme der Lizenz, weil das Bild zusätzliche Informationen enthält, deren Verwendung nicht von der bisherigen Lizensierung abgedeckt wird. Denis Barthel 16:34, 8. Feb. 2008 (CET)
Ok, wie ihr meint. Dann habe ich wieder was dazugelernt. ;) -- Chaddy - DÜP 17:14, 8. Feb. 2008 (CET)
Rettung aus den Commons in die de.WP - ja oder nein?
Moin Kollegen, tja, auf Commons herrscht derzeit ein rauer Wind und anscheinend arbeiten dort einige User gegen das Projekt Commons und Wikipedia. Um konkret zu werden: Vor gut 2 Jahren stellte die Internetseite Vector-images.com die Raster-Vorschaubilder unter eine Public Domain entsprechende Lizenz. Nachdem über 3000 Wappen hochgeladen wurden und einige User sich die Mühe und Arbeit gemacht haben, aus diesen SVGs zu basteln, hat jetzt nach langer Zeit ein User mal ne Mail an Vector-images geschickt, ob sie denn die revektorisierung ihrer Dateien auch erlauben. Nach der Antwort zu folge erlauben sie dies nicht (ein klarer Verstoß gegen PD wie ich meine). In Folge dessen steht nun seit einigen Wochen der entsprechende Lizenzbaustein commons:Template:Vector-Images.com zur Löschung (siehe auch hier). Der Baustein wird wohl im Laufe der kommenden Woche gemeinsam mit allen 3000 Wappen die ihn enthalten gelöscht werden. Es wird angeregt, die Bilder an die Projekte zu verweisen (z.B. in EN als Fair Use und auf DE als Amtliches Werk). Das ist zwar ein großer Aufwand, aber wenn wir keine Rettungsmöglichkeit für die Wappen sehen, bleibt uns wohl oder übel nichts anderes übrig. Auf Commons werden Versuche einer Umlizensierung durch entsprechende Bausteine für Russland, Weißrussland und Estland, derzeit noch toleriert aber an sich auch abgelehnt. Die Frage ist: Wollen wir die Bilder zu uns auf DE holen oder nicht? Es handelt sich um sämtliche Staatswappen afrikanischer Länder, hunderter Gemeindewappen aus Russland. hunderte Gemeindewappen und Landeswappen aus Weißrussland und Estland sowie ein paar vereinzelte sonstige Wappen. Sollte sich keine Lösung finden, sind in spätestens 1 Woche auf tausenden von Seiten in diversen Sprachversionen der Wikipedia die Gemeindeseiten verwaist und ohne Wappen. Wir sollten uns schnell entschließen, bevor es zur Löschung kommt, denn später nochmal die Wappen zu suchen und zu recherchieren is um einiges aufwendiger. Würde mich freuen, wenn wir eine Lösung finden. Christian Bier Rede mit mir! 11:30, 8. Feb. 2008 (CET) PS: Bitte keine Antworten: Bei Wappenfragen Steschke fragen. Das hilft auf Commons genauso wenig, wie wenn dort Histo zur Schöpfungshöhe Stellung nimmt (vor kurzem im Ramen der Logodiskussion dort geschehen, aber einfach ignoriert durch die "nicht-deutschen" Nutzer)
- Eigentlich wollte ich antworten: "Steschke fragen" ;) - ich würde vorschlagen, daß jemand von uns alle runterlädt und mit dem Commonist auf .de lädt. Wenn es Pixelgrafiken sind kann ich es machen, SVG kann ich nicht downloaden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:37, 8. Feb. 2008 (CET)
- Vielleicht kann uns Markus helfen und uns eine modifizierte Version des Commonshelpers zur Verfügung stellen. D.h. die gleiche Funktion wie der Commonshelper nur andersrum. Und beim Transfer müssen dann nur die Vorlagen ausgetauscht werden. Das würde die Arbeit um einiges erleichtern. Ansonsten teilen wir beide uns den Job. Christian Bier Rede mit mir! 11:41, 8. Feb. 2008 (CET)
- Du kannst nicht, dazu muß man Admin auf .de sein (solange eine Kopie auf Commons existiert) - jedenfalls denke ich das so. Ich würde auch erst Kolossos fragen, ob er wegen unserer aktuellen GFDL-Auseinandersetzungen zustimmen würde, daß ich dabei gewissermaßen Admin-Rechte nutze. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:48, 8. Feb. 2008 (CET)
