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Diskussion:Gaststättenrecht

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07.08.2006 Die Links auf die Gesetzesvorlagen waren nicht mehr aktuell, ich habe das mal geändert

Hallo wikipedianer, ich habe gehört das einem reisenden, der sich in einer Notlage befindet, Brot und Wasser gewährt werden muss. Ist das richtig oder nur ein Gerücht? Olaf


Quelle: Internetseiten der dehoga Baden Württemberg(Siehe Anmerkung)


Anmerkung: Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist mittlerweile abgelehnt worden – die Frage der sinnvollen Deregulierung des Gaststättenrechtes steht jedoch weiterhin in der Diskussion. Der DEHOGA Baden-Württemberg vertritt hierbei folgende Kernforderungen: Wegfall überflüssiger Konzessionsgebühren und baurechtlicher Hürden für Unternehmer im Gastgewerbe. Einführung eines branchengerechten Qualifiktionnachsweises für Unternehmer im Gastgewerbe, bei dem die verbraucherschutzrelevanten Kenntnissse im Umgang mit Lebensmitteln sowie betriebswirtschaftliche Grundlagen vermittelt werden.

Die nachfolgend veröffentlichten Antworten der Parteien sind daher nach wie vor hohem Informationswert für die Branche)


CDU Grundsätzlich sind Deregulierungsbestrebungen im Bereich des Gaststättenrechts zu begrüßen, die darauf abzielen, wirtschaftliches Handeln zu fördern und hinderliche bürokratische Hemmnisse zu beseitigen. Der Gesetzentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) trägt jedoch nach unserer Auffassung weder den Belangen des Wohls der Gäste und der Allgemeinheit, noch den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zureichend Rechnung und führt darüber hinaus noch zu unvertretbaren, im Vollzug auch nicht mehr adäquat zu bewältigenden Risiken. Die CDU Baden-Württemberg lehnt die derzeit vorliegende Konzeption des Gesetzentwurfes daher ab. Dies betrifft zum einen die Befürchtungen des DEHOGA in Bezug auf die Schwarz- und Paragastronomie, die wir in ähnlicher Weise teilen. Die im Gesetzentwurf des BMWi vorgesehene Neuregelung des Wegfalls der Gestattung hin zu einer bloßen Anzeigpflicht halten wir für bedenklich. Auch hinsichtlich der Strauß- und Besenwirtschaften teilen wir die Bedenken des DEHOGA gegenüber dem Gesetzentwurf.

Nach dem Gesetzentwurf des BMWi soll das Gaststättengewerbe - unter Aufgabe des Erlaubniserfordernisses - zu einem lediglich überwachungsbedürftigen Gewerbe umgestaltet werden. In Übereinstimmung mit der Auffassung des DEHOGA sollte nach Ansicht der CDU Baden-Württemberg aber an dem Erfordernis einer Erlaubnis gerade zum Zwecke einer präventiven staatlichen Gefahrenabwehr festgehalten werden.


Frage: Weßhalb werden brave Bürger die eine Straußenwirtschaft betreiben, so missgünstig verachtet. Haben die Gastronomen vergessen, das die Landwirte die Produzenten der Lebensmittel sind? Weßhalb, soll das veredeln und der Verkauf, der Waren verhindert werden?

Geschichtlich: Staatsarchiv Freiburg: Die Straußwirtschaften wurden wegen der Versammlungsfreiheit im dritten Reich geschlossen.(Das ist der Grund warum sich niemand in Baden Württemberg daran erinnern möchte).Heute dient es die Straußenwirtschaften wegen der präventiven staatlichen Gefahrenabwehr im Griff zu halten, und das erlangen einer Konzession zu unterbinden.

Als Landwirt kenne ich mich bestens mit den Vorschriften für die Herstellung von Lebensmittel aus.

Warum soll das zweite Standbein der Produktion, verhindert werden? Die Dehoga verhindert die wirtschafliche Entwicklung der Grundproduktion, die Landwirtschaft wird als Para oder Schwarzgastronomie bewertet.

Bitten Sorgen Sie dafür das nicht die Diskussion gelöscht wird, sondern die Dehoga und die CDU Ihre Menschenverachtende Haltung hier zurücknimmt.

P.S. In Südbaden wurden landwirtschaftliche Betriebe systematisch durch dieses Gesetz in den Ruin gebracht. Sie vernichten dadurch die kleinen und mittlere landwirtschaftliche Betriebe.Warum soll im Außenbereich die Kunden die bisher bereits Wein kaufen, nicht auch bewirtet werden.

Viele Grüße Edd