Nobilitierung
Unter Nobilitierung (auch Standeserhebung) versteht man die Erhebung in den Adelsstand. Sie ist nur in Staaten mit monarchischer Staatsform möglich.
Als Urkunde über die Standeserhöhung, erhielt der Nobilitierte im Deutschen Reich bis 1918 ein Adelsdiplom (Adelsbrief).
Man unterscheidet zwischen der Verleihung des persönlichen oder Personaladels und der des Erbadels. Bei letzterer Form ist der Titel erblich, d. h., er gilt auch für die Nachkommen des Nobilitierten, bei der erstgenannten ist er nur an die Person des Geadelten gebunden und wird nicht auf die Nachkommen übertragen. Bekannte Beispiele für den persönlichen Adel sind der bayerische "Ritter" sowie die britischen Titel Sir bzw. (weiblich) Dame.
Einige hohe (Verdienst-)Orden sind mit der Verleihung des persönlichen Adels verbunden, so beispielsweise die höchsten Stufen des Order of the British Empire.
Die Verleihung des Schwarzen Adlerordens war mit der Erhebung in den preußischen Erbadel verknüpft.
In einem übertragenen Sinn wird Nobilitierung auch für die „Ehrbarmachung“ ehemals trivialer, „gemeiner“ Objekte, Tatsachen und Personen verwendet, beispielsweise die „Nobilitierung der Comics“.
Unter dem Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Monarch (meist der König oder Kaiser) hat, eine Person zu adeln, d.h. diese in den Adelsstand zu erheben.
Im Vereinigten Königreich werden zweimal im Jahr (am Neujahrstag und am offiziellen Geburtstag der Königin) sowie bei Abwahl der Regierung die Listen mit den Namen aller, die einen Orden erhalten einschließlich der durch den Monarchen neu Nobilitierten, bekanntgegeben (sog. Honours List).