- Man muss Admin sein um eine lokale Kopie hochzuladen, aua, von wem und von wann stammt denn diese Regelung? Christian Bier Rede mit mir! 11:52, 8. Feb. 2008 (CET)
- Ich bin mir nicht sicher, versuch es einfach mal. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:53, 8. Feb. 2008 (CET)
- Man muss Admin sein um eine lokale Kopie hochzuladen, aua, von wem und von wann stammt denn diese Regelung? Christian Bier Rede mit mir! 11:52, 8. Feb. 2008 (CET)
- Du kannst nicht, dazu muß man Admin auf .de sein (solange eine Kopie auf Commons existiert) - jedenfalls denke ich das so. Ich würde auch erst Kolossos fragen, ob er wegen unserer aktuellen GFDL-Auseinandersetzungen zustimmen würde, daß ich dabei gewissermaßen Admin-Rechte nutze. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:48, 8. Feb. 2008 (CET)
- Vielleicht kann uns Markus helfen und uns eine modifizierte Version des Commonshelpers zur Verfügung stellen. D.h. die gleiche Funktion wie der Commonshelper nur andersrum. Und beim Transfer müssen dann nur die Vorlagen ausgetauscht werden. Das würde die Arbeit um einiges erleichtern. Ansonsten teilen wir beide uns den Job. Christian Bier Rede mit mir! 11:41, 8. Feb. 2008 (CET)
- "Eine Datei mit diesem Namen existiert bereits auf Wikimedia Commons. Bitte gehe zurück und lade die Datei unter einem anderen Namen erneut hoch." Ist nicht möglich mit normalen Rechten, hab es gerade versucht jodo 19:49, 8. Feb. 2008 (CET)
Ok, ich werde Sonntag anfangen, die Dateien zu sichern. Ich werde mal bei den Bots anfragen, ob man das automatisieren kann. ist ja doch schon ne ganze Menge... Kolossos hat zugestimmt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 03:08, 9. Feb. 2008 (CET)
- "Kolossos hat zugestimmt." - Ja, das ist natürlich das wichtigste... ;) -- Chaddy - DÜP 04:30, 9. Feb. 2008 (CET)
Noch eine Anmerkung: für deutsche Wappen sind die Versionen von Vector-images.com i.d.R. verzichtbar, denn a) haben wir normalerweise andere Versionen (oft die „amtlichen“), b) sind das manchmal nur an die Originalwappen angelehnte Neuschöpfungen mit Fehlern, vgl. [2] mit [3]. Fazit: die muss man nicht „retten“. -- Rosenzweig δ 18:52, 9. Feb. 2008 (CET)
- Die deutschen Wappen brauchen wir auch nicht zu retten, denn die können dort mit der PD-GermanCOA Vorlage sowieso bleiben. Aus denen fliegen dann nur die V-I.com Vorlagen raus. Also von daher, um die deutschen Wappen brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Christian Bier Rede mit mir! 03:33, 11. Feb. 2008 (CET)
- Soweit ich das überblicken kann, sind auch keine deutschen Wappen auf den Commons mit der V-I Vorlage vorhanden. Also alles noch besser. Christian Bier Rede mit mir! 03:35, 11. Feb. 2008 (CET)
Falschangaben in der Webseite wiki -Liska Karel in Prag-
<In der aktuellen Webseite der wikipedia über meinen Vater Herr Karel Liska Maler sind eklatante Fehler. Wie kann sich jemand anmaßen ohne meines Einverständnises diese Informationen zu verbreiten,und somit ihn Posthum zu schädigen?!Ich verlange von dem Autor sofortige Löschung dieser Angaben und es in Zukunft ein für allemal zu unterlassen, irgendetwas über meinen Vater zu veröffentlichen ohne sich vorher an mich zu wenden. Bei Nichtbeachtung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.Eva Liska -->
--84.154.224.28 12:37, 8. Feb. 2008 (CET)
- Was genau ist denn da falsch? -- Smial 13:04, 8. Feb. 2008 (CET)
- Karel Liška - "den" Autoren gibt es nicht, es gibt eine Liste der Autoren, der Hauptautoer ist eine IP von Arcor, die Edits sind so alt, daß sich der Benutzer nicht mehr ermitteln läßt. Bitte unterlasse rechtliche Drohungen, sowas wird hier sehr ungern gesehen. Wenn Fakten falsch sind, kann das geändert werden, das kannst du auch selbst machen, indem du bei dem Artikel oben auf "bearbeiten" klickst. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:34, 8. Feb. 2008 (CET)
