Bomben-Holocaust
Diskussion über den Löschantrag
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entspricht: -- Der Ausdruck ist nicht nur möglicherweise, sondern eindeutig volksverhetzend gemäß § 130 StGB seine Benutzung strafbar. Der Inhalt dieses Artikels ist eine Aufwertung dessen, was die NPD im Sächsischen Landtag veranstaltet hat. Deshalb der Löschantrag. --Nocturne 12:46, 28. Jan 2005 (CET)
Die Begriffsschöpfung neueren Datums vom Bomben-Holocaust stellt eine Verbindung von Opfern des Holocaust mit Opfern des Luftkrieges im 2. Weltkrieg her. Bei der Verwendung durch das Neonazi- bzw. rechtsradikale Spektrum werden dabei allerdings nur deutsche Opfer allierter Bombenangriffe auf deutsche Städte angesprochen. Der Begriff ist ein weiterer Versuch, den Holocaust und seine Singularität zu leugnen und zu relativieren.
Bekanntwerden
Allgemein bekannt wurde dieser Ausdruck anlässlich einer Aktuellen Stunde zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs im Sächsischen Landtag im Januar 2005. MdL Jürgen Gansel und Fraktionschef Holger Apfel der rechtsextremen NPD gebrauchten ihn in einer Rede, die im In- und Ausland für erhebliche Presseaufmerksamkeit sorgte.
Jürgen Gansel: "Der Bomben-Holocaust steht ursächlich weder im Zusammenhang mit dem 1. September 1939 noch mit dem 30. Januar 1933." Die Leugnung der Zusammenhänge zwischen der Machtergreifung Hitlers im Jahr 1933, dem Kriegsbeginn 1939 und der Bombardierung Dresdens 1945 führte dazu, dass die Parlamentarier aller anderen Fraktionen den Parlamentssaal verließen. NPD-Fraktionschef Apfel sprach später von "Massenmord" und von "angloamerikanischen Gangsterkomplizen", da ein Ordnungsruf durch den Parlamentspräsidenten von ihm ignoriert wurde, wurde ihm das Mikrofon abgestellt.
Rechtslage
Der Ausdruck ist möglicherweise volksverhetzend oder wird gewöhnlich in volksverhetzender Rede gebraucht, was einen Straftatbestand gemäß § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung, Holocaustleugnung) erfüllen kann.
Die Mitglieder der NPD, die diesen Begriff im Sächsischen Landtag verwendeten, wurden nur deswegen nicht mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen, weil sie als Abgeordnete des Landtags Indemnität genießen (= Ihre Meinungsäußerungen im Parlament können trotz möglicher Strafbarkeit nicht geahndet werden).