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Staatstheorie

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Im Gebiet der Politischen Philosophie behandelt die Staatstheorie die Definition, Aufgabe und Kritik des Staates.


Die ganze Philosophiegeschichte hat ihren Beitrag zu Staatstherorien geleistet:

Einzelne Theorien

  • ETHISCHE THEORIE

Der Staat hat die Aufgabe das gemeinschaftliche Zusammenleben der Menschen so gut wie nur möglich zu organisieren. Jeder soll die Tätigkeit ausüben, die er am besten kann.

  • MACHTTHEORIE

Der Staat ist eine logische Folge der Ausübung von Macht/Herrschaft.

  • WOHLFAHRTSSTAATTHEORIE

Der Staat hat die Aufgabe für die Wohlfahrt seiner Bürger zu sorgen.

  • RECHTSTHEORIE

Der Staat beruht auf einer ursprünglichen Gründung durch Vertrag.

  • CHRISTLICHER STAAT / ISALAMISCHER STAAT

Der Staat hat die Aufgabe die Herrschaft Gottes auf der Erde zu errichten.

  • SOZIALISTISCHER STAAT

Der Staat dient dem kollektiven Wohl, also dem Wohl der Allgemeinheit bis zum Erreichen des Kommunismus als staaten- und klassenlose Gesellschaft.

  • Nationalökonomische Theorie

Ein Staat ist aus Sicht der Volkswirtschaftslehre sinnvoll, da er zu Auflösung eines sozialen Dilemmas und zur Minderung von Marktversagen fähig ist.


Mit der Theorie von Staat befassen sich aber auch die Staatsrechtslehren und Politikwissenschaft; außerdem die Ökonomie (z.B. die Volkswirtschaftslehre, die Österreichische Schule), die Soziologie (z.B. Franz Oppenheimer, Stefan Blankertz) und die Ideologiekritik.

Literatur

  • Karl Held (Hrsg.): Der bürgerliche Staat. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3 (Marxistische Staatstheorie)
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