CC-Lizenz
Dies Bild mit CC-BY-SA-NC hab ich nach Commons hochgeladen und soll dort schnellgelöscht werden. Ist hier vermutlich auch nicht verwertbar, oder? --Port(u*o)s 14:22, 8. Feb. 2008 (CET)
- NC= nichtcommerziel (=darf nur privat genutz werden), wiederspricht also unserem Ziel von freiem Wissen. Wird auch hier gelöscht.Bobo11 14:24, 8. Feb. 2008 (CET)
- Danke für die schnelle Auskunft. --Port(u*o)s 14:41, 8. Feb. 2008 (CET)
Lizenz
Ich habe einige Bilder vom Kilimanjaro (Riesensenezien+Riesenlobelien) und möchte diese Wikipedia zur Verfügung stellen. Wie erhalte ich eine Lizenz? Mit freundlichen Grüssen, Hochschwab. --Hochschwab 17:54, 8. Feb. 2008 (CET)
- Hast du dir schon Hilfe:FAQ zu Bildern durchgelesen? --Isderion 17:59, 8. Feb. 2008 (CET)
Welches Recht gilt in der Wikipedia
Ich weiß, das wurde schon oft diskutiert, aber so ganz verstanden habe ich das immer noch nicht. Gilt in der deutschen Wikipedia amerikanisches, oder deutsches, schweizer, österreichisches Recht? Müssen wir uns eigentliches an deutsches Recht halten? Müssen wir uns an amerikanisches Recht halten? Bisher war ich der Meinung amerikanisches Recht müssen wir zwingend einhalten, während wir uns freiwillig (im Sinne der Weiternutzung) dazu entschlossen haben auch deutsches (A, CH) Recht einzuhalten. Nun habe ich festgestellt, dass in der deutschen Wikipedia einige Bilder (Logos) erlaubt sind, die in der englischen Wikipedia (die sich nur an amerikanisches Recht hält) nur verkleinert (unter fair use) abgebildet werden. Wie ist das möglich? Demonwhip 11:54, 9. Feb. 2008 (CET)
- Es gelten rein theoretisch alle Rechtsordnungen der Welt. Es kommt nämlich nicht darauf an, wo der Server steht (deshalb gilt nicht zwingend amerikanisches Recht, oder holländiches Recht oder koreanisches Recht - zwei weitere Serverstandorte). Es gilt gemäß dem Schutzlandprinzip immer das Recht desjenigen Landes, von wo aus die Informationen abrufbar sind. Unsere Hauptzielgruppe ist der deutsche Sprachraum. Da es äußerst unpraktisch wäre, wenn wir uns hier an verschiedenen Rechtsordnungen orientieren müssten (dann müssten wir uns nämlich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner aller erlaubten Bilder einigen), haben wir uns auf DACH-Recht (Deutschland/Österreich/Schweiz) geeiniget. Diese drei Rechtsordnungen sind aber in Sachen Urheberrecht bis auf wenige Ausnahmen identisch. -- Chaddy - DÜP 17:54, 9. Feb. 2008 (CET)
alles klar. danke chaddy. Demonwhip 00:27, 10. Feb. 2008 (CET)
Frage zu Bildern fremder Urheberschaft
Liege ich mit folgendem richtig: Wenn jemand mir ein Bild zur völlig freien Verfügung überlässt, aber selber keinerlei Lust hat, Wikimedia-Aktivitäten zu setzen - dann habe ich keine Möglichkeit, dieses Bild hier hochzuladen. Richtig? --KnightMove 17:43, 9. Feb. 2008 (CET)
- Also eine WP:TV-Mail an unser OTRS ist ja nun wirklich nicht so der Aufwand.-- Wiggum 17:50, 9. Feb. 2008 (CET)
- Das ist ja nicht alles. Es gibt ja gar keine Möglichkeit, das Bild mit "Urheber hat Verwendung erlaubt" hochzuladen. --KnightMove 17:58, 9. Feb. 2008 (CET)
- Doch doch, lade das Bild hoch, lass den Urheber seine Mail ans OTRS schicken. Einer der Mitarbeiter dort wird dann Vorlage:OTRS einbinden.-- Wiggum 18:00, 9. Feb. 2008 (CET)
- Dann darf ich also dieser Art eine "Own work"-Lizenz angeben, ohne dass das als Lüge empfunden wird? --KnightMove 18:05, 9. Feb. 2008 (CET)
- Nein, du trägst halt bei Vorlage:Information im Feld "Urheber" den Urheber ein und ergänzt die entsprechende Lizenzvorlage, unter der das Bild freigegeben werden soll.-- Wiggum 18:08, 9. Feb. 2008 (CET)
- Dann darf ich also dieser Art eine "Own work"-Lizenz angeben, ohne dass das als Lüge empfunden wird? --KnightMove 18:05, 9. Feb. 2008 (CET)
