Allgemeine Ortskrankenkasse

Eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) ist eine regional abgegrenzte Krankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland; Die AOK gehören zur Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkassen“ (§ 4(2) SGB V).
Beschreibung

Die AOK betreuen mit 61.500 Mitarbeitern und 1.710 Geschäftsstellen rund 25,3 Millionen Menschen (im Durchschnitt 2004). Dies entspricht einem Drittel der Bevölkerung Deutschlands und knapp 37% Marktanteil. Damit sind die AOKs Marktführer in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es gibt sechzehn AOKs, die sowohl Krankenkasse als auch Landesverband im Sinne des SGB V sind. In jedem Bundesland gibt es eine AOK und in Nordrhein-Westfalen sogar zwei (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Westfalen-Lippe). Zum 1. Juli 2006 fusionierten die AOK Rheinland und die AOK Hamburg zur AOK Rheinland/Hamburg. Damit haben sich erstmals zwei Ortskrankenkassen über Landesgrenzen hinweg zusammengeschlossen. Weitere Fusionen sind möglich.
Die AOK Sachsen und die AOK Thüringen fusionieren zum 1. Januar 2008. Dadurch entsteht die sechstgrößte Krankenkasse Deutschlands. Dabei wird Dresden der Sitz der neuen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sein. Als Sitz der Pflegekasse bei der AOK PLUS ist Erfurt vorgesehen. Der Beitragssatz soll wie vorher bei der AOK Sachsen 12,9 % betragen. In Thüringen gilt bisher ein Beitragssatz von 13,6 %.
Aufgrund ihrer rechtlichen Struktur bezeichnet man eine AOK auch als eine landesunmittelbare Kasse, d. h. sie unterliegt der Aufsicht der für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesgesundheitsministerien. Die AOKs sind rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben eigene Selbstverwaltungen aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und eigene Vorstände.
Die AOKn treten unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse.“ mit einheitlichem Erscheinungsbild (Corporate Identity) auf.
Geschichte

Die AOK wurden im Jahr 1884 unmittelbar nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck gegründet. Anfangs gab es 8.200 Ortskrankenkassen, denen die Arbeiter zugewiesen wurden, wenn sie nicht anderweitig zu versichern waren. Ab 1892 konnten auch Angestellte und Heimarbeiter neben gewerblichen Arbeitern Mitglied werden. Im Lauf der Zeit wurden die AOKn auf Kreisebene organisiert und auch im Gefolge der Kreisverwaltungsreformen reduziert. Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 hat mit der Einführung der freien Kassenwahl der Versicherten und des freien Wettbewerbs unter den Krankenkassen zu einer weiteren Fusionswelle unter den damals knapp 300 AOK auf nunmehr 15 AOK geführt. Seit dem Ende der Primärzuständigkeit im Jahr 1996 ist auch die Schließung von AOK bei mangelnder Leistungsfähigkeit möglich.
Fortschritt mit EDV
In Kooperation mit der Firma SAP entwickelt die AOK eine Branchensoftware, die den gesamten Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt. Hierfür wurde die AOK Systems GmbH gegründet, die das Programm entwickelt und bei den Kassen implementiert. Das ursprünglich SAM genannte Projekt wurde im Juni 2005 zum Programm oscare und wird seither unter diesem Markennamen vermarktet. Es wurde auch bereits an andere gesetzliche Krankenkassen (z.B. BARMER Ersatzkasse) verkauft und wird dort eingesetzt. Die Auftraggeber verfolgen damit das Ziel eine Standardsoftware im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu entwickeln, in der sich die ständig wechselnden gesetzlichen Anforderungen realisieren lassen.
Zur weiteren Entwicklung der IT und zur Nutzung von Synergie-Effekten haben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Kassen – welche rund 25% des deutschen Marktes abdecken – zu einer Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (gkv-informatik) zusammengeschlossen: AOK Berlin, AOK Brandenburg, AOK Mecklenburg-Vorpommern, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Sachsen/Anhalt, AOK Schleswig-Holstein, AOK Westfalen-Lippe und die Barmer Ersatzkasse.
Seit Oktober 2006 betreibt die gkv informatik (GKVI) ein gemeinsames Rechenzentrum in Wuppertal-Lichtscheid.
Der AOK-Bundesverband
Die AOKs werden vom AOK-Bundesverband als Spitzenverband im Sinne des SGB V vertreten. Der AOK-Bundesverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 212 Abs. 4 SGB V). Der Bundesverband arbeitet mit Sitz in Bonn, ab 1. Juli 2008 in Berlin. Der AOK-Bundesverband gibt u. a. monatlich das Magazin G+G (Gesundheit und Gesellschaft) heraus. Dr. Hans Jürgen Ahrens ist seit 1996 Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates des AOK-Bundesverbandes sind Dr. Volker Hansen (arbeitgeberseitig) und Fritz Schösser (versichertenseitig).
Mit der geplanten Gesundheitsreform 2007 (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV-WSG) wird der AOK-Bundesverband (wie auch die Bundesverbände der Betriebs- und Innungskrankenkassen) zum 1.1.2009 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts umgewandelt.Die hoheitlichen Aufgaben, die der AOK-Bundesverband bislang wahrgenommen hat, werden dann von dem neugegründeten Spitzenverband Bund der Krankenkassen wahrgenommen werden.
Finanzen
2005 haben die AOKen 53,6 Milliarden Euro für Leistungen ausgegeben. Umgerechnet auf das einzelne Mitglied entspricht dies 2.921 Euro. Die Behandlung im Krankenhaus war auch 2005 mit rund 20,3 Milliarden Euro der größte Ausgabenposten. Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen um 17,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2004 waren sie noch als Folge der Gesundheitsreform gesunken.
Beitragssätze
Je nach AOK unterscheiden sich die Beitragssätze. Den günstigsten Beitragssatz innerhalb der AOK hat die AOK PLUS mit 12,9 % (seit 01.Januar 2008, hervorgegangen aus der AOK Sachsen und der AOK Thüringen). Die höchsten Beitragssätze haben die AOK Berlin, die AOK Mecklenburg-Vorpommern und die AOK Saarland mit jeweils 15,8% (Stand Oktober 2007, Quelle: AOK-Bundesverband).
Gesundheitsvorsorge
Wie alle Krankenkassen bieten auch die AOK im Bereich der Gesundheitsvorsorge Pflichtleistungen (nach SGB-V) und Satzungsleistungen (über die Pflichtleistungen hinausgehende, in der Kassensatzung verankerte Leistungen) an.