- Doch doch, lade das Bild hoch, lass den Urheber seine Mail ans OTRS schicken. Einer der Mitarbeiter dort wird dann Vorlage:OTRS einbinden.-- Wiggum 18:00, 9. Feb. 2008 (CET)
- Das ist ja nicht alles. Es gibt ja gar keine Möglichkeit, das Bild mit "Urheber hat Verwendung erlaubt" hochzuladen. --KnightMove 17:58, 9. Feb. 2008 (CET)
- Wenn du ein Bild "zur völlig freien Verfügung" bekommen hast, sind dir die vollumfänglichen Nutzungsrechte übertragen worden, die nötig sind, damit du das Bild lizenzieren kannst (tatsächlich darfst das dann nur noch du, der Urheber darf es nicht mehr). Mir scheint aber eher dort der Haken zu sein, dass solche Freigaben selten wirklich vollumfänglich gemeint sind. --Wikipeder 18:07, 9. Feb. 2008 (CET)
- Wenn ein bekannter Benutzer wie du ein en fremden Namen einträgt, so sehe ich darin eher ein Zeichen von Ehrlichkeit als daß ich Mißtrauen empfinden würde. Es wäre ja viel einfacher, sich selbst als Autoren einzutragen. Ich persönlich empfinde die OTRS-Mail in diesem Fall als verzichtbar. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:10, 9. Feb. 2008 (CET)
Ok, jetzt komme ich zurecht. Danke Euch allen. --KnightMove 18:16, 9. Feb. 2008 (CET)
Gemeinschaftswerke als Bild-PD-alt-100?
Hi Leute, mir sind bei den Links a. d. Seite sehr viele Files aus Werken wie „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“ (1), „Meyers Konversationslexikon 1888“ (2) aufgefallen. Die sind doch alle ganz einfach PD-old, da Gemeinschaftswerk von vor 70 Jahren, oder? Code·Eis·Poesie 11:17, 10. Feb. 2008 (CET)
- Nein. Bei solchen Gemeinschaftswerken gilt auch ganz normal 70 Jahre pma. Das Werk ist dann 70 Jahre nach dem Tod des langlebigsten Urhebers gemeinfrei. Natürlich ist auch unsere Wikipedia-interne Ausnahmeregelung PD-alt-100 möglich, wenn das Werk älter als 100 Jahre ist und der/die Urheber unbekannt sind. -- Chaddy - DÜP 13:52, 10. Feb. 2008 (CET)
- Ok, Meyers 1888 wird allerdings als gemeinfrei angesehen und ist bsw. teilweise bei Wikisource verfügbar, haben die dann alle Autoren durchgecheckt? Code·Eis·Poesie 14:02, 10. Feb. 2008 (CET)
- Was die auf Wikisource so treiben, weiß ich nicht. -- Chaddy - DÜP 14:03, 10. Feb. 2008 (CET)
- Ok, Meyers 1888 wird allerdings als gemeinfrei angesehen und ist bsw. teilweise bei Wikisource verfügbar, haben die dann alle Autoren durchgecheckt? Code·Eis·Poesie 14:02, 10. Feb. 2008 (CET)
- Sind bei Meyers die Autoren überhaupt genannt und/oder bekannt? -- Rosenzweig δ 14:08, 10. Feb. 2008 (CET)
- Auch das weiß ich nicht. Allerdings gilt auch dann PD-alt-100. Wenn das Werk dann 150 Jahre alt ist, setzem wir allgemein PD-alt, weil die Wahrscheinlichkeit, dass der unbekannte Autor doch noch keine 70 Jahre tot ist, dann sehr gering ist. -- Chaddy - DÜP 14:10, 10. Feb. 2008 (CET)
- Wenn die Autoren nicht bekannt sind, kann man bei einem solchen Werk doch durchaus von pseudonymer bzw. anonymer Veröffentlichung sprechen, oder? Code·Eis·Poesie 14:13, 10. Feb. 2008 (CET)
- (BK) Ja, es gibt im deutschen Recht eine Regelung bzgl. Anonymes Werk. Da man aber nie so genau wissen kann, ob der Autor wirklich anonym bleiben wollte, oder einfach nur unbekannt ist, wenden wir da auch PD-alt-100 an. Da die Urheber aber ja bekannt sind, siehe Rosenzweig, ist das sowieso nur noch die einzige Möglichkeit. -- Chaddy - DÜP 15:22, 10. Feb. 2008 (CET)
- Wenn die Autoren nicht bekannt sind, kann man bei einem solchen Werk doch durchaus von pseudonymer bzw. anonymer Veröffentlichung sprechen, oder? Code·Eis·Poesie 14:13, 10. Feb. 2008 (CET)
- Auch das weiß ich nicht. Allerdings gilt auch dann PD-alt-100. Wenn das Werk dann 150 Jahre alt ist, setzem wir allgemein PD-alt, weil die Wahrscheinlichkeit, dass der unbekannte Autor doch noch keine 70 Jahre tot ist, dann sehr gering ist. -- Chaddy - DÜP 14:10, 10. Feb. 2008 (CET)
- Gefunden: bei Meyers werden sie genannt, siehe hier. -- Rosenzweig δ 14:18, 10. Feb. 2008 (CET)
- Und die sind alle schon 70 Jahre tot? Beeindruckend … Wie kam ich auf die Idee mit den Gemeinschaftswerken? *grübel* Code·Eis·Poesie 15:21, 10. Feb. 2008 (CET)
- Ah, ich habe was auf Wikisource gefunden: „Lassen sich laut § 8 UrhG die Anteile gesondert verwerten, können diejenigen Anteile hier aufgenommen werden, deren Urheber bereits 70 Jahre tot sind. Handelt es sich aber um ein Gemeinschaftswerk, bei dem die Anteile nicht trennbar sind, lesen wir gemeinsam § 65 UrhG, wonach sich die Schutzfrist nach dem längstlebenden Mitwirkenden richtet.“ Damit wäre die Sache zumindest klar, jetzt müssen wir nurnoch rausfinden, wann die Jungs alle abgedankt haben. Code·Eis·Poesie 15:25, 10. Feb. 2008 (CET)
- Und die sind alle schon 70 Jahre tot? Beeindruckend … Wie kam ich auf die Idee mit den Gemeinschaftswerken? *grübel* Code·Eis·Poesie 15:21, 10. Feb. 2008 (CET)
- Gefunden: bei Meyers werden sie genannt, siehe hier. -- Rosenzweig δ 14:18, 10. Feb. 2008 (CET)
- (BK) Wenn sie alle 70 Jahre tot wären, dann könnten wir PD-alt setzen. Wenn nicht, dann können wir die Bilder löschen... (zumindest die, an denen der noch-nicht-70-Jahre-tote Autor Urheber ist) Wenn die Lebensdaten der Autoren nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar sind, dann können wir PD-alt-100 setzen. -- Chaddy - DÜP 15:27, 10. Feb. 2008 (CET)
- Full ack. Eigentlich sollten sich darum die anderen Projekte, die dieses Werk digitalisiert haben, ja schonmal gekümmert haben. Code·Eis·Poesie 15:30, 10. Feb. 2008 (CET)
- (BK) Wenn sie alle 70 Jahre tot wären, dann könnten wir PD-alt setzen. Wenn nicht, dann können wir die Bilder löschen... (zumindest die, an denen der noch-nicht-70-Jahre-tote Autor Urheber ist) Wenn die Lebensdaten der Autoren nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar sind, dann können wir PD-alt-100 setzen. -- Chaddy - DÜP 15:27, 10. Feb. 2008 (CET)
- (BK) Schön. Und wann sind die alle gestorben? Das wäre nämlich ganz wichtig zu wissen. -- Chaddy - DÜP 15:22, 10. Feb. 2008 (CET)
- Die Sterbedaten musst du wohl selbst ermitteln. Zumindest ein paar waren jedenfalls schon bei Erscheinen der Bände gestorben, wie das † bzw. (†) in der Mitarbeiterliste verrät. -- Rosenzweig δ 15:55, 10. Feb. 2008 (CET)
- (BK) Schön. Und wann sind die alle gestorben? Das wäre nämlich ganz wichtig zu wissen. -- Chaddy - DÜP 15:22, 10. Feb. 2008 (CET)
- Auf der Site, auf der der Meyer 1888 im Netz steht, kann ich jedenfalls nirgends was von "gemeinfrei" finden, im Gegenteil: Dort steht "Die Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG hat ... Ihre Zustimmung zu der Digitalisierung des Meyers ... gegeben". Ein Beleg der Gemeinfreiheit sieht anders aus. --Wikipeder 15:46, 10. Feb. 2008 (CET)
- Seh ich das falsch oder hätte es auch Auswirkungen auf alle Artikel die Vorlage {{Meyers}} einbinden? Das wäre dann schon ein großes Problem jodo 15:57, 10. Feb. 2008 (CET)
- Richtig, die wären auch betroffen. Code·Eis·Poesie 15:59, 10. Feb. 2008 (CET) Korrektur: Sie wären nur betroffen, wenn wir herausfinden würden, dass einzelne Autoren noch keine 70 Jahre tot sind. In allen anderen Fällen greift PD-alt-100 oder PD-alt. Code·Eis·Poesie 16:05, 10. Feb. 2008 (CET)
- So, ich hab mal recherchiert. Also die Autoren, zu denen sich was finden lies sind alle mehr als 70 Jahre tot. Die meisten starben vor 1910. Ich hatte nur einen dabei, der erst in den 20er Jahren starb. 10 Leute kann ich bisher nicht verifizieren (da muss ich wohl in Sekundärliteratur suchen). Übrigens: Zu so einigen haben wir hier sogar Wikipedia-Artikel. (dort findet sich ja noch nicht mal der Hinweis, dass die betreffenden Leute an diesem bedeutenden Lexikon mitgewirkt haben. Als Beispiel: Alexander Brückner) Christian Bier Rede mit mir! 03:59, 11. Feb. 2008 (CET)
- Danke! Ich habe gestern auch etwa 25 recherchiert und zumindest keinen Hinweis gefunden, dass sie noch nicht 70 Jahre tot wären. Damit ist die Gemeinfreiheit zwar nicht bestätigt, aber es hätte schlimmer sein können. --Wikipeder 09:24, 11. Feb. 2008 (CET)
- Wäre nett, wenn du sagst, welche das sind. --Gruß, Constructor 09:49, 11. Feb. 2008 (CET)
- Danke! Ich habe gestern auch etwa 25 recherchiert und zumindest keinen Hinweis gefunden, dass sie noch nicht 70 Jahre tot wären. Damit ist die Gemeinfreiheit zwar nicht bestätigt, aber es hätte schlimmer sein können. --Wikipeder 09:24, 11. Feb. 2008 (CET)
- So, ich hab mal recherchiert. Also die Autoren, zu denen sich was finden lies sind alle mehr als 70 Jahre tot. Die meisten starben vor 1910. Ich hatte nur einen dabei, der erst in den 20er Jahren starb. 10 Leute kann ich bisher nicht verifizieren (da muss ich wohl in Sekundärliteratur suchen). Übrigens: Zu so einigen haben wir hier sogar Wikipedia-Artikel. (dort findet sich ja noch nicht mal der Hinweis, dass die betreffenden Leute an diesem bedeutenden Lexikon mitgewirkt haben. Als Beispiel: Alexander Brückner) Christian Bier Rede mit mir! 03:59, 11. Feb. 2008 (CET)
- Richtig, die wären auch betroffen. Code·Eis·Poesie 15:59, 10. Feb. 2008 (CET) Korrektur: Sie wären nur betroffen, wenn wir herausfinden würden, dass einzelne Autoren noch keine 70 Jahre tot sind. In allen anderen Fällen greift PD-alt-100 oder PD-alt. Code·Eis·Poesie 16:05, 10. Feb. 2008 (CET)
Stadtplan von 1936
Moin. Ich hab hier einen Stadtplan von 1936, abgedruckt in einem Buch. Darf ich oder darf ich nicht, das ist die Frage. --Björn B. War was? Mei Tropfen! 01:22, 11. Feb. 2008 (CET)
- Kommt darauf an... Ohne mehr Informationen kann man nix sagen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:39, 11. Feb. 2008 (CET)
- Geht (wahrscheinlich) nicht. Karten sind (i.d.R) geschützt, vgl. Rechte_an_Geoinformationen#Karten_und_Pl.C3.A4ne. Wenn der Autor nicht zeitnah gestorben ist, sehe ich schwarz. ;) --Isderion 01:46, 11. Feb. 2008 (CET)
Bild wirklich urheberrechtsfrei
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Georg_Wagsfort.jpg ist eine abfotografierte Schautafel. Da hat doch der Ersteller der Tafel das Urheberrecht? Als Quelle ist nur ist nur selbst fotografiert angegeben. Eine abfotografierte Buchseite ist doch doch auch nicht frei weil ich die Fotografie freigeb? (nicht signierter Beitrag von 89.54.150.55 (Diskussion) 01:33, 11. Feb. 2008)
- Hier greift die Panoramafreiheit. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:38, 11. Feb. 2008 (CET)
Bilder von Sammelpostern und Werbeanzeigen einfügen
Ich möchte bei dem Begriff Knibbelbilder Fotos der Sammelpostern, Werbeanzeigen aus Zeitschriften, Infoblätter für Händler und über Gewinnmöglichkeiten sowie einer LP und MC einfügen. Was ist dabei erlaubt und was nicht ? --Mr.Coke 01:53, 11. Feb. 2008 (CET)
- Leider keines davon. Können wir leider soweit ich das mal pauschal beurteile, so einfach nicht nehmen. Das ganze geht nur bei Bildern die frei von Schöpfungshöhe sind oder von denen wir eine Freigabe vom Urheber ans OTRS bekommen. Christian Bier Rede mit mir! 03:37, 11. Feb. 2008 (CET)
- Danke. Schade. Dann muss ich mich erstmal an den Text machen. Mr.Coke 08:34, 11. Feb. 2008 (CET)
- Ich fürchte auch, dass die vorhandenen Fotos der Knibbelbilder URVs sind. Die Knibbelbilder selbst dürften geschützt sein. Dann spielt es auch keine Rolle, wenn der Fotograf sein Bild der Knibbelbilder unter eine freie Lizenz stellt. --ST ○ 09:57, 11. Feb. 2008 (CET)
- Jene mit den Getränkemarken und die Punkteserie sollten aber mangels Schöpfungshöhe, mit der Logowarnung versehen, sicher sein - also behalten und {{LogoSH}} rein.
- Ich fürchte auch, dass die vorhandenen Fotos der Knibbelbilder URVs sind. Die Knibbelbilder selbst dürften geschützt sein. Dann spielt es auch keine Rolle, wenn der Fotograf sein Bild der Knibbelbilder unter eine freie Lizenz stellt. --ST ○ 09:57, 11. Feb. 2008 (CET)
- Danke. Schade. Dann muss ich mich erstmal an den Text machen. Mr.Coke 08:34, 11. Feb. 2008 (CET)
- Hat es Zweck es zu versuchen und an wen muss ich mich wenden um eine Freigabe für meine Bilder zu bekommen ?
- Ist bei Werbung der Auftraggeber, die Werbeagentur oder der Hersteller/Druck/Verlag etc der Rechteinhaber ?
- Einige Bilder wurden in einer Werbeartikelzeitschrift bereits veröffentlicht. Ist da die Rechtslage nicht so schwierig ? Mr.Coke 22:47, 11. Feb. 2008 (CET)
- Wahrscheinlich hat sich der Auftraggeber alle Nutzungsrechte abtreten lassen. Du müsstest dich also an die Rechts- und Lizenzabteilung der Coca-Cola-Company (bzw anderer Auftraggeber) wenden. Kurzfassung: Ich halte eine Freigabe für aussichtslos, aber versuchen kannst du es ja mal. Frühere Veröffentlichungen irgendwo anders, die keine freie Lizenz erforderten, haben keine Präzedenzwirkung für eine Freigabe, wie sie für die Wikipedia benötigt wird. --h-stt !? 23:45, 11. Feb. 2008 (CET)
- Das war meine Frage: In einer einmal erscheinenden Zeitschrift braucht man keine Freigabe ?
- Die Freigabe der von mir gemachten Bilder hatte der Herausgeber, aber was ist mit den abgebildeten Sachen ?Mr.Coke 23:57, 11. Feb. 2008 (CET)
- Hast du WP:BR gelesen? Und die Rechtslage eines Zeitschriftenartikels mit Abbildungen ist völlig anders als in der Wikipedia - deshalb hat die vorherige Veröffentlichung dort keinerlei Bedeutung für eine Benutzung hier. --h-stt !? 00:22, 12. Feb. 2008 (CET)
- Wahrscheinlich hat sich der Auftraggeber alle Nutzungsrechte abtreten lassen. Du müsstest dich also an die Rechts- und Lizenzabteilung der Coca-Cola-Company (bzw anderer Auftraggeber) wenden. Kurzfassung: Ich halte eine Freigabe für aussichtslos, aber versuchen kannst du es ja mal. Frühere Veröffentlichungen irgendwo anders, die keine freie Lizenz erforderten, haben keine Präzedenzwirkung für eine Freigabe, wie sie für die Wikipedia benötigt wird. --h-stt !? 23:45, 11. Feb. 2008 (CET)
Abbildungen aus Buch von 1922
Ich möchte Abbildungen aus einem Buch von 1922 hochladen ("Im Bannkreis von Nauen"). Der Autor Artur Fürst ist 1926 verstorben. Da es im Buch keinerlei andere Hinweise gibt, gehe ich davon aus, dass der Autor auch der Urheber der Abbildungen ist. Kann ich die Bilder hoch laden? Danke für eine Auskunft! --Uwe Rumberg 11:43, 11. Feb. 2008 (CET)
- Solange du nicht sicher bist das der Autor auch der Ilustrator ist, darfst du die Bilder nicht hochladen. Denn selten ist der Autor und der Ilustrator die selbe Person. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, wer das Buch ilustreirt hat, darfst du das Bild auch nicht hochladen, da es unsere pragmatische 100 Jahrregel noch nicht einhalten würde. Bobo11 11:48, 11. Feb. 2008 (CET)
- Und wo könnte man ansetzen, um das raus zu kriegen?? --Uwe Rumberg 11:49, 11. Feb. 2008 (CET)
- Steht normalerweise im Buch selber. Im Impresum, wo der Druckort aufgefürt wird, dort findet sich in der Regel auch der Name des Autors und des Ilustrators. Die kleingedruckten Seiten am Anfang oder am Ende des Buches suchen und gut durchlesen, meist hat man dann die notwendigen Infos, bzw. man weis bei wem nachfragen sollte (Herausgeber).Bobo11 12:17, 11. Feb. 2008 (CET)
- Hab das ganze Buch schon dreimal von vor nach hinten und zurück gründlich durchgeflöht: Nix zu finden. Aber es gibt den Verlag noch!! Und auf deren Homepage war dann auch eine Mail-Adresse für Copyright-Anfragen zu finden: Guter Service! Und da habe ich also mal eine Mail hingeschickt. Mal sehen, was dabei raus kommt.
- Bobo11, herzlichen Dank für Deine Mühe! --Uwe Rumberg 12:27, 11. Feb. 2008 (CET)
- Im Zweifel ein Copyfraud. Hat das Bildchen denn Schöpfunshöhe? sугсго.PEDIA 15:36, 11. Feb. 2008 (CET)
- Steht normalerweise im Buch selber. Im Impresum, wo der Druckort aufgefürt wird, dort findet sich in der Regel auch der Name des Autors und des Ilustrators. Die kleingedruckten Seiten am Anfang oder am Ende des Buches suchen und gut durchlesen, meist hat man dann die notwendigen Infos, bzw. man weis bei wem nachfragen sollte (Herausgeber).Bobo11 12:17, 11. Feb. 2008 (CET)
- Und wo könnte man ansetzen, um das raus zu kriegen?? --Uwe Rumberg 11:49, 11. Feb. 2008 (CET)
Bild von 3D-Kunstwerk

Wenn ich ein Bild von einem 3D-Kunstwerk mache (keine Panoramafreiheit, Objekt in persönlichem Besitz, zB modellierter Kopf meines Großvaters) muss dann der Künstler oder seine Erben das ganze Objekt unter freie Lizenz stellen (so dass es jeder nachmachen kann), oder genügt es die Bewilligung für ein Foto unter freier Lizenz einzuholen? --Franz (Fg68at) 14:59, 11. Feb. 2008 (CET)
- Das Kunstwerk muss selbstverständlich auch unter einer freien Lizenz stehen. -- Chaddy - DÜP 15:05, 11. Feb. 2008 (CET)
- Aussage bitte begründen! --Isderion 15:19, 11. Feb. 2008 (CET)
- Guck einfach auf das Bild rechts. sугсго.PEDIA 15:34, 11. Feb. 2008 (CET)
- Da steht aber nichts von "Das Originalwerk muss unter freier Lizenz stehen".-- Wiggum 15:47, 11. Feb. 2008 (CET)
- Urheber oder Erben des Kunstwerks müssen dem Foto zustimmen, die Rechte am Kunstwerk sind davon unberührt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:49, 11. Feb. 2008 (CET)
- Das Bild rechts stimmt doch vollkommen. sугсго.PEDIA 15:52, 11. Feb. 2008 (CET) (Ich gebe zu, dass ich ein wenig unverständlich geantwortet habe. Also nochmal neu: Chaddy hat unrecht, das Bild stimmt)
- Da steht aber nichts von "Das Originalwerk muss unter freier Lizenz stehen".-- Wiggum 15:47, 11. Feb. 2008 (CET)
- Guck einfach auf das Bild rechts. sугсго.PEDIA 15:34, 11. Feb. 2008 (CET)
- Aussage bitte begründen! --Isderion 15:19, 11. Feb. 2008 (CET)
Seit wann können Bilder sprechen? ;) -- Chaddy - DÜP 16:03, 11. Feb. 2008 (CET)
Preisverleihung Grimme Online Award 2007
Ein User hat (neben vielen offensichtlichen Lizenzverstößen) auf Commons ein Bild hochgeladen, das anscheinend von [4] stammt und dort „lizensiert“ ist mit:
„Hier bieten wir Ihnen aktuelle Fotos der Verleihung des Grimme Online Award 2007 in 300 dpi zum Download an. Alle Bildrechte: Adolf-Grimme-Institut/Jens Becker. Der Abdruck ist kostenfrei, über ein Belegexemplar würden wir uns sehr freuen.“
Sind solche Bilder in irgendeiner Weise in :de verwendbar? Tim Landscheidt 22:34, 11. Feb. 2008 (CET)
- Nein, das ist auch eine URV und muss auf Commons gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 22:39, 11. Feb. 2008 (CET)